<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="no"?><rss xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom" version="2.0"><channel><atom:link href="https://www.auswaertiges-amt.de/static/appdata/includes/rss/Reisehinweise-RSS-Feed.xml" rel="self" type="application/rss+xml"/><title>Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed</title><link>https://www.auswaertiges-amt.de/de</link><description>Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed</description><language>de</language><copyright/><item><title>Äthiopien: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)</title><link>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/aethiopiensicherheit-209504</link><description/></item><item><title>Republik Nordmazedonien: Reise- und Sicherheitshinweise</title><link>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/mazedoniensicherheit-207612</link><description><![CDATA[<div>
 <p>Letzte Änderungen:&nbsp;</p>
 <p><span>Redaktionelle Änderungen</span></p>
 <p>&nbsp;</p>
</div><div>
 <blockquote class="info-box">
  <p><strong>Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:</strong>
   <br>
   - Abonnieren Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/presse/newsletter" target="_blank" rel="noopener">Newsletter</a> oder nutzen Sie unsere <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/app-sicher-reisen/350382" target="_self">App „Sicher Reisen“.</a>
   <br>
   - Registrieren Sie sich in unserer <a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin" target="_blank" rel="noopener">Krisenvorsorgeliste.</a>
   <br>
   - Beachten Sie die Hinweise im <a href="https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html">Ratgeber für Notfallvorsorge und &nbsp;des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.</a>
   <br>
   - Bitte beachten Sie die Hinweise unter <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/coronavirus/2309820-2309820" target="_blank" rel="noopener">COVID-19.</a>
   <br>
   - Achten Sie auf einen ausreichenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/350944" target="_blank" rel="noopener">Reisekrankenversicherungsschutz.</a>
   <br>
   - Erkundigen Sie sich vorab bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes</a> zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
   <br>
   - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
   <br>
   - Beachten Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/haftungsausschluss-2500954" target="_blank" rel="noopener"><strong>Haftungsausschluss</strong></a>&nbsp;und den Hinweis zu&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/inhalte-anderweitiger-anbieter-2500956" target="_blank" rel="noopener"><strong>Inhalten anderweitiger Anbieter.</strong></a></p>
 </blockquote>
 <h2>Sicherheit</h2>
 <h3>Terrorismus</h3>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/weltweiter-sicherheitshinweis-1796970" target="_blank" rel="noopener">weltweiten Sicherheitshinweis.</a></li>
 </ul>
 <h3>Innenpolitische Lage</h3>
 <p><span>Die Lage im gesamten Land ist insgesamt ruhig. Gelegentlich finden in der Hauptstadt Skopje und vereinzelt in anderen Städten Demonstrationen statt.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.</li>
  <li>Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.</li>
 </ul>
 <h3>Kriminalität</h3>
 <p>Die allgemeine Kriminalitätsrate ist niedrig. Insbesondere in der Innenstadt von Skopje und anderen Städten besteht die Gefahr von Taschendiebstählen, Handtaschenraub und vereinzelt Autoaufbrüchen, auch durch Jugendbanden. Kreditkartenmissbrauch kommt vor.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.</li>
  <li><span>Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.</span></li>
  <li>Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in der Innenstadt von Skopje besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.</li>
  <li>Lassen Sie keine Wertsachen in Fahrzeugen zurück.</li>
  <li>Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.</li>
 </ul>
 <h2>Natur und Klima</h2>
 <p>Siehe <em>Aktuelles</em></p>
 <p>Nordmazedonien liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.</p>
 <p>Das Klima ist kontinental mit sehr heißen Sommern und feucht-kalten Wintern.
  <br>
  In den Sommermonaten kommt es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Reisende sollten auf entsprechende Meldungen in den Medien und ggf. Hinweise der lokalen Behörden achten.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.</li>
  <li><span>Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben des&nbsp;</span><a href="https://www.gfz-potsdam.de/presse/infothek"><span>Deutschen GeoForschungsZentrums</span></a><span><span class="underline">&nbsp;</span>vertraut.</span></li>
 </ul>
 <h2>Reiseinfos</h2>
 <p>Siehe <em>Aktuelles</em></p>
 <h3>Grenzkontrollen</h3>
 <p>Die Kontrollen an den Grenzübergängen nach Nordmazedonien sind verstärkt worden. Daher muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Benutzen Sie nur die offiziellen Grenzübergänge.</li>
  <li>Begleiten Sie keine Migranten über die Grenzen und nehmen Sie keine unbekannten Anhalter mit (siehe <em>Rechtliche Besonderheiten</em>).</li>
 </ul>
 <h3>Infrastruktur/Verkehr</h3>
 <p><span>Die Haupttransitstrecken sind gut ausgebaut. Viele Überlandstrecken haben jedoch tiefe Spurrillen und Schlaglöcher. Pferdefuhrwerke und schlecht bzw. unbeleuchtete Fahrzeuge können vor allem bei Dunkelheit zur Gefahr werden. Generell besteht ein erhöhtes Unfallrisiko.</span>
  <br>
  <span>Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahranfänger 0,1. Auch am Tag gilt Lichtpflicht. Schnellstraßen und Autobahnen sind gebührenpflichtig.&nbsp;Die Autobahngebühr zur Durchfahrt durch Nordmazedonien von Norden nach Süden beträgt ca. 7 EUR (400 MKD) für Pkw und ca. 17 EUR (1.000 MKD) für Lkw und Busse. Die Gebühren können auch in EUR entrichtet werden, sind dann jedoch höher. An den Mautstellen werden die jeweils aktuellen Gebühren angezeigt.&nbsp;</span></p>
 <p><span>In größeren Städten und auf Autobahnen werden im Rahmen des „Safe City-“ und „Safe Country-“Programmes u. a. Geschwindigkeitsüberschreitungen per Kamerasystem erfasst und geahndet. Für Fahrzeuge mit ausländischen Kfz-Kennzeichen muss eine Geldbuße bei Ausreise an den Grenzübergängen oder bereits vorher&nbsp;</span><a href="http://www.safecountry.mvr.gov.mk/"><span>online</span></a><span> auf der Webseite des Innenministeriums der Republik Nordmazedonien (nur im mazedonischen Netz aufrufbar) mit Kreditkarte beglichen werden. Bei der&nbsp;</span><a href="http://www.safecountry.mvr.gov.mk"><span>Registrierung</span></a><span> sind das Hochladen eines Fotos des Reisepasses und die Angabe des ausländischen Kfz-Kennzeichens erforderlich.</span></p>
 <p><span>Grundsätzlich gilt, dass Verstöße gegen das Verkehrsgesetz von Nordmazedonien streng geahndet werden (z.B. erhebliche Geldbußen, aber auch mögliche strafrechtliche Verfolgung). Allen Verkehrsteilnehmern ist es verboten, im Straßenverkehr elektronische Geräte (wie Mobiltelefone, Kopfhörer oder sonstige Geräte) zu benutzen oder zu tragen.&nbsp;Ein Strafmandat darf nur von uniformierten Polizeibeamten erteilt werden. Eine Geldbuße ist in der nächstgelegenen Bank oder Post zu zahlen; eine direkte Zahlung an den Beamten ist nicht zulässig.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Fahrer von Kfz mit ausländischem Kennzeichen sind bei einem Verkehrsunfall verpflichtet, den Unfall von der Polizei aufnehmen zu lassen. Der Polizeinotruf ist 192 und 112. Ohne Vorlage eines Polizeiprotokolls können Schadensersatzansprüche nicht geltend gemacht werden. Erfahrungsgemäß dauert die Erstellung eines solchen Protokolls durch die Polizei mehrere Wochen. Es muss nach Fertigstellung persönlich abgeholt werden.</span></p>
 <p><span>Die Grüne Versicherungskarte ist gültig, wenn Nordmazedonien (Abkürzung MK, MKD oder NMK)darin&nbsp;</span>eingetragen ist. Ohne gültige Grüne Versicherungskarte muss bei Grenzübertritt eine lokale Kfz-Versicherung erworben werden.</p>
 <h3>Führerschein</h3>
 <p>Der deutsche Führerschein wird anerkannt.</p>
 <p><span>Für Fahranfänger gelten in den ersten zwei Jahren nach Führerscheinausstellung besondere Verkehrsregeln.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Fahranfänger dürfen mit einem Führerschein der Klasse B ein Kfz bis zu einer maximalen Leistung von 77 kW führen und damit maximal 80 km/h auf Landstraßen und 100 km/h auf Autobahnen fahren. Darüber hinaus gilt für sie ein Fahrverbot zwischen 23 und 5 Uhr, außer sie befinden sich in Begleitung einer über 25-jährigen Person, gegen die keine Ordnungswidrigkeit oder Fahrverbot verhängt wurde.</span></p>
 <h3>LGBTIQ</h3>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/2223322-2223322" target="_blank" rel="noopener">allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.</a></li>
 </ul>
 <h3>Rechtliche Besonderheiten</h3>
 <p>Wer Migranten im eigenen Fahrzeug transportiert, oder ihnen auf sonstige Art und Weise dabei hilft, die Grenze illegal zu überqueren oder Nordmazedonien ohne gültiges Visum zu durchqueren, erfüllt den Straftatbestand der Schleusung. Diese wird mit Freiheitsstrafen von mindestens vier Jahren, bei Beteiligung Minderjähriger von mindestens acht Jahren, geahndet.</p>
 <p>Das unbefugte Fotografieren oder sonstige Dokumentieren militärischer und strategischer Einrichtungen wird strafrechtlich verfolgt.&nbsp;</p>
 <p>Der Besitz, Kauf und Verkauf von Drogen ist strafbar.</p>
 <h3>Geld/Kreditkarten</h3>
 <p>Landeswährung ist der Denar (MKD). Die Bargeldversorgung mit Debit- (Girocard) oder Kreditkarten ist in Skopje und größeren Städten möglich, in kleinen Provinzstädten nur vereinzelt. Geldversorgung über die einschlägigen international operierenden Finanztransaktionsdienstleister ist in den größeren Städten möglich. Nicht alle Hotels akzeptieren Kreditkarten. Fast überall ist Barzahlung mit EUR bzw. Umtausch von EUR in MKD möglich. Für den Umtausch von MKD in EUR werden Gebühren erhoben.</p>
 <h2>Einreise und Zoll</h2>
 <p>Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten">Vertretungen Ihres Ziellandes.</a> Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden <a href="http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html" target="_blank" rel="noopener">Zollbestimmungen</a> bei Einreise nach Deutschland.</p>
 <h3>Reisedokumente</h3>
 <p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Reisepass: </strong>Ja</li>
  <li><strong>Vorläufiger Reisepass: </strong>Ja</li>
  <li><strong>Personalausweis: </strong>Ja</li>
  <li><strong>Vorläufiger Personalausweis: </strong>Nein</li>
  <li><strong>Kinderreisepass: </strong>Ja</li>
 </ul>
 <p><strong>Anmerkungen:&nbsp;</strong>
  <br>
  Reisedokumente müssen&nbsp;zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens&nbsp;sechs Monate gültig sein.</p>
 <p>Wenn Reisedokumente als gestohlen gemeldet wurden, werden Einreisen damit in der Regel verweigert. Dies gilt auch, nachdem diese Dokumente von innerdeutschen Behörden zurückgegeben und der entsprechende Vermerk in den Fahndungslisten gelöscht wurden. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig vor der Einreise ein neues Reisedokument ausstellen zu lassen oder ein weiteres zur Einreise gültiges Dokument mit sich zu führen.</p>
 <h3>Visum</h3>
 <p>Deutsche Staatsangehörige benötigen für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen kein Visum.</p>
 <h3>Minderjährige</h3>
 <p>Minderjährige, die allein reisen, müssen eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung (in mazedonischer oder englischer Sprache) der Eltern mitführen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/buergerservice-faq-kontakt/faq/11-kindohneeltern/606308" target="_blank" rel="noopener">Einverständniserklärung für Minderjährige.</a></li>
 </ul>
 <h3>Meldepflicht</h3>
 <p>Ausländische Staatsangehörige in Nordmazedonien sind verpflichtet, sich innerhalb von 24 Stunden nach Einreise bei der nächstgelegenen Polizeistation anzumelden. Bei Unterbringung in einem Hotel, einer Pension o.Ä. übernehmen diese die Anmeldung, privat untergebrachte Reisende müssen sich selbst innerhalb von 48 Stunden bei der nächstgelegenen Polizeistation registrieren. Bei Unterlassung können hohe Geldstrafen verhängt werden<span>.</span></p>
 <h3>Ein- und Ausfuhrbestimmungen</h3>
 <p><span>Personen ohne Wohnsitz in Nordmazedonien („Non-Residents“) dürfen Devisen</span> bis zu einem Gegenwert von maximal 10.000 EUR ein- und ausführen, ohne sie zu deklarieren. Beträge über 10.000 EUR müssen bei der Ein- und Ausreise deklariert werden.&nbsp;</p>
 <p>Für Personen mit Wohnsitz in Nordmazedonien („Residents“) ist die Ein- und Ausfuhr von Devisen bis zu einem Gegenwert von 2.000 EUR gestattet. Darüber hinaus gehende Beträge bis maximal 10.000 EUR müssen deklariert werden. Höhere Beträge dürfen weder ein- noch ausgeführt werden.</p>
 <p>Auch Gegenstände ab diesem Wert müssen bei Einreise deklariert werden, um bei Wiederausreise eine Beschlagnahme und Strafe zu verhindern.</p>
 <p>Sowohl bei touristischen Aufenthalten als auch bei der Durchreise müssen <span>Waffen</span> bei der Einreise deklariert werden. Grundsätzliche Voraussetzung für das Mitführen von Waffen ist ein gültiger Waffenschein. Daraufhin wird von der Polizei eine zeitlich für die Dauer des Aufenthalts beschränkte Genehmigung erteilt. Es besteht auch die Möglichkeit, die Waffe für die Dauer des Aufenthalts an der Grenze zu deponieren.</p>
 <h3>Tiere</h3>
 <p>Die Einfuhrvorschriften für Haustiere wurden den Regeln der Europäischen Union angepasst, sodass ein EU-Heimtierausweis empfehlenswert ist. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Das Tier muss über einen Mikrochip und ein Identifikationsdokument verfügen.
  <br>
  Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.</p>
 <h2>Gesundheit</h2>
 <h3>Aktuelles</h3>
 <p>Im Jahr 2026 sind die Fallzahlen von <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/wnf-2562880" target="_blank" rel="noopener">West-Nil-Fieber</a> im Vergleich zu den Vorjahren erhöht.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Schützen Sie sich insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen, siehe </span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658" target="_blank" rel="noopener"><span>Schutz vor Insekten.</span></a></li>
 </ul>
 <h3>Impfschutz</h3>
 <p>Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß <a href="https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Impfkalender/impfkalender-node.html">Impfkalender der STIKO</a> auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.</li>
  <li>Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut sowie ggf. FSME empfohlen.&nbsp;</li>
 </ul>
 <h3>West-Nil-Fieber</h3>
 <p>Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Nordmazedonien zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/wnf-2562880" target="_blank" rel="noopener">West-Nil-Fieber.</a></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658" target="_blank" rel="noopener">Expositionsprophylaxe</a> insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.</li>
 </ul>
 <h3>HIV/AIDS</h3>
 <p>Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.</li>
 </ul>
 <h3>Frühsommer-Meningoenzephalitis</h3>
 <p>Das Risiko für die durch Zecken übertragene Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) ist in Nordmazedonien aufgrund der schlechten Datenlage unklar, es ist jedoch mindestens von vereinzeltem Auftreten in den Monaten April bis Oktober auszugehen. Zecken können zudem auch weitere Krankheiten wie z.B. die Borreliose übertragen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Suchen Sie Ihren Körper nach Aufenthalten im Freien sorgfältig nach Zecken ab und entfernen diese so rasch wie möglich. Für weitere Empfehlungen zu möglicherweise notwendigen Behandlungen ist ein Arzt aufzusuchen.</li>
  <li>Lassen Sie sich hinsichtlich einer FSME-Impfung bei besonderer Exposition beraten und ggf. impfen.</li>
 </ul>
 <h3>Krim-Kongo-Fieber</h3>
 <p>Das Krim-Kongo-Fieber ist eine weitverbreitete Viruserkrankung, die auch in Nordmazedonien vorkommt und mit erhöhter Blutungsneigung einhergehen kann. In der Regel wird die Erkrankung durch direkten Kontakt mit Blut oder Fleisch infizierter domestizierter Tiere oder durch einen Zeckenstich auf Menschen übertragen. Die Therapie erfolgt primär symptomatisch; dem virushemmenden Medikament Ribavirin wird ein positiver Effekt zugeschrieben. Eine Impfung existiert nicht. Das Risiko für Touristen ist gering.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Achten Sie auf Schutz vor Zeckenstichen.</li>
  <li>Seien Sie vorsichtig beim Umgang mit rohem Fleisch und beim Umgang mit Erkrankten.</li>
 </ul>
 <h3>Prophylaxe</h3>
 <p>Durch die Beachtung grundsätzlicher Hygieneregeln beim Essen und Trinken sowie Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) kann das Risiko von Infektionserkrankungen verringert werden, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/krankheitspraevention-2564656" target="_blank" rel="noopener">Krankheitsprävention und Hygiene</a> und <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658" target="_blank" rel="noopener">Expositionsprophylaxe.</a></p>
 <h3>Luftverschmutzung</h3>
 <p><span>Die Luftverschmutzung durch Feinstaub ist in den Wintermonaten November bis Februar in der Hauptstadt Skopje sehr hoch.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den <a href="http://waqi.info/de" target="_blank" rel="noopener">World Air Quality Index.</a></li>
 </ul>
 <h3>Medizinische Versorgung</h3>
 <p><span>Die medizinische Versorgung in der Hauptstadt Skopje ist im privaten Sektor und auch im öffentlichen Sektor in vielen Bereichen gut, entspricht aber nicht immer deutschem Standard. Deutschsprachige Ärzte sind häufig anzutreffen. Außerhalb der Hauptstadt ist die medizinische Versorgung oft problematisch und vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch nicht auf dem neuesten Stand. Daneben ist Personalmangel, vor allem im Pflegebereich, ein häufiges Problem.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.</li>
  <li>Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.</li>
  <li>Lassen Sie sich vor einer Reise einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die <a href="https://dtg.org/index.php/liste-tropenmedizinischer-institutionen/arztsuche.html" target="_blank" rel="noopener">DTG.</a></li>
 </ul>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2519600-2519600" target="_blank" rel="noopener"><strong>Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss</strong></a></p>
 <h2>Länderinfos zu Ihrem Reiseland</h2>
 <p>Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.</p>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/nordmazedonien-node" target="_self">Mehr</a></p>
 <h2>Weitere Hinweise für Ihre Reise</h2>
 <p><a class="embedFloat--left embedFunctional--info" href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/301216-301216"> Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise</a></p>
</div>]]></description><pubDate>Thu, 01 Oct 2026 16:45:00 +0200</pubDate><lastBuildDate>Thu, 01 Oct 2026 16:52:34 +0200</lastBuildDate><guid>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/mazedoniensicherheit-207612</guid></item><item><title>Bosnien und Herzegowina: Reise- und Sicherheitshinweise</title><link>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/bosnienundherzegowinasicherheit-207694</link><description><![CDATA[<div>
 <p>Letzte Änderungen:&nbsp;</p>
 <p><span>Redaktionelle Änderungen</span></p>
</div><div>
 <blockquote class="info-box">
  <p><strong>Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:</strong>
   <br>
   - Abonnieren Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/presse/newsletter" target="_blank" rel="noopener">Newsletter</a> oder nutzen Sie unsere <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/app-sicher-reisen/350382" target="_self">App „Sicher Reisen“.</a>
   <br>
   - Registrieren Sie sich in unserer <a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin" target="_blank" rel="noopener">Krisenvorsorgeliste.</a>
   <br>
   - Beachten Sie die Hinweise im <a href="https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html">Ratgeber für Notfallvorsorge und &nbsp;des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.</a>
   <br>
   - Bitte beachten Sie die Hinweise unter <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/coronavirus/2309820-2309820" target="_blank" rel="noopener">COVID-19.</a>
   <br>
   - Achten Sie auf einen ausreichenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/350944" target="_blank" rel="noopener">Reisekrankenversicherungsschutz.</a>
   <br>
   - Erkundigen Sie sich vorab bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes</a> zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
   <br>
   - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
   <br>
   - Beachten Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/haftungsausschluss-2500954" target="_blank" rel="noopener"><strong>Haftungsausschluss</strong></a>&nbsp;und den Hinweis zu&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/inhalte-anderweitiger-anbieter-2500956" target="_blank" rel="noopener"><strong>Inhalten anderweitiger Anbieter.</strong></a></p>
 </blockquote>
 <h2>Sicherheit</h2>
 <h3>Terrorismus</h3>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/weltweiter-sicherheitshinweis-1796970" target="_self">weltweiten Sicherheitshinweis.</a></li>
 </ul>
 <h3>Innenpolitische Lage</h3>
 <p>Die innenpolitische Lage ist grundsätzlich stabil. Bosnien und Herzegowina besteht aus den beiden als Entitäten bezeichneten Landesteilen „Föderation von Bosnien und Herzegowina“ und „Republika Srpska“ sowie dem Sonderwaltungsgebiet Brčko. Vereinzelt können politische, religiöse oder ethnisch motivierte Spannungen nicht ausgeschlossen werden. Proteste verlaufen in der Regel friedlich.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich über die lokalen oder internationalen Medien.</li>
  <li>Meiden Sie Kundgebungen und seien Sie im Umfeld z.B. von Fußballspielen vorsichtig.</li>
  <li>Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.</li>
 </ul>
 <h3>Landminen</h3>
 <p>Minen und Blindgänger stellen in einigen Landesteilen und vor allem abseits von Hauptstrecken und touristisch frequentierten Gegenden Gefahren dar. Erdrutsche nach Unwettern haben Minenfelder wandern lassen, Markierungen sind oft nicht mehr sichtbar.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich vor Wanderungen in abgelegenen Gebieten.</li>
  <li>Verlassen Sie befestigte Straßen auch nahe der Hauptstadt Sarajewo nicht und betreten Sie keine brachliegenden Felder oder Hausruinen.</li>
 </ul>
 <h3>Kriminalität</h3>
 <p>Die Kriminalitätsrate ist niedrig, Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl kommt insbesondere an touristisch frequentierten Orten wie in Sarajewo und anderen Städten vor.
  <br>
  Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen oder Mietwagen sind ein bevorzugtes Ziel von Autodiebstahl und Einbrüchen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.</li>
  <li>Stellen Sie Ihr Fahrzeug möglichst nur in verschlossenen Garagen oder auf bewachten Parkplätzen ab.</li>
  <li>Lassen Sie - auch bei nur kurzfristigen Abwesenheiten - keine Wertsachen, Reisedokumente oder anderes Gepäck im geparkten Fahrzeug zurück, auch nicht im Kofferraum.</li>
 </ul>
 <h2>Natur und Klima</h2>
 <p>Es herrscht Kontinentalklima, zur Küste hin Mittelmeerklima.</p>
 <h3><em>Erdbeben</em></h3>
 <p>Bosnien und Herzegowina liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.</p>
 <h3><em>Busch- und Waldbrände</em></h3>
 <p>In den Sommermonaten kommt es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen in den südlicheren Landesteilen zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur muss in diesen Fällen gerechnet werden.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des <a href="https://www.gfz-potsdam.de/presse/infothek" target="_blank" rel="noopener">Deutschen GeoForschungsZentrums.</a></li>
  <li>Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.</li>
 </ul>
 <h2>Reiseinfos</h2>
 <h3>​​​​​​​<strong>Grenzkontrollen</strong></h3>
 <p>Beim Überschreiten der Schengener Außengrenzen werden nicht nur die Gültigkeit von Reisedokumenten überprüft, sondern auch alle Reisedokumente systematisch mit einschlägigen Datenbanken abgeglichen. Dies gilt auch für EU-Bürger und andere freizügigkeitsberechtigte Personen.</p>
 <p>Verlängerte Wartezeiten an den kroatisch-bosnischen Grenzübergängen, insbesondere zu den Hauptreisezeiten, an Feiertagen und im Sommer, können nicht ausgeschlossen werden.&nbsp;
  <br>
  Reisenden wird empfohlen die Medienberichterstattung hierzu zu verfolgen.</p>
 <h3>Infrastruktur/Verkehr</h3>
 <p>Es existieren verlässliche Zug- und Busverbindungen.</p>
 <p>Straßenmarkierungen sind häufig ungenügend, der Straßenzustand schlecht. Nicht alle von gängigen Navigationssystemen vorgeschlagenen Routen sind auch tatsächlich befahrbar.</p>
 <p>Im Fall von Verkehrsunfällen mit Personenschaden können Ausländer ohne Wohnsitz in Bosnien und Herzegowina bis zum Abschluss des Untersuchungsverfahrens in Untersuchungshaft genommen werden, die Kautionshinterlegung ist nicht immer möglich.</p>
 <p>Bei Verkehrskontrollen sind immer zwei Polizisten anwesend, bei Verstößen ist eine sofortige Zahlung gegen Zahlungsbestätigung und Strafverfügung „prekeršajni nalog“ möglich. Bei Nichtzahlung wird der Führerschein vorübergehend eingezogen.</p>
 <p>Die Mitnahme von Anhaltern kann, insbesondere beim Grenzübertritt, den Straftatbestand der Schleusung erfüllen.</p>
 <p>Die Promillegrenze beträgt 0,3; für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren besteht absolutes Alkoholverbot.</p>
 <p>Vom 1. November bis 1. April gilt Winterreifenpflicht.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Seien Sie im Straßenverkehr besonders vorsichtig und fahren Sie defensiv.</li>
  <li>Vermeiden Sie Autofahrten bei Nacht.</li>
  <li>Nehmen Sie keine Anhalter im Fahrzeug mit.</li>
 </ul>
 <h3>Führerschein</h3>
 <p>Der deutsche Führerschein wird anerkannt.</p>
 <h3>Wanderungen/Trekking-Touren</h3>
 <p>Folgende Bergrettungsgesellschaften sind rund um die Uhr erreichbar, nehmen Meldungen entgegen und leiten nach Zuständigkeit ggf. weiter an die andere Organisation:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Mountain Rescue Service Sarajevo Notruf: 121</li>
  <li>GSS Tel.: +387 63 11 22 33</li>
 </ul>
 <p>Grundlegende Verhaltensweisen bei Wanderungen in Bosnien und Herzegowina sowie im Grenzgebiet zu Montenegro und anderen Nachbarländern sollten stets beachtet werden:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich vor Wanderungen in abgelegenen Gebieten.</li>
  <li>Weichen Sie nicht von markierten Pfaden ab. Berücksichtigen Sie in Ihrer Planung, dass die Wegeführung zum Teil unzureichend ausgeschildert ist und den Wandernden mitunter sehr gute Kondition abverlangt.</li>
  <li>Führen Sie ein ausreichend geladenes Mobiltelefon mit GPS-Funktion oder ein GPS-Gerät mit, insbesondere bei Wanderungen, die nicht von spezialisierten Veranstaltern organisiert sind.</li>
  <li>Hinterlegen Sie vor einer Wanderung Ihre Kontaktdaten sowie Informationen über Weg und Ziel in Ihrer Unterkunft und nehmend Sie ausreichende Wasservorräte mit.</li>
  <li>Planen Sie genügend Zeit ein, sodass die Ankunft/Rückkehr vor Einbruch der Dunkelheit erfolgt.</li>
  <li>Beachten Sie Warnschilder. Betreten Sie keine umzäunten Gelände. Leisten Sie Folge, falls Sie zum Verlassen eines Weges oder eines Geländes aufgefordert werden.</li>
  <li>Wählen Sie im Notfall die nationale Notrufnummer 122.</li>
 </ul>
 <h3>LGBTIQ</h3>
 <p>Homosexuelle Handlungen sind in Bosnien und Herzegowina nicht strafbar; gleichwohl stehen große Teile der Gesellschaft diesem Thema ablehnend gegenüber. Es hat vereinzelt auch Angriffe auf Angehörige der LGBTIQ-Community gegeben.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/2223322-2223322" target="_self">allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.</a>&nbsp;</li>
 </ul>
 <h3>Rechtliche Besonderheiten</h3>
 <p>Schuldigen eines Verkehrsunfalls mit Personenschaden droht - anders als in Deutschland - meist eine Haftstrafe.</p>
 <p>Für bestimmte Gebäude und Einrichtungen besteht ein Fotografierverbot, auf welches durch entsprechende Zeichen hingewiesen wird (u.a. US-Botschaft in Sarajewo). Bei Missachtung droht ein Bußgeld.</p>
 <p>Die Mitnahme von Anhaltern, insbesondere von Migranten, kann beim Grenzübertritt den Straftatbestand der Schleusung erfüllen.
  <br>
  Nach in Bosnien und Herzegowina geltendem Recht wird mit Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren bestraft, wer bei unerlaubtem Grenzübertritt behilflich ist oder den Transport bis zur Grenze durchführt.</p>
 <h3>Geld/Kreditkarten</h3>
 <p>Die Landeswährung "Konvertible Mark" wird zum festen Kurs von einem EUR = 1,95583 BAM getauscht. Mit Kreditkarte kann Bargeld am Automaten abgehoben werden. Kreditkarten von VISA und Mastercard, selten American Express, werden zunehmend in Hotels, Restaurants und Geschäften akzeptiert. In Sarajewo ist die Zahlung mit Kreditkarte in größeren Geschäften möglich; auf Märkten und in kleineren Geschäften wird oft auf Bargeld bestanden. Für reibungslosen Zahlungsverkehr ist es ratsam, Banknoten kleinerer Stückelung mitzuführen.</p>
 <h2>Einreise und Zoll</h2>
 <p>Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Vertretungen Ihres Ziellandes.</a> Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.&nbsp;Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden <a href="http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html" target="_blank" rel="noopener">Zollbestimmungen</a> bei Einreise nach Deutschland.</p>
 <h3>Reisedokumente</h3>
 <p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige&nbsp;mit folgenden Dokumenten möglich:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Reisepass:</strong> Ja</li>
  <li><strong>Vorläufiger Reisepass:</strong> Ja</li>
  <li><strong>Personalausweis:</strong> Ja</li>
  <li><strong>Vorläufiger Personalausweis: </strong>Nein</li>
  <li><strong>Kinderreisepass:</strong> Ja</li>
 </ul>
 <p><strong>Anmerkungen:</strong></p>
 <p>Reisedokumente müssen bei der Ausreise noch mindestens drei Monate gültig sein, bei der Einreise entsprechend länger.</p>
 <p>Von der Einreise mit einem als gestohlen/verloren gemeldeten und wieder aufgefundenen Reisedokument wird dringend abgeraten. Auch wenn die örtliche deutsche Polizei bzw. Passbehörde die Fahndung nach diesem Dokument aufgehoben hat, besteht auch nach mehreren Monaten oder Jahren keine Garantie, dass diese Information auch an den bosnisch-herzegowinischen Grenzkontrollstellen vorliegt. Dies führt zur Verweigerung der Einreise und Verpflichtung zur sofortigen Rückreise; eine Einflussnahme durch die deutsche Botschaft in Sarajewo ist nicht möglich.</p>
 <p>Während des Aufenthalts in Bosnien und Herzegowina sollte das Reisedokument ständig mitgeführt werden. Beim Versuch, mit nicht gültigen oder akzeptierten Dokumenten zu reisen, drohen hohe Bußgelder.</p>
 <h3>Visum</h3>
 <p>Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise kein Visum. Sie dürfen sich innerhalb von sechs Monaten maximal 90 Tage visumsfrei in Bosnien und Herzegowina aufhalten. Über diesen Zeitraum hinaus müssen sie über einen Aufenthaltstitel verfügen.</p>
 <p>Ausländer müssen bei der Einreise über Mittel von mindestens 150 BAM (entspricht ca. 75 EUR) pro Aufenthaltstag verfügen. Der Nachweis dieser finanziellen Mittel für die Dauer des Aufenthalts kann in bar (in der Landeswährung oder in EUR) oder unbar (Kreditkarten und andere vom bosnisch-herzegowinischen Bankensystem anerkannte Zahlungsmittel) geführt werden.</p>
 <p>Eine Einreise, nachdem die gesetzlich erlaubte Aufenthaltsdauer bereits erreicht wurde, stellt einen illegalen Aufenthalt dar und kann von den bosnisch-herzegowinischen Behörden strafrechtlich geahndet werden.</p>
 <h3>Minderjährige</h3>
 <p>Alleinreisende Minderjährige benötigen für die Ein- und Ausreise eine schriftliche (Reise-) Genehmigung der Eltern oder des sorgeberechtigten Elternteils. Auch bei Reisen mit nur einem Elternteil wird empfohlen, eine Reisegenehmigung des anderen sorgeberechtigten Elternteils mitzuführen. Die Erlaubnis sollte auch ins Bosnische, Kroatische oder Serbische übersetzt und die Unterschrift der/des Sorgeberechtigten amtlich beglaubigt sein.</p>
 <h3>Registrierung</h3>
 <p>Es besteht eine Registrierungspflicht für ausländische Staatsangehörige. Bei Hotelunterkunft erfolgt die polizeiliche Anmeldung üblicherweise durch das Hotel bzw. die Pension. Sofernkeine Hotelunterkunft gebucht wurde, müssen sich Reisende – sofern ein Aufenthalt von mehr als drei Tagen vorgesehen ist – sofort (innerhalb von 48 Stunden) an die nächstgelegene Polizeidienststelle wenden. Für diese eigenständige Registrierung wird eine Gebühr von ca. zehn BAM (ca. fünf EUR) erhoben.</p>
 <p>Bei Versäumnis drohen Geldbußen, schlimmstenfalls Abschiebung. Dies gilt nicht für Aufenthalte im Rahmen der Implementierung des Daytoner Friedensabkommen (Diplomaten, EU, UNO, EUFOR, UNHCR etc.).</p>
 <h3>Einfuhrbestimmungen</h3>
 <p>Devisen können deklariert werden, dies ist aber nicht ausdrücklich vorgeschrieben.</p>
 <p>Personen im Besitz einer Waffe werden an der Grenze zurückgewiesen; Ausnahmeregelungen für die Angehörigen von EUFOR sind vorhanden.</p>
 <p>Für die Einfuhr von Zigaretten und Alkohol gelten dieselben Bestimmungen wie in den Ländern der EU.</p>
 <h3>Tiere</h3>
 <p>Die Ein- und Ausfuhr von Haustieren ist in aller Regel problemlos möglich, wenn die Tiere einen Transponder tragen. Es ist außerdem ein gültiger Tierausweis vorzulegen, der insbesondere den Halter des Tieres und Informationen zur Tollwutimpfungen enthält. Weitere Informationen erteilt die <a href="http://www.granpol.gov.ba/">bosnisch-herzegowinische Grenzpolizei.</a>
  <br>
  Allgemeine Informationen zum Reisen mit Tieren bietet das <a href="https://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/_texte/ReiseplanungTiere.html">Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.</a></p>
 <h2>Gesundheit</h2>
 <h3>Impfschutz</h3>
 <p>Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen erforderlich.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß <a href="https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Impfkalender/impfkalender-node.html">Impfkalender der STIKO</a> auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.</li>
  <li>Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut sowie ggf. FSME empfohlen.</li>
 </ul>
 <h3>HIV/AIDS</h3>
 <p>Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.</li>
 </ul>
 <h3>Frühsommer-Meningoenzephalitis</h3>
 <p>Das Risiko für die durch Zecken übertragene Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) ist in Bosnien-Herzegowina aufgrund der schlechten Datenlage unklar, es ist jedoch mindestens von vereinzeltem Auftreten in den Monaten April bis Oktober auszugehen. Zecken können zudem auch weitere Krankheiten wie z.B. die Borreliose übertragen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Suchen Sie Ihren Körper nach Aufenthalten im Freien sorgfältig nach Zecken ab und entfernen diese so rasch wie möglich. Für weitere Empfehlungen zu möglicherweise notwendigen Behandlungen ist ein Arzt aufzusuchen.</li>
  <li>Lassen Sie sich hinsichtlich einer FSME-Impfung bei besonderer Exposition beraten und ggf. impfen.</li>
 </ul>
 <h3>Prophylaxe</h3>
 <p>Durch hygienisches Essen und Trinken sowie adäquaten&nbsp;Mückenschutz können Durchfälle und andere Infektionserkrankungen vermieden werden, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/krankheitspraevention-2564656" target="_blank" rel="noopener">Krankheitsprävention und Hygiene</a> und <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658" target="_blank" rel="noopener">Expositionsprophylaxe.</a></p>
 <h3>Luftverschmutzung</h3>
 <p>In Städten mit hohem Industrieaufkommen wie z.B. Zenica, aber auch in der Hauptstadt Sarajewo kann es zu einer ganzjährigen Smogbelastung kommen. Besonders in den Herbst- und Wintermonaten ist in vielen Städten durch Holz- und Kohlebefeuerung, Emissionen alter Fahrzeuge und unkontrollierter Müllverbrennung die Smogbelastung erhöht. Dies kann zur Beeinträchtigung der Atmung, Reizung der Schleimhäute sowie Erkrankungen der Atemwege führen. Insbesondere für Asthmatiker ist die Luftverschmutzung problematisch.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den <a href="https://waqi.info/de">World Air Quality Index.</a>&nbsp;</li>
 </ul>
 <h3>Medizinische Versorgung</h3>
 <p>Die medizinische Versorgung im Land ist mit EU-Standards noch nicht zu vergleichen und ist oft bezüglich technischer Ausstattung, hygienischer Verhältnisse und fachlicher Ausbildung problematisch. Vor allem außerhalb der großen Städte gibt es wenige Deutsch/Englisch/Französisch sprechende Ärzte oder Therapeuten.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserücktransportversicherung mit Gültigkeit auch für dieses Land werden dringend empfohlen.</li>
  <li>Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.</li>
  <li>Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen.&nbsp; Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die <a href="https://www.dtg.org/index.php/liste-tropenmedizinischer-institutionen/arztsuche.html" target="_blank" rel="noopener">DTG.</a></li>
 </ul>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2519600-2519600" target="_blank" rel="noopener"><strong>Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss auch den medizinischen Haftungsausschluss</strong></a>
  <br>
  &nbsp;</p>
 <h2>Länderinfos zu Ihrem Reiseland</h2>
 <p>Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.</p>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/bosnienundherzegowina-node" target="_self">Mehr</a></p>
 <h2>Weitere Hinweise für Ihre Reise</h2>
 <p><a class="embedFloat--left embedFunctional--info" href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/301216-301216"> Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise</a></p>
</div>]]></description><pubDate>Thu, 01 Oct 2026 16:00:00 +0200</pubDate><lastBuildDate>Thu, 01 Oct 2026 15:57:50 +0200</lastBuildDate><guid>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/bosnienundherzegowinasicherheit-207694</guid></item><item><title>Brasilien: Reise- und Sicherheitshinweise</title><link>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/brasiliensicherheit-201092</link><description><![CDATA[<div>
 <p>Letzte Änderungen:&nbsp;</p>
 <p><span>Aktuelles</span></p>
 <p><span>Redaktionelle Änderungen</span></p>
</div><div>
 <blockquote class="info-box">
  <p><strong>Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:</strong>
   <br>
   - Abonnieren Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/presse/newsletter" target="_blank" rel="noopener">Newsletter</a> oder nutzen Sie unsere <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/app-sicher-reisen/350382" target="_self">App „Sicher Reisen“.</a>
   <br>
   - Registrieren Sie sich in unserer <a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin" target="_blank" rel="noopener">Krisenvorsorgeliste.</a>
   <br>
   - Beachten Sie die Hinweise im <a href="https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html">Ratgeber für Notfallvorsorge und &nbsp;des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.</a>
   <br>
   - Bitte beachten Sie die Hinweise unter <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/coronavirus/2309820-2309820" target="_blank" rel="noopener">COVID-19.</a>
   <br>
   - Achten Sie auf einen ausreichenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/350944" target="_blank" rel="noopener">Reisekrankenversicherungsschutz.</a>
   <br>
   - Erkundigen Sie sich vorab bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes</a> zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
   <br>
   - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
   <br>
   - Beachten Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/haftungsausschluss-2500954" target="_blank" rel="noopener"><strong>Haftungsausschluss</strong></a>&nbsp;und den Hinweis zu&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/inhalte-anderweitiger-anbieter-2500956" target="_blank" rel="noopener"><strong>Inhalten anderweitiger Anbieter.</strong></a>​​​​​​​&nbsp;</p>
 </blockquote>
 <h2>Aktuelles</h2>
 <p>Am 4. Oktober 2026 finden in ganz Brasilien Wahlen statt – nicht nur der Staatspräsident, auch alle Gouverneure und Vizegouverneure, zahlreiche Senatsabgeordnete sowie sämtliche Sitze der Abgeordnetenkammer und die Abgeordneten der Landesparlamente werden gewählt.<span>&nbsp;</span>Eine ggf. notwendige Stichwahl wird am 25. Oktober 2026 stattfinden. Im gesamten Land sind politisch motivierte Kundgebungen, spontane Demonstrationen und ggf. gewalttätige Ausschreitungen nicht auszuschließen. Politische Versammlungen können dynamisch verlaufen und kurzfristig zu Verkehrsbehinderungen, Blockaden oder gewaltsamen Auseinandersetzungen führen.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Verfolgen Sie die lokalen und sozialen Medien und meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.</li>
  <li>Stellen Sie sich auf Einschränkungen im öffentlichen Nahverkehr ein, insbesondere im Umfeld von Regierungsgebäuden und Plätzen.</li>
  <li>Folgen Sie unbedingt den Anweisungen der lokalen Behörden/Sicherheitskräfte.&nbsp;</li>
 </ul>
 <h2>Sicherheit</h2>
 <p><strong>Von Reisen in die unmittelbaren Grenzgebiete zu Venezuela wird abgeraten.</strong></p>
 <h3>Terrorismus</h3>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/weltweiter-sicherheitshinweis-1796970" target="_blank" rel="noopener">weltweiten Sicherheitshinweis.</a></li>
 </ul>
 <h3>Innenpolitische Lage</h3>
 <p>Siehe <em>Aktuelles</em></p>
 <p>Aufgrund der andauernden Krise in Venezuela und damit verbundener Bandenkriminalität, Schmuggel und Flüchtlingen sowie begrenzter Präsenz von Sicherheitskräften wird von Aufenthalten im unmittelbaren Grenzgebiet abgeraten. Es kann zu kurzfristigen Grenzschließungen kommen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span><strong>Beachten Sie die&nbsp;</strong></span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/venezuela-node/venezuelasicherheit-224982"><span><strong>Reise- und Sicherheitshinweise Venezuela.</strong></span></a></li>
  <li>Informieren Sie sich über die lokalen Medien.</li>
  <li>Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.</li>
  <li>Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.</li>
 </ul>
 <h3>Kriminalität</h3>
 <p>Die Kriminalitätsrate und die Gefahr, Opfer eines Gewaltverbrechens zu werden, sind in Brasilien hoch, besonders in den Großstädten wie Belém, Fortaleza, Maceio, Porto Alegre, Recife, Rio de Janeiro, Salvador, São Luiz und São Paulo. Armensiedlungen (Favelas) sind besonders stark betroffen. Favelas werden teilweise von Kriminellen und Drogenbanden kontrolliert. Bewaffneten Auseinandersetzungen, auch mit der Polizei, fallen häufig auch Unbeteiligte zum Opfer.</p>
 <p>Eine Häufung krimineller Zwischenfälle ist vor allem in weniger belebten Straßen der Innenstädte, an Stränden sowie auf Zubringerautobahnen zu den Flughäfen zu verzeichnen. In größeren Flughäfen können Taxis bereits im Flughafengebäude gebucht und bezahlt werden, was mit höherer Sicherheit verbunden ist.&nbsp;</p>
 <p>Im Zusammenhang mit Prostitution kommt es ebenfalls häufig zu Straftaten wie Diebstählen, Raub oder Überfällen. Verbreitet ist die Verabreichung von Getränken mit Schlaf- bzw. willensverändernden Mitteln (K.-o.-Tropfen).&nbsp;</p>
 <p>Über Dating-Apps arrangierte Treffen werden zunehmend auch für Überfälle und andere Straftaten missbraucht.<span>&nbsp;</span></p>
 <p>Vereinzelt wird auch von Überfällen bei geführten Bootsfahrten im Amazonasgebiet berichtet.</p>
 <p><span>Täter sind häufig bewaffnet und stehen oft unter Drogeneinfluss - Waffen werden auch aus nichtigem Grund eingesetzt.</span></p>
 <p><span>Zur Hauptverkehrszeit kommt es in überfüllten Bussen und Zügen häufiger zu Taschendiebstählen.</span>&nbsp;</p>
 <p>Reisende werden gegen ihren Willen und in Unkenntnis als „Drogenschmuggler“ missbraucht.</p>
 <p>Wanderungen in den Naturparks in und außerhalb der Städte sollten aufgrund der Gefahr von Überfällen nach Möglichkeit nur in Gruppen und auf markierten und belebten Wegen unternommen werden.&nbsp;</p>
 <p>Bei Fahrten mit dem Pkw sollten Navigations-Apps nur mit Vorsicht genutzt werden. In der Vergangenheit wurden Reisende über vermeintliche Abkürzungen unwissentlich in von bewaffneten Gruppen kontrollierte Stadtteile geführt. Aus Sicherheitsgründen sollten bevorzugt die Hauptverkehrsstraßen genutzt werden.</p>
 <p>Bank- und Kreditkartenbetrug ist in Brasilien weit verbreitet, darunter das Klonen von Karten an Geldautomaten und in Geschäften. &nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Seien Sie bei Barabhebungen an Geldautomaten besonders vorsichtig - nutzen Sie keine Geldautomaten, wenn Ihnen etwas verdächtig erscheint oder wenn daran sichtbare Veränderungen vorgenommen wurden.</li>
  <li>Nutzen Sie Geldautomaten vor allem tagsüber an Werktagen und möglichst innerhalb der Bankfilialen, nicht auf offener Straße.</li>
  <li>Prüfen Sie die am Automaten entnommenen Geldscheine auf Gültigkeit und wenden Sie sich umgehend an die Bank (oder die Polizei), sollte die Banknoten rosafarbene Markierungen aufweisen; es könnte sich um beschädigte oder gefälschte Scheine handeln.</li>
  <li>Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Kreditkartenabbuchungen und lassen Sie bei Verdacht auf Missbrauch die Karte sofort (temporär) über die zentrale Sperr-Notrufnummer +49 116 116, oder in Kontakt mit Ihrer Bank sperren.</li>
  <li>Nehmen Sie nach Möglichkeit noch eine weitere funktionierende Kreditkarte mit auf die Reise und bewahren Sie die Karten nicht am selben Ort auf.</li>
  <li>Achten Sie vor der Zahlung mit Kredit- oder Debitkarten (Girocard) darauf, dass der zu zahlende Betrag korrekt auf dem Display des Kartenterminals erscheint und bestehen Sie stets auf die Aushändigung des Zahlungsbelegs.</li>
  <li>Seien Sie in allen Landes- und Stadtteilen stets besonders vorsichtig.</li>
  <li>Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.</li>
  <li>Verstauen Sie mobile Geräte unauffällig, z.B. in einer verschließbaren Reisetasche, oder legen Sie diese in einen Safe.</li>
  <li><span>Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld mit.</span></li>
  <li><span>Verzichten Sie auf auffällige Kleidung, Uhren, (Mode-)Schmuck und sonstige Wertsachen; tragen Sie in der Öffentlichkeit Uhren und Smartphones nicht sichtbar.</span></li>
  <li>Führen Sie stets einen geringeren Geldbetrag zur widerstandslosen Herausgabe mit.</li>
  <li>Leisten Sie bei Überfällen keinen Widerstand.</li>
  <li>Lassen Sie vor allem in Bars und anderen Lokalitäten Getränke nie unbeaufsichtigt.</li>
  <li><span>Kaufen Sie Alkohol nur in lizenzierten Fachgeschäften. Achten Sie auf ungeöffnete Originalverpackungen und offizielle Lizenzierung (Steuerbanderole); schlechte Druckqualität (auf der Banderole) bzw. falsche Schreibweisen können auf Fälschungen hindeuten. Meiden Sie selbstgebrannten bzw. gepanschten Alkohol (Gefahr der Methanolvergiftung).</span></li>
  <li>Nehmen Sie keine Prostituierten oder flüchtige Bekannte in das eigene Hotelzimmer mit.</li>
  <li><span>Führen Sie Überlandfahrten nicht in der Nacht durch - Sie verringern so Ihr Risiko, Opfer eines Verkehrsunfalls oder Fahrzeugraubs zu werden. Unfälle werden nicht selten auch nur vorgetäuscht, um Helfer zum Anhalten zu bewegen und sie anschließend auszurauben.</span></li>
  <li>Bestehen Sie nicht auf Ihr Vorfahrtsrecht.</li>
  <li>Halten Sie im Stadtverkehr die Fenster des Fahrzeugs geschlossen, die Türen verriegelt und verstauen Sie Wertgegenstände außer Sichtweite.</li>
  <li>Seien Sie besonders vorsichtig an Ampeln und im stockenden Verkehr.</li>
  <li>Benutzen Sie auf drei- oder mehrspurigen Straßen die mittlere Spur.</li>
  <li>Ziehen Sie nachts Taxis öffentlichen Verkehrsmitteln vor.</li>
  <li>Seien Sie vorsichtig bei Lockangeboten z.B. über das Internet, um auf Kosten anderer eine Reise durchzuführen.</li>
  <li>Nehmen Sie kein Gepäck für Fremde mit, kontrollieren Sie Ihr eigenes Gepäck.</li>
  <li>Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.</li>
 </ul>
 <h4><em>Rio de Janeiro</em></h4>
 <p><span>Die Stadt Rio informiert über die </span><a href="http://www.cor.rio/app/"><span>App COR-Rio</span></a><span> rundum über die aktuelle Lage in der Stadt, gibt Wetter- und Unfallwarnungen heraus und informiert z.B. über Großereignisse oder Straßensperrungen, Polizeiaktionen, etc.</span></p>
 <p>In ganz Rio de Janeiro, auch in den beliebten Stadtvierteln Copacabana, Ipanema, Leblon, Botafogo, Santa Teresa und im Ausgehviertel Lapa ereignen sich immer wieder Diebstähle und Überfälle, auch tagsüber. Die Täter, die teilweise in Gruppen agieren, haben es insbesondere auf Mobiltelefone, Schmuck, Debit- und Kreditkarten und Bargeld abgesehen. Nach Einbruch der Dunkelheit ist nochmals gesteigerte Wachsamkeit geboten.&nbsp;</p>
 <p>Außerdem ist eine Häufung von Fällen zu beobachten, bei denen Strandverkäufer oder Taxifahrer mithilfe manipulierter Kartenleseterminals (z.B. Displays ohne Anzeige des Betrags), durch gezieltes Ablenken (z.B. Display wird gegen das Sonnenlicht gehalten oder das Gerät funktioniert angeblich nicht und andere Verkäufer bieten ihres an) ein Vielfaches des vereinbarten Betrags abbuchen.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich über die aktuellen Entwicklungen in englischer Sprache in der <a href="http://www.cor.rio/app/"><span>App COR-Rio,</span></a> wenn Sie sich in Rio de Janeiro aufhalten.</li>
  <li>Zahlen Sie in Taxis und bei Standverkäufern bevorzugt in bar. Führen Sie nur kleinere Beträge bzw. das für den Tag benötigte Bargeld mit.</li>
  <li>Beachten Sie darüber hinaus die obenstehenden weitergehenden Hinweise zu Kredit-/Debitkarten.</li>
  <li>Leisten Sie bei Überfällen keinen Widerstand.</li>
  <li>Verzichten Sie auf nächtliche Strandspaziergänge. &nbsp;</li>
 </ul>
 <p>Im Ausgehviertel Lapa sowie bei der häufig von Touristinnen und Touristen besuchten Veranstaltung „Pedra do Sal“ ereigneten sich zuletzt mehrere Fälle von durch Gelegenheits- bzw. vermeintlich romantischen Bekanntschaften verabreichten Getränken mit Schlaf- bzw. willensverändernden Mitteln („K.-o.-Tropfen“), um die Opfer anschließend in deren Hotelzimmern bzw. Airbnb- oder ähnlichen Unterkünften auszurauben.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Nehmen Sie keine Prostituierten oder flüchtige Bekannte in das eigene Hotelzimmer bzw. die Ferienwohnung mit.</li>
 </ul>
 <p>Das Zentrum (Centro) Rios ist nach Geschäftsschluss, am Samstag und Sonntag sowie an Feiertagen unbelebt und nicht sicher. Die teils menschenleeren Straßen der Innenstadt sollten daher zu diesen Zeiten gemieden werden.</p>
 <p>Insbesondere in den informellen Armensiedlungen (sogenannte „Favelas“), die von bewaffneten kriminellen Gruppen kontrolliert werden, kommt es immer wieder zu Schusswechseln, bei denen oft auch Unbeteiligte zu Schaden kommen.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Verzichten Sie auf den Besuch jeglicher „Favelas“ von Rio de Janeiro, auch derjenigen im Bereich der Südzone und des Zentrums.</li>
  <li><span>Nehmen Sie nicht an geführten Touren oder „Party-Touren“ dorthin teil, auch wenn sie als sicher beworben werden.</span></li>
 </ul>
 <h4><em>São Paulo</em></h4>
 <p>In São Paulo ist das historische Stadtzentrum um die <span dir="ltr" xml:lang="pt">Praça da Sé</span> (vor der Kathedrale) unter der Woche nachts sowie nach Geschäftsschluss am Wochenende unbelebt und nicht sicher. Gleiches gilt für die Gegend um die belebte Metro-Station <span dir="ltr" xml:lang="pt">„Estaçao da Luz“,</span> die zu den genannten Zeiten gemieden werden sollte. Im Stadtzentrum gibt es viele Obdachlose, die zum Teil drogensüchtig sind und Passanten belästigen.</p>
 <p>Auch bewaffnete Überfälle und Blitzentführungen in bevorzugten, besseren Wohngegenden haben zugenommen und führen, auch tagsüber, nicht selten zu Schusswechseln mit privaten Sicherheitskräften oder Polizisten (häufig auch in Zivil).&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Seien Sie im gesamten Stadtgebiet, auch in besseren Gegenden, besonders vorsichtig.</li>
 </ul>
 <h4><em>Der Nordosten Brasiliens</em></h4>
 <p>Der Nordosten leidet unter der höchsten Gewaltkriminalität in Brasilien. Besonders betroffen ist der Bundesstaat Bahia (der gewalttätigste in Brasilien) und seine Hauptstadt Salvador. Es gibt dort viele Drogenbanden und Milizen, die sich gegenseitig und die Polizei bekämpfen.&nbsp;</p>
 <p>Daneben gehören auch Fortaleza, Natal und Recife zu den gefährlichsten Städten der Welt.</p>
 <p>Bewaffnete Überfälle auf Touristen sowie auf Pkw und Überlandbusse sind keine Seltenheit.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Seien Sie auch tagsüber vorsichtig, tragen Sie keine Wertgegenstände sichtbar bei sich.</li>
  <li>Seien Sie bei Reisen in das Landesinnere besonders wachsam.</li>
  <li>Meiden Sie öffentliche Verkehrsmittel und benutzen Sie grundsätzlich Taxis oder andere Fahrdienste. Vermeiden Sie Fußwege bei Dunkelheit und Nachtfahrten in Überlandbussen.&nbsp;</li>
 </ul>
 <h2>Natur und Klima&nbsp;</h2>
 <p>Das Klima ist im Norden und Zentrum tropisch und im Süden subtropisch.&nbsp;
  <br>
  In der Regenzeit, die im Süden und Südosten von November bis Anfang April und im Nordosten von April bis Juli andauert, kommt es regelmäßig zu Überschwemmungen und Erdrutschen.</p>
 <p><em><strong>Baden, Surfen und Schwimmen im Meer</strong></em></p>
 <p><span>An den Stränden der Metropolregion Recife kommt es immer wieder zu Haiangriffen. Die Warnhinweise auf den betroffenen Stränden sollten strikt beachtet werden.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.</li>
  <li>Informieren Sie sich regelmäßig über die Wetter- und Straßenlage, insbesondere, wenn Reisen auf dem Landweg anstehen.</li>
  <li>Beachten Sie die Hinweise lokaler Behörden.</li>
 </ul>
 <h2>Reiseinfos</h2>
 <h3>Infrastruktur/Verkehr</h3>
 <p>Es gibt ein gut ausgebautes Inlandsflugnetz, zahlreiche Überlandbusverbindungen und einige wenige Eisenbahnverbindungen. In den Metropolen gibt es außerdem U- und Straßenbahnen.</p>
 <p>Aus Deutschland kommend muss Fluggepäck am brasilianischen Eingangsflughafen (Rio de Janeiro, São Paulo, Salvador, Recife, Brasilia etc.) entgegengenommen und für eine eventuelle Weiterreise zum Reiseziel innerhalb Brasiliens erneut aufgegeben werden. Eine Durchbeförderung erfolgt nicht.</p>
 <p>Bei Autofahrten ist aufgrund des zum Teil schlechten Zustands vieler Straßen äußerste Vorsicht geboten. Auf manchen Autobahnen besteht Mautpflicht, die in bar an Mautstationen entrichtet werden kann.&nbsp;</p>
 <p>In den Städten empfiehlt sich in der Regel die Benutzung der relativ preiswerten Taxis oder anderer Fahrdienste.&nbsp;</p>
 <p><span>Eine Verständigung in deutscher Sprache ist in der Regel nicht möglich. Auch englische Sprachkenntnisse sind außerhalb der großen Hotels und Touristenschwerpunkte wenig verbreitet. Spanisch wird im Süden Brasiliens teilweise verstanden. Auch nur rudimentäre Portugiesisch-Kenntnisse werden dankbar angenommen und sind in jedem Falle hilfreich.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv.</li>
  <li>Vermeiden Sie Nachtfahrten.</li>
  <li><span>Für Fahrzeugführer gilt absolutes Alkoholverbot. Verstöße werden mit hohen Strafen geahndet.</span></li>
 </ul>
 <h3>Führerschein</h3>
 <p>Für das Führen von Fahrzeugen in Brasilien bei touristischen Aufenthalten genügen grundsätzlich ein deutscher Führerschein sowie ein zusätzlicher Identitätsnachweis (Reisepass). Zur Vermeidung von Missverständnissen und Verständigungsproblemen wird jedoch empfohlen, neben dem nationalen deutschen Führerschein einen internationalen Führerschein oder eine beglaubigte portugiesische Übersetzung des deutschen nationalen Führerscheins, mitzuführen.</p>
 <p>Lediglich für die alten grauen Führerscheine ist das Mitführen einer beglaubigten Übersetzung zwingend vorgeschrieben. Für Inhaber der Führerscheine der Klassen C (alle), D und DE gilt in Brasilien ein Mindestalter von 21 Jahren.</p>
 <h3>LGBTIQ</h3>
 <p>Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten;&nbsp;die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie die allgemeinen <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/2223322-2223322" target="_self">Reisehinweise für LGBTIQ.</a></li>
 </ul>
 <h3>Rechtliche Besonderheiten</h3>
 <h4><em>Drogen</em></h4>
 <p>Von jeglichem Kontakt mit Drogen wird nachdrücklich abgeraten. Drogendelikte, auch die Beförderung von Drogen über die Landesgrenzen, werden in Brasilien streng geahndet. Es drohen hohe Strafen, auch für Drogenkuriere, und auch dann, wenn Reisegepäck, Pakete, Geschenke, Warenproben o.ä. für Dritte transportiert werden sollen. Haftstrafen müssen regelmäßig - oft unter schwer erträglichen Bedingungen - in Brasilien verbüßt werden.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Seien Sie misstrauisch, wenn Ihnen die Reise Finanzierung einer Reise angeboten wird.</li>
  <li>Lassen Sie Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt und befördern Sie keine Pakete für Fremde.</li>
 </ul>
 <h4><em>Sexualstraftaten</em></h4>
 <p>Der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen wird in Brasilien mit Freiheitsstrafe zwischen vier und zehn Jahren geahndet. Die Täter müssen regelmäßig mit Inhaftierung und Bloßstellung in der Presse rechnen. Darüber hinaus werden solche Taten, wenn sie von Deutschen oder an Deutschen im Ausland begangen werden, auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt.</p>
 <p>Auch einvernehmliche sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind nach brasilianischem Recht strafbar. In der Vergangenheit führte bereits das Fotografieren von Kindern und Jugendlichen in Badebekleidung am Strand zum Einschreiten der brasilianischen Behörden. Zu besonderer Zurückhaltung in diesem Bereich wird deshalb dringend geraten.</p>
 <h4><em>Baden „oben ohne“/Wechseln der Kleidung in der Öffentlichkeit</em></h4>
 <p>Baden „oben ohne“ gilt in Brasilien als Erregung öffentlichen Ärgernisses; ebenso das Wechseln der Kleidung in der Öffentlichkeit, z. B. am Strand. Beides kann zur Festnahme bzw. einem Gerichtsverfahren führen.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Suchen Sie zum Kleidungswechsel daher stets Umkleidekabinen oder andere geeignete Räumlichkeiten auf.</li>
 </ul>
 <h4><em>Tier- und Pflanzenschutz</em></h4>
 <p>Brasilien verfügt über strenge Strafvorschriften zum Schutz von Flora und Fauna. Verstöße werden von den brasilianischen Behörden konsequent verfolgt und auch mit Haftstrafen geahndet. Besonders streng werden Versuche verfolgt, freilebende und geschützte Pflanzen und Tiere aus Brasilien zu exportieren. Das gilt für nahezu alle Zierfischarten aus dem Amazonasbecken, für Pflanzensetzlinge und –samen sowie für Insekten und Spinnen (Vogelspinne). Bereits der Transport geschützter Tiere oder Pflanzen aus einem brasilianischen Bundesstaat in einen anderen ist – sofern keine ausdrückliche staatliche Genehmigung vorliegt – strafbar. Es gibt einen umfangreichen Katalog in Brasilien geschützter&nbsp;Tiere&nbsp;und Pflanzen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Kaufen und sammeln Sie daher keine Tiere oder Pflanzen/Pflanzensamen und versuchen Sie auch nicht, diese auszuführen.</li>
 </ul>
 <h4><em>Besuch von Indigenenschutzgebieten</em></h4>
 <p>Für Reisen in Indigenenschutzgebiete wird eine vorher bei der FUNAI (Nationale Indigenenstiftung) einzuholende Genehmigung benötigt. Wer ohne eine solche Autorisierung in einem Schutzgebiet angetroffen wird, muss mit Beschlagnahmung seiner Ausrüstung und empfindlichen Strafen rechnen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich zu Lebens-, Arbeits- und Reisebedingungen in Brasilien bei der <a href="http://berlim.itamaraty.gov.br/">brasilianischen Botschaft in Berlin</a>.</li>
 </ul>
 <h3>Geld/Kreditkarten</h3>
 <p>Landeswährung ist der Real (BRL). Die gängigen internationalen Kreditkarten werden landesweit akzeptiert. Bargeldabhebungen mit deutschen Kreditkarten oder Debitkarten (Girocard) mit Maestro-Symbol sind an entsprechend gekennzeichneten Automaten (u. a. Citibank, Banco24Horas, Banco do Brasil, Bradesco) grundsätzlich weiterhin möglich. Viele Reisende berichten jedoch von Schwierigkeiten.</p>
 <p>Üblich sind Begrenzungen des täglich aus Bargeldautomaten ziehbaren Geldbetrages auf zwischen 500 oder 2.500 BRL (je nach Bank und Region Brasiliens). Alternative Möglichkeiten der Geldversorgung sollten in Betracht gezogen werden. V-Pay-Karten werden im außereuropäischen Ausland nicht akzeptiert.</p>
 <p>Bei fehlgeschlagenen Barabhebungen an Bankautomaten ist unbedingt der ausgegebene Bankbeleg aufzubewahren, da manchmal trotzdem eine Belastung des deutschen Kontos erfolgt. Insbesondere ist auf Vorrichtungen zu achten, mit denen die Kartendaten kopiert oder das Eintippen der Geheimzahlen aufgezeichnet werden könnte.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Erkundigen Sie sich vor Abreise bei Ihrer Bank, ob Bargeldabhebungen in Brasilien zugelassen sind.</li>
  <li>Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf eine Versorgung mit BRL an Geldautomaten.</li>
  <li>Seien Sie bei Barabhebungen an Geldautomaten besonders vorsichtig. Nutzen Sie zur Minimierung des Überfall- und Kartenbetrugsrisikos die Automaten tagsüber an Werktagen, möglichst innerhalb der Vorräume von Bankfilialen und nicht auf offener Straße.</li>
 </ul>
 <h2>Einreise und Zoll</h2>
 <p>Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Vertretungen Ihres Ziellandes</a>. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.&nbsp;Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden <a href="http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html" target="_blank" rel="noopener">Zollbestimmungen</a> bei Einreise nach Deutschland.</p>
 <h3>Reisedokumente</h3>
 <p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Reisepass:</strong> Ja</li>
  <li><strong>Vorläufiger Reisepass:</strong> Ja</li>
  <li><strong>Personalausweis:</strong> Nein</li>
  <li><strong>Vorläufiger Personalausweis:</strong> Nein</li>
  <li><strong>Kinderreisepass:</strong> Ja</li>
 </ul>
 <p><strong>Anmerkungen:&nbsp;</strong>
  <br>
  Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.</p>
 <h3>Visum</h3>
 <p>Deutsche Staatsangehörige dürfen für touristische oder geschäftliche Zwecke nach Brasilien visumfrei ein- oder durch Brasilien durchreisen und sich höchstens 90 Tage während eines Sechs-Monats-Zeitraums dort aufhalten. Hierunter fallen:</p>
 <ul class="rte__unordered-list--bullet-hyphen rte--list">
  <li>touristische Aktivitäten,</li>
  <li>Verwandtenbesuche,</li>
  <li>Erforschung kommerzieller Möglichkeiten, Teilnahme an Sitzungen, Vertragsunterzeichnungen sowie finanzielle, managementbezogene und administrative Tätigkeiten,</li>
  <li>Teilnahme an Konferenzen und Seminaren, vorausgesetzt, dass diese Tätigkeiten nicht aus brasilianischen Quellen entlohnt werden (außer der unmittelbaren Übernahme der Aufenthaltskosten oder der Zahlung eines Tagesgeldes),</li>
  <li>Beteiligung an Sport- und Künstlerwettbewerben, vorausgesetzt, dass die Teilnehmer nicht aus brasilianischen Quellen entlohnt werden, auch wenn bei dem Wettbewerb Preise, einschließlich Preisgelder, zu gewinnen sind.</li>
 </ul>
 <p>Bei einem von vornherein beabsichtigten Aufenthalt&nbsp;über 90 Tagen ist unbedingt vor Ausreise ein Visum bei der für den Wohnort zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung in Deutschland zu beantragen.</p>
 <p>Ebenso sollten diejenigen Personen, die beabsichtigen entlohnte Tätigkeiten auszuüben, einer Beschäftigung nachzugehen, in der Forschung tätig zu sein, ein Praktikum oder Studien zu absolvieren, Sozialarbeit zu verrichten, technische Hilfe zu leisten oder missionarisch, religiös oder künstlerisch tätig zu sein, grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung in Erfahrung bringen, ob für die geplante Reise ein Visum benötigt wird bzw. dort ein Visum beantragen. Die nachträgliche Erteilung eines Visums in Brasilien ist nicht möglich.</p>
 <h3>Minderjährige</h3>
 <p>Brasilianische Minderjährige (auch Doppelstaater), die nicht von beiden Elternteilen oder Erziehungsberechtigten begleitet werden, bedürfen einer entsprechenden Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils bzw. beider Eltern oder Erziehungsberechtigten. Die elterliche Einverständniserklärung muss zur Beglaubigung entweder vor einem brasilianischen Konsularbeamten an einer brasilianischen Auslandsvertretung oder bei einem brasilianischen Notariat (Cartório) abgegebenen werden, sofern sie nicht im brasilianischen Reisepass des/der Minderjährigen vermerkt ist.</p>
 <p>Zum Thema „Reisegenehmigung für Minderjährige“ bietet die <a href="http://berlim.itamaraty.gov.br/de/">brasilianische Botschaft in Berlin</a> ausführliche Hinweise.</p>
 <p>Es wird dringend empfohlen, sich rechtzeitig vor Einreise des Kindes in Brasilien bei der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung zu informieren und die notwendigen Vorkehrungen zu treffen.</p>
 <p>Auch wenn die Pflicht zur Vorlage einer Reisegenehmigung nach Auskunft der brasilianischen Botschaft in Berlin auf nicht-brasilianische Minderjährige grundsätzlich nicht zutrifft, ist es dennoch empfehlenswert, dem ohne Begleitung durch die Eltern bzw. mit nur einem Elternteil ins Ausland reisenden Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/11-kindohneeltern-606308" target="_blank" rel="noopener">Einverständniserklärung</a> sowie eine Kopie der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten mitzugeben.</p>
 <h3>Deutsch-brasilianische Doppelstaater</h3>
 <p>Für Reisende, die neben der deutschen auch die brasilianische Staatsangehörigkeit besitzen, gilt grundsätzlich, dass sie mit dem brasilianischen Reisepass nach Brasilien ein- und ausreisen müssen.</p>
 <p>Um Probleme bei der Ein- und Ausreise zu vermeiden, sollten deutsch-brasilianische Doppelstaater einen gültigen brasilianischen Reisepass mit sich führen.&nbsp;</p>
 <p>Weitere Informationen finden Sie auf der <a href="https://www.gov.br/pf/pt-br/assuntos/passaporte/duvidas">Webseite der Polícia Federal</a> (nur auf Portugiesisch) und bei der für Sie <a href="https://www.gov.br/mre/pt-br/embaixada-berlim/consular/pass/perguntas-frequentes">zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung</a> in Deutschland.</p>
 <p>Über die Ein- und Ausreise entscheiden die brasilianischen Grenzbeamten.&nbsp;</p>
 <p><span>Die deutschen Auslandsvertretungen in Brasilien können in Problem-/Zweifelsfällen nicht weiterhelfen.</span></p>
 <h3><span><strong>Reisen über Drittstaaten/Weiterreisen in Drittstaaten</strong></span></h3>
 <p><span>Reisende, die beabsichtigen von Brasilien in einen Drittstaat oder mit Transit in einem Drittstaat nach Europa zu reisen, sollten sich informieren, ob für die Einreise in diesen Drittstaat bestimmte Voraussetzungen, wie z. B. die Vorlage einer Reisekrankenversicherung oder der Nachweis einer Gelbfieberimpfung zu erfüllen sind.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Besonders Südamerikareisende sollten sich über Einreisevoraussetzungen informieren, da einige Nachbarländer Brasiliens den Nachweis einer Gelbfieberimpfung (z. B. Ecuador) oder die Vorlage einer Reisekrankenversicherung (z. B. Argentinien) verlangen.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Eine Liste, welche Länder&nbsp;</span><a href="https://www.who.int/publications/m/item/countries-with-risk-of-yellow-fever-transmission-and-countries-requiring-yellow-fever-vaccination-(november-2022)"><span>bei Einreise aus Brasilien eine Gelbfieberimpfung</span></a><span> vorschreiben, finden Sie auf der Webseite der WHO.</span></p>
 <p><span>Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung des Ziellandes. Weitere Hinweise bieten die&nbsp;</span><a href="https://diplo.de/r"><span>Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts.</span></a></p>
 <p><span>Sollte kein entsprechender Nachweis vorgelegt werden können, kann kann bereits die Beförderung von Flughäfen in Brasilien abgelehnt werden. Impfausweise sollten immer im Original mitgeführt werden, da Kopien oftmals nicht anerkannt werden.</span></p>
 <p><span>Die deutschen Auslandsvertretungen in Brasilien können in Problem-/Zweifelsfällen nicht weiterhelfen.</span></p>
 <h3>Einfuhrbestimmungen</h3>
 <p>Gegenstände für den persönlichen Bedarf des Einreisenden, die für die Fahrt oder den Aufenthalt vorgesehen sind, können zollfrei eingeführt werden.</p>
 <p>Ein striktes Einfuhrverbot besteht für Drogen, frische Nahrungsmittel, bereits exportierten brasilianischen Alkohol und ausländische Zigarettenmarken, die nicht in Brasilien im Handel erhältlich sind.&nbsp;<span> </span>Die Einfuhr elektronischer Zigaretten und Verdampfer/Vaporisatoren, inklusive der Ersatzteile und E-Liquid, ist ebenfalls verboten.</p>
 <p>Devisen dürfen unbegrenzt eingeführt werden.</p>
 <p>Allerdings müssen Beträge, die den Gegenwert von 10.000 USD übersteigen, unabhängig von Währung und Form, bei der Einreise deklariert werden.</p>
 <p>Verschreibungspflichtige Medikamente ebenso wie bestimmte Nahrungsergänzungsmittel können unter Vorlage des Arztrezeptes, welches den Namen des Patienten und des Medikaments/Ergänzungsmittels eindeutig erkennen lässt, eingeführt werden.</p>
 <p>Detaillierte Einfuhrbestimmungen erteilt die brasilianische <a href="http://idg.receita.fazenda.gov.br/">Receita Federal</a> (Portugiesisch) und die <a href="https://gov.br/mre/pt-br/consulado-londres/useful-information/visiting-brazil" target="_blank" rel="noopener">brasilianische Botschaft in London</a> (Englisch).</p>
 <p><span>Nähere Informationen dazu sowie eventuell notwendige Formulare bietet die </span><a href="http://berlim.itamaraty.gov.br/de/"><span>brasilianische Botschaft in Berlin.</span></a></p>
 <h3>Tiere</h3>
 <p>Insbesondere die Ausfuhr von (ggf. zuvor eingeführten) Haustieren aus Brasilien gestaltet sich als Herausforderung mit hohen bürokratischen Hürden. Es wird geraten, sich ggf. an die brasilianischen Behörden und/oder entsprechende brasilianische Dienstleister zu wenden. Eine Quarantänefrist für Haustiere bei der Einfuhr nach Brasilien besteht nicht. Die Einfuhr lebender Vögel nach Brasilien ist untersagt.</p>
 <h2>Gesundheit</h2>
 <h3>Impfschutz</h3>
 <p><strong>Pflichtimpfungen:&nbsp;</strong></p>
 <p>Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei anschließender Weiterreise in bestimmte Drittstaaten kann der Nachweis eines Gelbfieberimpfschutzes aus Brasilien kommend bei Einreise erforderlich sein. Es ist zu beobachten, dass die Länder in der Region Süd- und Mittelamerika verstärkte Kontrollen durchführen und sich Einreisebestimmungen ändern, siehe auch <em>Einreise und Zoll - Reisen über Drittstaaten/Weiterreisen in Drittstaaten.</em></p>
 <p><strong>Reiseimpfungen:</strong></p>
 <p>Es sind Impfungen gegen Gelbfieber und Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunya- und Denguefieber, Hepatitis B und Tollwut angeraten.</p>
 <p><strong>Standardimpfungen:</strong></p>
 <p>Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß <a href="https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Impfkalender/impfkalender-node.html">Impfkalender der STIKO</a> auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.&nbsp;</p>
 <h3>Medizinische Versorgung</h3>
 <p>Die medizinische Versorgung in Brasilien ist in großen Zentren im privaten Sektor in der Regel gut und entspricht dem Stand der Technik und Wissenschaft. Medizinische Dienstleistungen können hier jedoch sehr kostenintensiv werden. Der öffentliche Sektor (SUS) ist hinsichtlich personeller, apparativer, logistischer und z.T. hygienischer Ressourcen je nach Region unterschiedlich, aber im Schnitt schlechter ausgestattet. Hier kann es zu erheblichen Wartezeiten kommen. Insbesondere in ländlichen Regionen nimmt die Qualität der Versorgung zum Teil stark ab. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung sind in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie einigen Privatkliniken gewährleistet. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass vor jeder Aufnahme und Behandlung in Privatkliniken, unabhängig von einer bestehenden Auslandskrankenversicherung, eine u.U. hohe Vorauszahlung in bar oder per Kreditkarte zu leisten ist.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die <a href="https://dtg.org/index.php/liste-tropenmedizinischer-institutionen/arztsuche.html">DTG</a> zu finden.</li>
  <li>Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.</li>
  <li>Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.</li>
 </ul>
 <h3>Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen</h3>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/gelbfieber-2562864" target="_blank" rel="noopener">Gelbfieber</a> und <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/malaria-2533132">Malaria</a> sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden.&nbsp;
  <br>
  Für Gelbfieber besteht ein hohes Risiko in den Bundesstaaten Acre, Amapá, Amazonas, Distrito Federal (inklusive der Hauptstadt Brasília), Espírito Santo, Goiás, Maranhão, Mato Grosso, Mato Grosso do Sul, Minas Gerais, Pará, Paraná, Piauí, Rio de Janeiro, Rio Grande do Sul, Rondônia, Roraima, Santa Catarina, São Paulo, Tocantins und bestimmten Teilen von Bahia. Auch die Iguaçu-Fälle zählen zum Risikogebiet.&nbsp;</p>
 <p>Der Anteil an der gefährlichen Malaria tropica (P. falciparum) und Mischinfektionen beträgt 19 %, 80% entfallen auf die Malaria tertiana (P. Plasmodium vivax), 1% auf andere. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko besteht ganzjährig und ist regional unterschiedlich:</p>
 <ul class="rte__unordered-list--bullet-hyphen rte--list">
  <li>Hohes Risiko: im Amazonasbecken (Teile der Bundesstaaten Acre, Amapá, Amazonas, Roraima, Teile des Nordostens und Südwestens von Pará)</li>
  <li>Mittleres Risiko: in den meisten Gebieten der Bundesstaaten Amapá, Pará und Rondônia sowie im Westen von Mato Grosso; Teile des Bundesstaates Amazonas; Stadtzentren von Boa Vista und Porto Velho; Flusskreuzfahrten mit Übernachtungen auf großen Kreuzfahrtschiffen.</li>
  <li>Geringes Risiko: übrige Landesteile einschl. Pantanal, Iguaçu-Fälle und der Stadtzentren von Santarém, Macapá und Manaus (Ausnahmen s. o.)</li>
  <li>Malariafrei: Städte Brasilia, Curitiba, Fortaleza, Porto Alegre, Recife, Rio de Janeiro, Salvador, São Paulo und Vitória
   <br>
   &nbsp;</li>
 </ul>
 <p>Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig landesweit auftreten können: <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/chikungunyafieber-2562870" target="_blank" rel="noopener">Chikungunyafieber,</a> <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/denguefieber-2436520" target="_blank" rel="noopener">Denguefieber,</a> <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/leishmaniasis-2562904">Leishmaniose,</a> (insbesondere in ländlichen Regionen im Norden und Nordosten), <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/lymphatische-filariosen-2628714" target="_blank" rel="noopener">lymphatische Filariosen,</a> <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/oropouche-fieber-2673950" target="_blank" rel="noopener">Oropouche-Fieber</a>, <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/wnf-2562880">West-Nil-Fieber</a> und <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/zikavirus-infektionen-2562866">Zikavirus-Infektionen.</a></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658" target="_blank" rel="noopener">Schutz vor Insekten.</a></li>
  <li>Es gibt Impfungen gegen Gelbfieber, Chikungunya-Fieber und Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.</li>
  <li>Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.</li>
  <li>Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.</li>
  <li>Lassen Sie bei schlecht heilenden Insektenstichen oder z.B. anhaltendem unklaren Fieber Leishmaniose ausschließen.</li>
 </ul>
 <p>Die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/chagas-2628984" target="_blank" rel="noopener">Chagas-Krankheit</a> wird über Raubwanzen und verunreinigte Frucht- oder Zuckerrohrsäfte („garapa“) übertragen. <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/rickettsiosen-2628986" target="_blank" rel="noopener">Fleckfieber</a> wird durch Läuse, Milben, Zecken und Flöhe übertragen. Im Bundesstaat São Paulo treten vereinzelte Fälle von Rocky Mountain Spotted Fever, einer saisonal durch Zecken übertragenen bakteriellen Infektionskrankheit, auf.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien (adäquate Kleidung, Repellentien) und suchen Sie Ihren Körper anschließend sorgfältig ab, siehe Schutz vor Insekten. Verwenden Sie vor allem in einfachen Unterkünften auf dem Land Bettnetze, um nächtliche Raubwanzenbisse zu vermeiden.</li>
  <li>Verzichten Sie auf den Genuss von nicht-industriell verarbeiteten Frucht- und Zuckerohrsäften, z.B. auch von Açaí-Saft.
   <br>
   &nbsp;</li>
 </ul>
 <h3>Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene</h3>
 <p><span>Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber </span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/virushepatitis-2562874" target="_blank" rel="noopener"><span>(</span>Virushepatitis A und E<span>)</span></a><span> treten auch bei Reisenden auf.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie unsere grundlegenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hygiene-2628944" target="_blank" rel="noopener">Hygienehinweise.</a></li>
  <li>Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung beraten.</li>
 </ul>
 <h3>Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen&nbsp;</h3>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hiv-2628942" target="_blank" rel="noopener">HIV-Infektionen</a> und bestimmte Lebererkrankungen <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/virushepatitis-2562874" target="_blank" rel="noopener">(Virushepatitis B, C und D)</a> können auch durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.</span></li>
  <li><span>Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.</span></li>
 </ul>
 <h3>Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen&nbsp;</h3>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hantavirus-infektionen-2562872" target="_blank" rel="noopener">Hantavirus-Infektionen</a><span> und&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/leptospirose-2519598">Leptospirose</a><span> werden durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. In den tropischen Küstenregionen kann </span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/ciguatera-2519596" target="_blank" rel="noopener"><span>Ciguatera<span class="underline">,</span></span></a><span> eine Erkrankung, die durch Konsum von vergiftetem Fisch entsteht, auftreten. Eine Ansteckung mit&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/tollwut-2562878">Tollwut</a><span> erfolgt vorrangig über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Es kommen zahlreiche Schlangen vor, wobei die meisten ungiftig sind. Giftige Schlangen kommen insbesondere im Amazonasbecken vor.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.</li>
  <li>Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.</li>
  <li>Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten.</li>
  <li><span>Verzichten Sie auf den Verzehr von Seefischen und Meeresfrüchten.</span></li>
  <li>Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline in Großstädten i.d.R. verfügbar sind, es jedoch zu Versorgungsengpässen kommen kann.</li>
  <li>Sollten Sie von einem Hund oder einer Schlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung.</li>
  <li>Beachten Sie unsere Hinweise zu <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schlangenbisse-2519592" target="_blank" rel="noopener">Schlangenbissen.</a></li>
 </ul>
 <h3>Weitere Gesundheitsgefahren</h3>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schistosomiasis-2562868">Schistosomiasis</a> ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.&nbsp;</li>
 </ul>
 <p>Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den <a href="https://waqi.info/de">World Air Quality Index.</a></li>
 </ul>
 <p>Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Informieren Sie sich z.B. über die App&nbsp;</span><a href="https://www.who.int/tools/sunsmart-global-uv-app"><span>SunSmart</span></a><span> über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.</span></li>
 </ul>
 <p>Reisen ans Meer in Verbindung mit Schwimmen und Wassersport können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.</li>
  <li>Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.</li>
  <li>Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen. Beachten Sie unsere <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/tauchen-2519618" target="_blank" rel="noopener"><span>Informationen zum Tauchen.</span></a></li>
 </ul>
 <p>Im Allgemeinen wird vor dem Genuss von alkoholhaltigen Produkten unbekannter Herkunft bzw. aus privater Herstellung gewarnt, da es dadurch zu Methanolvergiftungen mit teilweise letalem Ausgang kommen kann.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.</li>
 </ul>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2519600-2519600" target="_blank" rel="noopener"><strong>Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss auch den medizinischen Haftungsausschluss</strong></a></p>
 <h2>Länderinfos zu Ihrem Reiseland</h2>
 <p>Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.</p>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/brasilien-node" target="_self">Mehr</a></p>
 <h2>Weitere Hinweise für Ihre Reise</h2>
 <p><a class="embedFloat--left embedFunctional--info" href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/301216-301216"> Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise</a></p>
</div>]]></description><pubDate>Thu, 01 Oct 2026 15:45:00 +0200</pubDate><lastBuildDate>Thu, 01 Oct 2026 15:53:14 +0200</lastBuildDate><guid>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/brasiliensicherheit-201092</guid></item><item><title>Ecuador: Reise- und Sicherheitshinweise</title><link>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/ecuadorsicherheit-223232</link><description><![CDATA[<div>
 <p>Letzte Änderungen:&nbsp;</p>
 <p><span>Redaktionelle Änderungen</span></p>
</div><div>
 <blockquote class="info-box">
  <p><strong>Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:</strong>
   <br>
   - Abonnieren Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/presse/newsletter" target="_blank" rel="noopener">Newsletter</a> oder nutzen Sie unsere <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/app-sicher-reisen/350382" target="_self">App „Sicher Reisen“.</a>
   <br>
   - Registrieren Sie sich in unserer <a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin" target="_blank" rel="noopener">Krisenvorsorgeliste.</a>
   <br>
   - Beachten Sie die Hinweise im <a href="https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html">Ratgeber für Notfallvorsorge und &nbsp;des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.</a>
   <br>
   - Bitte beachten Sie die Hinweise unter <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/coronavirus/2309820-2309820" target="_blank" rel="noopener">COVID-19.</a>
   <br>
   - Achten Sie auf einen ausreichenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/350944" target="_blank" rel="noopener">Reisekrankenversicherungsschutz.</a>
   <br>
   - Erkundigen Sie sich vorab bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes</a> zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
   <br>
   - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
   <br>
   - Beachten Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/haftungsausschluss-2500954" target="_blank" rel="noopener"><strong>Haftungsausschluss</strong></a>&nbsp;und den Hinweis zu&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/inhalte-anderweitiger-anbieter-2500956" target="_blank" rel="noopener"><strong>Inhalten anderweitiger Anbieter.</strong></a></p>
 </blockquote>
 <h2>Aktuelles</h2>
 <h3>Ausnahmezustand</h3>
 <p>In den Provinzen Bolívar, Cotopaxi, Tungurahua, Chimborazo, Quito/Pichincha, Cuenca/Azuay, Cañar, Orellana, Sucumbios, Pastaza, Guayas, El Oro, Los Rios, Manabí, Santa Elena sowie in den Kantonen La Maña (Cotopaxi), Echeandía und Las Naves (Bolivar) gilt der Ausnahmezustand weiterhin. Kurzfristige Änderungen sind jederzeit möglich.&nbsp;</p>
 <p>Im ganzen Land kann es durch Straßensperren, Polizei- und Militärkontrollen zu erheblichen Einschränkungen - insbesondere bei Überlandfahrten - kommen. Flughafenzufahrten, Buslinien zwischen (und in) Städten, Mietwagenfahrten und Transfers zu touristischen Zielen können kurzfristig blockiert oder umgeleitet werden. Demonstrationen und Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und Demonstrierenden können nicht ausgeschlossen werden. &nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Führen Sie Ihren Reisepass im Original mit und folgen Sie den Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.</li>
  <li>Informieren Sie sich in den lokalen Medien oder bei Ihrem Reiseveranstalter zu den ggf. geltenden Ausnahmezuständen; beachten Sie die jeweils geltende Vorschriften.</li>
  <li><span>Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.</span></li>
  <li>Planen Sie ausreichend Zeit für Transfers (z. B. zu Flughäfen) ein.</li>
 </ul>
 <h2>Sicherheit</h2>
 <p><strong>Von nicht notwendigen Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Kolumbien wird</strong>, mit Ausnahme des Grenzübergangs Tulcán, <strong>abgeraten.</strong></p>
 <p><strong>Von nicht notwendigen Reisen nach Esmeraldas (Stadt), Guayaquil südlich der Avenida Portete de Tarquí sowie Durán wird weiterhin abgeraten.</strong></p>
 <h3>Terrorismus</h3>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/weltweiter-sicherheitshinweis-1796970" target="_blank" rel="noopener">weltweiten Sicherheitshinweis.</a></li>
 </ul>
 <h3>Innenpolitische Lage</h3>
 <p><span>Im ganzen Land kann es immer wieder zu Demonstrationen - meist aus politischen und/oder wirtschaftlichen Gründen - &nbsp;kommen.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich bei den <a href="https://www.ecu911.gob.ec/consulta-de-vias/">ecuadorianischen Behörden</a> und in den lokalen Medien über die aktuelle Lage.</li>
  <li>Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.</li>
  <li>Verzichten Sie möglichst auf Abend- und Nachtfahrten. Beschränken Sie Fahrten auf das Notwendigste und führen Sie diese mit Vorsicht durch.</li>
  <li>Halten Sie Ihre Kommunikationsmittel einsatzbereit.</li>
  <li>Registrieren Sie sich in der <a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin">Krisenvorsorgeliste.</a></li>
  <li>Folgen Sie unbedingt den Anweisungen lokaler Behörden und Sicherheitskräfte.</li>
  <li>Meiden Sie v.a. das unmittelbare Grenzgebiet zu Kolumbien.</li>
 </ul>
 <h3>Kriminalität</h3>
 <p>Die Kriminalitätsrate und Gewaltbereitschaft sind hoch. Gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen kriminellen Banden sowie Schießereien zwischen Sicherheitskräften und Bandenmitgliedern haben im ganzen Land stark zugenommen. Gelegentlich werden auch Anschläge durch Drogenbanden und kriminelle Gruppierungen verübt. Bei solchen Ereignissen können auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft gezogen werden.</p>
 <p><span>Besondere Vorsicht ist in <span class="underline">folgenden Gebieten</span> geboten:&nbsp;</span></p>
 <p>(Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.)</p>
 <ul class="rte__unordered-list--bullet-hyphen rte--list">
  <li>Guayaquil, v.a. südlich der Avenida Portete de Tarquí sowie Durán,</li>
  <li>Provinz El Oro, v.a. in den Städten Huaquillas und Arenillas,</li>
  <li>Provinz Los Rios, v.a. in den Städten Quevedo, Quinsaloma und Pueblo Viejo,</li>
  <li>Provinz Esmeraldas, v.a. in Esmeraldas-Stadt sowie den nördlichen Gebieten,</li>
  <li>Provinzen Sucumbíos, Manabí (nördliche Grenzregion zur Provinz Esmeraldas) Santa Elena und Santo Domingo, v.a. in Santo Domingo-Stadt.</li>
 </ul>
 <p>Des Weiteren kommt Kleinkriminalität (Taschendiebstähle) insbesondere in den Großstädten an von Touristen stark frequentierten Orten sowie in Überlandbussen vor. Ein deutlicher Anstieg teils gewalttätiger Kleinkriminalität ist im ganzen Land zu beobachten, insbesondere in Esmeraldas, Santo Domingo, Quevedo sowie Guayaquíl und Umgebung. Vor allem in der Stadt Esmeraldas ist ab dem frühen Nachmittag besondere Vorsicht in der Öffentlichkeit geboten. In den Metropolen Guayaquíl und Quito sowie an der Küste ist das Überfallrisiko erhöht; in der Provinz Esmeraldas, der Küstengegend in und um die Stadt Esmeraldas sowie bei Besuchen der Stadt Santo Domingo ist das Risiko besonders hoch.</p>
 <p>Im Norden der Provinz Esmeraldas kommt es immer wieder zu gewaltsamen Zwischenfällen, die der organisierten Kriminalität zugerechnet werden und bei denen mehrere Todesopfer und zahlreiche Verletzte, auch unter Zivilisten, zu beklagen waren. Auch in den Provinzen Guayas und Santo Domingo de los Tsáchilas kommt es punktuell immer wieder zu gewaltsamen Zwischenfällen. Die Gewaltkriminalität steigt im Zusammenhang mit Bandenkämpfen und Attentaten auf Polizei und Justiz. Auch die Rauschgiftkriminalität hat stark zugenommen. &nbsp;Es kommt aktuell vermehrt zu Fahrzeug- und Personenkontrollen durch Polizei und Militär.</p>
 <p>In der gesamten Grenzregion zu Kolumbien besteht ein erhöhtes Risiko, Opfer von <span class="underline">Entführungen</span> und von Aktivitäten bewaffneter, mit dem Drogenhandel in Verbindung stehender Gruppen zu werden.</p>
 <p>In größeren Städten, an touristischen Schwerpunkten (z.B. Ausgehviertel Mariscal Sucre in Quito) und insbesondere in Bussen und Busstationen kommt es in erheblichem und weiter steigendem Umfang zu Diebstählen, Raubüberfällen und Sexualdelikten. Die Täter wenden dabei verschiedenste Tricks an wie z.B. Ablenkungsmanöver, „Bußgeld“-Erpressung unter Verwendung falscher Uniformen, Raub oder Vergewaltigung nach Verabreichung bewusstseinsmindernder Drogen (auch in Form von Pulver in Speisen, Getränken oder auf Prospekten), Überfälle durch Taxifahrer in nicht registrierten Taxis, die aktiv potentielle Kundschaft ansprechen.</p>
 <p>Die Polizei ist in Notfällen auf Spanisch rund um die Uhr unter der Telefonnummer 911 zu erreichen, Hinweise zur Erstattung von Anzeige bei Straftaten bietet die <a href="https://quito.diplo.de/ec-de/service/hilfe-fuer-deutsche/1692874">deutsche Botschaft in Quito.</a></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Nutzen Sie bei Dunkelheit auch für kürzere Strecken ein registriertes Taxi von Tür zu Tür oder Uber.</li>
  <li>Achten Sie stets auf Ihr Gepäck und tragen Sie Uhren, Kameras und Mobiltelefone nicht auffällig auf der Straße.</li>
  <li>Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.</li>
  <li>Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.</li>
  <li>Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.</li>
  <li><span>Lassen Sie Getränke nie unbeaufsichtigt; nehmen Sie keine Speisen und Getränke von Unbekannten an</span>.</li>
  <li>Leisten Sie im Fall eines Überfalls keinesfalls Widerstand.</li>
  <li>Achten Sie bei der Auswahl von örtlichen Reiseunternehmen auf geeignete Sicherheitsvorkehrungen und bei Wanderungen auf lokale Hinweise.</li>
  <li>Machen Sie Überlandfahrten (auch in Bussen) <span class="underline">nur tagsüber</span> und achten vor allem in Bussen stets auf Ihr Gepäck, verstauen Sie dieses weder auf der Gepäckablage, noch unter Ihrem Sitz, auch wenn Sie von (vermeintlichen) Mitarbeitern der Busgesellschaft dazu aufgefordert werden.</li>
  <li>Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich&nbsp;der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.</li>
 </ul>
 <h2>Natur und Klima</h2>
 <h4><em>Erdbeben, Vulkane und Tsunamis</em></h4>
 <p>Ecuador liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, weshalb es häufiger zu schwereren Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommt.</p>
 <p>Insbesondere die Vulkane Sangay (im Park Sangay) und Reventador (etwa 90 km östlich von Quito) sind derzeit aktiv. Die Vulkane Cotopaxi und Tungurahua (im Touristengebiet Baños) stehen unter intensiver Beobachtung. Auf mögliche Evakuierungen und Behinderungen des Reiseverkehrs, ggf. auch durch kurzfristige Sperrungen der Flughäfen Guayaquil und Quito, wird hingewiesen.
  <br>
  Nach Erdbeben entlang der pazifischen Küsten besteht insbesondere in Esmeraldas und Manabí auch die Gefahr von Tsunamis.</p>
 <h4><em>Überschwemmungen</em></h4>
 <p>Es herrscht feuchtheißes Tropenklima im Küstengebiet und östlichen Tiefland, im Andenhochland gemäßigtes Klima mit starken Temperaturschwankungen.
  <br>
  In der gesamten Regenzeit kann es schwerwiegenden Beeinträchtigungen im Straßenverkehr kommen. In den Ebenen muss mit Aquaplaning und überschwemmten Straßen gerechnet werden, die – wenn überhaupt - nur mit größtmöglicher Vorsicht passiert werden können, da z.B. Schlaglöcher nicht sichtbar sind. In Bergregionen drohen gefährlicher Steinschlag und Erdrutsche.</p>
 <h4><em>Busch- und Waldbrände</em></h4>
 <p>Vor allem in den Sommermonaten kommt es&nbsp;aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen und insbesondere in Pichincha immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur muss in diesen Fällen gerechnet werden.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte und rechnen Sie mit Verkehrsbehinderungen.</li>
  <li>Informieren Sie sich daher stets zeitnah über die aktuelle Lage in den betroffenen Regionen, zu Erdbeben und Vulkanaktivitäten sowie aktuellen Warnstufen beim <a href="http://www.igepn.edu.ec/">Instituto Geofísico – Escuela Politécnica Nacional, Quito-Ecuador.</a></li>
  <li>Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des <a href="https://www.gfz-potsdam.de/presse/infothek" target="_blank" rel="noopener">Deutschen GeoForschungsZentrums.</a></li>
  <li>Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.</li>
 </ul>
 <h2>Reiseinfos</h2>
 <p>Siehe <em>Aktuelles</em></p>
 <h3><em>Einreise nach Ecuador auf dem Landweg aus&nbsp;Peru oder Kolumbien</em></h3>
 <p><span>Für die Einreise nach Ecuador auf dem Landweg von Peru oder Kolumbien ist die Vorlage eines&nbsp;</span><a href="https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Fuehrungszeugnis/Fuehrungszeugnis_node.html"><span>polizeilichen Führungszeugnisses</span></a><span> mit Apostille und Übersetzung aus dem Wohnsitzstaat weiterhin offiziell erforderlich; Berichten zufolge wird von der Vorlage mittlerweile oftmals abgesehen. Ob ein Führungszeugnis verlangt wird, entscheiden alleine die zuständigen Migrationsbehörden. Von der Vorlage befreit sind Minderjährige in Begleitung von Familienangehörigen bis zum vierten Verwandtschaftsgrad bzw. Touristen auf der Durchreise (Aufenthaltsdauer max. zehn Tage, Nachweise darüber sind erforderlich). Das Erfordernis gilt nicht für Einreisen auf dem Luftweg.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Beachten Sie, dass verschiedene Grenzübergänge auf dem Landweg derzeit geschlossen sind, siehe </span><em><span>Aktuelles.</span></em></li>
  <li>Beachten Sie, dass ein <a href="https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Fuehrungszeugnis/Fuehrungszeugnis_node.html">polizeiliches Führungszeugnis</a> ggf. auch über die deutschen Auslandsvertretungen in der Region beantragt werden kann und erkundigen Sie sich vorab nach den Bearbeitungszeiten.</li>
  <li>Sollte kein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis vorliegen, kann seitens der ecuadorianischen Behörden direkt bei der Einreise Abfrage der ecuadorianischen Einreisedatenbank (SIMIEC) geprüft werden, ob Einreisehindernisse nach Ecuador bestehen. Es wird keine Gewähr übernommen, dass Abfragen jederzeit und an jedem Grenzübergang möglich sind.</li>
  <li><span>Beachten Sie auch die Hinweise unter </span><em><span>Gesundheit – Impfschutz</span></em><span>.</span></li>
 </ul>
 <h3>Infrastruktur/Verkehr</h3>
 <p>Es gibt ein Inlandsflugnetz und zahlreiche Busverbindungen, von denen teurere Unternehmen zuverlässiger sind und höhere Sicherheitsstandards bieten. Busse sind sehr häufig in schwere Unfälle verwickelt.</p>
 <p>Bei Flugreisen nach Galapagos kann der niedrigste Tarif ausschließlich für in Ecuador ansässige Personen gebucht werden. Ein entsprechender Hinweis ist in der Regel auf der Webseite der jeweiligen Fluggesellschaft vorhanden. Bei Nichteinhaltung fällt eine Zusatzgebühr an, die am Flughafen zu entrichten ist.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie bei der Buchung Ihres Fluges nach Galapagos unbedingt, dass es verschiedene Tarife für Touristen und in Ecuador ansässige Personen gibt. Sie vermeiden so zusätzliche Gebühren.</li>
 </ul>
 <p>Ecuador weist eine sehr hohe Unfallrate auf. Grundlegende Sicherheitsvorkehrungen werden häufig nicht eingehalten. Der Fahrstil entspricht nicht den in Mitteleuropa üblichen Standards. Besonders Fahrten in der Nacht sind mit einem erhöhten Risiko verbunden.</p>
 <p>Bei sportlichen Aktivitäten (Canopy, Bergsteigen, Rafting) entsprechen die Sicherheitshinweise und -vorkehrungen häufig nicht deutschen Standards. Bei der Auswahl von örtlichen Reiseunternehmen sollten Sicherheitsmaßnahmen vorher abgefragt werden. Insbesondere Bergtouren (auch von erfahrenen Bergsteigern) sollten nur mit ortskundigen Führern durchgeführt werden.</p>
 <p>Zu bestimmten Jahreszeiten ist an der Küste mit teilweise hohem Wellengang zu rechnen, sodass normalerweise übliche touristische Aktivitäten, beispielsweise die Walbeobachtung auf Touristenbooten im Pazifik, untersagt werden können.</p>
 <h3>Führerschein</h3>
 <p>Es ist bei Aufenthalten bis zu 90 Tagen der nationale deutsche Führerschein mit einer Übersetzung in die spanische Sprache oder – für Aufenthalte bis zu 180 Tagen - der internationale Führerschein erforderlich, der nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist.</p>
 <h3>LGBTIQ</h3>
 <p>Gleichgeschlechtliche Ehen sind rechtlich möglich. Im ecuadorianischen Arbeitsrecht gilt ein Diskriminierungsverbot.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/2223322-2223322" target="_blank" rel="noopener">allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.</a></li>
 </ul>
 <h3>Rechtliche Besonderheiten</h3>
 <p>Drogenkonsum und -handel werden selbst bei kleinsten Mengen mit hohen Haftstrafen (ca. 8-16 Jahre) geahndet. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann daher verhängnisvolle Folgen haben.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Lassen Sie Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt und befördern Sie keine Pakete für Fremde.</li>
 </ul>
 <h3>Geld/Kreditkarten</h3>
 <p>Gesetzliche Zahlungsmittel in Ecuador sind der USD, US-Cent-Münzen und nationale Centavo-Münzen. Da vermehrt gefälschte Geldscheine im Umlauf sind, nehmen Geschäfte und Banken in der Regel keine 50- und 100-USD-Noten an. Reisende sollten dies bei der Mitnahme von USD in bar berücksichtigen.</p>
 <p>Debit- (Girocard) und Kreditkarten können zwar grundsätzlich verwendet werden; das Abheben von Geld mittels deutscher Debitkarten in Ecuador ist derzeit aber nicht immer möglich. Es gibt Probleme mit der Freischaltung der Bankautomaten. Auch funktionieren deutsche Kreditkarten als Bezahlung in Geschäften, Hotels derzeit nicht regelmäßig. Einschränkungen ergeben sich auch in kleineren Orten.</p>
 <h2>Einreise und Zoll</h2>
 <p>Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten">Vertretungen Ihres Ziellandes.</a> Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.&nbsp;Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden <a href="http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html" target="_blank" rel="noopener">Zollbestimmungen</a> bei Einreise nach Deutschland.</p>
 <h3>Reisedokumente</h3>
 <p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Reisepass: </strong>Ja</li>
  <li><strong>Vorläufiger Reisepass: </strong>Ja</li>
  <li><strong>Personalausweis: </strong>Nein</li>
  <li><strong>Vorläufiger Personalausweis: </strong>Nein</li>
  <li><strong>Kinderreisepass: </strong>Ja</li>
 </ul>
 <p><strong>Anmerkungen:&nbsp;</strong>
  <br>
  Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch <span><span class="underline">mindestens sechs Monate</span>&nbsp;</span> gültig sein.
  <br>
  Bei Nichterfüllung dieses Kriteriums erfolgt eine Einreiseverweigerung mit anschließender Rückführung an den Herkunftsflughafen.
  <br>
  Die Einreise mit beschädigten Reisepässen kann zur Zurückweisung durch die Grenzpolizei führen.</p>
 <p>Seit 2024 ist für die Einreise nach Ecuador auf dem Landweg von Peru oder Kolumbien die Vorlage eines <a href="https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Fuehrungszeugnis/Fuehrungszeugnis_node.html">polizeilichen Führungszeugnisses</a> mit Apostille und Übersetzung aus dem Wohnsitzstaat erforderlich, <span>siehe </span><em><span>Reiseinfos&nbsp;</span></em><span>sowie&nbsp;</span><em><span>Gesundheit - Impfschutz.</span></em>​</p>
 <h3>Visum</h3>
 <p>Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und einen Aufenthalt bis zu&nbsp;90 Tagen (pro Jahr) kein Visum.</p>
 <p>Vom&nbsp;ersten Tag der ersten Einreise an wird das Jahr für den Aufenthaltszeitraum von 90 Tagen gerechnet. Es gilt also nicht das Kalenderjahr. Dieses Visum ist einmalig um weitere 90 Tage verlängerbar. Dazu muss das ecuadorianische Außenministerium vor Ablauf des Visums kontaktiert werden. Die Formulare und Bedingungen zur Beantragung (Kosten) können der Internetseite des ecuadorianischen Außenministeriums entnommen werden.</p>
 <p>Anschließend kann ein spezielles Touristen-Visum mit einer Gültigkeit von bis zu einem Jahr beantragt werden (Art. 56 Ley de Movilidad Humana, keine Arbeitsaufnahme). Ein derartiges Visum kann nur alle&nbsp;fünf Jahre beantragt werden.</p>
 <p>Für die Erteilung eines längerfristigen Visums ist die Vorlage einer Reisekrankenversicherung mit Gültigkeit für Ecuador für die gesamte Verweildauer per Gesetz vorgeschrieben. Das Gleiche gilt für bereits ansässige Ausländer (also auch dort wohnhafte Deutsche) bei Verlängerung von Visa und/oder Aufenthaltskarte, in diesem Fall ist ein Nachweis über gesetzliche oder private Krankenversicherung vorzulegen.</p>
 <p>Informationen zu Visabestimmungen für längerfristige Aufenthalte in Ecuador sollten rechtzeitig vor Reisebeginn bei der zuständigen <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/vertretungen-anderer-staaten/vertretungenecuador-223224" target="_blank" rel="noopener">ecuadorianischen Auslandsvertretung in Deutschland</a> eingeholt werden.</p>
 <h3>Einreisekontrolle und Ausweispflicht</h3>
 <p>Die Ein- und Ausreise ist für Touristen auf dem Luftweg über die Flughäfen Quito und Guayaquil sowie auf dem Landweg über die Grenzen zwischen Peru und Ecuador (Huaquillas (Provinz El Oro) und Macará (Provinz Loja)) bzw. Kolumbien und Ecuador (Rumichaca bei Tulcan) möglich. Der Grenzübergang La Balsa, Grenze zwischen San Ignacio und Zumba ist ebenfalls geöffnet, aber auf ecuadorianischer Seite nicht durchgehend besetzt. Die Einreise über diesen Grenzübergang wird nicht empfohlen.</p>
 <p>Der Einreisestempel ist <span class="underline">obligatorisch</span>, auch bei Einreise über die Landgrenze von Peru oder Kolumbien. Bei Verstoß gegen ecuadorianisches Aufenthaltsrecht muss mit empfindlichen Strafen gerechnet werden, bei fortgesetztem illegalem Aufenthalt auch mit Abschiebehaft.</p>
 <p>Der Pass oder eine Passkopie muss stets mitgeführt werden. Außerdem wird empfohlen, auch eine Kopie des Einreisestempels und der o.g. Versicherung mit sich zu führen.</p>
 <p>Weitere Informationen in spanischer Sprache sind bei der zuständigen Einwanderungsbehörde&nbsp;<a href="https://www.migracion.gob.ec" target="_blank" rel="noopener">"Migración"</a> erhältlich.</p>
 <h3>Galapagos-Inseln</h3>
 <p>Siehe auch <em>Reiseinfos – Infrastruktur/Verkehr</em></p>
 <p>Für den Besuch der Galapagos-Inseln wird zusätzlich die Vorlage eines Hin- und Rückflugtickets und der Hotelreservierung für die geplante Aufenthaltsdauer verlangt. Nähere Informationen sind in spanischer Sprache beim <a href="https://cancilleria.gob.ec" target="_blank" rel="noopener">ecuadorianischen Außenministerium</a> zu finden.</p>
 <p>Die sogenannte Tarjeta de Control de Tránsito/Transit Control Card, ausgestellt von der Lokalverwaltung der Galapagosinseln (Consejo de Gobierno de Régimen Especial de Galápagos), muss <span class="underline">vor Abflug</span> am Flughafen Quito erworben und bei Einreise vorgelegt werden.</p>
 <h3>Minderjährige</h3>
 <p>Zur <span class="underline">Ausreise</span> aus Ecuador ist für Minderjährige mit Wohnsitz/gewöhnlichem Aufenthalt in Ecuador (ab 6 Monaten) unabhängig von der Staatsangehörigkeit, die nicht von den Sorgeberechtigten begleitet werden, zwingend die Vorlage einer entweder ecuadorianischen gerichtlichen, notariellen oder von einem ecuadorianischen Konsulat/Honorarkonsul beglaubigten Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils erforderlich. Nähere Informationen bietet das ecuadorianische <a href="https://www.ministeriodegobierno.gob.ec/requisitos-para-ingresar-a-ecuador/" target="_blank" rel="noopener">Ministerio del Interior.</a></p>
 <h3>Einfuhrbestimmungen</h3>
 <p><span>Die Ein- und Ausfuhr von Bargeld, Wertpapieren, Edelsteinen und Edelmetallen ist unbegrenzt möglich, muss jedoch ab einem Wert von 10.000 USD per&nbsp;</span><a href="https://www.aduana.gob.ec/servicio-al-ciudadano/viajeros-por-via-aerea"><span>elektronischer Zollanmeldung</span></a><span> deklariert werden.</span></p>
 <h3>Tiere</h3>
 <p>Für die Einfuhr von Haustieren sind mindestens eine gültige Tollwutimpfung und Titerbestimmung erforderlich. Da sich Vorschriften hierzu mehrfach geändert haben, sollten Sie mit der örtlich zuständigen <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/vertretungen-anderer-staaten/vertretungenecuador-223224" target="_blank" rel="noopener">ecuadorianischen Auslandsvertretung in Deutschland</a> Kontakt aufnehmen.</p>
 <h2>Gesundheit</h2>
 <h3>Impfschutz</h3>
 <h4>Pflichtimpfungen:</h4>
 <p>Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. <span>Aus Ecuador kommend kann die Impfung bei Weiterreise in ein Drittland verlangt werden (z.B. bei Weiterreise nach Costa Rica).</span></p>
 <h4>Reiseimpfungen:</h4>
 <p>Es sind Impfungen gegen Gelbfieber (s.u.) und Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunya- und Denguefieber, Hepatitis B und Tollwut angeraten. &nbsp;</p>
 <p>Allen Reisenden ab dem vollendeten neunten Lebensmonat wird eine Gelbfieberimpfung dringend für Reisen in die Provinzen östlich der Anden unter 2.300 m (Morona-Santiago, Napo, Orellana, Pastaza, Sucumbios und Zamora-Chinchipe, Esmeraldas) empfohlen. <span>Nicht generell empfohlen wird die Gelbfieberimpfung für Reisen in Provinzen westlich der Anden unter 2.300 m: Guayas, Los Rios, Santa Helea und Santo Domingo de los Tsachilas sowie in bestimmte Gebiete von Azuay, Bolivar, Canar, Carchi, Chimborazo, Cotopaxi, El Oro, Imbabura, Loja, Pichincha und Tungurahua. Für Gebiete oberhalb von 2.300 m sowie für Quito, Guayaquil und die Galapagos Inseln liegt keine Empfehlung für eine Gelbfieberimpfung vor.</span></p>
 <h4><span>Standardimpfungen:</span></h4>
 <p>Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß <a href="https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Impfkalender/impfkalender-node.html">Impfkalender der STIKO</a> auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. <span>Besonders wichtig ist ein aktueller Tetanus-Schutz, da die Versorgung mit Tetagam (Tetanusimmunglobulin zur Behandlung) nicht sichergestellt ist.</span></p>
 <h3><span class="berschrift3Zchn0">Medizinische Versorgung</span></h3>
 <p>Das medizinische Versorgungsangebot entspricht in den größeren Städten und im privaten Sektor in weiten Teilen dem Stand von Wissenschaft und Technik. Manche spezielle Therapie- oder Diagnostik-Optionen stehen jedoch landesweit nicht zu Verfügung, so dass im Einzelfall eine Verlegung nach Bogotá, Brasilien oder eine Repatriierung erwogen werden muss. Der öffentliche Sektor weist im Bereich personeller, apparativer, logistischer und finanzieller Ressourcen Defizite auf. Insbesondere in ländlichen Bereich nimmt die Versorgungsqualität z.T. drastisch ab. Die medizinische Versorgung auf den Galapagos-Inseln ist sehr einfach und eine Evakuierung auf das Festland nicht immer zeitnah möglich. <span>Die Kosten für eine medizinische Behandlung (prinzipiell auch bei Notfällen) sowie für Medikamente müssen in der Regel vor Ort sofort in bar oder per Kreditkartenzahlung beglichen werden.&nbsp;Im Fall akut lebensbedrohlicher Krankheitsbilder oder Unfallverletzungen sind auch Privatkliniken zur Behandlung verpflichtet, verlangen aber die vollständige Begleichung der Rechnung vor der Entlassung.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die&nbsp;</span><a href="https://www.dtg.org/images/Empfehlungen/Malariaempfehlungen/Sudamerika.pdf"><span>DTG</span></a><span> zu finden.</span></li>
  <li><span>Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.</span></li>
  <li><span>Schließen Sie eine Reisekrankenversicherung und medizinische Evakuierungsversicherung ab.</span></li>
 </ul>
 <h3>Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen</h3>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/gelbfieber-2562864">Gelbfieber</a> und&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/malaria-2533132">Malaria</a> sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Ein Gelbfieberrisiko besteht vor allem in den&nbsp;Provinzen östlich der Anden unterhalb von 2.300 m. <span>Der Anteil der überwiegend vorkommenden&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/malaria-2533132">Malaria tertiana<span>,</span></a><span> verursacht durch </span><em><span>Plasmodium vivax</span></em><span>, beträgt 71%. 29% entfallen auf die&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/malaria-2533132">Malaria tropica<span>,</span></a><span> verursacht durch&nbsp;</span><em>Plasmodium falciparum,&nbsp;</em>und Mischinfektionen<span>. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die&nbsp;</span><a href="https://dtg.org/index.php/liste-tropenmedizinischer-institutionen/arztsuche.html"><span>DTG</span></a><span> zur Verfügung. Das Malariarisiko besteht ganzjährig und ist regional unterschiedlich:</span></p>
 <ul class="rte__unordered-list--bullet-hyphen rte--list">
  <li>Mittleres Risiko:&nbsp;&lt; 2.000 Höhenmetern in Teilgebieten des Amazonasbeckens inkl. dem Nationalpark Yasuní</li>
  <li>Geringes Risiko:&nbsp;Rest des Landes &lt; 2.000 Höhenmetern (Ausnahmen s. o.), Inseln Puná und Mondragon</li>
  <li>Malariafrei: Quito, Guayaquil, Galapagosinseln</li>
 </ul>
 <p>Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die auftreten können:&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/chikungunyafieber-2562870">Chikungunya-Fieber,</a> <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/denguefieber-2436520">Denguefieber,</a>&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/leishmaniasis-2562904">Leishmaniose,</a>&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/oropouche-fieber-2673950">Oropouche-Fieber</a> und&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/zikavirus-infektionen-2562866">Zikavirus-Infektionen.</a></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658">Schutz vor Insekten.</a></li>
  <li>Es gibt Impfungen gegen Gelbfieber, Chikungunya-Fieber und Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.</li>
  <li>Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.</li>
 </ul>
 <p>Die&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/chagas-2628984">Chagas-Krankheit</a> wird über Raubwanzen und verunreinigte Frucht- oder Zuckerrohrsäfte („garapa“) übertragen.&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/rickettsiosen-2628986">Fleckfieber</a> wird durch Läuse, Milben, Zecken und Flöhe übertragen.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien und suchen Sie Ihren Körper im Nachhinein sorgfältig ab. Verwenden Sie vor allem in einfachen Unterkünften auf dem Land Bettnetze, um nächtliche Raubwanzenbisse zu vermeiden, siehe&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658">Schutz vor Insekten.</a></li>
  <li><span>Verzichten Sie auf den Genuss von nicht-industriell verarbeiteten Frucht- und Zuckerohrsäften, z.B. auch von Açaí-Saft.</span></li>
 </ul>
 <h3>Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene</h3>
 <p>Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/virushepatitis-2562874"><span>(Virushepatitis A und E)</span></a><span> treten auch bei Reisenden auf.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Beachten Sie unsere grundlegenden&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hygiene-2628944">Hygienehinweise.</a></li>
  <li><span>Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung beraten.</span></li>
 </ul>
 <h3>Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen&nbsp;</h3>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hiv-2628942">HIV-Infektionen</a><span> und bestimmte Lebererkrankungen </span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/virushepatitis-2562874"><span>(</span>Virushepatitis B, C und D)</a><span> können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.</span></li>
  <li><span>Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.</span></li>
 </ul>
 <h3>Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen&nbsp;</h3>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/leptospirose-2519598">Leptospirose</a><span> wird durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Eine Ansteckung mit&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/tollwut-2562878">Tollwut</a><span> kann über verschiedene Tierarten erfolgen. In Ecuador kommen zahlreiche Schlangen vor.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.</span></li>
  <li><span>Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.</span></li>
  <li><span>Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten.</span></li>
  <li><span>Sollten Sie von einem Tier gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung.</span></li>
  <li><span>Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich sind.</span></li>
  <li><span>Beachten Sie unsere Hinweise zu&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schlangenbisse-2519592">Schlangenbissen.</a></li>
 </ul>
 <h3>Weitere Gesundheitsgefahren</h3>
 <p>Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den </span><a href="https://waqi.info/de"><span>World Air Quality Index.</span></a></li>
 </ul>
 <p><span>Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Informieren Sie sich z.B. über die App&nbsp;</span><a href="https://www.who.int/tools/sunsmart-global-uv-app"><span>SunSmart</span></a><span> über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.</span></li>
 </ul>
 <p><span>Reisen ans Meer in Verbindung mit Schwimmen und Wassersport können mit besonderen Gefahren verbunden sein.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.</span></li>
  <li><span>Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen. Beachten Sie unsere </span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/tauchen-2519618"><span>Informationen zum Tauchen.</span></a></li>
 </ul>
 <p>Bei der Höhenkrankheit (Soroche) handelt es sich um eine gelegentlich auch lebensgefährliche Erkrankung durch zu schnellen Aufstieg in die Höhe ab 2.500 Höhenmetern, die meist allerdings erst nach 24 Stunden oder längerem Aufenthalt in der Höhe in Erscheinung tritt. Warnsymptome können Schlafstörungen, Kopfschmerz, Schwindel, Erbrechen und zunehmende Luftnot sein. Verschwinden die Symptome nicht durch eine Pause bzw. eine Übernachtung, sollte abgestiegen werden unter eine Höhe von 2.000 m. <span>Betroffen sind alle Altersstufen und nicht nur Bergsteiger, da auch touristische Ziele in Höhenlagen liegen. Die gegen die Höhenkrankheit eingesetzten Medikamente sind verschreibungspflichtig.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Beachten Sie unsere&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hoehenkrankheit-2519606"><span>Informationen zur Höhenkrankheit.</span></a></li>
 </ul>
 <p><a href="https://diplo.de/-/2519600"><span><strong>Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss</strong></span></a></p>
 <h2>Länderinfos zu Ihrem Reiseland</h2>
 <p>Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.</p>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/ecuador-node" target="_self">Mehr</a></p>
 <h2>Weitere Hinweise für Ihre Reise</h2>
 <p><a class="embedFloat--left embedFunctional--info" href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/301216-301216"> Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise</a></p>
</div>]]></description><pubDate>Thu, 01 Oct 2026 10:00:00 +0200</pubDate><lastBuildDate>Thu, 01 Oct 2026 09:59:17 +0200</lastBuildDate><guid>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/ecuadorsicherheit-223232</guid></item><item><title>Vereinigte Arabische Emirate: Reise- und Sicherheitshinweise</title><link>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/vereinigtearabischeemiratesicherheit-202332</link><description><![CDATA[<div>
 <p>Letzte Änderungen:&nbsp;</p>
 <p>Gesundheit - Reiseimpfungen</p>
 <p><span>Redaktionelle Änderungen</span></p>
</div><div>
 <blockquote class="info-box">
  <p><strong>Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:</strong>
   <br>
   - Abonnieren Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/presse/newsletter" target="_blank" rel="noopener">Newsletter</a> oder nutzen Sie unsere <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/app-sicher-reisen/350382" target="_self">App „Sicher Reisen“.</a>
   <br>
   - Registrieren Sie sich in unserer <a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin" target="_blank" rel="noopener">Krisenvorsorgeliste.</a>
   <br>
   - Beachten Sie die Hinweise im <a href="https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html">Ratgeber für Notfallvorsorge und &nbsp;des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.</a>
   <br>
   - Bitte beachten Sie die Hinweise unter <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/coronavirus/2309820-2309820" target="_blank" rel="noopener">COVID-19.</a>
   <br>
   - Achten Sie auf einen ausreichenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/350944" target="_blank" rel="noopener">Reisekrankenversicherungsschutz.</a>
   <br>
   - Erkundigen Sie sich vorab bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes</a> zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
   <br>
   - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
   <br>
   - Beachten Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/haftungsausschluss-2500954" target="_blank" rel="noopener"><strong>Haftungsausschluss</strong></a>&nbsp;und den Hinweis zu&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/inhalte-anderweitiger-anbieter-2500956" target="_blank" rel="noopener"><strong>Inhalten anderweitiger Anbieter.</strong></a>​​​​​​​</p>
 </blockquote>
 <h2>Aktuelles</h2>
 <p><span><strong>Von nicht notwendigen Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate wird abgeraten.</strong></span></p>
 <h3>Sicherheitslage in der Region</h3>
 <p><span>Die Sicherheitslage in der Region ist volatil; es kommt trotz der im Juni 2026 zwischen den USA und Iran unterzeichneten Absichtserklärung zur Beendigung der militärischen Auseinandersetzung wieder vermehrt zu militärischen Schlägen gegen Ziele in der Region. Das Risiko der Ausweitung der Kampfhandlungen sowie Sperrungen des Flugverkehrs bleibt bestehen, auch für die Vereinigten Arabischen Emirate. Zudem besteht eine erhöhte abstrakte Gefährdung für terroristische Anschläge unvermindert fort.&nbsp;</span></p>
 <p>Die Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate haben ihre Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere rund um jüdische und israelische Einrichtungen, erhöht.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Überprüfen Sie generell etwaige Reiseabsichten in oder über die Region.</li>
  <li><span>Registrieren Sie sich in der&nbsp;</span><a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin"><span>Krisenvorsorgeliste</span></a><span> des Auswärtigen Amts und weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin. Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Dies gilt insbesondere, wenn Sie zwischenzeitlich in ein anderes Land weitergereist sind.</span></li>
  <li>Meiden Sie US-Einrichtungen und militärische Liegenschaften möglichst weiträumig.</li>
  <li><span>Beachten Sie weiterhin die Informationen von&nbsp;</span><a href="https://www.ncema.gov.ae/"><span>NCEMA</span></a><span> (National Emergency Crisis and Disasters Management Authority der VAE).</span></li>
  <li><span>Befolgen Sie besonders im Fall einer erneuen Verschärfung der Sicherheitslage die Anweisungen der Behörden&nbsp;und Sicherheitskräfte.</span></li>
  <li><span>Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage in internationalen und lokalen Medien.</span></li>
  <li><span>Seien Sie vor allem an belebten Orten und zu besonderen Anlässen, insbesondere rund&nbsp;um jüdische und israelische Einrichtungen, äußerst aufmerksam.</span></li>
  <li><span>Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und externe Batterien immer voll auf.</span></li>
  <li>Beachten Sie, dass das Fotografieren und Filmen, vor allem im Zusammenhang mit den aktuellen militärischen Auseinandersetzungen, streng verboten ist und strafrechtlich verfolgt wird, siehe <em>Reiseinfos – Fotografieren und Filmen/VPN</em>.</li>
 </ul>
 <h2>Sicherheit</h2>
 <p><span><strong>Von nicht notwendigen Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate wird abgeraten.</strong></span></p>
 <p><span>Siehe </span><em><span>Aktuelles</span></em></p>
 <h3>Terrorismus</h3>
 <p>Die Terrororganisation IS droht seit 2014 mit Anschlägen in Ländern, die mit den USA verbündet sind. Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) sind ein aktives Mitglied der Anti-IS-Koalition.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.</li>
  <li>Beachten Sie den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/weltweiter-sicherheitshinweis-1796970" target="_blank" rel="noopener">weltweiten Sicherheitshinweis.</a></li>
 </ul>
 <h3>Innenpolitische Lage</h3>
 <p>Die innenpolitische Lage ist stabil. Auch wegen der flächendeckenden und weitreichenden polizeilichen Überwachung des öffentlichen Raums ist nicht mit Demonstrationen, Streiks oder ähnlichen öffentlichen Protesten zu rechnen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Meiden Sie dennoch größere Menschenansammlungen.</li>
  <li>Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.</li>
 </ul>
 <h3>Kriminalität</h3>
 <p>Die VAE zählen zu den sichersten Ländern der Region mit einer äußerst niedrigen Kriminalitätsrate. Dennoch sind vereinzelt Taschendiebstähle z.B. in großen Einkaufszentren oder bei Großveranstaltungen nicht auszuschließen. Es kann zu vereinzelten Übergriffen auf alleinreisende Frauen und (weibliche) Jugendliche kommen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.</li>
  <li><span>Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.</span></li>
  <li>Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen oder im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.</li>
  <li>Lassen Sie als alleinreisende Frau oder Jugendliche bei der Benutzung von Taxis oder bei Spaziergängen nach Einbruch der Dunkelheit besondere Vorsicht walten.</li>
  <li>Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.</li>
 </ul>
 <h2>Natur und Klima</h2>
 <p>Es herrscht ein meist trockenes, heißes Wüstenklima, in Küstennähe mit hoher Luftfeuchtigkeit im Sommer.</p>
 <p>Insbesondere in den Wintermonaten kann es zu starken Regenfällen und Überschwemmungen kommen, die in der Folge zu Schäden in der Infrastruktur und Beeinträchtigungen im Reiseverkehr führen können.</p>
 <p>In ausgetrockneten Flusstälern und -betten („Wadi“) ist insbesondere in den Wintermonaten vereinzelt mit Sturzfluten zu rechnen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.</li>
  <li>Achten Sie auf ausreichenden Sonnenschutz und machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen&nbsp;im Wüstenklima vertraut.</li>
  <li>Verfolgen Sie Wetterberichte und Warnungen, z. B. der <a href="https://www.ncema.gov.ae/">NCEMA.</a></li>
  <li>Beachten Sie die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/-/200794">Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland</a> im Fall einer Sturmwarnung.</li>
  <li>Verlassen Sie Wadis bei Unwetterwarnungen schnellstmöglich.</li>
  <li>Lassen Sie Ihre Kinder an Stränden nicht unbeaufsichtigt spielen.</li>
 </ul>
 <h2>Reiseinfos</h2>
 <p><span>Siehe </span><em><span>Aktuelles</span></em></p>
 <blockquote>
  <h3>Achten Sie auf einen ausreichenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/350944" target="_blank" rel="noopener">Reisekrankenversicherungsschutz.</a></h3>
 </blockquote>
 <h3>Infrastruktur/Verkehr</h3>
 <p>Zwischen Ballungszentren verkehren Autobusse; ansonsten gibt es Taxis und Sammeltaxis. Der Zustand der Straßen ist sehr gut.</p>
 <p>Für Fehlverhalten im Straßenverkehr werden drastische Strafen verhängt, z.B. wird das Fahrzeug nach Überfahren einer roten Ampel in den Emiraten Abu Dhabi und Dubai konfisziert, und kann nur gegen Zahlung von 50.000 AED wieder ausgelöst werden. Die jeweiligen Rechtsvorschriften sind zum Teil nicht in englischer Sprache und nicht vollständig online einsehbar.</p>
 <p><span>Das Führen von Fahrzeugen (auch der Versuch) unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist strafbar. Es gilt eine Null-Promille-Grenze. Zuwiderhandlungen werden mit Freiheitsentzug als möglicher Höchststrafe und/oder bis zu 200.000 AED Geldstrafe bestraft.</span></p>
 <p><span>Das unerlaubte Verlassen einer Unfallstelle sowie das fahrlässige Töten eines anderen Verkehrsteilnehmers mit einem Fahrzeug können mit Freiheitsentzug und/oder bis zu 100.000 AED Geldstrafe geahndet werden.</span></p>
 <p><span>Bei Einreise aus Saudi-Arabien über den Grenzübergang Al-Ghuwaifat Port Station muss das Fahrzeug ausreichenden Versicherungsschutz aufweisen, welcher über die „Shory Aber“-App erworben werden kann.</span></p>
 <h3>Führerschein</h3>
 <p>Für die Mietwagenanmietung bei einem touristischen oder sonstigen Kurzaufenthalt wird der EU-Führerschein grundsätzlich anerkannt. Von Personen mit langfristiger emiratischer Aufenthaltserlaubnis („residency visa“) wird ein umgeschriebener emiratischer Führerschein verlangt. In den letzten Jahren sind wenige Fälle bekannt geworden, in denen von Personen mit deutschem EU-Führerschein, aber ohne deutsche Staatsangehörigkeit, ein internationaler Führerschein verlangt wurde. Im Zweifel empfiehlt sich eine vorherige schriftliche Anfrage an den Mietwagenanbieter. Die Mietbedingungen sollten genauestens geprüft werden. Meist muss bei Anmietung eine Kreditkarte (keine Debitkarte) vorgelegt werden.</p>
 <h3>Besondere Verhaltenshinweise</h3>
 <p>Die kulturellen Gebräuche und Gesetze sind durch den Islam und dessen Glaubensinhalte und Moralvorstellungen geprägt.</p>
 <p>Für Frauen gibt es keine besonderen Beschränkungen oder Verbote. Ihnen ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ebenso erlaubt wie die Bewegung in der Öffentlichkeit, auch ohne männliche Begleitung. Hinsichtlich der Kleidung ist jedoch Zurückhaltung geboten. Schulterfreie Tops und sehr kurze Röcke oder Hosen entsprechen nicht den lokalen Wertvorstellungen und können zu unerwünschter und unangenehmer Aufmerksamkeit führen.</p>
 <h3>Ramadan</h3>
 <p>Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Frauen sollten insbesondere während dieser Zeit möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen, Männer auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.</p>
 <h3>LGBTIQ</h3>
 <p>Das Strafrecht ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Homosexuelle Handlungen sind verboten. Sie werden bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet. Transsexuelle Personen sollten insbesondere das Verbot des „Cross-dressing“ beachten. Zur Einreise von Personen, deren Geschlecht im Pass nicht mit „M“ oder „F“ eingetragen ist, siehe <em>„Einreise und Zoll“ – „Reisedokumente“</em>.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/2223322-2223322" target="_blank" rel="noopener">allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.</a></li>
 </ul>
 <h3>Rechtliche Besonderheiten</h3>
 <p><span>In den VAE wird die Todesstrafe auch für ausländische Staatsangehörige verhängt und vollstreckt, wie zuletzt im Februar 2025.</span></p>
 <p>Es gibt in den VAE eine Vielzahl von <a href="https://uae.diplo.de/ae-de/service/-/2511576" target="_blank" rel="noopener">Rechtsanwaltskanzleien,</a> die zu Rechtsfragen und rechtlichen Besonderheiten beraten.</p>
 <p>Auf die flächendeckende Videoüberwachung im öffentlichen Raum wird besonders hingewiesen.</p>
 <p><span>Offene oder strittige Forderungen aus früheren Geschäftsbeziehungen in den VAE können auch nach langer Zeit bei Einreise oder im Transit zur vorläufigen Festnahme zwecks Begleichung von Altschulden führen.</span></p>
 <p>Rechtliche Auseinandersetzungen und offene Forderungen können zur Verhängung einer <span class="underline">Ausreisesperre</span> („travel ban“) bis hin zu (Untersuchungs-)Haft führen, sodass die betroffene Person mindestens für mehrere Monate nicht aus den VAE ausreisen kann. Ausreisesperren können z. B. auch nach dem Zeigen beleidigender Gesten (auch online), verbaler Auseinandersetzungen, kritischer Online-/Restaurant- oder anderer Bewertungen und bei Kritik an den VAE selbst verhängt werden. Die Aufgabe einer Anzeige bei der Polizei kann auch für die Person, die die Anzeige aufgibt, zur Ausreisesperre führen. Diese wird regelmäßig erst dann aufgehoben, wenn der Sachverhalt aus Sicht der emiratischen Behörden geklärt ist oder die Anzeige zurückgezogen wurde.</p>
 <p>Eine Fundsache an sich zu nehmen, auch mit dem Ziel, diese dem rechtmäßigen Besitzer zurückzugeben, kann als Diebstahl gewertet werden.</p>
 <p><span>Das Strafrecht ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Prostitution ist strafbar. Der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit und sog. „Cross-dressing“ sind verboten und können bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet werden. Das Zusammenleben nicht verheirateter Personen verschiedenen Geschlechts steht in den VAE nicht unter Strafe.</span></p>
 <p><span>Außereheliche Schwangerschaften können, wenn sie offiziellen Stellen bekannt werden (z.B. bei ärztlicher Behandlung oder bei Anzeige), weiterhin zu strafrechtlicher Verfolgung der Mutter und auch des biologischen Vaters führen. Ledige Schwangere, auch wenn sie kurz vor der Eheschließung stehen, sollten sich vor einer Reise in die VAE dieser Risiken bewusst sein. Die Anerkennung des Kindes durch den Vater und die anschließende Registrierung des Kindes bewirken jedoch Straffreiheit. In den letzten Jahren sind keine Fälle vollzogener Strafen mehr bekannt geworden, die Ausstellung von Geburtsurkunden (insbesondere bei muslimischer Mutter und nicht angegebenem Vater) und Aufenthaltserlaubnissen („residency visas“) ist in diesen Fällen jedoch häufig mit administrativen Schwierigkeiten verbunden, sodass sich z. B. der Abschluss von Krankenversicherungen und die Erstattung der lokalen hohen Behandlungskosten verzögern können.</span></p>
 <p><span>Nach einer ehelichen Geburt wird die Ausstellung einer emiratischen Geburtsurkunde ohne persönliche Vorsprache des Ehemanns/Vater des Kindes verweigert, auch wenn dieser sich diesem Zeitpunkt außerhalb der VAE aufhält. Dies kann eine Ausreise der Mutter mit dem Kind erschweren.</span></p>
 <p><span>Die Teilnahme an einer öffentlichen Versammlung, die als die öffentliche Sicherheit gefährdend bewertet wird, ist mit einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr und einer Geldstrafe von mindestens 100.000 AED strafbewehrt. Sofern strafverschärfende Merkmale hinzukommen, erhöht sich das Strafmaß; so z. B. bei Vermummung mit dem Ziel der Begehung einer Straftat auf mindestens drei Jahre Haft und Geldstrafe von maximal 200.000 AED, bei Randalieren/Sachbeschädigung auf mindestens fünf Jahre Haft und bei Tragen einer Waffe auf mindestens zehn Jahre Haft. Die Verhöhnung, Beleidigung oder Schädigung des Rufs oder des Ansehens des Staates oder seiner Gründer kann mit bis zu fünf Jahren Haft und der Zahlung von bis zu 500.000 AED bestraft werden.</span></p>
 <p><span>In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in den VAE als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Es gilt zudem ein Verbot der Missionierung und Bekehrung muslimischer Personen.</span></p>
 <p>Im Emirat Fujairah besteht vor Bergausflügen Anmeldepflicht (z.B. via Code am Beginn des Bergpfads). Verstöße hiergegen und gegen andere Regelungen des Bergsports werden mit einer Strafe in Höhe von 50.000 AED geahndet.</p>
 <p>Weitere Hinweise zu Problemen bei der Ausreise aus den VAE (hier: bei Nutzung bestimmter Reisedokumente), siehe <em>Einreise und Zoll – Reisedokumente.</em></p>
 <h4><em><span>Fotografieren und Filmen/VPN</span></em></h4>
 <p><span>Das Fotografieren und Filmen (auch mit Mobiltelefon oder Smartphone) von zahlreichen Einrichtungen, wie z.B. militärischen Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpalästen, öffentlichen und Botschaftsgebäuden, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen und Brücken, ist streng verboten. Dies gilt auch für das Fotografieren und Filmen im Zusammenhang mit der aktuellen militärischen Auseinandersetzung mit Iran, insbesondere das Fotografieren von Einschlägen, Bränden, Raketenabschüssen oder Trümmerteilen. Die nicht immer klar erkennbaren Fotografier- und Filmverbote werden von den Behörden dennoch konsequent geahndet. Bei Zuwiderhandlung drohen Beschlagnahme der Aufnahmegeräte, Geld- und Freiheitsstrafen, Ausreisesperren (s.o.) und/oder Ausweisung.</span></p>
 <p><span>Die Verbreitung, Veröffentlichung und Speicherung von Fotos, Informationen, elektronischen Fotos, Kommentaren, Szenen, Neuigkeiten u.a. ohne Einverständnis der betroffenen Personen kann eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte bedeuten und mit Geldstrafen bis zu 500.000 AED und Haftstrafen bis zu sechs Monaten geahndet werden.&nbsp;</span>
  <br>
  <span>Die Nutzung von VPN (Virtual Private Network) Software steht unter Strafe, wenn die Software im Zusammenhang mit anderen Rechtsverstößen zum Einsatz kam (z.B. Nutzung illegaler Webseiten oder Download urheberrechtlich geschützter Inhalte).</span></p>
 <h4><em><span>Alkohol/Drogen</span></em></h4>
 <p><span>Alkoholkonsum und Trunkenheit in der Öffentlichkeit sind ein Straftatbestand. Alkohol wird nur in lizensierten Geschäften, Hotels, Restaurants und Bars angeboten. Im Emirat Sharjah herrscht ein totales Alkoholverbot.</span></p>
 <p><span>Auf Drogenbesitz auch in Kleinstmengen und Drogenkonsum (dazu gehört auch Medikamentenmissbrauch) stehen drakonische Strafen. Als Droge werden z.B. auch CBD-Öl oder Nahrungsmittel mit Hanfgeschmack gewertet. Im Rahmen von Strafverfahren wird selbst der u.U. einige Tage zurückliegende (auch vor der Einreise erfolgte) Konsum auch sogenannter weicher Drogen durch Bluttests festgestellt und bestraft. Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden.&nbsp;</span>Zur Einfuhr von Medikamenten siehe auch <em>Einreise und Zoll – Einfuhrbestimmungen – Medikamente</em>.</p>
 <h3>Geld/Kreditkarten</h3>
 <p>Landeswährung ist der Dirham (AED). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kredit- und Debitkarten sind meist problemlos möglich.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Für Debitkarten (Girocard) beachten Sie bitte</span> die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ec-karten-im-ausland/2007646">Hinweise auf der Webseite des Auswärtigen Amts.</a></li>
 </ul>
 <h3>Telefonieren</h3>
 <p>Einige weit verbreitete Kommunikations-Apps können in den VAE nicht zum Telefonieren, sondern nur zum Versenden von Nachrichten und Sprachnachrichten genutzt werden. Alternativen bieten Videokonferenz-Apps oder die kostenpflichtige herkömmliche (Mobil-)Telefonie.</p>
 <h2>Einreise und Zoll</h2>
 <p>Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten">Vertretungen Ihres Ziellandes.</a> Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden <a href="http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html" target="_blank" rel="noopener">Zollbestimmungen</a> bei Einreise nach Deutschland.</p>
 <h3>Reisedokumente</h3>
 <p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Reisepass: </strong>Ja</li>
  <li><strong>Vorläufiger Reisepass: </strong>Nein</li>
  <li><strong>Personalausweis: </strong>Nein</li>
  <li><strong>Vorläufiger Personalausweis: </strong>Nein</li>
  <li><strong>Kinderreisepass:&nbsp;</strong>Ja</li>
 </ul>
 <p><strong>Anmerkungen:</strong></p>
 <p>Reisende in die VAE benötigen einen regulären biometrischen Reisepass (ggf. im Expressverfahren).</p>
 <p>Reisedokumente müssen für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Die Grenzbehörden der VAE lassen eine Einreise ohne ausreichend gültiges Reisedokument nicht zu.&nbsp;</p>
 <p>Inhaber mehrerer Staatsangehörigkeiten müssen mit dem bei Einreise benutzten Reisedokument auch ausreisen.</p>
 <p>Seit Januar 2024 werden keine <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo/reisepaesse-und-personalausweise">neuen Kinderreisepässe</a> mehr ausgestellt, bereits vorhandene behalten ihre angegebene Gültigkeit. Bei Verlust des Passes oder Kinderreisepasses nach Einreise in die VAE kann vor Ort innerhalb weniger Tage nur ein Reiseausweis als Passersatz oder ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Beide ermöglichen Personen mit vorübergehendem Aufenthalt die Ausreise aus den VAE, nicht aber die Wiedereinreise in die VAE (<span>z. B. im Rahmen einer Kreuzfahrt in mehreren Ländern</span>).</p>
 <p>Es wird nur die Einreise von Personen gestattet, deren Geschlecht im Pass mit „M“ (männlich) oder „F“ (weiblich) eingetragen ist. Auch kann die Einreise von Personen, deren Geburtsdatum im Pass z. B. mit „XX.XX.“ statt Ziffern für Tag und Monat angegeben ist, oder die in ihrem Pass keinen Vor- oder Familiennamen führen, verweigert werden.</p>
 <p>Betroffene Passagiere werden wieder an ihren Abreiseort zurückgeschickt oder ggf. von der Fluggesellschaft bereits am Check-in am Abflugsort zurückgewiesen.&nbsp;</p>
 <p>Konsularische Hilfe in Passangelegenheiten durch die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/deutsche-auslandsvertretungen/vae-202318" target="_blank" rel="noopener">deutschen Vertretungen in den VAE</a> ist erst nach der Einreise möglich, d.h. nicht innerhalb des internationalen Transitbereichs.</p>
 <h3>Einreisekontrolle und Erfassung biometrischer Daten</h3>
 <p>Bei Ein- und Ausreise erfolgt die Passkontrolle mit Hilfe eines biometrischen Iris-Scans.</p>
 <p>An den Flughäfen werden Transitreisende auch auf Drogen kontrolliert. Für den Besitz auch nur geringster Mengen (weniger als 0,1 g) in Reisegepäck, Kleidung oder am Körper drohen langjährige Haftstrafen, siehe <em>Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten</em>.</p>
 <p><span>Im Rahmen der Einreisekontrollen müssen insbesondere alleinreisende Personen mit vermutetem Migrationshintergrund damit rechnen, durch die emiratischen Sicherheitsbehörden befragt oder im Einzelfall zurückgewiesen zu werden. Dies kann mit bis zu halbtägigen Wartezeiten verbunden sein, während dessen darf der Transitbereich nicht verlassen werden.</span> Rückfragen hierzu müssen unmittelbar mit den zuständigen emiratischen Behörden bzw. <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/vereinigtearabischeemirate-node/vertretungenvereinigtearabischeemirate/202322">Auslandsvertretungen</a> aufgenommen werden.</p>
 <h3>Besonderheiten für Deutsche mit Daueraufenthalt in den VAE („residents“)</h3>
 <p><span>Personen mit dauerhaftem Aufenthaltstitel für die VAE benötigen einen regulären biometrischen Reisepass zur Einreise in die VAE.</span></p>
 <p>Inhaber mehrerer Staatsangehörigkeiten müssen mit dem bei Einreise benutzten Reisedokument auch ausreisen.</p>
 <p>Die <span class="underline">Ausreise aus den VAE</span> mit Reiseausweisen als Passersatz oder vorläufigen Reisepässen ist für Personen mit emiratischem Aufenthaltstitel („residency visas“ und „Emirates IDs“) nur nach vorheriger Aufhebung der emiratischen Aufenthaltstitel durch die zuständige Behörde („Immigration“ (General Directorate of Residency and Foreigners Affairs) des jeweiligen Emirats) möglich. Dies kann nicht am Flughafen erfolgen; die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens 24 Stunden. Um dies zu vermeiden, müssen Personen mit emiratischem Aufenthaltstitel mit biometrischen Reisepässen ausreisen.</p>
 <p>Während der Verlängerung ihrer emiratischen Aufenthaltserlaubnis ist die Ausreise für Personen mit biometrischen Pässen nur möglich, wenn sie den Verzicht auf ihren Aufenthaltstitel den Behörden gegenüber erklärt und die Behörden den Verzicht bestätigt haben.</p>
 <h3>Flughafentransit</h3>
 <p><span>Der Transit über den Dubai International Airport (DXB) und Abu Dhabi International Airport (AUH) ist auch mit einem gültigen Reiseausweis zur Rückkehr als Passersatz oder einem gültigen vorläufigen Reisepass möglich, sofern der internationale Transitbereich des jeweiligen Flughafens nicht verlassen wird bzw. die Grenzkontrollen nicht passiert werden und der Geschlechtseintrag im jeweiligen Reisedokument „M“ oder „F“ lautet.&nbsp;</span></p>
 <h3>Visum</h3>
 <p><span>Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die VAE zu touristischen, geschäftlichen (ohne Arbeitsaufnahme) oder zu Besuchszwecken für die Dauer von höchstens 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen bei Verwendung eines gültigen biometrischen Reisepasses kein Visum. Während des visumfreien Aufenthalts ist es nicht erlaubt, in den VAE entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten. Die Behörden können den Aufenthalt über 90 Tage hinaus verlängern.&nbsp;</span></p>
 <p>Es wird nur die Einreise von Personen gestattet, deren Geschlecht im Pass mit „M“ (männlich) oder „F“ (weiblich) eingetragen ist. Auch kann die Einreise von Personen, deren Geburtsdatum im Pass z. B. mit „XX.XX.“ statt Ziffern für Tag und Monat angegeben ist, oder die in ihrem Pass keinen Vor- oder Familiennamen führen, verweigert werden.</p>
 <p>Betroffene Reisende werden wieder an ihren Abreiseort zurückgeschickt.&nbsp;</p>
 <p>Wenn ein nicht-touristischer Aufenthalt in den VAE angestrebt wird, sollten die aktuellen Einreisebestimmungen rechtzeitig vor der Ausreise bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten/vertretungenvereinigtearabischeemirate/202322" target="_blank" rel="noopener">Auslandsvertretungen der VAE in Deutschland</a> erfragt werden.</p>
 <p>Bei Überschreiten des erlaubten Aufenthaltszeitraums drohen je nach Länge des illegalen Aufenthalts empfindliche Geldstrafen und die Ausweisung. Bei längerer Überschreitung ist eine Inhaftierung nicht ausgeschlossen
  <br>
  &nbsp;</p>
 <h3>Minderjährige</h3>
 <p><span>Minderjährige unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Elternteils oder Vormunds einreisen.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/11-kindohneeltern-606308" target="_blank" rel="noopener">Einverständniserklärung für Minderjährige.</a></li>
 </ul>
 <p>Es sind mehrere Fälle von <span class="underline">Kindesentziehungen</span> in die VAE bekannt geworden. Der entziehende Elternteil kann eine Ausreisesperre für das/die betroffene(n) Kind(er) aus den VAE erwirken, welche dann u. U. bis zum Erreichen der Volljährigkeit die VAE nicht verlassen können, siehe <em>Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten</em>. Die <a href="https://uae.diplo.de/ae-de">deutschen Vertretungen in den VAE</a><span>&nbsp;</span>haben keine rechtlichen und nur sehr begrenzte tatsächliche Möglichkeiten, um bei der Rückführung entzogener Kinder nach Deutschland zu helfen. Die Aufhebung solcher Ausreisesperren ist in aller Regel nur mit Einverständnis des Familienmitglieds, welches die Ausreisesperre erwirkt hat, oder nach zum Teil langwierigen Gerichtsverfahren in den VAE möglich. Weitere Informationen bietet die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo/kindesentziehung">Webseite des Auswärtigen Amts,</a> <span>dort insbesondere unter „Besonderheiten in Ländern mit islamisch geprägter Rechtsordnung“</span>.</p>
 <h3>Einfuhrbestimmungen</h3>
 <p><span>Reisende, die bei Ein- oder Ausreise in die VAE Bargeld, Schmuck, Edelsteine oder Waren im Gesamtwert von mehr als 60.000 AED mitführen, müssen dies vorab online über die Internetplattform des Zolls </span><a href="https://declare.customs.ae/public/declaration/declartionverification"><span>AFSEH</span></a><span> deklarieren.</span>
  <br>
  Reisende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können bis zu vier Liter Alkoholika oder zwei Kartons Bier (à 24 Flaschen/Dosen à maximal 355 ml) sowie bis zu 400 Zigaretten (Wert maximal 2.000 AED) oder andere Tabakwaren im Wert von maximal 3.000 AED einführen.</p>
 <p>Die Einfuhr von Waffen, Drogen, Falschgeld und pornographischen Artikeln wird streng bestraft.
  <br>
  Bereits freizügige Titelseiten von Zeitschriften können als Pornografie ausgelegt werden.
  <br>
  Mitgeführte Datenträger wie Smartphones, Tablets oder USB-Sticks werden ggf. überprüft.</p>
 <h4><em>Medikamente</em></h4>
 <p>Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten. CBD-Öl und Nahrungsmittel mit Hanfgeschmack werden z.B. als Drogen behandelt. Zum Vorgehen emiratischer Behörden bei Einstufung bestimmter Medikamente als Drogen siehe auch unter <em>Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten</em>.</p>
 <p>Ausführliche Informationen bietet das emiratische Gesundheitsministerium. Für Medikamente, die Betäubungsmittel und psychotropische Wirkstoffe enthalten oder aus anderen Gründen besonderer Kontrolle durch die VAE-Behörden unterliegen (vgl. dortige Liste), kann dort <a href="https://www.ede.gov.ae/en/w/issue-of-permit-to-import-medicines-for-personal-use" target="_blank" rel="noopener">online eine Einfuhrerlaubnis beantragt werden.</a> Dort sind auch Richtlinien für die Einfuhr von Medikamenten eingestellt. In Zweifelsfällen oder bei Problemen mit dem Online-Antrag wird empfohlen, sich vor einer Reise in die Emirate bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten/vertretungenvereinigtearabischeemirate/202322">Auslandsvertretungen der VAE in Deutschland</a> zu erkundigen.</p>
 <p>Informationen zu Einfuhrbestimmungen und Listen erlaubter und unerlaubter Güter sind beim <a href="https://www.dubaicustoms.gov.ae/en/Pages/default.aspx">Dubai Customs Services</a> abrufbar.</p>
 <h3>Tiere</h3>
 <p>Für Auskünfte zur Einfuhr von Haustieren sollten die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten/vertretungenvereinigtearabischeemirate/202322">Auslandsvertretungen der VAE in Deutschland</a> kontaktiert werden. Grundsätzlich wird der Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung verlangt, und das Tier muss über einen Mikrochip identifiziert werden können.</p>
 <h2>Gesundheit</h2>
 <blockquote>
  <h3>Achten Sie auf einen ausreichenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/350944" target="_blank" rel="noopener">Reisekrankenversicherungsschutz.</a></h3>
 </blockquote>
 <h3>Impfschutz</h3>
 <p><strong>Pflichtimpfungen:</strong></p>
 <p><span>Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.&nbsp;Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets ist für alle Personen ab dem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.</span></p>
 <p><strong>Reiseimpfungen:</strong></p>
 <p>Es ist eine&nbsp;<span>Impfung gegen Hepatitis A&nbsp;empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Hepatitis B und bei sehr einfachem Reisestil und engem Kontakt zur Bevölkerung Typhus angeraten.</span></p>
 <p><strong>Standardimpfungen:</strong></p>
 <p><span>Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß&nbsp;</span><a href="https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Impfkalender/impfkalender-node.html">Impfkalender der STIKO</a><span> auf aktuellem Stand befinden.</span></p>
 <h3>Medizinische Versorgung</h3>
 <p>Die medizinische Versorgung in den Vereinigten Arabischen Emiraten ist insgesamt mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die <a href="https://dtg.org/index.php/liste-tropenmedizinischer-institutionen/arztsuche.html" target="_blank" rel="noopener">DTG</a> zu finden.</li>
  <li>Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.</li>
  <li>Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.</li>
 </ul>
 <h3>Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen</h3>
 <p>Die in den Vereinigten Arabischen Emiraten selten vorkommende Erkrankung <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/krim-kongo-fieber-2628722" target="_blank" rel="noopener">Krim-Kongo-Fieber</a> wird durch Zecken übertragen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien vor Zecken. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab.</li>
 </ul>
 <h3>Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene</h3>
 <p>Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/virushepatitis-2562874" target="_blank" rel="noopener">Virushepatitis A und E)</a> und selten auch <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/typhus-2565670" target="_blank" rel="noopener">Typhus</a> können auch Reisende&nbsp;betreffen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie unsere grundlegenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hygiene-2628944" target="_blank" rel="noopener">Hygienehinweise.</a></li>
  <li>Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.</li>
 </ul>
 <h3>Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen</h3>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hiv-2628942" target="_blank" rel="noopener">HIV-Infektionen,</a> <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/mpox-2532402" target="_blank" rel="noopener">Mpox</a> und bestimmte Lebererkrankungen (<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/virushepatitis-2562874" target="_blank" rel="noopener">Virushepatitis B und C)</a> können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.</li>
  <li>Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.</li>
 </ul>
 <h3>Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen</h3>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/mers-2562906" target="_blank" rel="noopener">MERS</a> wird nach derzeitigem Wissensstand über Kamele oder Konsum roher Kamelmilch übertragen. In einigen Regionen kommen Giftschlangen vor.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Sollten Sie von einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind nur begrenzt erhältlich. Beachten Sie bei Schlangenbissen die Hinweise zu <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schlangenbisse-2519592" target="_blank" rel="noopener">Schlangenbissen.</a></li>
 </ul>
 <h3>Weitere Gesundheitsgefahren</h3>
 <p>Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung in Folge deutlicher Feinstaubbelastungen zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den <a href="https://waqi.info/de">World Air Quality Index.</a>&nbsp;</li>
 </ul>
 <p>Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich z.B. über die App <a href="https://www.who.int/tools/sunsmart-global-uv-app" target="_blank" rel="noopener">SunSmart</a> über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.</li>
 </ul>
 <p>Reisen ans Meer in Verbindung mit Schwimmen und Wassersport können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.</li>
  <li>Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.</li>
  <li>Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen.&nbsp;Beachten Sie unsere <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/tauchen-2519618" target="_blank" rel="noopener">Informationen zum Tauchen.</a></li>
 </ul>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2519600-2519600" target="_blank" rel="noopener"><strong>Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss</strong></a></p>
 <h2>Länderinfos zu Ihrem Reiseland</h2>
 <p>Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.</p>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/vereinigtearabischeemirate-node" target="_self">Mehr</a></p>
 <h2>Weitere Hinweise für Ihre Reise</h2>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/301216-301216"> Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise</a></p>
</div>]]></description><pubDate>Wed, 30 Sep 2026 15:45:00 +0200</pubDate><lastBuildDate>Wed, 30 Sep 2026 15:48:41 +0200</lastBuildDate><guid>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/vereinigtearabischeemiratesicherheit-202332</guid></item><item><title>Tansania: Reise- und Sicherheitshinweise</title><link>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/tansaniasicherheit-208662</link><description><![CDATA[<div>
 <p>Letzte Änderungen:&nbsp;</p>
 <p><span>Einreise und Zoll - Verpflichtende Versicherung bei Einreise nach Tansania ab dem 1. Oktober 2026; Verpflichtende Versicherung bei Einreise nach Sansibar</span></p>
 <p><span>Redaktionelle Änderungen</span></p>
 <p>&nbsp;</p>
</div><div>
 <blockquote class="info-box">
  <p><strong>Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:</strong>
   <br>
   - Abonnieren Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/presse/newsletter" target="_blank" rel="noopener">Newsletter</a> oder nutzen Sie unsere <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/app-sicher-reisen/350382" target="_self">App „Sicher Reisen“.</a>
   <br>
   - Registrieren Sie sich in unserer <a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin" target="_blank" rel="noopener">Krisenvorsorgeliste.</a>
   <br>
   - Beachten Sie die Hinweise im <a href="https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html">Ratgeber für Notfallvorsorge und &nbsp;des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.</a>
   <br>
   - Bitte beachten Sie die Hinweise unter <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/coronavirus/2309820-2309820" target="_blank" rel="noopener">COVID-19.</a>
   <br>
   - Achten Sie auf einen ausreichenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/350944" target="_blank" rel="noopener">Reisekrankenversicherungsschutz.</a>
   <br>
   - Erkundigen Sie sich vorab bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes</a> zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
   <br>
   - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
   <br>
   - Beachten Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/haftungsausschluss-2500954" target="_blank" rel="noopener"><strong>Haftungsausschluss</strong></a>&nbsp;und den Hinweis zu&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/inhalte-anderweitiger-anbieter-2500956" target="_blank" rel="noopener"><strong>Inhalten anderweitiger Anbieter.</strong></a></p>
 </blockquote>
 <h2>Aktuelles</h2>
 <p><strong>Von nicht notwendigen Reisen in den südlichen Teil der Region Mtwara (unmittelbare Grenzregion zu Mosambik) sowie zu den Inseln und der Küstenregion südlich von Kisiju</strong> <strong>wird</strong> <strong>abgeraten.</strong></p>
 <p><strong>Lassen Sie bei Reisen nach Tansania besondere Vorsicht walten und achten Sie auf Ihre persönliche Krisenvorsorge!</strong></p>
 <h3>Pflichtversicherung für touristische Aufenthalte ab dem 1. Oktober 2026</h3>
 <p><span>Tansania führt ab dem 1. Oktober 2026 eine verpflichtende Einreiseversicherung </span><a href="https://inbound.nicinsurance.co.tz"><span>(Inbound Travel Insurance)</span></a><span> ein, die auf der Webseite des NIC (National Insurance Corporation of Tanzania Limited) abgeschlossen werden muss, siehe </span><em><span>Einreise und Zoll - Versicherungen</span></em><span>.</span></p>
 <h3>Sicherheitslage</h3>
 <p>Für den 29. Oktober 2026 (Jahrestag der Wahlen 2025) wird in den sozialen Medien zu regierungskritischen Protesten aufgerufen. Es kann zu Demonstrationen, verstärkten Kontrollen sowie Einschränkungen der Bewegungsfreiheit kommen, siehe <em>Sicherheit – Innenpolitische Lage</em>.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Bleiben Sie weiterhin aufmerksam und achten Sie auf Ihre persönliche Krisenvorsorge!</span></li>
  <li><span>Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen.</span></li>
  <li>Befolgen Sie Anweisungen der Sicherheitskräfte.</li>
  <li>Machen Sie keine Fotos von Sicherheitskräften, militärischen Einrichtungen, Protesten, Ausschreitungen, etc. Löschen Sie derartige Fotos ggf. von Ihren Geräten.</li>
  <li>Registrieren Sie sich in der <a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin">Krisenvorsorgeliste</a> des Auswärtigen Amts (ELEFAND) und halten Sie Ihre Kontaktdaten aktuell. Geben Sie diese Empfehlung auch an andere, ggf. noch nicht registrierte Landsleute weiter.&nbsp;<span>&nbsp;</span></li>
 </ul>
 <h3><span class="aa-anchor--a1">Ebolafieber</span></h3>
 <p>Am 15. Mai 2026 wurde ein Ausbruch von <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/ebolafieber-2559130">Ebolafieber</a> in der Provinz Ituri (Demokratische Republik Kongo) gemeldet. Uganda hat ebenfalls am 15. Mai 2026 den Ausbruch des Ebola-Bundibugyo-Virus bestätigt. Die WHO erklärte den aktuellen Ausbruch am <a href="https://www.who.int/news/item/17-05-2026-epidemic-of-ebola-disease-in-the-democratic-republic-of-the-congo-and-uganda-determined-a-public-health-emergency-of-international-concern"><span>17. Mai 2026</span></a> zum „Public Health Emergency of International Concern (PHEIC)“. Laut WHO bestehen derzeit erhebliche Unklarheiten hinsichtlich der tatsächlichen Infektionszahlen, der geografischen Ausbreitung des Ausbruchs sowie der epidemiologischen Verknüpfungen zwischen bestätigten und vermuteten Fällen.</p>
 <p>Bislang gibt es keine bestätigten Fälle in Tansania.</p>
 <p>Die zuständigen Behörden haben entsprechende Vorsichtsmaßnahmen eingeleitet, siehe <em>Einreise und Zoll</em>.
  <br>
  Ebola-Impfstoffe werden grundsätzlich für Kontaktpersonen und Gesundheitspersonal verwendet. <span>Für Reisende ist eine Impfung nicht vorgesehen.&nbsp;</span>Im Gegensatz zu den Ebola-Zaire-Stämmen gibt es derzeit weder zugelassene spezifische Therapeutika noch Impfstoffe gegen das Ebola-Bundibugyo-Virus.</p>
 <h2>Sicherheit</h2>
 <p>Siehe <em>Aktuelles</em></p>
 <p><strong>Von nicht notwendigen Reisen in den südlichen Teil der Region Mtwara (unmittelbare Grenzregion zu Mosambik) sowie zu den Inseln und der Küstenregion südlich von Kisiju</strong> <strong>wird</strong> <strong>abgeraten.</strong></p>
 <p><strong>Lassen Sie bei Reisen nach Tansania besondere Vorsicht walten und achten Sie auf Ihre persönliche Krisenvorsorge!</strong></p>
 <h3>Terrorismus</h3>
 <p>Es besteht ein Risiko für terroristische Anschläge in allen Regionen des Landes, insbesondere auch in der Stadt Daressalam. Als mögliche Ziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, ausländische Botschaften, Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.</p>
 <p>In der Vergangenheit gab es Anschläge sowohl auf dem Festland als auch auf Sansibar. Dabei wurden Gotteshäuser und religiöse Führer angegriffen. Die Hintergründe blieben häufig unklar. In der Region Mtwara nahe der Grenze zur Provinz Cabo Delgado in Mosambik besteht weiterhin die Gefahr terroristischer Angriffe; die Lage dort bleibt weiterhin volatil.</p>
 <p>Weitere Anschläge können nicht ausgeschlossen werden.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Beachten Sie den geltenden Sicherheitshinweis.</strong></li>
  <li><strong>Seien Sie angesichts der verschlechterten Sicherheitslage besonders vorsichtig, vor allem </strong>an belebten Orten, in internationalen Hotels, Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr, ausländischen Botschaften, an bekannten Treffpunkten von Ausländern und bei unvorhergesehenen, nicht alltäglichen Ereignissen.</li>
  <li>Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.</li>
  <li>Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.</li>
  <li>Beachten Sie den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/weltweiter-sicherheitshinweis-1796970" target="_blank" rel="noopener">weltweiten Sicherheitshinweis.</a></li>
 </ul>
 <h3>Innenpolitische Lage</h3>
 <p>Siehe <em>Aktuelles</em></p>
 <p>Im Zusammenhang mit den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen im Oktober 2025 kam es in mehreren Landesteilen Tansanias zu teils gewaltsamen Protesten mit zahlreichen Toten. Das Internet war über mehrere Tage vollständig abgeschaltet, die Versorgungslage (Bargeld, Treibstoff, Lebensmittel) sowie der Flugverkehr waren erheblich beeinträchtigt. Die Situation hat sich seitdem stabilisiert, <span class="underline">bleibt jedoch angespannt</span>. Erneute Proteste, gewaltsame Auseinandersetzungen, kurzfristig verhängte Ausgangssperren, Internet- und Mobilfunkabschaltungen, Reisebeschränkungen sowie Einschränkungen im Fähr- und Flugverkehr – insbesondere nach Sansibar – können nicht ausgeschlossen werden. Auch Versorgungsengpässe (z.B. bei Treibstoff, Bargeld und Lebensmitteln) sind erneut möglich.&nbsp;</p>
 <p><span>Auf dem teilautonomen Sansibar ist die politische Lage derzeit stabil.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie den geltenden Sicherheitshinweis.</li>
  <li>Informieren Sie sich über die lokalen Medien.</li>
  <li>Seien Sie auf öffentlichen Plätzen sowie beim Besuch von touristischen Sehenswürdigkeiten und religiösen Stätten – auf Sansibar insbesondere beim Besuch des Großraums Stone Town - besonders wachsam.</li>
  <li>Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.</li>
  <li>Machen Sie keine Fotos von Sicherheitskräften, militärischen Einrichtungen, Protesten, Ausschreitungen, etc. Löschen Sie derartige Fotos ggf. von Ihren Geräten, siehe <em>Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten</em>.</li>
  <li>Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.</li>
 </ul>
 <h3>Kriminalität</h3>
 <p>Die Kriminalität ist im gesamten Land relativ hoch und ist weiter angestiegen. Neben Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl, aber auch Überfällen häufen sich Entführungen mit Gelderpressung. Hierbei werden Ausländer von angeblich hilfsbereiten Passanten oder angeblichen Taxifahrern angesprochen und Unterstützung wie Mitfahrgelegenheiten angeboten, um sie anschließend auszurauben und/oder unter Androhung von Gewalt zu zwingen, Bargeld vom Geldautomaten abzuheben. Insbesondere Fahrten mit Kleinbussen und nicht näher bekannten Taxifahrern oder durch Bekannte vermittelte Taxifahrten sind gefährlich.</p>
 <p>Fahrten mit dem Fahrrad und Spaziergänge sollten nach Einbruch der Dunkelheit vermieden werden - dies gilt auch für Strandspaziergänge auf Sansibar. Es sind mehrere Fälle bekannt, bei denen Ausländer gezwungen wurden, durch Anrufe bei Familie oder Bekannten Geldtransfers zu erwirken. Im ganzen Land und insbesondere in den Touristenhochburgen (Arusha, Sansibar, Daressalam und Morogoro) nimmt diese Art der Kriminalität signifikant zu. Bevorzugte Plätze sind Bahnhöfe, Fähranlegestellen und Busstationen, aber auch zunehmend Wohngebiete, etwa Oyster Bay und Masaki in Daressalam.&nbsp;</p>
 <p>Bei Angriffen auf Fahrzeuge wird versucht, Wertsachen durch offene Fenster und nicht verriegelte Autotüren zu entwenden.</p>
 <p><span>Nicht bewachte Strände und einsam gelegene Gegenden, aber auch Strände in den Küstenstädten sind besonders gefährlich (inklusive Sansibar).&nbsp;</span></p>
 <p class="rteparagraph">Es häufen sich zudem Fälle, bei denen Fußgängern Taschen oder Rucksäcke von Dieben auf vorbeifahrenden Motorrädern oder aus Autos heraus gewaltsam entrissen werden, oft mit erheblicher Gefahr für Leib und Leben.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Steigen Sie ausschließlich in registrierte Taxis ein (erkennbar an weißen Kennzeichen und einem grünen, gelben oder blauen Längsstreifen auf der weißen Karosserie), deren Fahrer Ihnen persönlich bekannt sind, durch Ihnen bekannte Personen vermittelt wurden oder deren Fahrten nachvollzogen werden können (z.B. per Uber).</li>
  <li>Selbst wenn Sie einen Taxifahrer, z.B. über ein Hotel gebucht haben, ist Vorsicht geboten: Fahrer registrierter Taxis holen ihre Fahrgäste <span class="underline">innerhalb</span> des Flughafenterminals ab.</li>
  <li>Steigen Sie außerhalb des Flughafengeländes in kein Taxi, auch nicht am Taxistand vor dem Terminal 2.</li>
  <li>Vermeiden Sie Überlandfahrten, Fahrten mit dem Fahrrad und Spaziergänge nach Einbruch der Dunkelheit.</li>
  <li>Halten Sie bei Fahrten in Mietwagen Fenster und Türen geschlossen und verriegelt; beobachten Sie Ihre Umgebung stets sorgfältig.</li>
  <li><span>Seien Sie auf öffentlichen Plätzen sowie beim Besuch touristischer Sehenswürdigkeiten und religiöser Stätten – auf Sansibar&nbsp;insbesondere beim Besuch des Großraums Stone Town -&nbsp;besonders wachsam.</span></li>
  <li><span>Lassen Sie in der Region Kilimandscharo besondere Vorsicht walten und befolgen Sie die Anweisungen der Bergführer.</span></li>
  <li>Achten Sie bei Übernachtungen, insbesondere auf Campingplätzen und in abgelegenen Gebieten auf vorhandene Sicherheitsvorkehrungen.</li>
  <li>Meiden Sie nicht bewachte Strände und einsam gelegene Gegenden, aber auch Strände innerhalb der Küstenstädte.</li>
  <li>Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand.</li>
  <li>Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.</li>
  <li>Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.</li>
  <li>Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und im Bus, aber auch beim Geldabheben, besonders vorsichtig.</li>
  <li>Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen skeptisch und vorsichtig. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.</li>
 </ul>
 <h3>Piraterie auf hoher See</h3>
 <p>Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden.
  <br>
  Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Lassen Sie als Schiffsführer in den vorgenannten Gebieten höchste Vorsicht walten.</li>
  <li>Registrieren Sie sich bei Fahrten in den gefährdeten Gewässern beim<strong> </strong><a href="https://mscio.eu/">Maritime Security Center.</a></li>
 </ul>
 <h2>Natur und Klima</h2>
 <p><span>Tansania hat tropisches Klima, das regional und aufgrund der Höhenlage erhebliche Unterschiede aufweist. An der nördlichen Küste und im Norden des Landes treten Regenzeiten überwiegend von März bis Mai sowie von Oktober bis Dezember auf. In den südlichen, zentralen und westlichen Landesteilen dauert die Regenzeit überwiegend von November bis April/Mai.&nbsp;Während der Regenzeiten kann es zu Starkregen, Überschwemmungen und Erdrutschen kommen. Straßen und Brücken können vorübergehend unpassierbar sein; auch der Flug- und Fährverkehr kann beeinträchtigt werden.</span></p>
 <p>Für die Monate Oktober bis Dezember 2026 wird in Teilen Tansanias aufgrund des Wetterphänomens El Niño mit überdurchschnittlichen Niederschlägen gerechnet. Starkregen, Überschwemmungen und Erdrutsche können zu Beeinträchtigungen des Straßen-, Fähr- und Flugverkehrs sowie anderer Infrastruktur führen.</p>
 <p>Tansania liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Informieren Sie sich insbesondere während der Regenzeiten über die aktuelle Wetterlage.</span></li>
  <li>Planen Sie insbesondere bei Überlandreisen mögliche witterungsbedingte Verzögerungen und Einschränkungen ein.</li>
  <li>Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen und folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden.</li>
  <li><span>Machen Sie sich mit den Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Vulkanausbrüchen des&nbsp;</span><a href="https://www.gfz-potsdam.de/presse/infothek" target="_blank" rel="noopener">Deutschen GeoForschungsZentrums</a><span> vertraut.</span></li>
 </ul>
 <h2>Reiseinfos</h2>
 <p>Siehe <em>Aktuelles</em></p>
 <h3>Infrastruktur/Verkehr</h3>
 <p><span>Für alle tansanischen Fluglinien wurde eine Betriebsuntersagung für den europäischen Luftraum durch die europäische Kommission ausgesprochen</span>, siehe <a href="https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en" target="_blank" rel="noopener">Liste unsicherer Fluggesellschaften der EU.</a></p>
 <p><span>Eisenbahnreisen sind zwar möglich, aber es ist (mindestens) mit erheblichen Verspätungen zu rechnen; viele Züge verkehren nicht fahrplangemäß.&nbsp;Nach Sansibar gibt es auch Fährverbindungen.</span></p>
 <p><span>Es herrscht Linksverkehr. Der Zustand der Straßen ist meist recht gut, in abgelegenen Gegenden weniger und dort gibt es schwere Schlaglöcher. Das Fahren auf Schnellstraßen stellt aufgrund ungewohnter und sehr unterschiedlicher Fahrstile eine Herausforderung dar.</span></p>
 <p><span>Es gibt häufig schwere Verkehrsunfälle. In der letzten Zeit häufen sich auch schwere Busunglücke auf den Schnellstraßen in Tansania.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Zwischen Daressalam und der Inselgruppe Sansibar ereigneten sich in der Vergangenheit mehrere schwere Fährunglücke, bei denen mehrere hundert Tote zu beklagen waren. Nicht immer ist davon auszugehen, dass Fähren ausreichend gewartet sind. Augenscheinlich überfüllte oder überladene Fähren sollten gemieden werden.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Fahren Sie vorsichtig und defensiv.</li>
  <li>Achten Sie darauf, dass die von Ihnen genutzten Wagen in gutem, fahrtauglichem Zustand und die Sicherheitsgurte funktionstüchtig sind.</li>
  <li>Wählen Sie Busgesellschaften vor dem Kauf von Bustickets für Überlandfahrten sorgfältig im Hinblick auf Sicherheitsstandards aus.</li>
  <li>Vermeiden Sie Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit.</li>
  <li>Verzichten Sie bei Sturm oder Gewitter&nbsp;auf eine Überfahrt nach Sansibar, und nehmen Sie eine Fährverbindung bei ruhiger See. Aktuelle Informationen sind beim <a href="http://www.zati.or.tz" target="_blank" rel="noopener">privaten Tourismusverband Sansibars</a> erhältlich.</li>
 </ul>
 <h3>Führerschein</h3>
 <p>Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.</p>
 <h3>LGBTIQ</h3>
 <p><span>Für homosexuelle Handlungen sieht das tansanische Strafrecht sehr hohe Gefängnisstrafen vor; dies betrifft auch ausländische Staatsangehörige. Reisenden wird empfohlen, sowohl in der Öffentlichkeit als auch in den sozialen Medien besondere Zurückhaltung zu üben.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/2223322-2223322" target="_self">allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.</a></li>
 </ul>
 <h3>Rechtliche Besonderheiten</h3>
 <p><span>Das Verbreiten/Teilen von Videos und Bildern, die Panik verbreiten könnten, steht unter Strafe. Die Vorschrift wird derzeit insbesondere im Zusammenhang mit Bildmaterial von den teils gewaltsamen Protesten anlässlich der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen im Oktober 2025 angewendet.</span></p>
 <p>Es ist verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughäfen, Brücken etc.) zu fotografieren.</p>
 <p>Prostitution wird mit sehr hohen Gefängnisstrafen belegt. Bei Beteiligung Minderjähriger kann ein lebenslanges Strafmaß verhängt werden. Jeglicher sexueller Kontakt Erwachsener mit Schülern auch weiterführender Schulen („secondary schools“) ist, unabhängig vom Alter der Schüler, verboten und wird mit hohen Haftstrafen und Entschädigungszahlungen geahndet.</p>
 <p>Ebenso werden Drogenkonsum, Drogenbesitz und/oder Drogenhandel mit hohen Geld- bzw. Haftstrafen belegt.</p>
 <p><span>Es gilt ein allgemeines Verbot von Plastiktüten. Ein Katalog, der die Ein- und Ausfuhr, die Herstellung, den Verkauf, die Aufbewahrung und den Gebrauch von Plastiktüten unter Strafe stellt, wurde bisher nicht veröffentlicht.&nbsp;</span>
  <br>
  <span>Davon ausdrücklich ausgenommen sind kleine Plastiktaschen mit Zipp-Verschluss für Kosmetika und Flüssigkeiten im Handgepäck, in der Annahme, dass diese auch wieder ausgeführt werden.</span></p>
 <h3>Geld/Kreditkarten</h3>
 <p>Landeswährung ist der Tansania-Schilling (TZS). Kreditkarten als Zahlungsmittel werden meist in größeren Hotels akzeptiert, manchmal jedoch nur noch VISA.
  <br>
  Die Mitnahme von ausreichend Bargeld (EUR/USD) wird empfohlen. Bei Mitnahme von USD-Noten ist zu beachten, dass Banken und Wechselstuben meist nur USD-Noten mit Prägedatum ab dem Jahr 2006 annehmen.
  <br>
  Der Umtausch von EUR in Landeswährung bleibt auf die großen Städte und bestimmte Hotels beschränkt. Bargeldabhebungen mit deutschen Debitkarten (Girocard) sind an Geldautomaten kaum möglich. Empfehlenswert ist daher die Mitnahme (mehreren) gängiger Kreditkarten, die an den meisten Geldautomaten eingesetzt werden können. Insbesondere mit der weit verbreiteten VISA-Karte lässt sich bei verschiedenen Banken relativ zuverlässig Bargeld abheben. Geldautomaten unterliegen gelegentlich Störungen, daher wird eine Bargeldreserve empfohlen.
  <br>
  Auch kam es in der Vergangenheit des Öfteren zu unrechtmäßigen Bargeldabhebungen Dritter zu Lasten einer kurz vorher am Geldautomaten benutzten Kreditkarte.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Kontrollieren Sie Ihre Kreditkartenabrechnungen umgehend, gründlich und melden Sie verdächtige Doppelabhebungen bzw. Abbuchungen dem jeweiligen Kreditinstitut.</li>
 </ul>
 <h2>Einreise und Zoll</h2>
 <p>Siehe <em>Aktuelles</em></p>
 <p>Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Vertretungen Ihres Ziellandes.</a> Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.&nbsp;Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden <a href="http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html" target="_blank" rel="noopener">Zollbestimmungen</a> bei Einreise nach Deutschland.</p>
 <h3>Reisedokumente</h3>
 <p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Reisepass: </strong>Ja</li>
  <li><strong>Vorläufiger Reisepass: </strong>Ja</li>
  <li><strong>Personalausweis: </strong>Nein</li>
  <li><strong>Vorläufiger Personalausweis: </strong>Nein</li>
  <li><strong>Kinderreisepass: </strong>Ja</li>
 </ul>
 <p><strong>Anmerkungen:&nbsp;</strong>
  <br>
  Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.</p>
 <p>Infolge des Ebola-Ausbruches in der DR Kongo und Uganda hat Tansania <a href="https://www.moh.go.tz/storage/app/uploads/public/6a0/c16/830/6a0c16830d355838529157.pdf">folgende Regelungen</a> erlassen:&nbsp;</p>
 <p><span>Bei Einreise aus der DR Kongo und Uganda müssen Reisende ein Einreiseformular </span><a href="https://afyamsafiri.moh.go.tz/"><span>online vor Abreise</span></a><span> oder als Papierformular an Bord ausfüllen. Dies gilt auch, wenn in den genannten Staaten nur ein Transitaufenthalt erfolgt ist. Bei Einreise (an allen Flughäfen, Landgrenzen und Häfen) werden Gesundheitschecks durchgeführt sowie ggf. weitere Maßnahmen getroffen. Rückfragen können unter der kostenlosen Rufnummer 199 gestellt werden.</span></p>
 <h3>Visum</h3>
 <p><span>Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Tansania ein Visum. Es wird empfohlen, dieses <span class="underline">vor</span> der Einreise&nbsp;</span>als <a href="https://visa.immigration.go.tz">E-Visum</a> zu <span>beantragen und zu bezahlen. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens zehn Arbeitstage. Die Deutsche Botschaft Daressalam kann zum Stand der Bearbeitung <span class="underline">keine Auskunft erteilen</span>.&nbsp;</span>Weitere Informationen zum Verfahren erteilen das zuständige tansanische <a href="https://www.immigration.go.tz/#">Immigration Department</a> sowie die <a href="https://de.tzembassy.go.tz/">Tansanische Botschaft Berlin.</a></p>
 <p><span>Daneben kann für touristische Reisen ein sogenanntes "Visa on Arrival" bei der Einreise beantragt werden. Die Ausstellung ist jedoch <span class="underline">nicht</span> garantiert; es muss mit Wartezeiten gerechnet werden. Die Kosten betragen zurzeit 50 USD pro Visum (auch für minderjährige Kinder), zahlbar bei Einreise per Kreditkarte oder in bar in passenden USD-Noten (50/100 USD), siehe auch </span><em><span>Reiseinfos Geld/Kreditkarten.</span></em></p>
 <h3>Verpflichtende Versicherung bei Einreise nach Tansania ab dem 1. Oktober 2026</h3>
 <p>Tansania hat die Einführung einer verpflichtende Einreiseversicherung <a href="https://inbound.nicinsurance.co.tz" target="_blank" rel="noopener"><span>(Inbound Travel Insurance)</span></a> beschlossen.&nbsp;</p>
 <p>Ab dem 1. Oktober 2026 müssen alle Reisenden (ausgenommen Inhaber tansanischer Aufenthaltstitel) für die Dauer ihres Aufenthaltes (bis zu 92 Tage) eine Versicherung der NIC (National Insurance Corporation) bei der Einreise vorweisen. Die Kosten belaufen sich nach derzeitigem Stand auf 44 USD pro Person. Weitere Informationen sind auf der Webseite der <a href="https://inbound.nicinsurance.co.tz/">NIC</a> zu erhalten. Der Erwerb der Versicherung soll auch bei Ankunft in Tansania möglich sein. Die Versicherung der NIC wird auch für einen Aufenthalt auf Sansibar anerkannt.</p>
 <h3><strong>Verpflichtende Versicherung bei Einreise nach Sansibar</strong></h3>
 <p>Seit Oktober 2024 müssen alle Besucher Sansibars (ausgenommen Einwohner mit tansanischem Aufenthaltstitel) eine obligatorische Einreiseversicherung der Zanzibar Insurance Corporation (ZIC) für die Dauer ihres Aufenthalts (bis zu 92 Tage) abschließen.</p>
 <p>Diese Versicherung kann nur bei der ZIC abgeschlossen werden. Andere internationale Reiseversicherungspolicen werden nicht akzeptiert. Die Kosten belaufen sich auf 44 USD pro Person.<span>&nbsp;</span>Weitere Informationen bietet die Webseite von<span>&nbsp;</span><a href="https://visitzanzibar.go.tz/"><span>Visit Zanzibar.</span></a><span> Zusätzlich kann die ZIC auch per&nbsp;</span><a href="mailto:inbound@zic.co.tz">E-Mail</a><span> kontaktiert werden.</span></p>
 <p>Die Versicherung der ZIC wird auch für einen Aufenthalt auf dem Festland von Tansania anerkannt.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Schließen Sie zusätzlich für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.&nbsp;</span></li>
 </ul>
 <h3>Minderjährige</h3>
 <p>Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/buergerservice-faq-kontakt/faq/11-kindohneeltern/606308">Einverständniserklärung für Minderjährige.</a></li>
 </ul>
 <h3>Erfassung biometrischer Daten</h3>
 <p>Am internationalen Flughafen in Daressalam werden bei der Aus- und/oder der Einreise an der Passkontrolle Fingerabdrücke genommen sowie digitale Passfotos gefertigt.
  <br>
  Nichtkooperation kann zu einer Verweigerung der Aus- oder Einreise führen.</p>
 <h3>Einfuhrbestimmungen</h3>
 <p>Devisen können maximal bis zur Höhe von 10.000 USD ohne Anmeldung eingeführt werden. Darüber hinausgehende Beträge müssen beim Zoll deklariert werden. Die Einfuhr pornographischen Materials und Drogen jedweder Art ist verboten. Jagdwaffen müssen bei der Einfuhr angemeldet werden. Im Übrigen ist die Einfuhr von Waffen untersagt.</p>
 <p>Die Ein- und Ausfuhr von Plastiktüten ist verboten; kleine Plastiktaschen mit Zipp-Verschluss für Kosmetika und Flüssigkeiten im Handgepäck sind davon ausgenommen. Sonstige mitgeführte Plastiktüten müssen an der Gepäckkontrolle abgegeben werden.</p>
 <p>Bei der Ausfuhr von Schmuck/Gegenständen, die z.B. aus Tierfellen/-häuten gemacht wurden, sind die Vorschriften des Washingtoner Artenschutzabkommens zu beachten (keine Ausfuhr von Gegenständen, die aus dem Material geschützter Tiere hergestellt sind). Aufgrund jüngster Verhaftungen wird davor gewarnt, Tiertrophäen oder Schmuck mit Bestandteilen von Tieren, die CITES-gelistet sind, zu erwerben oder auszuführen.&nbsp;</p>
 <p>Empfindliche Haft- und Geldstrafen können verhängt werden.</p>
 <h3>Tiere</h3>
 <p>Für die Ein- und Ausfuhr von Haustieren wird eine besondere Erlaubnis des Ministry of Agriculture, Livestock and Fisheries, Veterinary Complex benötigt. Hierfür wird ein max.&nbsp;zehn Tage vor der Reise ausgestelltes Gesundheitsattest eines Tierarztes, das vom Gesundheitsamt zu beglaubigen ist, sowie eine Impfbescheinigung darüber, dass das Tier mindestens 21 Tage vor Einreise gegen Tollwut geimpft wurde, benötigt. Informationen und Formulare für die Beantragung der Erlaubnis bietet die <a href="https://de.tzembassy.go.tz/index.php/services/Importing-Pets-Dogs">Botschaft von Tansania in Berlin.</a></p>
 <h2>Gesundheit</h2>
 <p>Siehe <a class="internalLinkAnchor--a1" href=""><em>Aktuelles</em></a></p>
 <h3>Impfschutz</h3>
 <h4><em>Pflichtimpfungen:</em></h4>
 <p>Bei der direkten Einreise aus Deutschland auf das Festland Tansanias und nach Sansibar sind keine Pflichtimpfungen, insbesondere keine Gelbfieberimpfung, erforderlich. Dies gilt auch, wenn im Transit über ein Gelbfiebergebiet eingereist wird, solange bei dem Zwischenstopp der Flughafen nicht verlassen wird und der Aufenthalt weniger als 12 Stunden beträgt. Bei einer Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. aus Nachbarländern) wird der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr verlangt.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Beachten Sie auch die&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/blob/297834/ba39f4a0949b4621c8f93763491a9c8d/gelbfieber-sansibar-data.pdf"><span>Hinweise des sansibarischen Gesundheitsministeriums</span></a><span> bzw. die&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/blob/1603168/4da3bf43c4063cbfa0527bdd16db4149/180220-gelbfieber-sansibar-bo-tansania-berlin-data.pdf"><span>Stellungnahme der Botschaft Tansanias in Berlin</span></a><span>, die ggf. ausgedruckt mitgeführt werden sollte.</span></li>
 </ul>
 <h4><em><span>Reiseimpfungen</span></em></h4>
 <p>Es sind Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunyafieber, Denguefieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY, Tollwut und Typhus angeraten.</p>
 <h4><em><span>Standardimpfungen</span></em></h4>
 <p>Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß <a href="https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Impfkalender/impfkalender-node.html">Impfkalender der STIKO</a> auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.&nbsp;</p>
 <h3><span class="berschrift3Zchn0">Medizinische Versorgung</span></h3>
 <p>Die medizinische Versorgung in Tansania ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb großer Zentren fehlt vielerorts medizinisches Fachpersonal. Dies gilt vor allem auch für intensivmedizinische Pflegefachkräfte. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Eine ausreichende Notfall- und Basisversorgung ist in den großen staatlichen Schwerpunktkrankenhäusern (insbesondere in den zum Teil neu eingerichteten VIP/Privatpatientenabteilungen) sowie einigen Privatkliniken gewährleistet. Die Apotheken haben ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die&nbsp;</span><a href="https://dtg.org/index.php/liste-tropenmedizinischer-institutionen/arztsuche.html"><span>DTG</span></a><span> zu finden.</span></li>
  <li><span>Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.</span></li>
  <li><span>Schließen Sie eine Reisekrankenversicherung und medizinische Evakuierungsversicherung ab.</span></li>
 </ul>
 <h3>Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen</h3>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/malaria-2533132">Malaria</a> ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird.&nbsp;Es besteht ganzjährig ein hohes Malariarisiko im gesamten Land auf Höhenlagen unterhalb von 2.500 Höhenmetern inklusive der Nationalparks und bei Aufenthalten in der <span>Hauptstadt Daressalam und den Inseln Sansibar, Pemba, Mafia u.a. Der Anteil der Malaria tropica (</span><em><span>P. falciparum</span></em><span>) beträgt über 99</span>%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die <a href="https://dtg.org/images/Empfehlungen/Malariaempfehlungen/Tansania%20Madagaskar.pdf">DTG</a> zur Verfügung.&nbsp;<span>&nbsp;</span></p>
 <p>Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen: <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/chikungunyafieber-2562870">Chikungunyafieber,</a> <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/denguefieber-2436520">Denguefieber,</a> <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/leishmaniasis-2562904" target="_blank" rel="noopener">Leishmaniose,</a> <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/lymphatische-filariosen-2628714" target="_blank" rel="noopener">lymphatische Filariosen</a> und <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/rvf-2559826" target="_blank" rel="noopener">Rift-Valley-Fieber.</a></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658">Schutz vor Insekten.</a></li>
  <li>Es gibt Impfungen gegen Chikungunyafieber und Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.</li>
  <li>Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.</li>
 </ul>
 <p>Die nach der Malaria häufigste fieberhafte Infektionskrankheit nach Aufenthalt in afrikanischen Nationalparks ist das Afrikanische Zeckenbissfieber (African tick bite fever), eine <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/rickettsiosen-2628986" target="_blank" rel="noopener">Rickettsiose.</a> Auch <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/krim-kongo-fieber-2628722" target="_blank" rel="noopener">Krim-Kongo-Fieber</a> kann durch Zecken übertragen werden. In der Serengeti und im Tarangire-Nationalpark sowie im Westen des Landes (Tabora, Rukwa, Kigoma) kann es zu einer Infektion mit dem Erreger der <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/afrikanische-schlafkrankheit-2628724" target="_blank" rel="noopener">afrikanischen Schlafkrankheit</a> kommen, die durch große tagaktive Tsetsefliegen mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich vor Zecken und Tsetsefliegen. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab. Bitte beachten Sie, dass sich Tsetsefliegen nur gering durch Insektenabwehrmittel abhalten lassen, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658" target="_blank" rel="noopener">Schutz vor Insekten.</a>
   <br>
   &nbsp;</li>
 </ul>
 <h3>Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene</h3>
 <p>Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/cholera-2433480" target="_blank" rel="noopener">Cholera</a> hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/virushepatitis-2562874">(Virushepatitis A und E)</a> und selten&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/typhus-2565670">Typhus</a> treten auch bei Reisenden auf.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie unsere grundlegenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hygiene-2628944" target="_blank" rel="noopener">Hygienehinweise.</a></li>
  <li>Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.</li>
  <li>Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über 4 Wochen sollte laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter 4 Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2517492-2517492">Poliomyelitis-Impfung.</a></li>
  <li>Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind.
   <br>
   &nbsp;</li>
 </ul>
 <h3>Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen&nbsp;</h3>
 <p><span>In Tansania besteht ein Risiko für&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/meningokokken-erkrankungen-2553652">Meningokokken-Erkrankungen</a><span> und&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/tbc-2562914" target="_blank" rel="noopener">Tuberkulose</a><span>. Diese Erkrankungen werden i.d.R. durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen.&nbsp;</span>Meningokokken-Erkrankungen werden vorwiegend in den trockenen Monaten (vor allem Januar bis April) im Norden und Westen des Landes übertragen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser. Meiden Sie engen Hautkontakt.</span></li>
  <li><span>Lassen Sie sich bzgl. einer Meningokokken ACWY-Impfung ärztlich beraten.</span></li>
 </ul>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hiv-2628942" target="_blank" rel="noopener">HIV-Infektionen,</a> <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/mpox-2532402">Mpox</a> und bestimmte Lebererkrankungen <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/virushepatitis-2562874" target="_blank" rel="noopener">(Virushepatitis B, C und D)</a> können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.</span></li>
  <li><span>Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.</span></li>
  <li><span>Es gibt keine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox. Lassen Sie sich unabhängig von einer Reise bzgl. einer Mpox-Impfung ärztlich beraten, wenn Sie die Kriterien der&nbsp;</span><a href="https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/M/Mpox/mpox-node.html">STIKO</a><span> für eine Impfung erfüllen.&nbsp;</span></li>
 </ul>
 <h3><span>Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen</span></h3>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/leptospirose-2519598" target="_blank" rel="noopener">Leptospirose</a><span> wird durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. </span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/ciguatera-2519596" target="_blank" rel="noopener"><span>Ciguatera</span></a><span> ist eine Erkrankung, die durch Konsum von vergiftetem Fisch entsteht. Eine Ansteckung mit&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/tollwut-2562878" target="_blank" rel="noopener">Tollwut</a><span> erfolgt vorrangig über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle.&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/rvf-2559826" target="_blank" rel="noopener">Rift-Valley-Fieber</a><span> wird u.a. durch den Kontakt mit Schlacht- und Milchprodukten infizierter Tiere übertragen. Bei&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/anthrax-2642240" target="_blank" rel="noopener">Milzbrand</a><span> handelt sich um eine bakterielle Infektion, die durch Kontakt mit erkrankten Huftieren (vor allem Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde und Wildtiere sowie deren Kadaver) übertragen werden kann.&nbsp;Vor allem in ländlichen Regionen kommen Giftschlangen vor.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.</span></li>
  <li><span>Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.</span></li>
  <li><span>Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten. &nbsp;</span></li>
  <li><span>Verzichten Sie auf den Verzehr von Seefischen und Meeresfrüchten.</span></li>
  <li><span>Sollten Sie von einem Tier gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung.</span></li>
  <li><span>Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich sein können. &nbsp;&nbsp;</span></li>
  <li><span>Beachten Sie unsere Hinweise zu&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schlangenbisse-2519592" target="_blank" rel="noopener">Schlangenbissen</a><span>.&nbsp;</span></li>
 </ul>
 <h3><span>Weitere Gesundheitsgefahren</span></h3>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schistosomiasis-2562868">Schistosomiasis</a> ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosoma übertragen werden.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.&nbsp;</li>
 </ul>
 <p>Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den <a href="https://waqi.info/de">World Air Quality Index.</a></li>
 </ul>
 <p><span>Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Informieren Sie sich z.B. über die App&nbsp;</span><a href="https://www.who.int/tools/sunsmart-global-uv-app"><span>SunSmart</span></a><span> über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.</span></li>
 </ul>
 <p><span>Reisen ans Meer in Verbindung mit Schwimmen und Wassersport können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.</span></li>
  <li><span>Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.</span></li>
 </ul>
 <p><span>Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten&nbsp;und untersuchen.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Beachten Sie unsere&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/tauchen-2519618" target="_blank" rel="noopener"><span>Informationen zum Tauchen.</span></a></li>
 </ul>
 <p><span>Reisen in große Höhe können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Sollten im Rahmen von touristischen Unternehmungen der Kilimandscharo oder der Mt. Meru bestiegen werden, sind gesundheitliche Probleme möglich (Höhenkrankheit). Eine Bergrettung ist so gut wie nicht vorhanden.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie unsere <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hoehenkrankheit-2519606"><span>Informationen zur Höhenkrankheit.</span></a></li>
 </ul>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2519600-2519600" target="_blank" rel="noopener"><strong>Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss auch den medizinischen Haftungsausschluss</strong></a></p>
 <h2>Länderinfos zu Ihrem Reiseland</h2>
 <p>Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.</p>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/tansania-node" target="_self">Mehr</a></p>
 <h2>Weitere Hinweise für Ihre Reise</h2>
 <p><a class="embedFloat--left embedFunctional--info embedFunctional--big" href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/301216-301216"> Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise</a></p>
 <p>&nbsp;</p>
</div>]]></description><pubDate>Wed, 30 Sep 2026 15:45:00 +0200</pubDate><lastBuildDate>Wed, 30 Sep 2026 15:56:45 +0200</lastBuildDate><guid>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/tansaniasicherheit-208662</guid></item><item><title>Kroatien: Reise- und Sicherheitshinweise</title><link>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/kroatiensicherheit-210072</link><description><![CDATA[<div>
 <p>Letzte Änderungen:&nbsp;</p>
 <p><span>Redaktionelle Änderungen</span></p>
 <p>&nbsp;</p>
 <p>&nbsp;</p>
</div><div>
 <blockquote class="info-box">
  <p><strong>Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:</strong>
   <br>
   - Abonnieren Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/presse/newsletter" target="_blank" rel="noopener">Newsletter</a> oder nutzen Sie unsere <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/app-sicher-reisen/350382" target="_self">App „Sicher Reisen“.</a>
   <br>
   - Registrieren Sie sich in unserer <a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin" target="_blank" rel="noopener">Krisenvorsorgeliste.</a>
   <br>
   - Beachten Sie die Hinweise im <a href="https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html">Ratgeber für Notfallvorsorge und &nbsp;des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.</a>
   <br>
   - Bitte beachten Sie die Hinweise unter <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/coronavirus/2309820-2309820" target="_blank" rel="noopener">COVID-19.</a>
   <br>
   - Achten Sie auf einen ausreichenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/350944" target="_blank" rel="noopener">Reisekrankenversicherungsschutz.</a>
   <br>
   - Erkundigen Sie sich vorab bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes</a> zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
   <br>
   - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
   <br>
   - Beachten Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/haftungsausschluss-2500954" target="_blank" rel="noopener"><strong>Haftungsausschluss</strong></a>&nbsp;und den Hinweis zu&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/inhalte-anderweitiger-anbieter-2500956" target="_blank" rel="noopener"><strong>Inhalten anderweitiger Anbieter.</strong></a></p>
 </blockquote>
 <h2>Sicherheit</h2>
 <h3>Terrorismus</h3>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/weltweiter-sicherheitshinweis-1796970" target="_blank" rel="noopener">weltweiten Sicherheitshinweis</a>.</li>
 </ul>
 <h3>Innenpolitische Lage</h3>
 <p>Es kann vereinzelt zu Protesten und Demonstrationen kommen, die meistens friedlich verlaufen. Vereinzelte gewaltsame Auseinandersetzungen, insbesondere auch im Umfeld von Fußballspielen und anderer&nbsp;großer&nbsp;Sportveranstaltungen sowie hierdurch ausgelöste Verkehrsbehinderungen können nicht ausgeschlossen werden.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich über die lokalen Medien.</li>
  <li>Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.</li>
  <li>Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.</li>
 </ul>
 <h3>Landminen</h3>
 <p>Seit Ende des Balkankrieges in Kroatien wurden umfangreiche Minenräumungsaktionen durchgeführt. Am 1. März 2026 erklärte sich Kroatien offiziell für frei von Landminen.&nbsp;</p>
 <p><span>Betroffene Landesteile, insbesondere in den bis 1995 umkämpften Gebieten und entlang der damaligen Frontlinien, sind:&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte__unordered-list--bullet-hyphen rte--list">
  <li>Ostslawonien (30 bis 50 km vor der Grenze zu Serbien und an der Grenze zu Ungarn, insbesondere östlich von Osijek)</li>
  <li>Westslawonien (Gebiet Daruvar, Pakrac, Virovitica)</li>
  <li>das westliche und südwestliche Grenzgebiet zu Bosnien und Herzegowina (der Raum südlich von Sisak und Karlovac, östlich von Ogulin, Otočac, Gospić sowie südlich und östlich von Drniš).&nbsp;</li>
 </ul>
 <p>Nationalparks sind nicht betroffen. Bei Aufenthalten und Reisen in unmittelbarer Nähe der Küste, auf den Inseln und der Halbinsel Istrien, im Großraum Zagreb sowie im nördlichen Landesteil besteht in der Regel keine Gefahr.&nbsp;</p>
 <p>Nähere Informationen bietet die <a href="https://civilna-zastita.gov.hr/minska-situacija-u-rh/145">kroatische Direktion für Zivilschutz.</a>&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Verlassen Sie in den o.g. Gebieten Straßen und Wege nicht.</li>
  <li>Betreten Sie keinesfalls Trümmergrundstücke und leerstehende Gebäude.</li>
  <li>Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.&nbsp;</li>
 </ul>
 <h3>Kriminalität</h3>
 <p>In Kroatien ist die Straßenkriminalität sehr gering; Gewaltdelikte sind selten. Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle und Eigentumsdelikte kommt&nbsp;vor allem in Touristengebieten vor, ebenso in Zagreb in den Nachtstunden, am Hauptbahnhof und in einer nahe gelegenen unterirdischen Ladenpassage sowie&nbsp;am Busbahnhof.
  <br>
  Diebstähle erfolgen meist durch Autoaufbrüche und am Strand. In Ferienwohnungen und bei Übernachtungen im Wohnmobil auf Autobahnrastplätzen an der Nord-Südroute kommt es im Sommer zu Einbruchdiebstählen unter Verwendung von Betäubungsmitteln. Vereinzelt werden in Bars und Nachtklubs stark überhöhte Preise verlangt, die teils unter Androhung von Gewalt eingefordert werden.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.</li>
  <li><span>Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.</span></li>
  <li>Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in Ladenpassagen in Zagreb sowie in den Küstenorten besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.</li>
  <li>Wenn Sie eine Reise mit dem KfZ durch Slowenien planen, informieren Sie sich bitte vor Reiseantritt im <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/slowenien-node/sloweniensicherheit/210644#content_0" target="_blank" rel="noopener">Reise- und Sicherheitshinweis Slowenien.</a></li>
  <li>Parken Sie möglichst auf bewachten Parkplätzen bzw. Campingplätzen und übernachten Sie nicht auf Autobahnraststätten und –Parkplätzen.</li>
  <li>Lassen Sie keine Wertsachen und Dokumente im Auto oder an Strand zurück.</li>
  <li>Vergewissern Sie sich in Lokalen der Preise vor einer Bestellung.</li>
  <li>Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.</li>
 </ul>
 <h2>Natur und Klima</h2>
 <p>Es herrscht an der Küste ein mediterranes, im Landesinneren gemäßigt kontinentales Klima. Kroatien liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.</p>
 <h4><em>Busch- und Waldbrände&nbsp;</em></h4>
 <p>Vor allem in den Sommermonaten kommt es in Kroatien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Auch in Tourismusgebieten muss dann mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur und weiteren Einschränkungen gerechnet werden.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der Feuerwehr und der lokalen Behörden im Fall eines Brandes. Sollten Sie aufgefordert werden, Ihren Aufenthaltsort zu verlassen, tun Sie dies unverzüglich.</li>
 </ul>
 <h4><em>Hitze</em></h4>
 <p>In den Sommermonaten muss mit ausgedehnten Hitzeperioden gerechnet werden. Vor allem Säuglinge, Kinder, ältere Menschen und Menschen mit chronischer Erkrankung sind bei hohen Temperaturen belastet und es ist besondere Vorsicht geboten.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Halten Sie sich möglichst im Schatten auf. Vermeiden Sie, soweit es geht, längere Aufenthalte in der Sonne, insbesondere während der Mittagshitze.</li>
  <li>Achten Sie auf ausreichende Verfügbarkeit und Aufnahme von Flüssigkeiten und einen geeigneten Sonnenschutz.</li>
  <li>Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.</li>
  <li>Parken Sie Ihr Kfz möglichst im Schatten. Sollte es nicht möglich sein, beachten Sie, dass im Sonnenlicht geparkte Autos sich innerhalb kürzester Zeit aufheizen und lebensgefährliche Temperaturen im Innenraum (bereits ab 20° C) entstehen können. Beachten Sie, dass auch andere Motoren (Motorrad, Kleinbootsmotor, etc.) sich leicht überhitzen können.</li>
  <li>Lassen Sie ihr Haustier auf keinen Fall in Ihrem geparkten Auto, auch nicht kurz.</li>
  <li>Achten Sie auf Meldungen in den Medien und ggf. Hinweise der lokalen Behörden zu Bränden im Sommer. Diese werden u.a. vom <a href="http://www.hak.hr/de">Kroatischen Automobilklub</a> veröffentlicht.</li>
  <li><span>Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.</span></li>
  <li><span>Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben des </span><a href="https://www.gfz-potsdam.de/presse/infothek" target="_blank" rel="noopener"><span>Deutschen GeoForschungsZentrums</span></a><span> vertraut.</span></li>
 </ul>
 <h2>Reiseinfos</h2>
 <h3>Grenzkontrollen</h3>
 <p>Kroatien ist Mitgliedstaat des Schengener Abkommens.</p>
 <p><span>Seit 2023 werden vorübergehende Grenz- und Passkontrollen an der Landgrenze zu Slowenien eingeführt. Reisende – auch Kinder – müssen in der Lage sein, sich durch gültige Reisepässe oder Personalausweise auszuweisen. Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht. Es kann vor allem in den Hauptreisezeiten zu Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr kommen.</span></p>
 <p>Für die übrigen Grenzen zu den benachbarten Drittstaaten gilt weiterhin:</p>
 <p>Beim Überschreiten der Schengen-Außengrenzen wird nicht nur die Gültigkeit von Reisedokumenten überprüft, sondern jedes Reisedokument wird systematisch mit einschlägigen Datenbanken abgeglichen. Diese Kontrollen betrifft auch EU-Bürger und andere Personen, die in der EU Freizügigkeit genießen. Sie gilt an allen Außengrenzen, Luft-, See- und Landgrenzen des Schengenraums und wird sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise durchgeführt.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Rechnen Sie mit langen Wartezeiten an den Grenzübergängen zu Serbien, Bosnien und Herzegowina sowie Montenegro, <span class="underline">vor allem</span> während der Hauptreisezeiten, Wochenenden und an Feiertagen.</span></li>
  <li><span>Führen Sie vorsichtshalber ausreichend Wasser und Verpflegung mit. Suchen Sie ggf. alternative Reiserouten, um an Ihr Urlaubsziel zu gelangen.</span></li>
  <li>Das Verkehrsaufkommen an den Grenzübergängen wird in Echtzeit auf der Webseite des <a href="https://www.hak.hr/info/stanje-na-cestama?lang=en#traffic-flow-and-road-conditions">kroatischen Automobilclubs HAK (Hrvatski Autoklub)</a> dargestellt.</li>
 </ul>
 <h3>Infrastruktur/Verkehr</h3>
 <p>Es gibt ein Eisenbahn- und ein gut ausgebautes Autobahn- und Schnellstraßennetz, sowie Schiffsverkehr zu den Inseln.</p>
 <p>Auf den Autobahnen wird eine streckenabhängige Mautgebühr erhoben, die an den Mautstationen in EUR in bar oder per Kredit- bzw. Debitkarte (Girocard) zu entrichten ist.</p>
 <p>Es gilt eine Promillegrenze von 0,5 und für Fahrer unter 25 Jahren eine Grenze von 0,0 Promille.</p>
 <p>Während der Winterzeit (letzter Sonntag im Oktober bis letzter Sonntag im März) gilt auch bei Tag die Pflicht zum Abblendlicht. Eine Winterreifenpflicht besteht nur witterungsbedingt auf ausgewiesenen Straßen oder Streckenabschnitten.</p>
 <p>Wenn ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Kroatien in einen Unfall verwickelt ist, ist für die Ausreise mit dem beschädigten Fahrzeug eine Schadensfeststellung (kroatisch: <em><span dir="ltr" xml:lang="hr">potvrda</span></em>) der Polizeidienststelle, die den Unfall aufgenommen hat, mitzuführen.</p>
 <p>Tagesaktuelle Informationen in deutscher Sprache zur Verkehrslage in Kroatien sind beim <a href="http://www.hak.hr/de">Kroatischen Automobilklub</a> verfügbar.</p>
 <p><span>In Kroatien ist der maximal zulässige Preis für die Erbringung von Taxidienstleistungen gesetzlich nicht vorgeschrieben. Vor Fahrtantritt sollten Informationen über den Preis für die geplante Fahrt erfragt werden.</span></p>
 <h3>Führerschein</h3>
 <p>Der deutsche Führerschein gilt für die darin aufgeführten Fahrzeugklassen in Kroatien.</p>
 <h3>LGBTIQ</h3>
 <p>In Kroatien wird Homosexualität gesetzlich respektiert. In Teilen der Gesellschaft wird sie jedoch nicht akzeptiert, insbesondere außerhalb der größeren Städte und der Tourismusgebiete. Gleichgeschlechtliche&nbsp;Eingetragene Partnerschaften sind rechtlich möglich und werden anerkannt. LGBTIQ-Aktivisten berichten von Diskriminierungen in der Gesellschaft, vereinzelt auch durch Behörden.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/2223322-2223322" target="_blank" rel="noopener">allgemeinen Hinweise für LGBTIQ</a>.</li>
 </ul>
 <h3>Rechtliche Besonderheiten</h3>
 <p><span>Der Handel mit Drogen wird hart bestraft; die Mindeststrafe beträgt drei Jahre, auch bei geringen Mengen, siehe auch </span><em><span>Einreise und Zoll – Einfuhrbestimmungen.</span></em></p>
 <p>In Kroatien als unangemessen angesehenes Verhalten (wie Alkoholkonsum z.B. in der Nähe von Schulen, Schlägereien, lautstarke Auseinandersetzungen usw.) kann durch die <a href="https://gov.hr/en/public-disorder/1192" target="_blank" rel="noopener">Ordnungsbehörden</a> mit Bußgeldern in erheblicher Höhe geahndet werden. Entsprechende Beschilderung sollte beachtet werden.</p>
 <p>Das Sammeln fossiler&nbsp;Fundstücke&nbsp;und archäologischer&nbsp;Gegenstände, aber auch geschützter&nbsp;und wertvoller&nbsp;Muscheln wie der Großen Steckmuschel ist verboten und kann hohe Strafen nach sich ziehen.</p>
 <p>Die Nutzung von Drohnen in der Republik Kroatien unterliegt der Kontrolle der <a href="http://www.ccaa.hr/english/novosti_7/flying-a-drone-have-fun-but-fly-responsibly-_807/">Croatian Civil Aviation Agency.</a>&nbsp;Sie hält englischsprachige Hinweise auf die vorgeschriebenen Kontrollverfahren vor, die bei der Nutzung einer Drohne auf kroatischem Gebiet und zum Gebrauch von Foto- und Videoaufnahmen zu beachten sind.
  <br>
  Verstöße können, soweit bekannt, ggf. strafrechtliche Konsequenzen und/oder Bußgelder nach sich ziehen.</p>
 <h3>Geld/Kreditkarten</h3>
 <p>Kreditkarten werden in den meisten Hotels, Restaurants, Tankstellen und in Geschäften akzeptiert. Bargeldabhebungen sind an den meisten Bankautomaten mit der deutschen Debit- (Girocard) oder Kreditkarte möglich.</p>
 <h2>Einreise und Zoll</h2>
 <p>Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Vertretungen Ihres Ziellandes</a>. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.&nbsp;Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden <a href="http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html" target="_blank" rel="noopener">Zollbestimmungen</a> bei Einreise nach Deutschland.</p>
 <h3>Reisedokumente</h3>
 <p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Reisepass: </strong>Ja</li>
  <li><strong>Vorläufiger Reisepass: </strong>Ja</li>
  <li><strong>Personalausweis: </strong>Ja</li>
  <li><strong>Vorläufiger Personalausweis: </strong>Ja</li>
  <li><strong>Kinderreisepass: </strong>Ja</li>
 </ul>
 <p><strong>Anmerkungen:</strong></p>
 <p>Reisedokumente müssen für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.</p>
 <p>Kroatien ist Mitgliedstaat des Schengener Abkommens. Bei der Einreise aus/der Ausreise in ein anderes Land des Schengenraums entfallen&nbsp;seither die Grenz- und Passkontrolle.</p>
 <p><span>D</span>as Mitführen eines Ausweisdokuments ist trotzdem für alle Reisenden (auch Minderjährige) Pflicht, u.a. um gegenüber Beförderungsunternehmen, Polizei, Behörden, etc. die Identität der Reisenden nachzuweisen.&nbsp;</p>
 <p>Die kroatische Grenzpolizei besitzt Zugriff auf das Schengener Informationssystem und hat damit Einblick in die Sachfahndung nach gestohlen oder verloren gemeldeten Ausweisdokumenten. Auch wenn die örtliche deutsche Polizei bzw. Passbehörde die Fahndung nach einem Dokument aufgehoben hat, zeigt die Erfahrung, dass diese Information meist erst mit großer zeitlicher Verzögerung auch an der ausländischen Grenzkontrollstelle vorliegt. Solche Dokumente werden von der kroatischen Polizei im Zuge der Grenzkontrollen bei der Ausreise in einen Nicht-Schengenstaat konsequent eingezogen.</p>
 <p>Seit dem EU-Beitritt Kroatiens gelten grundsätzlich die Aufenthaltsbestimmungen der EU.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Versuchen Sie nicht, mit einem in der Vergangheit als gestohlen/verloren gemeldeten und wieder aufgefundenen Personaldokument zu reisen.</li>
  <li><span class="underline">Führen Sie stets</span> gültige Reisedokumente mit, auch für Kinder. Abgelaufene Ausweise, Führerscheine oder Geburtsurkunden der Kinder können den fehlenden gültigen Ausweis nicht ersetzen.</li>
  <li>Sofern Ihre Angehörigen nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen, erkundigen Sie beim <a href="https://mvep.gov.hr/services-for-citizens/consular-information-22802/visas-22807/visa-requirements-overview-22879/22879?country=100" target="_blank" rel="noopener">kroatischen Außenministerium</a> über eine Visumpflicht.</li>
 </ul>
 <h3>Längerfristiger Aufenthalt</h3>
 <p>EU-Bürger müssen sich bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen nicht mehr bei den örtlichen Behörden registrieren lassen. Bei einem beabsichtigten Aufenthalt von mehr als 90 Tagen müssen EU-Staatsangehörige spätestens acht Tage nach Ablauf der Dreimonatsfrist ihren vorübergehenden Aufenthaltsort bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle anmelden.</p>
 <p>Die Bescheinigung über die erfasste Registrierung des vorübergehenden Aufenthalts von EU-Staatsangehörigen wird in Form einer biometrischen Aufenthaltskarte ausgestellt mit einer Gültigkeitsdauer bis zu fünf Jahren.
  <br>
  Es wird empfohlen, sich verbindliche Auskünfte von den zuständigen kroatischen Auslandsvertretungen geben zu lassen oder sich beim <a href="https://mup.gov.hr/" target="_blank" rel="noopener">kroatischen Innenministerium</a> zu informieren.</p>
 <h3>Minderjährige</h3>
 <p>Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger&nbsp;bekannt.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/11-kindohneeltern-606308" target="_blank" rel="noopener">Einverständniserklärung für Minderjährige.</a></li>
 </ul>
 <h3>Einfuhrbestimmungen</h3>
 <p>Die Ein- und Ausfuhr von Waren aus den bzw. in die übrigen EU- Staaten unterliegt den <a href="https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/carry/alcohol-tobacco-cash/index_de.htm">Bestimmungen der Europäischen Union.</a> Warenkontrollen finden nicht statt, Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs können nicht ausgeschlossen werden. Diese verdachtsunabhängigen Kontrollen erfolgen durch dazu ermächtigte Zollbeamte und werden mit einer Anhaltekelle mit der Aufschrift "Stop Carina" angekündigt. Es sind Überprüfungen von Fahrzeugen, deren Insassen und insbesondere der mitgeführten Waren, inklusive des Reisegepäcks, möglich.</p>
 <p>Einfuhren aus Drittstaaten unterliegen gesonderten Bestimmungen. Bei der Einfuhr bestimmter Artikel (wie z.B. Zigaretten, Tabak und Alkohol) aus Drittstaaten gelten <a href="https://carina.gov.hr/featured/information-for-passengers-natural-persons/relief-from-duties-and-restrictions/6715">Obergrenzen.</a></p>
 <p>Reisenden aus einem Nicht-EU-Staat ist die Einfuhr von Milch- und Fleischprodukten untersagt. Die unangemeldete Einfuhr erlaubter Lebensmittel und sonstiger Gegenstände in einem Umfang, der haushaltsübliche Mengen übersteigt, führt zur Verhängung hoher Geldstrafen. Diese sind vor Ort in bar zu entrichten. Die kroatische Zollverwaltung informiert in englischer Sprache über die derzeit <a href="https://carina.gov.hr/featured/information-for-passengers-natural-persons/relief-from-duties-and-restrictions/6715">geltenden Einfuhrbestimmungen.</a></p>
 <p>Für die Einfuhr von Jagd- oder Sportwaffen sowie deren Munition besteht eine Anmeldepflicht. Sie erfolgt durch Eintragung in das Reisedokument. Ausländern wird für die Dauer ihres Aufenthalts in Kroatien von der Grenzpolizei eine Trageerlaubnis für ihre Sportwaffen erteilt.</p>
 <p><strong>Von der Ein- und Durchfuhr von Waffen/Gegenständen, die sich für einen Angriff auf Personen eignen, wie z.B. Pfefferspray, Schlagringe, Messer mit beidseitiger scharfer Klinge, Bajonette, Gummiknüppel, etc. (sogenannte kalte Waffen) wird dringend abgeraten.</strong> Mit Beschlagnahme und Geldbuße muss gerechnet werden.</p>
 <h4><em>Drogen (inkl. Cannabis und sog. „weiche“ Drogen)</em></h4>
 <p>Die Einfuhr, der Erwerb, Besitz, Konsum und Handel mit Betäubungsmitteln (inkl. Cannabis) ist in Kroatien verboten und wird streng bestraft. Bereits bei geringen Mengen drohen erhebliche Freiheitsstrafen. Anders als in Deutschland gibt es in Kroatien keine Teillegalisierung von Cannabis. Ausnahmen gelten nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen Kroatiens für ärztlich verordnetes Cannabis.</p>
 <h4><em>Verschreibungspflichtige Medikamente und Substanzen (nach BtMG)</em></h4>
 <p>Verkehrs- und verschreibungspflichtige Medikamente (die unter das BtMG fallen) sowie für medizinisch genutztes Cannabis und andere Drogen gelten in Kroatien besondere Vorschriften.&nbsp;</p>
 <p>Die Einfuhr und der Besitz solcher Substanzen bzw. Medikamente sind in Kroatien in vielen Fällen <span class="underline">auch dann nicht zugelassen</span>, wenn eine ärztliche Verordnung nachgewiesen wird. Mit hohen Ordnungsgeldern ist zu rechnen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich daher <span class="underline">vor Reisebeginn</span> bei der <a href="https://carina.gov.hr/featured/information-for-passengers-natural-persons/bringing-in-medicine-and-narcotics/6745">kroatischen Zollverwaltung</a> bei der <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/vertretungen-anderer-staaten">zuständigen Auslandsvertretung Kroatiens</a> zur Einfuhr von Medikamenten, die Sie während Ihres Aufenthalts in Kroatien benötigen.</li>
 </ul>
 <h3>Tiere</h3>
 <p>Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
  <br>
  Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.</p>
 <p><span>Auf der Internetseite des&nbsp;</span><a href="http://www.veterinarstvo.hr/default.aspx?id=1083"><span>kroatischen Landwirtschaftsministeriums</span></a><span> sind die Vorschriften für die Einfuhr von Haustieren nach Kroatien sowie die zu erfüllenden Voraussetzungen, wie erlaubte Rassen und Schutzimpfungen, veröffentlicht. Für die Einfuhr von Haustieren sind Grenzübergänge mit Veterinärmedizinern zu nutzen; eine Übersicht findet sich ebenfalls auf der&nbsp;</span><a href="http://www.veterinarstvo.hr/default.aspx?id=1170"><span>Internetseite des kroatischen Landwirtschaftsministeriums</span></a><span>.&nbsp;</span></p>
 <h2>Gesundheit</h2>
 <h3>Impfschutz</h3>
 <p>Für die Einreise nach Kroatien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß <a href="https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Impfkalender/impfkalender-node.html">Impfkalender der STIKO</a> auf dem aktuellen Stand befinden.</li>
  <li>Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und FSME empfohlen.</li>
 </ul>
 <h3>West-Nil-Fieber</h3>
 <p>Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Kroatien zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig;&nbsp;in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/wnf-2562880" target="_blank" rel="noopener">West-Nil-Fieber</a>.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658" target="_blank" rel="noopener">Expositionsprophylaxe</a> insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.</li>
 </ul>
 <h3>Von Zecken übertragene Erkrankungen</h3>
 <p>Im Norden des Landes kann es vor allem zwischen Mai und August zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenstiche kommen.</p>
 <p>Des Weiteren werden durch Zeckenstiche auch Erkrankungen wie Borreliose und das sog. Zeckenbissfieber (Rickettsien) übertragen. Impfungen für diese beiden Erkrankungen existieren nicht.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich im Rahmen einer <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658" target="_blank" rel="noopener">Expositionsprophylaxe</a> konsequent vor Zeckenstichen.</li>
  <li>Nehmen Sie rechtzeitig vor Einreise hinsichtlich einer möglichen FSME-Impfung mit einem Reisemediziner Kontakt auf.</li>
 </ul>
 <h3>Luftverschmutzung</h3>
 <p><span class="underline">Vor allem im Winterhalbjahr</span> ist, insbesondere im Großraum Zagreb, mit erhöhter Feinstaubbelastung zu rechnen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den <a href="https://waqi.info/de">World Air Quality Index.</a>&nbsp;</li>
 </ul>
 <h3>Medizinische Versorgung</h3>
 <p>Akute ärztliche Behandlung und Krankenhausbehandlung ist unter Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung möglich. Unter Umständen&nbsp;müssen Zuzahlungen zu bestimmten Untersuchungen, Behandlungen und Medikamenten geleistet werden. In Einzelfällen wird eine umgehende Bezahlung der Behandlungskosten verlangt; in solchen Fällen empfiehlt es sich, eine detaillierte Rechnung ausstellen zu lassen. Kosten für die Rückführung werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen; der Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung wird daher angeraten.</p>
 <p>Neben niedergelassenen Ärzten existieren vielerorts Gesundheitszentren ("<span dir="ltr" xml:lang="hr">Dom Zdravlja</span>"). Bei den meisten Polikliniken handelt es sich um private Einrichtungen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Reisekrankenversicherung und medizinische Evakuierungsversicherung ab.</span></li>
  <li>Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die <a href="https://dtg.org/index.php/liste-tropenmedizinischer-institutionen/arztsuche.html" target="_blank" rel="noopener">DTG.</a></li>
 </ul>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2519600-2519600" target="_blank" rel="noopener"><strong>Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss</strong></a></p>
 <h2>Länderinfos zu Ihrem Reiseland</h2>
 <p>Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.</p>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/kroatien-node" target="_self">Mehr</a></p>
 <h2>Weitere Hinweise für Ihre Reise</h2>
 <p><a class="embedFloat--left embedFunctional--info" href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/301216-301216"> Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise</a></p>
 <p>&nbsp;</p>
</div>]]></description><pubDate>Wed, 30 Sep 2026 15:00:00 +0200</pubDate><lastBuildDate>Wed, 30 Sep 2026 15:47:58 +0200</lastBuildDate><guid>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/kroatiensicherheit-210072</guid></item><item><title>Mexiko: Reise- und Sicherheitshinweise</title><link>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/mexikosicherheit-213648</link><description><![CDATA[<div>
 <p>Letzte Änderungen:&nbsp;</p>
 <p><span>Redaktionelle Änderungen</span></p>
 <p>&nbsp;</p>
</div><div>
 <blockquote class="info-box">
  <p><strong>Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:</strong>
   <br>
   - Abonnieren Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/presse/newsletter" target="_blank" rel="noopener">Newsletter</a> oder nutzen Sie unsere <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/app-sicher-reisen/350382" target="_self">App „Sicher Reisen“.</a>
   <br>
   - Registrieren Sie sich in unserer <a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin" target="_blank" rel="noopener">Krisenvorsorgeliste.</a>
   <br>
   - Beachten Sie die Hinweise im <a href="https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html">Ratgeber für Notfallvorsorge und &nbsp;des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.</a>
   <br>
   - Bitte beachten Sie die Hinweise unter <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/coronavirus/2309820-2309820" target="_blank" rel="noopener">COVID-19.</a>
   <br>
   - Achten Sie auf einen ausreichenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/350944" target="_blank" rel="noopener">Reisekrankenversicherungsschutz.</a>
   <br>
   - Erkundigen Sie sich vorab bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes</a> zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
   <br>
   - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
   <br>
   - Beachten Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/haftungsausschluss-2500954" target="_blank" rel="noopener"><strong>Haftungsausschluss</strong></a>&nbsp;und den Hinweis zu&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/inhalte-anderweitiger-anbieter-2500956" target="_blank" rel="noopener"><strong>Inhalten anderweitiger Anbieter.</strong></a></p>
 </blockquote>
 <h2>Sicherheit</h2>
 <p><strong>Von Reisen in folgende Regionen wird dringend abgeraten:</strong></p>
 <ul class="rte__unordered-list--bullet-hyphen rte--list">
  <li><strong>Bundesstaat Colima</strong></li>
  <li><strong>Bundesstaat Guerrero, </strong><span>mit Ausnahme von Acapulco und Ixtapa-Zihuatanejo, jeweils bei Anreise per Flugzeug</span></li>
  <li><span><strong>Bundesstaat Michoacán,&nbsp;</strong>mit Ausnahme der Landeshauptstadt Morelia bei direkter Anreise per Flugzeug</span></li>
  <li><strong>Bundesstaat</strong> <strong>Sinaloa, </strong>mit Ausnahme von&nbsp;Los Mochis/Bahnstrecke des „El Chepe“, bei direkter An- und Abreise per Flugzeug</li>
  <li><strong>Bundesstaat Tamaulipas, </strong>nördlich von Ciudad Victoria</li>
  <li><strong>Bundesstaat Zacatecas, </strong><span>mit Ausnahme von Zacatecas-Stadt bei Anreise per Flugzeug</span></li>
  <li><strong>Grenzregion zu den USA </strong>für über das erforderliche Minimum für Ein- und Ausreise hinausgehende Aufenthalte</li>
 </ul>
 <p><span><strong>Von Reisen in folgende Regionen und Gebiete wird abgeraten:</strong></span></p>
 <ul class="rte__unordered-list--bullet-hyphen rte--list">
  <li><strong>Bundesstaat Jalisco</strong>, mit Ausnahme der Metropolregion Guadalajara bei Anreise per Flugzeug und Puerto Vallarta bei Anreise per Flugzeug oder Schiff</li>
  <li><span><strong>Bundesstaat Guanajuato:&nbsp;</strong>Aufgrund vermehrter Sicherheitsvorfälle und drogenbedingter Gewalt wird von Reisen <strong>südwestlich der Bundesstraße 45D</strong>, <strong>einschließlich&nbsp;Celaya, Salamanca und Irapuato, abgeraten.</strong></span></li>
  <li><span><strong>Bundesstaat Chiapas: Von Reisen in das Grenzgebiet zu Guatemala wird abgeraten,&nbsp;</strong>mit Ausnahme der Bundesstraße 307 von Palenque nach Bonampak, Rio Lacanjá und Frontera Corozal/Yaxchilán</span></li>
 </ul>
 <p><span><strong>Lassen Sie bei Reisen nach Mexiko aufgrund der teils unübersichtlichen und sich rasch ändernden Sicherheitslage besondere Vorsicht walten und achten Sie auf Ihre persönliche Krisenvorsorge!</strong></span></p>
 <h3>Terrorismus</h3>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/weltweiter-sicherheitshinweis-1796970" target="_blank" rel="noopener">weltweiten Sicherheitshinweis.</a></li>
 </ul>
 <h3>Innenpolitische Lage</h3>
 <p>Mexiko ist ein föderaler Staat mit demokratischer Verfassung, in dem die 32 einzelnen Bundesstaaten eine starke Stellung haben und sich teils durch deutlich unterschiedliche Regelungen auszeichnen.&nbsp;
  <br>
  Die Grundrechte, insbesondere Meinungs- und Medienfreiheit, Versammlungsfreiheit und Religions- und Weltanschauungsfreiheit, sind verfassungsrechtlich garantiert und auch gewährleistet, bei allerdings vielfach schwachem Rechtsstaat. Risiken für bestimmte Personengruppen wie Journalisten und Menschenrechtsverteidiger können v.a. durch die Organisierte Kriminalität bestehen, siehe Kriminalität.</p>
 <p><span>Am 22. Februar 2026 kam es zu Einsätzen der mexikanischen Sicherheitskräfte im Bundesstaat Jalisco, bei denen auch ein Kartellführer getötet wurde.</span>
  <br>
  <span>In der Folge kam es in verschiedenen Landesteilen zu Unruhen, Straßensperren und Brandstiftungen. Die Lage hat sich inzwischen beruhigt, bleibt jedoch dynamisch. Weitere gewalttätige Vergeltungsmaßnahmen können allerdings nicht ausgeschlossen werden.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Es wird dringend empfohlen, die folgenden Punkte in ganz Mexiko zu beachten:</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Verfolgen Sie die Entwicklung der Lage in den Medien und befolgen Sie öffentliche Bekanntmachungen, insbesondere vor erforderlichen Überlandfahrten.</span></li>
  <li><span>Meiden Sie Menschenansammlungen und Örtlichkeiten, an denen Polizeieinsätze stattfinden.</span></li>
  <li><span>Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.</span></li>
  <li><span>Versuchen Sie bei Straßensperren nicht, sich zu widersetzen oder zu flüchten.</span></li>
 </ul>
 <h3>Kriminalität</h3>
 <p><span>Die größte Gefahr für die innere Sicherheit des Landes geht von der Organisierten Kriminalität aus. Auch wenn Reisende nicht &nbsp;direktes Ziel krimineller Aktivitäten sind, besteht jederzeit die Gefahr, zum Opfer solcher Aktivitäten zu werden.&nbsp;</span>&nbsp;</p>
 <p><span>Vor allem in von der Organisierten Kriminalität kontrollierten Gebieten (siehe Abschnitt </span><em><span>Sicherheit</span></em><span>) werden bei Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Banden Gegner oftmals getötet, auf Unbeteiligte wird keine Rücksicht genommen.&nbsp;</span>Bei Schusswechseln zwischen den kriminellen Gruppierungen bzw. mit Sicherheitskräften können unbeteiligte Touristen ins Kreuzfeuer geraten, auch mit Todesfolge.<span> Öffentliche und vielbesuchte Orte bieten nicht immer Sicherheit.&nbsp;</span></p>
 <p>Gewaltverbrechen (wie z.B. Express-Entführungen) und Eigentumsdelikte (wie z.B. <span>Diebstähle und Raubüberfälle)&nbsp;</span>sind an der Tagesordnung. Polizeikräfte oder uniformiertes Sicherheitspersonal bzw. Kriminelle, die sich als solche ausgeben, können an Straftaten beteiligt sein.&nbsp;</p>
 <p><span>Die Gewalt gegen Frauen, darunter Morde, sexuelle Übergriffe und Entführungsversuche, ist auch in den Touristenregionen hoch. Die meisten Straftaten werden nicht aufgeklärt. Schusswaffen sind weit verbreitet; ihr Einsatz erfolgt oft hemmungslos. Dies gilt auch bei Überfällen im stehenden Verkehr und in öffentlichen Bussen. Hier werden oftmals selbst verbale Entgegnungen brutal beantwortet.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Die Gefahr eines Überfalls ist bei Überlandfahrten nachts und abseits der mautpflichtigen Autobahnen sowie an unbelebten Raststätten und Tankstellen besonders hoch. Unter Vorwänden z.B. eines Defekts oder mit der Bitte um Pannenhilfe werden Reisende zum Halten bewegt und dann ausgeraubt.</span></p>
 <p><span>Erwerb und Konsum von Drogen werden von den Sicherheitsbehörden strafrechtlich verfolgt. Wiederholt kam es zu schwersten gesundheitlichen Schädigungen und Todesfällen durch den Konsum u.a. verunreinigter Betäubungsmittel. Die Zulassung geringer Mengen von Marihuana unterliegt einschränkenden Bedingungen, ihr Erwerb und Konsum ist ausländischen Reisenden de facto weiterhin verboten.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Reisen und Besuche in Gruppen bieten meist mehr Sicherheit als Besuche ohne jede Begleitung, ebenso geschützte Hotelanlagen gegenüber dem Ausgehen in Stadtzentren nach Einbruch der Dunkelheit. Organisierte und geführte Touren berücksichtigen in der Regel bestehende Sicherheitsrisiken.</span></p>
 <p><span>Bei Wanderungen in Naturschutzgebieten, z.B. bei Vulkanbesteigungen, besteht die Gefahr von Raubüberfällen.</span>
  <br>
  <span>Für Wohnmobile bzw. Campingwagen gibt es nicht ausreichend bewachte Campingplätze.</span></p>
 <p><span>Geldautomaten können manipuliert sein, um Daten zu kopieren, auch Kreditkartenmissbrauch ist weiterhin ein Problem.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Führen Sie unabdingbare Reisen in die Regionen und Städte, für die von Reisen (dringend) abgeraten wird, nur mit einem tragfähigen Sicherheitskonzept durch.</li>
  <li>Wenn Sie in eine Notlage geraten, wählen Sie 911. Bitte notieren Sie sich auch die Telefonnummer des <a href="https://mexiko.diplo.de/mx-de/service/-/1050806">Bereitschaftsdienstes</a> der Botschaft in Mexiko-Stadt.</li>
  <li>Nutzen Sie wo immer möglich mautpflichtige Autobahnen (Cuota).</li>
  <li>Beschränken Sie Zwischenstopps auf das notwendige Minimum und halten Sie nur an belebten Rastplätzen und Tankstellen.</li>
  <li>Planen Sie Ihre Reisen in Mexiko so, dass Sie vor Einbruch der Dunkelheit Ihr Reiseziel erreichen.</li>
  <li>Falls Sie mit dem Pkw oder Wohnmobil reisen und bemerken, dass Sie verfolgt oder beobachtet werden, fahren Sie zur nächstgelegenen Polizeistation oder zu einem anderen sicheren Ort.</li>
  <li><span>Leisten Sie bei Überfällen und versuchtem Autoraub keinesfalls Gegenwehr, auch nicht verbal.&nbsp;Informieren Sie sich vor Antritt einer Fahrt über die tagesaktuelle Situation auf der geplanten Route.</span></li>
  <li>Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.</li>
  <li>Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.</li>
  <li>Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.</li>
  <li>Vermeiden Sie Aufenthalte in verlassenen Gegenden und Stadtvierteln, aber auch an einsamen Stränden.</li>
  <li>Frauen sollten insbesondere nachts und in einsamen Gebieten nicht allein unterwegs sein. Melden Sie (auch versuchte) sexuelle Übergriffe umgehend bei der nächstgelegenen Dienststelle des „Ministerio Público“ (Staatsanwaltschaft).</li>
  <li>Gelegentlich kommt es zum gezielten Einsatz von K.-o.-Tropfen und&nbsp;anderer&nbsp;Betäubungsmittel&nbsp;vor einer Vergewaltigung oder einem Raub. Nehmen Sie daher keine Getränke und Speisen von Unbekannten an. Lassen Sie Ihre Getränke und Speisen in Restaurants nicht unbeaufsichtigt.</li>
  <li>Fahren Sie nur mit geschlossenen Fenstern und verriegelten Türen, stellen Sie Fahrzeuge nur auf bewachten Parkplätzen ab und lassen Sie keine Wertsachen zurück. Regelmäßig werden Einbrüche in Mietwagen angezeigt. Wenn Sie Gepäck im Mietwagen haben, lassen Sie ihn nicht unbeaufsichtigt. Ausweise/Dokumente sollten auch beim kurzzeitigen Verlassen des Pkw mitgenommen werden.</li>
  <li>Übernachten Sie nicht bei Fremden oder in unbekannten Gegenden abseits touristischer Gebiete.</li>
  <li>Seien Sie an Geldautomaten vorsichtig, nutzen Sie Automaten vorzugsweise tagsüber und innerhalb gesicherter Gebäude (Malls) und achten Sie auf mögliche Manipulationen. Lassen Sie Ihre Kreditkarte beim Bezahlen nicht aus den Augen.</li>
  <li>Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Kontaktaufnahmen und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch, insbesondere bei angeblichen Entführungen von Angehörigen. Bewahren Sie Ruhe, teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei (sogenannte „virtuelle Entführung“).</li>
  <li>Wenn Sie am Telefon bedroht werden, legen Sie sofort auf.</li>
  <li>Seien Sie misstrauisch, wenn Ihnen vermeintlich verlockende Investitionsmöglichkeiten in Mexiko angetragen werden, und halten Sie im Zweifelsfall Rücksprache mit einem <a href="https://mexiko.diplo.de/mx-de/service/-/2651842" target="_blank" rel="noopener">Anwalt</a> und mexikanischen Behörden, z.B. der <a href="https://www.gob.mx/profeco">mexikanischen Verbraucherschutzbehörde</a> (Procuraduría Federal del Consumidor, „PROFECO“).</li>
  <li>Der Deutschen Botschaft Mexiko-Stadt liegen Berichte vor, wonach uniformierte Sicherheitskräfte, auch Polizisten, hohe Bußgelder verlangen oder mit Festnahme drohen. Bleiben Sie bei unklarer Rechtslage kritisch und nehmen Sie im Zweifel Kontakt zum mexikanischen Notruf 911 (auch Englisch) bzw. dem <a href="https://mexiko.diplo.de/mx-de/service/-/1050806">Bereitschaftsdienst</a> der Botschaft auf. Leisten Sie keine Zahlungen, wenn Sie die angebliche Tat nicht begangen haben, das geforderte Bußgeld unangemessen hoch erscheint oder wenn Ihnen keine Quittung/kein Protokoll ausgestellt werden kann. Notieren Sie sich die Personalien, Dienstnummern bzw. Kfz.-Kennzeichen der kontrollierenden Sicherheitskräfte.</li>
 </ul>
 <h2>Natur und Klima</h2>
 <h4><em>Tropenstürme und Überschwemmungen</em></h4>
 <p>An den Küsten herrscht tropisches, in höheren Lagen wie in Mexiko-Stadt Höhenklima.
  <br>
  In Mexiko ist von Juni bis November Hurrikan-Saison. Vor allem in dieser Zeit ist an den Küsten mit Tropenstürmen und intensiven Regenfällen zu rechnen, die weitreichende Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen können.</p>
 <h4><em>Erdbeben und Vulkane</em></h4>
 <p>Mexiko liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, weshalb es regelmäßig zu teils schweren Erdbeben kommt. Besonders gefährdet sind die auf dem ehemaligen Seegrund liegenden älteren Stadtviertel von Mexiko-Stadt (inklusive Roma).
  <br>
  Der Großraum Mexiko-Stadt und die besonders erdbebengefährdeten Bundesstaaten an der Pazifikküste waren bisher immer nur in Teilen betroffen.</p>
 <p>Der Vulkan Popocatépetl ist verstärkt aktiv. Es gilt eine Sperrzone von 12 km um den Krater. Auch der Vulkan Colima ist weiterhin aktiv und für Besucher geschlossen.</p>
 <h4><em>Meeresströmungen</em></h4>
 <p>Starke Strömungen und hoher Wellengang können auch gute Schwimmer in Gefahr bringen. Besonders an der Pazifikküste kommt es jedes Jahr zu tödlichen Badeunfällen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Rechnen Sie bei Naturereignissen kurzfristig mit Einschränkungen, auch im Flugverkehr.</li>
  <li>Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte und achten Sie auf Sturmwarnungen des <a href="https://www.nhc.noaa.gov/">National Hurricane Center.</a></li>
  <li>Beachten Sie die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/200794-200794" target="_blank" rel="noopener">Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland</a>&nbsp;bzw. die Hinweise des <a href="https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Mit-Naturgefahren-umgehen/Unwetter/unwetter_node.html" target="_blank" rel="noopener">Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe</a> im Fall einer Sturmwarnung.</li>
  <li>Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen mexikanischer Behörden. Tagesaktuelle Verhaltenshinweise und Warnstufen für Vulkane bietet der <a href="https://www.gob.mx/cenapred" target="_blank" rel="noopener">mexikanische Zivilschutz.</a></li>
  <li>Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen und Tsunamis des <a href="https://www.gfz-potsdam.de/presse/infothek" target="_blank" rel="noopener">Deutschen GeoForschungsZentrums</a> vertraut.</li>
  <li>Beachten Sie die Badeverbote und erkundigen Sie sich nach örtlichen Gefahren.</li>
 </ul>
 <h2>Reiseinfos</h2>
 <h3>Infrastruktur/Verkehr</h3>
 <p>Das Flugverkehrsnetz in Mexiko ist gut ausgebaut. Es gibt einige nationale Fluglinien, die das gesamte Land bedienen. Darüber hinaus existieren zahlreiche regional operierende Fluggesellschaften.</p>
 <p>Es gibt auch ein umfangreiches und kostengünstiges Überlandbusnetz. Busse der Luxusklasse und der ersten Klasse entsprechen gutem europäischen&nbsp;Standard.</p>
 <p>Bei Überlandfahrten im eigenen Pkw bzw. Mietwagen kann es insbesondere während der Regenzeit von Juni bis November wegen der schlechten Straßenverhältnisse zu Behinderungen kommen.
  <br>
  Insbesondere während der Ferienzeiten kann es zu Sperrungen der Hauptverkehrsstraßen und Mautstationen durch Demonstranten kommen. Die Weiterfahrt wird zum Teil gegen ein Wegegeld gestattet.</p>
 <p>An entsprechend markierten Stellen im Parkverbot abgestellte Fahrzeuge werden abgeschleppt oder mit einer Parkkralle festgesetzt und können nur nach Zahlung eines hohen Geldbetrags wieder ausgelöst werden.</p>
 <p>Vor allem in Mexiko-Stadt herrscht hohes Verkehrsaufkommen mit erheblichen Staus. Wegen schlechter Luftqualität kann es im Großraum Mexiko-Stadt und anderen Bundesstaaten an einzelnen Tagen abhängig vom Kfz-Kennzeichen Fahrverbote geben, die auch durch die Verhängung von Bußgeldern durchgesetzt werden. Autovermietungen können hierüber Auskunft geben.</p>
 <p>Bei auf der Straße angehaltenen Taxis besteht, besonders nach Einbruch der Dunkelheit, aber auch tagsüber, ein beachtliches Risiko entführt und/oder ausgeraubt zu werden.</p>
 <p>In Mexiko gibt es keine flächendeckende Versicherungspflicht für Pkw-Halter. In zahlreichen mexikanischen Staaten, darunter Yucatán und Mexiko-Stadt, muss auch der Fahrer eines Pkw im Besitz einer Haftpflichtversicherung sein. Bei Verstößen können Geldbußen verhängt und der Pkw beschlagnahmt werden.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Meiden Sie Busse der zweiten und dritten Klasse aus Sicherheitsgründen.</li>
  <li><span>Unternehmen Sie Überlandfahrten nur tagsüber und bleiben Sie auf Hauptstrecken. Informieren Sie sich vor Antritt einer Fahrt über die tagesaktuelle Situation auf der geplanten Route.</span></li>
  <li><span>Halten Sie bei Straßenkontrollen an. Bestreiten Sie verlangte Wegegelder nicht oder diskutieren über deren Rechtmäßigkeit.</span></li>
  <li><span>Straßenpolizisten sind nicht befugt, Bargeld oder Kreditkartenzahlungen entgegenzunehmen oder Reisedokumente zu beschlagnahmen. Melden Sie derartige Vorfälle gegebenenfalls unter der Notrufnummer 911.</span></li>
  <li><span>Verkehrsverstöße können online oder bei einer dafür zuständigen Stelle bezahlt werden, die der Polizist Ihnen mitteilen muss. Weitere Informationen zu den Zahlungsmethoden, die je nach Region variieren, finden Sie auf der Website&nbsp;</span><a href="https://www.multasdetransito.com.mx/"><span>Multas de transito.</span></a></li>
  <li>Seien Sich auch innerorts wegen der vielen schlecht gekennzeichneten Geschwindigkeitsbarrieren (topes) besonders vorsichtig.</li>
  <li><span>Nehmen Sie nur offizielle Taxis von offiziellen Taxiständen (Sitios) oder bestellen diese z.B. über eine Taxi-App oder auch über Uber, Didi oder Cabify. Zahlen Sie über eine Taxi-App bestellte Taxi <span class="underline">immer</span> über die in der App hinterlegte Zahlungsmethode (Kreditkarte/PayPal). Wenn der Fahrer die Fahrt storniert und versucht Sie zu betrügen, melden Sie den Vorfall umgehend dem Support.</span></li>
  <li>Benutzen Sie für die Fahrt zur Ausgrabungsstätte in Teotihuacán, im Nordosten von Mexiko-Stadt keine Linien-, sondern Touristenbusse.</li>
  <li>Unternehmen Sie Individualreisen in entlegene Gebiete nicht ohne professionelle Führung, und zwar möglichst nur mit offiziellem Ausweis von SECTUR, dem mexikanischen Tourismusministerium.</li>
  <li>Achten Sie bei Mietwagen unbedingt auf einen ausreichenden Versicherungsschutz, insbesondere Haftpflicht.</li>
  <li>Wenn Sie einen Pannendienst benötigen, kontaktieren Sie „Ángeles Verdes“ (Telefon: 078 oder App „<a href="https://consulmex.sre.gob.mx/frankfurt/images/ONE_PAGE_Internacional_18052023_ING.pdf">Ángeles Verdes").</a> &nbsp;</li>
  <li><span>Im Falle eines Unfalls rufen Sie die Polizei (911 oder 088) sowie die Kraftfahrzeugversicherungen.</span></li>
  <li><span>Falls Sie im Bundesstaat Quintana Roo (Rivera Maya) ein Auto mieten, sollten Sie erwägen, den „Guest Mobility Pass“ über die „Guest Assist“ App zu beantragen.</span></li>
  <li>Lassen Sie keine Wertgegenstände im Mietwagen, auch nicht auf bewachten Parkplätzen.</li>
 </ul>
 <h3>Führerschein</h3>
 <p>Der internationale Führerschein wird empfohlen und ist nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.</p>
 <h3>Besondere Verhaltenshinweise</h3>
 <p><span>Vorsicht ist – außer an touristischen Reisezielen – beim Fotografieren geboten. Insbesondere die indigene Bevölkerung lässt sich nicht gern fotografieren, auch dann nicht, wenn Personen indirekt aufgenommen werden. Im Zweifelsfall sollte vor dem Fotografieren um Erlaubnis gebeten werden.</span></p>
 <p>Nacktbaden oder „oben ohne“ gilt in Mexiko als anstößig und sollte unterlassen werden.</p>
 <h3>LGBTIQ</h3>
 <p>Die gleichgeschlechtliche Ehe ist mittlerweile in allen Bundesstaaten erlaubt. Die mexikanische Gesellschaft zeichnet sich durch eine insgesamt hohe Toleranz gegenüber unterschiedlichen Lebensformen aus.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/2223322-2223322" target="_blank" rel="noopener">allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.</a></li>
 </ul>
 <h3>Rechtliche Besonderheiten</h3>
 <h4><em>Drogen</em></h4>
 <p>Die Mindesthaftstrafe für Drogenbesitz beträgt in Mexiko ungeachtet der Menge zehn Jahre.&nbsp;</p>
 <h4><em>Rauchverbote</em></h4>
 <p>Das Rauchen ist an allen öffentlichen Orten in Mexiko verboten. Das gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel, Strände, Parks, Hotels und Restaurants. Verstöße können mit Geldstrafe oder Gefängnis geahndet werden.</p>
 <p>Elektrische Zigaretten (vapes) sind in Mexiko verboten.</p>
 <h4><em>Alkohol und Erregung öffentlichen Ärgernisses</em></h4>
 <p>Der Genuss alkoholischer Getränke auf der Straße sowie Urinieren an öffentlichen Plätzen ist in ganz Mexiko verboten und kann mit Geldstrafe oder Gefängnis geahndet werden.</p>
 <h4><em>Politische Aktivitäten</em></h4>
 <p>Ausländern sind politische Aktivitäten untersagt.</p>
 <p>Menschenrechtstätigkeit durch Ausländer bedarf einer besonderen Genehmigung, siehe auch <em>Visum</em>.</p>
 <p>Verstöße hiergegen führen zur Festnahme und Ausweisung. Die Einleitung eines Strafverfahrens mit Untersuchungshaft ist in derartigen Fällen nicht ausgeschlossen. Ähnliches gilt für politische Aktivitäten, wie z. B. die Teilnahme an politischen Veranstaltungen und Demonstrationen.</p>
 <h4><em>Artenschutz</em></h4>
 <p>Bereits die Entfernung unter Artenschutz stehender Pflanzen (insbesondere Kakteen) aus ihrem natürlichen Umfeld ist in Mexiko unter Geld- oder Gefängnisstrafe gestellt</p>
 <h4><em>Anzeige erstatten</em></h4>
 <p>Personen, die Opfer minderschwerer Delikte (z.B. Diebstahl, Verlust von Reisedokumenten) werden, haben in Mexiko-Stadt die Möglichkeit, diese online bei der <a href="https://www.fgjcdmx.gob.mx/nuestros-servicios/en-linea" target="_blank" rel="noopener">Fiscalía General de Justicia</a> anzuzeigen. Die Anzeige im Internet ersetzt nicht die persönliche Vorsprache bei der zuständigen Staatsanwaltschaft ("Ministerio Público"), kann aber unter Umständen das Verfahren dort erleichtern, weil alle relevanten Informationen bereits vorliegen.</p>
 <p>Vermittelnd wirkt auch die Touristenpolizei in Mexiko-Stadt unter der Nummer +52 55 5207 4155 (spanisch-englisch). Der Kontakt kann auch über WhatsApp +52 55 4891 1166 hergestellt werden.</p>
 <p>Es gibt darüber hinaus in Mexiko-Stadt und auch in anderen Landesteilen die Möglichkeit, sich direkt an auf Touristen spezialisierte Staatsanwaltschaftsbüros zu wenden. Diese nennen sich <em>Agencias del Ministerio Público especializadas en Atención al Turista</em> und sind in Mexiko-Stadt u.a. unter folgender Anschrift zu finden:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Calle Amberes 54, esquina Londres, Zona Rosa, Delegación Cuauhtémoc, Tel. +55 53455384</li>
 </ul>
 <p>Dort können Anzeigen direkt erstattet werden, es gibt Mitarbeiter mit Fremdsprachenkenntnissen (nicht unbedingt deutsch). Im Bundesstaat Quintana Roo (Riviera Maya) empfiehlt sich die Nutzung der App „Guest Assist“.</p>
 <p>Die Casa Consular in Cancún (+52 984 803 4714) sowie die Centros de Atención y Protección al Turista (CAPTA) in Playa del Carmen (+52 984 116 0430), in Acapulco (+52 744 484 9800) und in Mazatlán (+52 669 118 4256) sind Touristen ebenfalls behilflich.</p>
 <h3>Geld/Kreditkarten</h3>
 <p>Landeswährung ist der Peso (MXN). Der Kauf und Verkauf von USD- und EUR-Noten in Wechselstuben und größeren Hotels sind möglich. In touristischen Gebieten werden Preise häufig in USD angegeben.</p>
 <p>Alle gängigen Kreditkarten werden weitgehend akzeptiert, allerdings kommt es in Einzelfällen zu Verbindungsschwierigkeiten bei elektronischer Buchung mit ausländischen Kreditkarten.</p>
 <p>Mit den gängigen Kreditkarten von VISA, MasterCard, American Express und Diners Club lässt sich in Mexiko problemlos Geld abheben. Mitunter ist es auch möglich, per Debitkarte (Girocard) Geld abzuheben. Geeignete Geldautomaten sind an den angebrachten Symbolen der Kartenanbieter (VISA/MasterCard bzw. Maestro) erkennbar. Es sollten nur Geldautomaten genutzt werden, die sich innerhalb gesicherter Gebäude wie z.B. Banken, Hotels oder Einkaufszentren befinden. Auch dort sollten Reisende auf Personen in unmittelbarer Umgebung achten, die sie unter Umständen ausspähen oder ihnen folgen.
  <br>
  Über die einschlägigen international operierenden Finanztransaktionsdienstleister kann kurzfristig Geld aus Deutschland überwiesen werden. Von anderweitigen Banktransfers ist aufgrund langer Überweisungsdauer abzuraten. Siehe auch <em>Gesundheit – Medizinische Versorgung.</em></p>
 <h2>Einreise und Zoll</h2>
 <p>Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Vertretungen Ihres Ziellandes.</a> Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.&nbsp;Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden <a href="http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html" target="_blank" rel="noopener">Zollbestimmungen</a> bei Einreise nach Deutschland.</p>
 <h3>Reisedokumente</h3>
 <p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Reisepass: </strong>Ja</li>
  <li><strong>Vorläufiger Reisepass: </strong>Ja</li>
  <li><strong>Personalausweis: </strong>Nein</li>
  <li><strong>Vorläufiger Personalausweis: </strong>Nein</li>
  <li><strong>Kinderreisepass: </strong>Ja</li>
 </ul>
 <p><strong>Anmerkungen:</strong></p>
 <p>Reisedokumente müssen sich in gutem Zustand befinden und zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens für sechs Monate gültig sein.
  <br>
  Beschädigte Reisedokumente können zur Einreiseverweigerung führen.</p>
 <p>Ein deutscher Reisepass, der bei einer Passbehörde gestohlen gemeldet, aber später wiedergefunden wurde, sollte nicht mehr benutzt werden, da die Ausschreibung in der internationalen Sachfahndung nicht rückgängig gemacht werden kann. Dies kann bei der Weiterreise zu Schwierigkeiten führen.</p>
 <h3>Visum</h3>
 <p>Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise kein Visum, wenn der Reisezweck ein Urlaub, eine Durchreise oder geschäftlicher Natur ist, sofern der Aufenthalt nicht länger als 180 Tage dauert. Touristen dürfen keine bezahlten Tätigkeiten ausüben. Es ist nicht möglich, nach Einreise einen Aufenthaltstitel für einen anderen Aufenthaltszweck (z.B. Erwerbstätigkeit) zu beantragen.</p>
 <p>Die mexikanischen Migrationsbehörden empfehlen, folgende Unterlagen bei Einreise unaufgefordert vorzulegen:</p>
 <ul class="rte__unordered-list--bullet-hyphen rte--list">
  <li>Gültiger Reisepass;</li>
  <li>Nachweis der Unterkunft (Reservierung und Bestätigung), um die Adresse und die Dauer des Aufenthalts im Inland zu bestätigen;</li>
  <li>Rückflugtickets (entsprechend der angegebenen Aufenthaltsdauer);</li>
  <li>Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts während des Aufenthalts im Land;</li>
  <li>Tickets für Touren und Reiseplan mit den Aktivitäten;</li>
  <li>Gewöhnlicher Wohnort oder Herkunftsort;</li>
  <li>Angaben zum Beruf.</li>
 </ul>
 <p>Gegebenenfalls sind auch Schreiben des einladenden Unternehmens, der Institution oder der Privatperson mit folgenden Angaben vorzulegen:</p>
 <ul class="rte__unordered-list--bullet-hyphen rte--list">
  <li>Zweck des Besuchs;</li>
  <li>Daten der eingeladenen Personen;</li>
  <li>Ein- und Ausreisedaten (Reiseplan);</li>
  <li>Adresse der Unterkunft;</li>
  <li>Name, E-Mail-Adresse, Kopie des Ausweises und Kontaktnummer im Inland (da die Einwanderungsbehörde im Zweifelsfall die Angaben anhand der angegebenen Telefonnummer überprüft).</li>
 </ul>
 <p>Die von der Einwanderungsbehörde gewährte Aufenthaltsdauer kann zwischen 1 und 180 Tagen betragen, je nachdem, was im Rahmen der Einreisekontrolle angegeben und bestätigt wird.</p>
 <p>Nähere, detaillierte Auskünfte hierzu erteilen die <a href="https://embamex.sre.gob.mx/alemania/index.php/de/konsularabteilung/visum">mexikanischen Auslandsvertretungen.</a></p>
 <h4><em>Einreise auf dem Luftweg</em></h4>
 <p>Alle Reisenden, die auf dem Luftweg einreisen, benötigen keine Touristenkarte (Forma Migratoria Múltiple FMM) mehr.</p>
 <p>Deutsche volljährige Touristen mit biometrischen Pässen mit einer Mindestrestgültigkeit von mindestens sechs Monaten<span class="underline">,</span> können bei Einreise über die Flughäfen Cancún, Mexiko-Stadt (AICM), San José del Cabo, Guadalajara, Puerto Vallarta, Querétaro, Tijuana und Monterreydie automatisierte Grenzkontrolle (E-Gates) nutzen. Sie erhalten automatisch ein Einreiseticket mit dem Einreisetag und der erlaubten Aufenthaltsdauer.&nbsp;</p>
 <p>Alle anderen Reisenden (Minderjährige, Personen ohne biometrischen Pass, andere Aufenthaltszwecke) müssen persönlich beim Grenzbeamten vorsprechen, der Einreisedatum und gewährte Aufenthaltsdauer in den Pass stempelt.&nbsp;</p>
 <p>Nach den geltenden mexikanischen Bestimmungen sind die Einwanderungsbehörden in Mexiko befugt, über die Einreise von Ausländern an den Einreisestellen zu entscheiden, auch, wenn diese ein gültiges Visum mit sich führen.</p>
 <p>Reisende mit Aufenthaltserlaubnis für Mexiko müssen diese bei Einreise vorzeigen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Mögliche Folgen des Überschreitens der gewährten Aufenthaltsdauer können eine Geldstrafe, die (vorübergehende) Festnahme oder Ausweisung aus Mexiko sein.</li>
  <li>Prüfen Sie – noch am e-Gate bzw. im Beisein des Grenzbeamten bei Einreise – die im Einreiseticket oder im Reisepass vermerkte maximale Aufenthaltsdauer und weisen Sie im Zweifelsfall direkt auf einen zu knapp bemessenen Zeitraum oder nicht eindeutig lesbare Einträge hin.</li>
  <li><span>Eine spätere Verlängerung auf bis zu 180 Tage kann zwar bei der zuständigen Behörde in Mexiko, dem&nbsp;</span><a href="https://www.gob.mx/inm"><span>Instituto Nacional de Migración (INM)</span></a><span>,</span>vor Ablauf der gewährten Aufenthaltsdauer <span>beantragt werden. Es besteht jedoch kein Anspruch und ist er</span>fahrungsgemäß nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich.</li>
  <li><span>Zeigen Sie den&nbsp;Verlust Ihres Reisepasses und/oder der Touristenkarte umgehend bei der mexikanischen Polizei an.</span></li>
 </ul>
 <h4><em>Einreise auf dem Landweg</em></h4>
 <p><span>Reisende, die auf dem Landweg nach Mexiko einreisen, benötigen eine kostenpflichtige </span><a href="https://www.inm.gob.mx/fmme/publico/en/solicitud.html"><span>Touristenkarte</span></a><span> (Forma Migratoria Múltiple FMM), auch wenn sie von den mexikanischen Beamten nicht ausdrücklich dazu aufgefordert werden. Die Touristenkarte kann vor Einreise&nbsp;</span><a href="https://www.inm.gob.mx/fmme/publico/en/solicitud.html"><span>online</span></a><span> beantragt und bei Einreise ausgedruckt vorgelegt werden. Alternativ kann die Touristenkarte bei Einreise im Büro des Nationalen Migrationsinstituts (INM) eingeholt werden. Andernfalls drohen Geldstrafe, Inhaftierung und/oder Abschiebung. Die Karte wird bei Grenzübertritt gestempelt und der Gültigkeitszeitraum eingetragen. Die beim Reisenden verbleibende Ausfertigung der Touristenkarte muss stets mitgeführt und bei der Ausreise aus Mexiko vorgelegt werden.</span></p>
 <h4><em>Visum vor der Einreise</em></h4>
 <p>Sofern ein längerer Aufenthalt bzw. Erwerbstätigkeit, Freiwilligendienst, Humanitäre Hilfe oder Menschenrechtstätigkeit in Mexiko beabsichtigt ist, sollte vor Reiseantritt die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/mexiko-node/vertretungenmexiko/213656" target="_blank" rel="noopener">mexikanische Botschaft</a> in Berlin oder das <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/mexiko-node/vertretungenmexiko/213656?openAccordionId=item-213702-1-panel" target="_blank" rel="noopener">mexikanische Generalkonsulat</a> in Frankfurt (Main)&nbsp;hinsichtlich der Visavoraussetzungen kontaktiert werden.</p>
 <p>"Working-Holiday“ ist in Mexiko visumsfrei nicht gestattet. Bei einem Praktikum in einem Hotel- oder Gastronomiebetrieb wird bereits die Annahme von Trinkgeldern als Einkommen/Erwerbstätigkeit interpretiert und kann ohne entsprechende Genehmigung zu Festnahme und Ausweisung führen.</p>
 <p>Nähere, detaillierte Auskünfte hierzu erteilen die mexikanischen Auslandsvertretungen und das <a href="https://www.gob.mx/inm" target="_blank" rel="noopener">Instituto Nacional de Migración.</a></p>
 <p>Freiwilligendienste sollten möglichst im Rahmen etablierter Programme wie „kulturweit“, „weltwärts“ oder „IJFD“ geplant werden.
  <br>
  Es wird dringend davon abgeraten, die Weiterreise durch Mexiko ohne gültiges Touristenvisum anzutreten. Es besteht das Risiko, bei einer Kontrolle in Abschiebehaft genommen und zügig nach Deutschland ausgewiesen zu werden.</p>
 <h4><em>Ausweispflicht</em></h4>
 <p>Bei Personenkontrollen wird nicht nur der Ausweis verlangt, sondern auch die mexikanische Aufenthaltserlaubnis (Einreisestempel im Reisepass, Einreiseticket oder Touristenkarte FMM, bzw. Langzeitaufenthaltstitel FM 2/3). Ausländer sollten ihre mexikanische Aufenthaltserlaubnis jederzeit, zumindest als Kopie, bei sich führen. Andernfalls besteht das Risiko, von der Einwanderungsbehörde in Gewahrsam genommen und ggf. abgeschoben zu werden.</p>
 <h3>Minderjährige</h3>
 <p>Minderjährige, die allein oder nur in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Erlaubnis der nicht mitreisenden Elternteile, Passkopien der Eltern sowie die eigene Geburtsurkunde mitsichführen.</p>
 <p>Alleinreisende Minderjährige mit Wohnsitz in Mexiko und mexikanische Staatsangehörige (auch Doppelstaater), die nicht von einem Inhaber der elterlichen Sorge begleitet werden, benötigen für die Ausreise aus Mexiko eine notarielle Einverständniserklärung der Inhaber der elterlichen Sorge. Dies gilt nicht für Minderjährige, die sich mit Touristenstatus in Mexiko aufhalten.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Nähere, detaillierte Auskünfte hierzu erteilen die mexikanischen Auslandsvertretungen und das <a href="https://www.gob.mx/inm" target="_blank" rel="noopener">Instituto Nacional de Migración</a>.</li>
  <li>Beachten Sie zudem die Hinweise für eine <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/11-kindohneeltern-606308" target="_blank" rel="noopener">Einverständniserklärung für Minderjährige.</a></li>
 </ul>
 <h3>Einfuhrbestimmungen</h3>
 <p>Die Import- und Exportvorschriften für Waren nach/aus Mexiko sind streng. Reisende müssen alles deklarieren, was verboten oder steuer- oder zollpflichtig sein könnte, wie z.B. Zigaretten oder mitgebrachte elektronische Geräte, die über die Freimenge hinausgehen (Achtung: diese Dinge können nicht auf mitreisende Personen aufgeteilt werden). Bei Verstößen ist mit sehr <a href="https://siat.sat.gob.mx/app/declaracion/faces/pages/plantilla/declaracionAduana.jsf">hohen Bußgeldern</a> zu rechnen. Nähere Auskünfte bieten die Webseiten der <a href="https://embamex.sre.gob.mx/alemania/index.php/es/component/phocadownload/category/1-seccion-consular?download=50:einfuhren" target="_blank" rel="noopener">mexikanischen Botschaft</a> und des&nbsp;<a href="https://anam.gob.mx/equipaje-y-franquicia/">mexikanischen Zolls.</a></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich darüber, ob Sie bei Ihrer Ankunft beim Zoll etwas anmelden müssen.</li>
  <li><span>Beachten Sie&nbsp;</span><a href="https://consulmex.sre.gob.mx/frankfurt/index.php/es/servicios/notariales/poderes/2-serv-consulares/69-einfuhrbestimmungen"><span>Einfuhrverbote und -beschränkungen</span></a><span> (z.B. frische Lebensmittel). Die Einfuhr von&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/04-medikamente-606394"><span>Medikamenten</span></a><span> kann eingeschränkt sein (z.B. nur für den persönlichen Gebrauch, rezeptpflichtige Medikamente nur mit ärztlicher Bescheinigung, keine THC-haltigen Produkte) – informieren Sie sich vor Abreise.</span></li>
 </ul>
 <p><span>Der Zoll ist nicht befugt, Ihren Reisepass als Pfand einzubehalten. Verstöße können unter&nbsp;</span><a href="mailto:svillarreal@inami.gob.mx"><span>svillarreal@inami.gob.mx,</span></a><span> Tel. +52 55 5387 2400 Anschluss 18150 und 18016 gemeldet werden.</span></p>
 <p>Bei der Einreise mitgeführte Beträge über 10.000 USD müssen deklariert werden. Die Ausfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Wert von 10.000 USD, die von Fremdwährung auf den bei Einreise deklarierten Betrag erlaubt.</p>
 <p>Verboten ist die Ausfuhr von Gold (außer Goldschmuck), Antiquitäten, archäologischen Fundstücken, Kakteen, Korallen und anderen geschützten Tieren.</p>
 <p>Bei der Ausreise finden Kontrollen im Rahmen der Bekämpfung des Drogenhandels statt.</p>
 <p>Nähere Auskünfte finden sich auf der Website der <a href="https://embamex.sre.gob.mx/alemania/index.php/es/component/phocadownload/category/1-seccion-consular?download=50:einfuhren" target="_blank" rel="noopener">mexikanischen Botschaft</a> und des <a href="https://anam.gob.mx/equipaje-y-franquicia/">mexikanischen Zolls</a><span class="underline">.</span></p>
 <h3>Einreise mit dem Kfz</h3>
 <p>Um ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug über die Grenze zu bringen, benötigen Sie eine befristete Einfuhrgenehmigung für Fahrzeuge. Diese Genehmigungen können vor Einreise online bei <a href="https://www.banjercito.com.mx/registro-vehiculos/">Banjercito</a> beantragt oder bei Einreise beim „Módulo de Control de Importación e Internación Temporal de Vehículos“ (CIITEV) eingeholt werden.</p>
 <h3>Tiere</h3>
 <p>Zuständige mexikanische Behörde für die Ein- und Ausreisegenehmigung von Haustieren ist der Servicio Nacional de Sanidad, Inocuidad y Calidad Agroalimentaria (SENASICA), der auch Informationen zu den aktuellen Anforderungen und Kosten für die Ein- und Ausfuhr von Haustieren anbietet.</p>
 <p>Zusätzliche Auskünfte finden Sie auch beim <a href="https://anam.gob.mx/" target="_blank" rel="noopener">mexikanischen Zoll</a>&nbsp;oder bei der zuständigen&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/mexiko-node/vertretungenmexiko/213656?openAccordionId=item-213702-1-panel" target="_blank" rel="noopener">mexikanischen Auslandsvertretung</a>&nbsp;in Ihrem Heimatland.</p>
 <h2>Gesundheit</h2>
 <h3>Impfschutz</h3>
 <p>Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß <a href="https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Impfkalender/impfkalender-node.html">Impfkalender der STIKO</a> auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.</li>
  <li>Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.</li>
 </ul>
 <h3>Zika-Virus-Infektion</h3>
 <p>Die vorrangig durch tagaktive <em>Aedes</em>-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen in <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/zikavirus-infektionen-2562866" target="_blank" rel="noopener">Zika-Virus-Infektion.</a>&nbsp;</li>
 </ul>
 <h3>Dengue-Fieber</h3>
 <p>Dengue-Viren werden in vielen Teilen des Landes durch tagaktive <em>Aedes</em>-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten.&nbsp;</p>
 <p>Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/denguefieber-2436520" target="_blank" rel="noopener">Dengue-Fieber.</a></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658" target="_blank" rel="noopener">Expositionsprophylaxe</a> insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.</li>
  <li>Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.</li>
 </ul>
 <h3>Chikungunya-Fieber</h3>
 <p>Chikungunya-Viren werden von tagaktiven <em>Aedes</em>-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu langanhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Weitere Informationen siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/chikungunyafieber-2562870" target="_blank" rel="noopener">Chikungunya-Fieber.</a></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658" target="_blank" rel="noopener">Expositionsprophylaxe</a> insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.</li>
 </ul>
 <h3>Malaria</h3>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/malaria-2533132" target="_blank" rel="noopener">Malaria</a> ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Es kommt ausschließlich die Malaria tertiana (<em>P. vivax</em>) vor. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die <a href="https://dtg.org/images/Empfehlungen/Malariaempfehlungen/Mittelamerika.pdf">DTG</a> zur Verfügung. Das Malariarisiko besteht ganzjährig und ist regional unterschiedlich:</p>
 <ul class="rte__unordered-list--bullet-hyphen rte--list">
  <li>Ganzjährig geringes Risiko: Bundesstaat Chiapas; einige Gebiete in den Bundesstaaten Cam peche, Chihuahua, Sinaloa, Tabasco und Veracruz; Region um die Stadt San Pedro Tapanatepec und die Gemeinde Juchitán de Zaragoza im Bundesstaat Oaxaca</li>
  <li>Malariafrei: übrige Landesteile (Ausnahmen s. o.)</li>
 </ul>
 <p>&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658" target="_blank" rel="noopener">Schutz vor Insekten.</a></li>
 </ul>
 <h3>HIV/AIDS</h3>
 <p>Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.</li>
 </ul>
 <h3>Durchfallerkrankungen</h3>
 <p>Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/200206/8c414cbefcaad8d79d86d85552dd5db7/durchfallmerkblatt-data.pdf" target="_blank" rel="noopener">Durchfallerkrankungen.</a> Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.</li>
  <li>Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.</li>
  <li>Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.</li>
  <li>Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.</li>
  <li>Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.</li>
  <li>Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.</li>
  <li>Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.</li>
 </ul>
 <h3>Cholera</h3>
 <p>Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/cholera-2433480" target="_blank" rel="noopener">Cholera.</a></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.</li>
 </ul>
 <h3>Leishmaniasis</h3>
 <p>Die kutane und mukokutane Form kommt in vielen Teilen des Landes vor. Die einzelligen Parasiten werden ebenfalls durch Mücken übertragen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich zur Vermeidung von Leishmaniasis im Rahmen einer <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658" target="_blank" rel="noopener">Expositionsprophylaxe</a> insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.</li>
 </ul>
 <h3>Leptospirose</h3>
 <p>Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden. Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/leptospirose-2519598" target="_blank" rel="noopener">Leptospirose.</a></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Erwägen Sie bei zu erwartender Exposition im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner.</li>
 </ul>
 <h3>Trypanosomiasis („Mal de Chagas“)</h3>
 <p>In Mexiko kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen am Herzen und des Verdauungstraktes auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende an Chagas zu erkranken sehr gering.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Nutzen Sie zum Schutz gegen Bisse korrekt angebrachte Bettnetze.</li>
 </ul>
 <h3>Luftverschmutzung</h3>
 <p>Hohe Luftverschmutzung tritt insbesondere in Mexiko-Stadt auf.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den <a href="https://waqi.info/de">World Air Quality Index.</a></li>
 </ul>
 <h3>Medizinische Versorgung</h3>
 <p>Insgesamt ist die Gesundheitsversorgung gerade in ländlichen Gebieten Mexikos häufig nicht mit in Deutschland herrschenden technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Planbare Eingriffe sollten nach Möglichkeit daher in Deutschland erfolgen.
  <br>
  Die Kosten für eine medizinische Behandlung (<span class="underline">prinzipiell auch bei Notfällen)</span> sowie für Medikamente müssen insbesondere im privaten Sektor in der Regel vor Ort sofort in bar (auch Kreditkartenzahlung ist ggf. möglich) beglichen werden.</p>
 <p>Private Krankenhäuser und Ärzte verlangen in aller Regel Vorkasse.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schließen Sie unbedingt für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab, führen Sie den Nachweis ständig mit und achten Sie auf einen ausreichenden Kreditrahmen Ihrer Kreditkarte für notwendige Vorauszahlungen.</li>
  <li>Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen.&nbsp;Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die <a href="https://dtg.org/index.php/liste-tropenmedizinischer-institutionen/arztsuche.html" target="_blank" rel="noopener">DTG.</a></li>
 </ul>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2519600-2519600" target="_blank" rel="noopener"><strong>Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss</strong></a></p>
 <h2>Länderinfos zu Ihrem Reiseland</h2>
 <p>Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.</p>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/mexiko-node" target="_self">Mehr</a></p>
 <h2>Weitere Hinweise für Ihre Reise</h2>
 <p><a class="embedFloat--left embedFunctional--info" href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/301216-301216"> Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise</a></p>
 <p>&nbsp;</p>
</div>]]></description><pubDate>Wed, 30 Sep 2026 10:15:00 +0200</pubDate><lastBuildDate>Wed, 30 Sep 2026 10:26:12 +0200</lastBuildDate><guid>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/mexikosicherheit-213648</guid></item><item><title>Dänemark: Reise- und Sicherheitshinweise</title><link>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/daenemarksicherheit-211724</link><description><![CDATA[<div>
 <p>Letzte Änderungen:&nbsp;</p>
 <p><span>Sicherheit – Kriminalität</span></p>
 <p><span>Natur und Klima</span></p>
 <p><span>Reiseinfos – Färöer; Grönland; Rechtliche Besonderheiten; Geld/Kreditkarten</span></p>
 <p><span>Einreise und Zoll - Anmerkungen</span></p>
 <p><span>Redaktionelle Änderungen</span></p>
 <p>&nbsp;</p>
 <p>&nbsp;</p>
</div><div>
 <blockquote class="info-box">
  <p><strong>Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:</strong>
   <br>
   - Abonnieren Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/presse/newsletter" target="_blank" rel="noopener">Newsletter</a> oder nutzen Sie unsere <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/app-sicher-reisen/350382" target="_self">App „Sicher Reisen“.</a>
   <br>
   - Registrieren Sie sich in unserer <a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin" target="_blank" rel="noopener">Krisenvorsorgeliste.</a>
   <br>
   - Beachten Sie die Hinweise im <a href="https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html">Ratgeber für Notfallvorsorge und &nbsp;des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.</a>
   <br>
   - Bitte beachten Sie die Hinweise unter <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/coronavirus/2309820-2309820" target="_blank" rel="noopener">COVID-19.</a>
   <br>
   - Achten Sie auf einen ausreichenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/350944" target="_blank" rel="noopener">Reisekrankenversicherungsschutz.</a>
   <br>
   - Erkundigen Sie sich vorab bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes</a> zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
   <br>
   - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
   <br>
   - Beachten Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/haftungsausschluss-2500954" target="_blank" rel="noopener"><strong>Haftungsausschluss</strong></a>&nbsp;und den Hinweis zu&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/inhalte-anderweitiger-anbieter-2500956" target="_blank" rel="noopener"><strong>Inhalten anderweitiger Anbieter.</strong></a></p>
 </blockquote>
 <h2>Sicherheit</h2>
 <h3>Terrorismus</h3>
 <p>In Kopenhagen kam es 2023 mehrfach zu Fällen von Koranverbrennungen. Dies bildet weiterhin die Grundlage für die Einstufung einer erhöhten Bedrohungslage seitens der dänischen Regierung.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei ungewöhnlichen, nicht alltäglichen Ereignissen aufmerksam.</li>
  <li>Beachten Sie stets aktuelle Hinweise und Anweisungen lokaler Behörden.</li>
  <li>Beachten Sie den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/weltweiter-sicherheitshinweis-1796970" target="_blank" rel="noopener">weltweiten Sicherheitshinweis.</a></li>
 </ul>
 <h3>Kriminalität</h3>
 <p><span>Kleinkriminalität kommt insbesondere in den größeren Städten vor. In Kopenhagen steigt in den Sommermonaten das Risiko von Taschendiebstählen, insbesondere an beliebten Ausflugszielen und Orten mit naturgemäß hohen Besucherzahlen, wie z. B. Hauptbahnhof, in der Metro zwischen Flughafen und Innenstadt, Haltestellen der Fernbusse, Rathausplatz, Museen und bei der Wachablösung vor Schloss Amalienborg.</span></p>
 <p><span>Im „Freistaat Christiania“ und im Stadtteil Nørrebro kam es 2024 mehrfach zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und Schießereien zwischen Banden.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Seien Sie in den Stadtteilen Christiania und Nørrebro von Kopenhagen besonders aufmerksam und zurückhaltend.</span></li>
 </ul>
 <p><span>Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Bewohner von „Christiania“ in einigen Bereichen das Fotografieren verbitten.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Seien Sie in größeren Menschenmengen, wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der S-Bahn, in der Metro und im Bus, besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.</li>
  <li>Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.</li>
  <li><span>Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.</span></li>
  <li>Lassen Sie an Raststätten oder Parkplätzen keine offen sichtbaren (Wert-)Gegenstände im Fahrzeug liegen und schließen Sie das Fahrzeug ab.</li>
 </ul>
 <h2>Natur und Klima</h2>
 <p>In Dänemark und auf den Färöer herrscht atlantisches Klima.
  <br>
  Die Küsten Dänemarks können von Überflutungen betroffen sein.</p>
 <p>Grönland hat ein arktisches Extremklima. An und vor den Küsten sind zudem seismische Aktivitäten wie Erd- und Seebeben und damit auch Flutwellen möglich.</p>
 <p><span>An der Westküste Jütlands nördlich von Esbjerg wurden im Sommer 2026 vermehrt Wölfe gesichtet.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Beachten Sie hierzu die&nbsp;</span>Verhaltenshinweise<span> des&nbsp;</span><a href="https://sgavmst.dk/arter/artsforvaltning/beskyttede-arter/ulv"><span>dänischen Ministeriums für Natur und Tierschutz.</span></a></li>
  <li>Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.</li>
  <li>Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Tsunamis des <a href="https://www.gfz-potsdam.de/presse/infothek" target="_blank" rel="noopener">Deutschen GeoForschungsZentrums</a> vertraut.</li>
 </ul>
 <h2>Reiseinfos</h2>
 <h3>Grenzkontrollen</h3>
 <p>Derzeit werden an der deutsch-dänischen Landgrenze Binnengrenzkontrollen durchgeführt.
  <br>
  Die grenzpolizeilichen Maßnahmen werden situationsabhängig räumlich und zeitlich flexibel vorgenommen.</p>
 <h4><em>Grenzübertritt nach Dänemark</em></h4>
 <p>Dänemark führt stichprobenartige Grenzkontrollen an der deutsch-dänischen&nbsp;Grenze durch. Dies kann unter Umständen zu Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr führen.
  <br>
  Sofern Fahrzeuginsassen keine gültigen Ausweispapiere mit sich führen, die zum legalen Aufenthalt in Dänemark berechtigen, müssen Fahrer des Kfz&nbsp;mit einer Inhaftierung und Anklage und Verurteilung zu einer Haftstrafe wegen Menschenschmuggels rechnen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Führen Sie auch bei Reisen nach Dänemark einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und ggf. einen Nachweis eines gültigen deutschen Aufenthaltstitels, der zum Aufenthalt in Dänemark berechtigt, mit.</li>
  <li>Nehmen Sie keine Anhalter oder andere Ihnen unbekannten Personen oder fremde Waren über die Grenze nach Dänemark mit.</li>
 </ul>
 <h3><span><strong>Färöer</strong></span></h3>
 <p><span>Bei von Deutschland aus gebuchten Reisen ist sicherzustellen, dass Reiseleiter und Busfahrer über die&nbsp;</span><a href="https://visitfaroeislands.com/en/press-professionals/about3/visit-faroe-islands/general-information"><span>erforderlichen Aufenthaltserlaubnisse</span></a><span> verfügen,&nbsp;</span>siehe auch <em>Einreise und Zoll – Anmerkungen.</em></p>
 <h3>Grönland</h3>
 <p><span><strong>Von Individualreisen außerhalb der größeren Städte wird abgeraten.</strong>&nbsp;</span></p>
 <p><span>Das wechselhafte arktische Extremklima, ausgedehnte unzugängliche Gebiete und eine sehr beschränkte Infrastruktur machen Such- und Rettungsaktionen außerhalb der Ortschaften an der Westküste Grönlands praktisch unmöglich.&nbsp;</span>
  <br>
  <span>Auch bei Kreuzfahrten besteht aufgrund der oben genannten beschränkten Infrastruktur ein erhöhtes Risiko, beispielsweise bei einem medizinischen Notfall.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Machen Sie sich für Reisen außerhalb geschlossener Ortschaften vor Antritt der Reise mit den damit verbundenen Risiken vertraut. </span></li>
  <li><span>Nehmen Sie ein GPS-Gerät und Satellitentelefon mit. </span></li>
  <li><span>Achten Sie darauf, dass bei der Buchung einer Bootstour der Bootsführer über eine Genehmigung für den kommerziellen Passagiertransport verfügt.</span></li>
 </ul>
 <h3>Infrastruktur/Verkehr</h3>
 <p><span>In letzter Zeit gab es an verschiedenen dänischen Flughäfen temporäre Luftraumsperrungen aufgrund von Drohnenflügen, welche für Flugreisende zu Einschränkungen führten, siehe auch </span><em><span>Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten.</span></em></p>
 <p>Es gibt ein Inlandsflugnetz, Eisenbahn- und Busverbindungen sowie Fährverkehr. Der öffentliche Nahverkehr in Städten ist gut ausgebaut.</p>
 <p>Auf Autobahnen in Dänemark dürfen Pkws bis zu 130 km/h fahren. In vielen Fällen gilt jedoch eine Beschränkung auf 110 km/h. Auf dänischen Landstraßen gilt für Pkws eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h; innerorts liegt das Tempolimit bei 50 km/h.</p>
 <p>Es muss ganzjährig auch tagsüber mit Abblend- oder Tagfahrlicht gefahren werden.</p>
 <p>Die Promillegrenze beträgt 0,5. Eine Überschreitung dieser Grenzen wird – ebenso wie falsches Parken – mit hohen Bußgeldern geahndet.</p>
 <p>Jeweils geltende Parkregeln sind zu beachten. Falschparken wird mit hohen Bußgeldern (bei öffentlichen Parkplätzen) und Gebühren (bei privaten Parkplatzeignern) belegt.</p>
 <h3>Führerschein</h3>
 <p>Der deutsche Führerschein wird anerkannt. Die deutsche Prüfbescheinigung zum Begleiteten Fahren ab 17 stellt keine gültige Fahrerlaubnis für Dänemark dar.</p>
 <h3>Besondere Verhaltenshinweise</h3>
 <p>Vorwiegend in den Sommermonaten finden auf den Färöer-Inseln traditionell Grindwaljagden statt, die gesetzlich strikt reglementiert sind. Der Verstoß gegen die Meldepflicht einer Grindwalsichtung allein ist nicht länger strafbewehrt. Personen, die in eine Grindwaljagd eingreifen und sich in diesem Zusammenhang nicht an die Anweisungen der färöischen Behörden halten, müssen weiterhin mit Geld- oder Haftstrafen rechnen.</p>
 <h3>LGBTIQ</h3>
 <p>Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten;&nbsp;die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/2223322-2223322" target="_blank" rel="noopener">allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.</a></li>
 </ul>
 <h3>Rechtliche Besonderheiten</h3>
 <p>Die dänische Regierung bewertet unerlaubte Drohnenflüge über kritischer Infrastruktur (wie z.B. Flughäfen) als „hybride Angriffe“. Siehe auch Einfuhrbestimmungen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie zur Einfuhr und privaten Nutzung von Drohnen die Hinweise der <a href="https://kopenhagen.diplo.de/dk-de/service/2124066-2124066"><span>Deutschen Botschaft Kopenhagen.</span></a> Auch innerhalb des gültigen Rechtsrahmens wird eine besondere Zurückhaltung bei der Nutzung privater Drohnen empfohlen.</li>
 </ul>
 <p>Das Mitführen von Dolchen oder Messern ist in der Öffentlichkeit verboten. Daher sollte man z.B. darauf verzichten, an einem dänischen Rastplatz ein Messer bei sich zu tragen, sondern es vorschriftsgemäß im abgeschlossenen Kfz aufbewahren.</p>
 <p>Anders als in Deutschland sind auch das Führen, der Handel und die Einfuhr von Tränengasspray verboten.&nbsp;</p>
 <p>Das Sprühen von Graffiti wird als Straftat (Vandalismus) bewertet und mit Geldstrafen oder Haftstrafen bis zu 1,5 Jahren bestraft.</p>
 <p>In Dänemark gilt ein Bedeckungsverbot für den öffentlichen Raum. Wird an einem öffentlichen Ort ein Kleidungsstück getragen, das das Gesicht verhüllt, kann ein Bußgeld verhängt werden. Das Verbot gilt nicht für eine Verhüllung des Gesichts, die einem legitimen Zweck dient. Die Regelung richtet sich insbesondere gegen muslimische Frauenbekleidung, wie z. B. Burka oder Niqab.</p>
 <h3>Geld/Kreditkarten</h3>
 <p><span>Zahlungsmittel ist die Dänische Krone (DKK). In Dänemark werden auch Kleinstbeträge mit Debit- oder Kreditkarte oder mit mobilen Geräten bzw. Wallets (z.B. Apple Pay) gezahlt. An Parkautomaten und im öffentlichen Nahverkehr wird keine Barzahlung akzeptiert. Stattdessen gibt es Apps, auf die explizit hingewiesen wird. Die Mitnahme einer international üblichen Kredit- oder Debitkarte (Girocard) wird empfohlen. Die weit verbreitete Bezahlmöglichkeit mit der MobilePay-App kann nur von Inhabern einer dänischen Personenidentifikationsnummer (CPR-Nummer) genutzt werden. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Debit- und Kreditkarten sind überall möglich.</span></p>
 <h2>Einreise und Zoll</h2>
 <p>Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Vertretungen Ihres Ziellandes.</a> Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden <a href="http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html" target="_blank" rel="noopener">Zollbestimmungen</a> bei Einreise nach Deutschland.</p>
 <h3>Reisedokumente</h3>
 <p>Die Einreise nach Dänemark ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Reisepass:</strong> Ja</li>
  <li><strong>Vorläufiger Reisepass:</strong> Ja</li>
  <li><strong>Personalausweis:</strong> Ja</li>
  <li><strong>Vorläufiger Personalausweis:</strong> Ja</li>
  <li><strong>Kinderreisepass:</strong> Ja</li>
 </ul>
 <p><strong>Anmerkungen:</strong></p>
 <p>Reisende müssen im Besitz eines eigenen Reisedokuments sein. Die Mitnahme von Kopien ist nicht ausreichend. Alle Reisedokumente müssen für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein.</p>
 <p>Für Reisen auf die <a href="https://www.faroeislands.fo/people-society/work-live/visas-and-work-permits" target="_blank" rel="noopener"><strong>Färöer</strong></a><strong> </strong>und nach <a href="https://visitgreenland.com" target="_blank" rel="noopener"><strong>Grönland</strong></a> können neben den dänischen Einreisebestimmungen zusätzliche Regelungen gelten.</p>
 <h4><em>Einreise nach Grönland</em></h4>
 <ul class="rte--list">
  <li>Reisepass: Ja</li>
  <li>Vorläufiger Reisepass: Ja</li>
  <li>Personalausweis: Nein</li>
  <li>Vorläufiger Personalausweis: Nein</li>
  <li>Kinderreisepass: Ja</li>
 </ul>
 <h4><em>Einreise in die Färöer</em></h4>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Reisepass: </strong>Ja</li>
  <li><strong>Vorläufiger Reisepass: </strong>Ja</li>
  <li><strong>Personalausweis: </strong>Ja</li>
  <li><strong>Vorläufiger Personalausweis: </strong>Nein</li>
  <li><strong>Kinderreisepass: </strong>Ja</li>
 </ul>
 <p><strong>Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:&nbsp;</strong>
  <br>
  Bei Reisen nach Grönland und in die Färöer müssen alle Reisenden im Besitz eines eigenen Reisedokuments sein. Die Mitnahme von Kopien ist nicht ausreichend. Alle Reisedokumente müssen für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein, s. auch <em>Einreise und Zoll - Heimtiere.</em></p>
 <p><strong>Grönland und die Färöer</strong> sind <strong>nicht Mitglieder der EU</strong> und <strong>des Schengenraums</strong>, obwohl sie Teil der dänischen Reichsgemeinschaft sind. Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis notwendig. <span>Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis notwendig; dies gilt auch bei Kurzaufenthalten für Reiseleiter und Busfahrer.</span></p>
 <h3>Minderjährige</h3>
 <p>Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger&nbsp;bekannt.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/11-kindohneeltern-606308" target="_blank" rel="noopener">Einverständniserklärung für Minderjährige.</a></li>
 </ul>
 <h3>Einfuhrbestimmungen</h3>
 <p>Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den <a href="https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/carry/alcohol-tobacco-cash/index_de.htm">Bestimmungen der Europäischen Union.</a> Der Grundsatz nicht erfolgender Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.</p>
 <p>Waffen dürfen ohne vorherige Genehmigung durch die dänische Polizei oder das Dänische Justizministerium nicht eingeführt werden.</p>
 <p><span>Drohnen ab 250 g oder, unabhängig vom Gewicht, mit Sensor (Kamera) müssen in Dänemark registriert werden.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Beachten Sie zur Einfuhr und privaten Nutzung von Drohnen die Hinweise der&nbsp;</span><a href="https://kopenhagen.diplo.de/dk-de/service/2124066-2124066"><span>Deutschen Botschaft Kopenhagen.</span></a><span> Auch innerhalb des gültigen Rechtsrahmens wird eine besondere Zurückhaltung bei der Nutzung privater Drohnen empfohlen.</span></li>
 </ul>
 <h3>Tiere</h3>
 <p>Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
  <br>
  Weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.</p>
 <p>Nähere Informationen zu den Bestimmungen über Haustiere und eine Liste der in Dänemark verbotenen Hunderassen bieten die <a href="http://tyskland.um.dk/de/reise-und-aufenthalt/reisen-mit-tieren">dänische Botschaft in Berlin</a> und die <a href="https://en.foedevarestyrelsen.dk/animals/travelling-with-pet-animals">dänische Behörde für Ernährung "Fødevarestyrelsen".</a>&nbsp;In Bezug auf Bissverletzungen und deren Folgen für den Hund, der gebissen hat, wird insbesondere auf das dänische <a href="https://tyskland.um.dk/de/reise-und-aufenthalt/reisen-mit-tieren/reisen-mit-hunden">Hundegesetz</a> hingewiesen.</p>
 <h4><em>Besondere Regelungen für die Färöer und für Grönland</em></h4>
 <p>Die kurz- oder mittelfristige Einfuhr von Haustieren auf die Färöer ist nicht gestattet. Die permanente Einfuhr von Haustieren auf die Färöer durch Personen, die ihren Wohnsitz dort haben, ist unter bestimmten Umständen erlaubt. Auch für Grönland gelten besondere Einfuhrbestimmungen in Bezug auf Haustiere. Weitere Informationen bietet die <a href="http://tyskland.um.dk/de/reise-und-aufenthalt/reisen-mit-tieren">dänische Botschaft in Berlin.</a>&nbsp;</p>
 <h2>Gesundheit</h2>
 <h3>Impfschutz</h3>
 <h4><em>Pflichtimpfungen</em></h4>
 <p>Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.&nbsp;</p>
 <h4><em><span>Reiseimpfungen</span></em></h4>
 <p>Nach individueller Indikation sind Impfungen gegen FSME (bei Aufenthalt auf der Insel Bornholm und im Norden der Insel Seeland) und Hepatitis B (bei Reisen nach Grönland) angeraten.</p>
 <h4><em><span>Standardimpfungen</span></em></h4>
 <p>Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß <a href="https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Impfkalender/impfkalender-node.html">Impfkalender der STIKO</a> auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.&nbsp;</p>
 <h3><span class="berschrift3Zchn0">Medizinische Versorgung</span></h3>
 <p>Das Versorgungsniveau in Dänemark ist gut bis sehr gut. Auch auf den Färöern ist die medizinische Versorgung gut. Dies gilt allerdings nicht für Grönland; dort ist mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen.&nbsp;</p>
 <p><span>Es besteht in Dänemark für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen.</span></li>
  <li><span>Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit.</span></li>
  <li><span>Schließen Sie eine Reisekrankenversicherung und medizinische Evakuierungsversicherung ab, insbesondere bei Reisen auf die Färöer und nach Grönland.</span></li>
 </ul>
 <h3>Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen</h3>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/fsme-2562884" target="_blank" rel="noopener">Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)</a> und&nbsp;Borreliose werden zwischen Frühjahr und Herbst durch Zecken übertragen. FSME kommt auf der Insel Bornholm sowie sporadisch im Norden der Insel Seeland vor.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten vor Zecken. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab. Verwenden Sie Repellentien, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658">Schutz vor Insekten.</a></li>
  <li>Lassen Sie sich bei Reisen in FSME-Risikogebiete mit vermehrtem Aufenthalt im Freien hinsichtlich einer FSME-Impfung beraten.&nbsp;</li>
 </ul>
 <h3>Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene</h3>
 <p><span>Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie unsere grundlegenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hygiene-2628944" target="_blank" rel="noopener">Hygienehinweise.</a></li>
 </ul>
 <h3>Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen&nbsp;</h3>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hiv-2628942" target="_blank" rel="noopener">HIV-Infektionen,</a> <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/mpox-2532402">Mpox</a> und bestimmte Lebererkrankungen <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/virushepatitis-2562874" target="_blank" rel="noopener">(Virushepatitis B, C und D)</a> können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.</span></li>
  <li><span>Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.</span></li>
  <li><span>Es gibt keine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox. Lassen Sie sich unabhängig von einer Reise bzgl. einer Mpox-Impfung ärztlich beraten, wenn Sie die Kriterien der&nbsp;</span><a href="https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/M/Mpox/mpox-node.html">STIKO</a><span> für eine Impfung erfüllen.&nbsp;</span></li>
 </ul>
 <h3><span>Weitere Gesundheitsgefahren</span></h3>
 <p><span>Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den </span><a href="https://waqi.info/de"><span>World Air Quality Index.</span></a></li>
 </ul>
 <p><span>Reisen ans Meer in Verbindung mit Schwimmen und Wassersport können mit besonderen Gefahren verbunden sein.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.</span></li>
 </ul>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2519600-2519600" target="_blank" rel="noopener"><strong>Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss</strong></a></p>
 <h2>Länderinfos zu Ihrem Reiseland</h2>
 <p>Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.</p>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/daenemark-node" target="_self">Mehr</a></p>
 <h2>Weitere Hinweise für Ihre Reise</h2>
 <p><a class="embedFloat--left embedFunctional--info" href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/301216-301216"> Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise</a></p>
 <p>&nbsp;</p>
 <p>&nbsp;</p>
</div>]]></description><pubDate>Tue, 29 Sep 2026 11:45:00 +0200</pubDate><lastBuildDate>Tue, 29 Sep 2026 11:59:02 +0200</lastBuildDate><guid>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/daenemarksicherheit-211724</guid></item><item><title>Schweden: Reise- und Sicherheitshinweise</title><link>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/schwedensicherheit-210708</link><description><![CDATA[<div>
 <p>Letzte Änderungen:&nbsp;</p>
 <p><span>Sicherheit – Terrorismus; Kriminalität</span></p>
 <p><span>Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten</span></p>
 <p><span>Redaktionelle Änderungen</span></p>
 <p>&nbsp;</p>
</div><div>
 <blockquote class="info-box">
  <p><strong>Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:</strong>
   <br>
   - Abonnieren Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/presse/newsletter" target="_blank" rel="noopener">Newsletter</a> oder nutzen Sie unsere <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/app-sicher-reisen/350382" target="_self">App „Sicher Reisen“.</a>
   <br>
   - Registrieren Sie sich in unserer <a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin" target="_blank" rel="noopener">Krisenvorsorgeliste.</a>
   <br>
   - Beachten Sie die Hinweise im <a href="https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html">Ratgeber für Notfallvorsorge und &nbsp;des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.</a>
   <br>
   - Bitte beachten Sie die Hinweise unter <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/coronavirus/2309820-2309820" target="_blank" rel="noopener">COVID-19.</a>
   <br>
   - Achten Sie auf einen ausreichenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/350944" target="_blank" rel="noopener">Reisekrankenversicherungsschutz.</a>
   <br>
   - Erkundigen Sie sich vorab bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes</a> zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
   <br>
   - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
   <br>
   - Beachten Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/haftungsausschluss-2500954" target="_blank" rel="noopener"><strong>Haftungsausschluss</strong></a>&nbsp;und den Hinweis zu&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/inhalte-anderweitiger-anbieter-2500956" target="_blank" rel="noopener"><strong>Inhalten anderweitiger Anbieter.</strong></a></p>
 </blockquote>
 <h2>Sicherheit</h2>
 <h3>Terrorismus</h3>
 <p><span>Die Gefahr terroristischer Anschläge in Schweden besteht weiterhin. Der schwedische Sicherheitsdienst&nbsp;</span><a href="https://sakerhetspolisen.se/ovriga-sidor/other-languages/english-engelska/press-room/news/news/2023-07-26-security-situation-worsens-as-the-image-of-sweden-changes.html"><span>SÄPO</span></a><span>&nbsp;hat die Terrorwarnstufe aktuell auf drei (von fünf Stufen) festgesetzt.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie die Hinweise der <a href="https://www.krisinformation.se/en/" target="_blank" rel="noopener">schwedischen Zivilverteidigungsbehörde.</a></li>
  <li>Beachten Sie den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/weltweiter-sicherheitshinweis-1796970" target="_blank" rel="noopener">weltweiten Sicherheitshinweis.</a></li>
 </ul>
 <h3>Kriminalität</h3>
 <p><span>Kleinkriminalität gibt es insbesondere in größeren Innenstädten mit touristischen Zentren, an Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und an Flughäfen &nbsp;vor. Auch in Hotels und insbesondere in Hotelrestaurants kommt es zu Taschendiebstählen und Entwendung persönlicher Gegenstände (z. B. hochwertiger Mobiltelefone).</span>&nbsp;
  <br>
  Im Zusammenhang mit Bandenkriminalität stehende Gewalttaten sind in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen. Es gibt jedoch weiterhin <span>Autoeinbrüche auf Park- und Rastplätzen und in Parkhäusern sowie Einbrüche in Wohnmobile (auch auf offiziellen Campingplätzen). &nbsp;&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher und getrennt auf und speichern Sie am besten Kopien elektronisch.</li>
  <li>Bevorzugen Sie die in Schweden übliche bargeldlose Zahlung und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.</li>
  <li>Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und im öffentlichen Nahverkehr sowie auf dem Fahrrad besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.</li>
  <li><span>Suchen Sie bevorzugt bewachte Campingplätze auf und sichern Sie Ihr Wohnmobil mit zusätzlichen Schließvorrichtungen, auch während Sie schlafen.</span></li>
  <li>Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.</li>
 </ul>
 <h2>Natur und Klima</h2>
 <p>Es herrscht kühles, im Landesinneren trockenes Kontinentalklima, das durch den Einfluss des Golfstroms temperiert ist.</p>
 <p>Im Sommer kann es in Schweden insbesondere nach Trockenperioden zu Busch- und Waldbränden kommen<em>.</em></p>
 <p>Im Winter sind Temperaturstürze und extreme Kälte im Norden sowie Schneestürme und Eisregen möglich.</p>
 <p>Ausreichende Sicherheitsvorkehrungen (Kartenmaterial, Schwimmwesten, Mobiltelefon, Leinen, Trinkwasser, Proviant, Erste-Hilfe-Kit etc.) sollten bei Ausflügen auf den zahlreichen Seen und an der Küste, auch aufgrund der niedrigen Wassertemperaturen, unbedingt getroffen werden.</p>
 <p>Im Norden des Landes und im Winter erfordern Aktivitäten eine besonders gute Vorbereitung und Ausrüstung.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich stets über die Wetterlage.</li>
  <li>Beachten Sie entsprechende Meldungen und Wetterberichte in den Medien.</li>
  <li>Meiden Sie von Bränden betroffene Gebiete.</li>
  <li>Tragen Sie den klimatischen Bedingungen Rechnung und planen Sie Aktivitäten entsprechend.</li>
  <li>Beachten Sie unbedingt Warnungen vor Strömung oder dünnem Eis.</li>
  <li>Tragen Sie in den dunkleren Jahreszeiten außerhalb der Städte gelbe Warnwesten beim Spazierengehen und Radfahren, wie es in Schweden üblich ist.</li>
  <li>Folgen Sie Hinweisen und ggf. Anweisungen der lokalen Behörden wie z.B. auf <a href="https://www.krisinformation.se/en" target="_blank" rel="noopener">Krisinformation.</a></li>
 </ul>
 <h2>Reiseinfos</h2>
 <h3>Grenzkontrollen</h3>
 <p>Schweden hat vorübergehend stichprobenartige Kontrollen an allen Grenzübergangsstellen eingeführt.&nbsp;
  <br>
  Es gibt Fälle, insbesondere auf den Rastplätzen vor der Öresundbrücke in Dänemark, bei denen Anhalter um Mitnahme nach Schweden bitten. Bei Grenzkontrollen auf der schwedischen Seite der Brücke müssen deutsche Autofahrer mit einer Festnahme und Anklage wegen Menschenschmuggels rechnen, wenn sich herausstellt, dass die mitgenommenen Personen über kein gültiges Reisedokument bzw. keinen gültigen Schengen-Aufenthaltstitel verfügen.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Führen Sie grundsätzlich ein gültiges Reisedokument für sich selbst und mit Ihnen reisende Kinder mit sich. Abgelaufene Reisedokumente werden weder zur Ein- noch zur Ausreise akzeptiert.</span></li>
  <li>Nehmen Sie keine unbekannten Personen oder fremde Waren über die Grenzen mit.</li>
  <li>Führen Sie keine Waffen oder gefährliche Gegenstände mit sich.
   <br>
   &nbsp;</li>
 </ul>
 <h3>Infrastruktur/Verkehr</h3>
 <p>Es gibt gut ausgebaute Bus- und Bahnverbindungen, insbesondere Hochgeschwindigkeitszüge zwischen den großen Städten sowie ein gutes Netz an öffentlichen Verkehrsmitteln wie eine U-Bahn in Stockholm. Zumeist muss eine mit Guthaben aufladbare&nbsp;Karte vorab gekauft werden. Smartphone-Inhaber können Tickets auch über die App der städtischen Verkehrsbetriebe erwerben (für Stockholm: <a href="https://sl.se/en/in-english/fares--tickets/">SL,</a> für Göteborg: <a href="https://www.vasttrafik.se/en/tickets/more-about-tickets/vasttrafik-to-go/">Västtrafik),</a> in Stockholm kann in Bussen und U-Bahn auch direkt mit Kreditkarte bezahlt werden. Anschlagtafeln und Schalter an den Hauptbahnhöfen, nicht jedoch an kleineren Stationen oder in Bussen, geben Aufschluss über Tarifsysteme. In den Innenstädten steht Parkraum nur sehr begrenzt zur Verfügung.</p>
 <p>In Schweden muss auch tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht bzw. Tagfahrlicht gefahren werden.</p>
 <p>Im Straßen- und Schiffsverkehr gilt eine Grenze von 0,2 Promille. Wegen Trunkenheit verurteilt werden kann auch, wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss „ein Fahrzeug nicht mehr sicher steuern kann“. Es drohen hohe Strafen bei Verstoß (auch Haftstrafen bis zu zwei Jahren).</p>
 <p>Für Geschwindigkeitsüberschreitungen gibt es keine Toleranzgrenzen. Strafen fallen deutlich höher aus als in Deutschland.</p>
 <p>Jeweils geltende Parkregeln sind zu beachten. Falschparken wird mit hohen Bußgeldern bzw. Gebühren (bei privaten Parkplatzeignern) belegt. Aufgrund der Straßenreinigung unterliegen viele Parkplätze zeitlichen Beschränkungen, wie der Angabe von Tagen und Uhrzeiten zu entnehmen ist. Parkplätze in derselben Gegend sind häufig verschiedenen Automaten zugeordnet. An manchen Automaten ist die Bezahlung ausschließlich mit schwedischen Bonus- oder Kreditkarten möglich. Alternativ können Parktickets oft auch über Park-Apps erworben werden. Hinweise zu den Parkplatzbeschilderungen bietet die <a href="https://www.transportstyrelsen.se/sv/vagtrafik/Vagmarken/">schwedische Transportbehörde.</a></p>
 <p>Die Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer ist verboten. Es drohen hohe Bußgelder. Auch die Nutzung anderer Kommunikationsgeräte beim Autofahren ist verboten, sofern sie sich negativ auf das Führen des Fahrzeugs auswirkt.Stockholm und Göteborg haben eine Innenstadt-Maut, Passagen werden automatisch abgelesen und registriert. Gleiches gilt für die Brückenmaut in Motala und Sundsvall. Informationen zur City- und zur Brückenmaut erteilt die zuständige schwedische <a href="https://www.transportstyrelsen.se/en/road/vehicles/taxes-and-fees/road-tolls/congestion-taxes-in-stockholm-and-gothenburg">Transportbehörde.</a></p>
 <p>In abgelegenen Gebieten Schwedens gibt es kein Mobilfunknetz, sodass es bei längeren Wanderungen nicht durchgehend möglich ist, Kontakt herzustellen bzw. erreichbar zu sein.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie Ihre Angehörigen frühzeitig, falls Sie planen, sich in entlegenen Gebieten aufzuhalten.</li>
 </ul>
 <h3>Führerschein</h3>
 <p>Der deutsche Führerschein wird anerkannt.&nbsp;</p>
 <h3>LGBTIQ</h3>
 <p>Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/2223322-2223322" target="_self">allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.</a></li>
 </ul>
 <h3>Rechtliche Besonderheiten</h3>
 <p>Bestimmte Strafhandlungen werden in Schweden anders und teilweise härter geahndet als in Deutschland.</p>
 <p>Die Verletzung des Fotografier- und Betretungsverbots ausgewiesener militärischer Schutzobjekte wird mit erheblichen Geld- und/oder Freiheitsstrafen geahndet.</p>
 <p>Anders als in Deutschland sind&nbsp;nach dem schwedischen Waffengesetz das Führen, der Handel und die Einfuhr von Tränengassprays verboten. An Flughäfen gibt es Boxen zum Einwurf solcher Spraydosen. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr, in geringfügigen Fällen bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe geahndet.</p>
 <p>Das Führen von Messern ist auf öffentlichen Plätzen verboten. Taschenmesser werden jedoch in der Regel geduldet.</p>
 <p>Prostitution ist in Schweden für den Kunden strafbar. Freiern drohen Geldbußen oder Haftstrafen von bis zu einem Jahr.</p>
 <p>Drogenbesitz und -konsum – auch in geringen Mengen zum eigenen Verbrauch – sind in Schweden verboten (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, in schweren Fällen sind auch bedeutend längere Strafen möglich).</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Achten Sie beim Mitführen rezeptpflichtiger Medikamente darauf, dass ggf. ärztliche Bescheinigungen für die Einfuhr nach Schweden notwendig sind (z.B. bei Betäubungsmitteln, Psychopharmaka, ADHS-Medikamenten, medizinischem Cannabis, etc).</span></li>
 </ul>
 <p>Alkoholkonsum ist an vielen öffentlichen Plätzen untersagt. Das Bestimmungsrecht liegt bei der jeweiligen Kommune und ist uneinheitlich geregelt. Um Schwierigkeiten zu vermeiden, wird generell von Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit abgeraten.</p>
 <p>Für das Fahren unter Alkoholeinfluss gibt es schon ab Werten von 0,1 mg/l in der Atemluft bzw. 0,2 Promille im Blut empfindliche Strafen (Geld- und Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren in schweren Fällen, sowie Führerscheinentzug). Dies gilt auch für das Steuern von Booten/Wasserfahrzeugen.</p>
 <p>Bei einer Festnahme in Schweden unterliegen Untersuchungshäftlinge – und auch ihre Pflichtverteidiger – während der Untersuchungshaft teilweise strengen Restriktionen, wie z. B. Kontaktsperren zu Personen außerhalb der Haftanstalt. Für Angehörige ist es daher teilweise sehr schwierig, Informationen über einen Untersuchungshäftling zu erhalten, solange die polizeilichen Ermittlungen andauern.</p>
 <p>Das Sexualstrafrecht verlangt, dass beide Partner ausdrücklich und klar erkennbar mit dem Geschlechtsverkehr einverstanden sind.
  <br>
  Das Schutzalter für sexuelle Handlungen liegt in Schweden bei mindestens 15 Jahren. Sexuelle Handlungen mit Kindern und Jugendlichen unterhalb dieser Altersgrenze erfüllen den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger.</p>
 <h3>Geld/Kreditkarten</h3>
 <p>Landeswährung ist die Schwedische Krone (SEK). In Schweden werden auch Kleinstbeträge mit Debit- (Girocard) oder Kreditkarte gezahlt. Viele, insbesondere kleinere Geschäfte, nehmen gar kein Bargeld an. Auch an Parkautomaten und im öffentlichen Nahverkehr wird keine Barzahlung akzeptiert. Die Mitnahme einer international gültigen Kredit- oder Debitkarte wird empfohlen.</p>
 <h2>Einreise und Zoll</h2>
 <p>Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Vertretungen Ihres Ziellandes.</a> Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.&nbsp;Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden <a href="http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html" target="_blank" rel="noopener">Zollbestimmungen</a> bei Einreise nach Deutschland.</p>
 <h3>Reisedokumente</h3>
 <p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Reisepass: </strong>Ja</li>
  <li><strong>Vorläufiger Reisepass: </strong>Ja</li>
  <li><strong>Personalausweis: </strong>Ja</li>
  <li><strong>Vorläufiger Personalausweis: </strong>Ja</li>
  <li><strong>Kinderreisepass: </strong>Ja</li>
 </ul>
 <p><strong>Anmerkungen:&nbsp;</strong>
  <br>
  Reisedokumente müssen für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein.</p>
 <p>Ein- und Ausreisen mit abgelaufenen Reisedokumenten nach/aus Schweden sind nicht möglich.</p>
 <p>Vor einem Umzug nach Schweden wird empfohlen, einen Reisepass oder einen neuen Personalausweis bei der Heimatbehörde zu beantragen, da die Anmeldung beim schwedischen Melde- und Steueramt Skatteverket nur mit Reisepass oder Personalausweis (ausgestellt nach dem 1. August 2021) möglich ist.</p>
 <h3>Minderjährige</h3>
 <p>Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger&nbsp;bekannt.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/11-kindohneeltern-606308" target="_blank" rel="noopener">Einverständniserklärung für Minderjährige.</a></li>
 </ul>
 <h3>Doppelstaater</h3>
 <p>Seit 2018 besteht in Schweden Wehrpflicht für alle schwedischen Staatsangehörigen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Auch deutsch-schwedische Doppelstaater können von der Regelung betroffen sein.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Bitte informieren Sie sich ggf. bei der <a href="https://www.pliktverket.se/" target="_blank" rel="noopener">Staatlichen Anstellungsbehörde für die Gesamtverteidigung.</a></li>
 </ul>
 <h3>Einfuhrbestimmungen</h3>
 <p>Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegen&nbsp;den <a href="https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/carry/alcohol-tobacco-cash/index_de.htm">Bestimmungen der Europäischen Union.</a> Der Grundsatz, dass Warenkontrollen nicht stattfinden, schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
  <br>
  Aktuelle Informationen zur Einfuhr von Alkohol, Tabak und Lebensmitteln aus Deutschland nach Schweden und weiteren Zollbestimmungen bietet der schwedische Zoll <a href="https://www.tullverket.se/4.a62602917de14e432714e9.html" target="_blank" rel="noopener">Tullverket.</a></p>
 <p>Personen, die jünger als 20 Jahre alt sind, dürfen generell keinen Alkohol, Personen, die jünger als 18 Jahre alt sind, generell keinen Tabak nach Schweden einführen. Für den Eigenbedarf können Personen, die 20 bzw. 18 Jahre oder älter sind, Alkohol und Tabak nach Schweden mitnehmen.</p>
 <p>Für den Eigenbedarf können Lebensmittel eingeführt werden. Die Mengengrenze für Fisch ist liegt bei maximal 15 kg.</p>
 <h3>Tiere</h3>
 <p>Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
  <br>
  Weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft<em>.</em></p>
 <p>Aktuelle Informationen u.a. auch über die Einfuhr anderer Haustiere aus EU-Ländern, zur Einfuhr von Haustieren aus Drittländern sowie über Einfuhrrestriktionen gefährlicher Hunderassen bietet das <a href="http://www.jordbruksverket.se/languages/english/swedish-board-of-agriculture" target="_blank" rel="noopener">Swedish Board of Agriculture</a>.</p>
 <h2>Gesundheit</h2>
 <h3>Impfschutz</h3>
 <h4><em>Pflichtimpfungen</em></h4>
 <p>Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.&nbsp;</p>
 <h4><em><span>Reiseimpfungen</span></em></h4>
 <p>A<span>bhängig von den Reisebedingungen, dem Reiseziel und der Reisezeit wird eine Impfung gegen FSME</span> empfohlen.</p>
 <h4><em><span>Standardimpfungen</span></em></h4>
 <p>Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß <a href="https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Impfkalender/impfkalender-node.html">Impfkalender der STIKO</a> auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.&nbsp;</p>
 <h3><span class="berschrift3Zchn0">Medizinische Versorgung</span></h3>
 <p><span>Im Allgemeinen ist das Versorgungsniveau in Schweden gut bis sehr gut. Bundesbürger, wie alle anderen EU-Bürger, die sich vorübergehend in Schweden aufhalten, können nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht im Krankheitsfall Leistungen nach schwedischem Recht in Anspruch nehmen. Als Anspruchsnachweis wird eine vor dem Antritt der Reise von der deutschen gesetzlichen Krankenkasse auszustellende Europäische Versichertenkarte vorgelegt. Zusätzlich zur Versicherungskarte muss als Identifikationsnachweis entweder der Personalausweis oder der Reisepass vorgelegt werden. Bei jedem Arztbesuch wird ein vom Aufwand abhängiger Eigenanteil von mindestens 200 SEK (ca. 20 EUR) sofort fällig.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die&nbsp;</span><a href="https://dtg.org/index.php/liste-tropenmedizinischer-institutionen/arztsuche.html"><span>DTG</span></a><span> zu finden.</span></li>
  <li><span>Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit.</span></li>
  <li><span>Schließen Sie eine Reisekrankenversicherung und medizinische Evakuierungsversicherung ab.</span></li>
 </ul>
 <h3>Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen</h3>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/fsme-2562884" target="_blank" rel="noopener">Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)</a> und Borreliose werden durch Zecken übertragen.&nbsp;FSME ist in Schweden zunehmend verbreitet und kommt besonders an der Ostküste des Landes im Großraum Stockholm und auf Gotland vor. Borreliose wird vor allem aus der südöstlichen Küstenregion berichtet. Eine Impfung gegen Borreliose existiert nicht. &nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten vor Zecken. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab. Verwenden Sie Repellentien, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658" target="_blank" rel="noopener">Schutz vor Insekten.</a></li>
  <li>Lassen Sie sich bei Reisen in FSME-Risikogebiete mit vermehrtem Aufenthalt im Freien hinsichtlich einer FSME-Impfung beraten.</li>
 </ul>
 <h3>Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene</h3>
 <p>Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die mit Durchfällen einhergehen. &nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie unsere grundlegenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hygiene-2628944" target="_blank" rel="noopener">Hygienehinweise.</a></li>
 </ul>
 <h3>Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen&nbsp;</h3>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hiv-2628942" target="_blank" rel="noopener">HIV-Infektionen,</a> <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/mpox-2532402" target="_blank" rel="noopener">Mpox</a> und bestimmte Lebererkrankungen <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/virushepatitis-2562874" target="_blank" rel="noopener">(Virushepatitis B, C und D)</a> können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.</span></li>
  <li><span>Lassen Sie sich bei besonderen Risiken bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.</span></li>
  <li><span>Es gibt keine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox. Lassen Sie sich unabhängig von einer Reise bzgl. einer Mpox-Impfung ärztlich beraten, wenn Sie die Kriterien der&nbsp;</span><a href="https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/M/Mpox/mpox-node.html">STIKO</a><span> für eine Impfung erfüllen.&nbsp;</span></li>
 </ul>
 <h3><span>Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen</span></h3>
 <p>Vereinzelt sind Fälle des Fuchsbandwurms (hier: dvärgbandmask) aufgetreten, die schwedische Lebensmittelbehörde (livsmedelsverket) rät jedoch nicht allgemein vom Verzehr von Blaubeeren, Preiselbeeren und Pilzen ab.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Achten Sie auf gute Handhygiene.</span></li>
  <li><span>Waschen Sie bodennah wachsende Waldfrüchte sowie Salat und Gemüse gründlich und kochen es nach Möglichkeit.</span></li>
 </ul>
 <h3><span>Weitere Gesundheitsgefahren</span></h3>
 <p><span>Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den </span><a href="https://waqi.info/de"><span>World Air Quality Index.</span></a></li>
 </ul>
 <p><span>Reisen ans Meer in Verbindung mit Schwimmen und Wassersport können mit besonderen Gefahren verbunden sein.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.</span></li>
 </ul>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2519600-2519600" target="_blank" rel="noopener"><strong>Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss</strong></a></p>
 <h2>Länderinfos zu Ihrem Reiseland</h2>
 <p>Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.</p>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/schweden-node" target="_self">Mehr</a></p>
 <h2>Weitere Hinweise für Ihre Reise</h2>
 <p><a class="embedFloat--left embedFunctional--info" href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/301216-301216"> Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise</a></p>
 <p>&nbsp;</p>
 <p>&nbsp;</p>
</div>]]></description><pubDate>Tue, 29 Sep 2026 11:45:00 +0200</pubDate><lastBuildDate>Tue, 29 Sep 2026 11:50:55 +0200</lastBuildDate><guid>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/schwedensicherheit-210708</guid></item><item><title>Pakistan: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)</title><link>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/pakistansicherheit-204974</link><description><![CDATA[<div>
 <p>Letzte Änderungen:</p>
 <p><span>Aktuelles - Sicherheitslage/Militärische Auseinandersetzungen</span></p>
 <p><span>Redaktionelle Änderungen</span></p>
 <p>&nbsp;</p>
</div><div>
 <blockquote class="info-box">
  <p><strong>Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:</strong>
   <br>
   - Abonnieren Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/presse/newsletter" target="_blank" rel="noopener">Newsletter</a> oder nutzen Sie unsere <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/app-sicher-reisen/350382" target="_self">App „Sicher Reisen“.</a>
   <br>
   - Registrieren Sie sich in unserer <a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin" target="_blank" rel="noopener">Krisenvorsorgeliste.</a>
   <br>
   - Beachten Sie die Hinweise im <a href="https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html">Ratgeber für Notfallvorsorge und &nbsp;des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.</a>
   <br>
   - Bitte beachten Sie die Hinweise unter <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/coronavirus/2309820-2309820" target="_blank" rel="noopener">COVID-19.</a>
   <br>
   - Achten Sie auf einen ausreichenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/350944" target="_blank" rel="noopener">Reisekrankenversicherungsschutz.</a>
   <br>
   - Erkundigen Sie sich vorab bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes</a> zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
   <br>
   - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
   <br>
   - Beachten Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/haftungsausschluss-2500954" target="_blank" rel="noopener"><strong>Haftungsausschluss</strong></a>&nbsp;und den Hinweis zu&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/inhalte-anderweitiger-anbieter-2500956" target="_blank" rel="noopener"><strong>Inhalten anderweitiger Anbieter.</strong></a></p>
 </blockquote>
 <h2>Aktuelles</h2>
 <p><span><strong>Vor Reisen in die folgenden Regionen und Gebiete wird gewarnt:</strong></span></p>
 <ul class="rte__unordered-list--bullet-hyphen rte--list">
  <li><span><strong>Khyber Pakhtunkhwa</strong>, insbesondere in die Provinzhauptstadt <strong>Peshawar </strong>und die sogenannten „merged districts“ (MDs), einschließlich der <strong>Benutzung der weiteren Teile des Karakorum-Highways</strong> zwischen Mansehra und Einbiegen der N15.</span>
   <br>
   <span>Davon ausgenommen sind die UNESCO-Weltkulturerbestätte Taxila sowie die Nationalparks um Nathia Gali, einschließlich der Hauptverbindungsstraßen nach Islamabad sowie die Hauptstraßen von Islamabad über den Babusar-Pass nach Gilgit (M15 bis Mansehra, ab dort N15 über Babusar-Pass bis zum Indus, dann weiter N35 nach Gilgit).</span></li>
  <li><span><strong>Belutschistan, einschließlich der Provinzhauptstadt Quetta&nbsp;</strong>und</span></li>
  <li><span><strong>entlang der Grenze zu Indien, einschließlich der Waffenstillstandslinie „Line of Control“ (LoC) in einem Abstand von 20 km.</strong></span></li>
 </ul>
 <p><strong>Vor Ein- und Ausreisen auf dem Landweg von und nach Iran sowie Afghanistan wird gewarnt.</strong></p>
 <p><strong>Von Reisen in den pakistanisch verwalteten Teil Kaschmirs (Azad Jammu and Kashmir, AJK), für den keine Teilreisewarnung gilt, wird derzeit abgeraten.</strong></p>
 <h3><em>Proteste in Azad Jammu and Kashmir (AJK)</em></h3>
 <p>Im pakistanisch verwalteten Teil Kaschmirs (Azad Jammu and Kashmir, AJK) kommt es aktuell zu Protesten mit teilweise gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Sicherheitskräften und Protestierenden, bei denen mehrere Menschen ums Leben gekommen sein sollen. Für die Stadt Rawalakot im Poonch District gilt aktuell eine Ausgangssperre. Zudem kommt es zu Einschränkungen von Internet- und Mobilfunkdiensten.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig und achten Sie auf ungewöhnliche Ereignisse.</li>
  <li>Beachten Sie die Anweisungen von Sicherheitskräften, insbesondere an Straßensperren.</li>
  <li>Informieren Sie sich in den sozialen und lokalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage.</li>
  <li><span>Führen Sie stets einsatzfähige Kommunikationsmittel mit sich, insbesondere bei Reisen.&nbsp;</span></li>
 </ul>
 <h3><em>Sicherheitslage/Militärische Auseinandersetzungen</em></h3>
 <p><span>Aktuell werden Großdemonstrationen in Islamabad erwartet bzw. sind auch in anderen größeren Städten (u.a. in Rawalpindi und Peschawar) nicht auszuschließen. Medial verbreitete Angaben (z. B. Großdemonstration am 4. Oktober 2026) können jederzeit kurzfristig auf frühere oder spätere Zeitpunkte verschoben werden; Prognosen mit mehreren Tagen Vorlauf sind derzeit nicht belastbar.&nbsp;</span>
  <br>
  <span>Demonstrationszüge sind vor allem aus der Provinz Khyber-Pakhtunkhwa nach Islamabad zu erwarten.&nbsp;</span>
  <br>
  <span>Die seit dem 23. September 2026 errichteten umfangreichen Straßensperrungen zwischen Peschawar und Islamabad bestehen teils fort, wurden teils aber wieder aufgehoben. Mit Änderungen der Verkehrsführung und kurzfristigen Sperrungen insbesondere auf den Routen M-1, M-14, N-5, E-35 und N-35 ist jederzeit zu rechnen.&nbsp;</span>
  <br>
  <span>Weitere Einschränkungen auch im innerstädtischen Verkehr in Islamabad und/oder Rawalpindi sowie Telefon- und Internetsperren sind nicht auszuschließen – auch kurzfristig bzw. ohne Vorankündigung.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Seit Ende Februar 2026 greifen pakistanische Streitkräfte zahlreiche Ziele in Afghanistan (im grenznahen Bereich sowie in Kabul und Kandahar) an. Die de-facto-Machthaber Afghanistans haben u.a. mit Anschlägen als Reaktion auf die pakistanischen Militäroperationen gedroht.&nbsp;</span></p>
 <p>Auch nach der im Juni 2026 zwischen den USA und Iran unterzeichneten Absichtserklärung zur Beendigung der militärischen Auseinandersetzung kam es weiter zu militärischen Schlägen gegen Ziele in der Region. Das Risiko einer Verschärfung der Sicherheitslage sowie erneuter Einschränkungen des Flugverkehrs bleibt bestehen, auch für Pakistan.</p>
 <p>Im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen mit Afghanistan sowie im Nahen Osten kann es zu Demonstrationen kommen, die sich unter Umständen auch gegen westliche Staatsangehörige richten können. Die Gefahr terroristischer Anschläge bleibt im gesamten Land erhöht. Mitte März 2026 wurden an mehreren Tagen unbemannten Kleinflugkörper festgestellt bzw. abgefangen. Es kam zu kurzzeitigen Schließungen des Luftraums.&nbsp;</p>
 <p>Im gesamten Land besteht eine erhebliche Präsenz der Sicherheitskräfte. Es kommt regelmäßig zu Kontrollen und Straßenblockaden, sowie in Einzelfällen zur Verhängung von Ausgangssperren. Mit Einschränkungen der Bewegungsfreiheit sowie Einschränkung und Abschaltung des Mobilfunknetzes muss gerechnet werden, insbesondere bei erneuten Protesten oder einer weiteren Verschärfung des Konflikts mit Afghanistan.&nbsp;
  <br>
  <span>Im Raum Islamabad ist bei politisch relevanten Großereignissen zusätzlich mit erheblichen Sicherheitsmaßnahmen und Einschränkungen der Bewegungsfreiheit (bspw. Räumung großer Hotels) zu rechnen.</span></p>
 <p><span>Durch Einschränkungen beim Treibstoffimport infolge der militärischen Auseinandersetzungen im Nahen und Mittleren Osten kommt es zu Preiserhöhungen. Eine Verknappung des Treibstoffangebots kann weiterhin nicht ausgeschlossen werden. Die Regierung hat eine Viertagewoche mit Wochenende von Freitag bis Sonntag ausgerufen.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung und die Hinweise im Abschnitt Sicherheit.</strong></li>
  <li>Informieren Sie sich in den sozialen und lokalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage sowie zu möglichen Einschränkungen im Straßenverkehr.</li>
  <li>Beachten Sie die Anweisungen von Sicherheitskräften, insbesondere an Straßensperren.</li>
  <li>Vermeiden Sie nicht notwendige weite Reisen im Land und achten Sie auf die Möglichkeit einer sicheren Rückkehr, insbesondere auf genügenden Treibstoff.</li>
  <li>Führen Sie stets einsatzfähige Kommunikationsmittel mit sich, insbesondere bei Reisen.</li>
  <li>Seien Sie bei allen Fahrten oder Aufenthalten im Freien, insbesondere an belebten Orten, in der Nähe von Regierungsgebäuden und Polizeieinrichtungen, im Umfeld religiöser Einrichtungen, beim Besuch von Märkten und öffentlichen Plätzen, besonders aufmerksam.</li>
  <li><span>Seien Sie sich des erhöhten Risikos im Umfeld US-amerikanischer Einrichtungen im Kontext des militärischen Konflikts zwischen Iran und den USA bewusst und meiden Sie diese möglichst weiträumig.</span></li>
  <li><span>Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig und achten Sie auf ungewöhnliche Ereignisse.</span></li>
  <li><span>Meiden Sie Diskussionen zu Religion und zu politisch aufgeladenen Themen. Emotionen können in ungünstigen Fällen unvermittelt in Hass und Gewalt umschlagen.</span></li>
  <li><span>Überprüfen Sie Ihre Angaben und Kontaktdaten in der </span><a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin"><span>Krisenvorsorgeliste</span></a><span> des Auswärtigen Amts.</span></li>
 </ul>
 <h2>Sicherheit - Teilreisewarnung</h2>
 <p><span><strong>Vor Reisen in die folgenden Regionen und Gebiete wird gewarnt:</strong></span></p>
 <ul class="rte__unordered-list--bullet-hyphen rte--list">
  <li><span><strong>Khyber Pakhtunkhwa</strong>, insbesondere in die Provinzhauptstadt <strong>Peshawar </strong>und die sogenannten „merged districts“ (MDs), einschließlich der <strong>Benutzung der weiteren Teile des Karakorum-Highways</strong> zwischen Mansehra und Einbiegen der N15.</span>
   <br>
   <span>Davon ausgenommen sind die UNESCO-Weltkulturerbestätte Taxila sowie die Nationalparks um Nathia Gali, einschließlich der Hauptverbindungsstraßen nach Islamabad sowie die Hauptstraßen von Islamabad über den Babusar-Pass nach Gilgit (M15 bis Mansehra, ab dort N15 über Babusar-Pass bis zum Indus, dann weiter N35 nach Gilgit).</span></li>
  <li><span><strong>Belutschistan, einschließlich der Provinzhauptstadt Quetta&nbsp;</strong>und</span></li>
  <li><span><strong>entlang der Grenze zu Indien, einschließlich der Waffenstillstandslinie „Line of Control“ (LoC) in einem Abstand von 20 km.</strong></span></li>
 </ul>
 <p><strong>Vor Ein- und Ausreisen auf dem Landweg von und nach Iran sowie Afghanistan wird gewarnt.</strong></p>
 <p><strong>Von Reisen in den pakistanisch verwalteten Teil Kaschmirs (Azad Jammu and Kashmir, AJK), für den keine Teilreisewarnung gilt, wird derzeit abgeraten.</strong></p>
 <h3>Terrorismus</h3>
 <p>Die Anzahl terroristischer Anschläge mit Todesopfern in Pakistan steigt von erhöhtem Niveau aus weiter an. Schwerpunkte sind die Provinzen Khyber Pakhtunkhwa und Belutschistan einschließlich der Provinzhauptstädte Quetta und Peshawar. <strong>Vor Reisen in diese Regionen wird daher gewarnt.</strong></p>
 <p><span>Die Gefahr terroristischer Anschläge – insbesondere seitens der Pakistanischen Taliban, des ISPP (Islamischer Staat Provinz Pakistan) und ISPK (Islamischer Staat Provinz Khorasan) sowie belutschischer Separatisten - meist durch Sprengstoffanschläge, Selbstmordattentate sowie Angriffe mit Granaten und Schusswaffen – besteht landesweit und mit steigender Tendenz. Im Zuge der Kampfhandlungen der pakistanischen Armee in Afghanistan haben die dortigen de-facto-Machthaber auch mit Anschlägen als mögliche Reaktion gedroht.&nbsp;Das Risiko besteht insbesondere in den Provinzen Belutschistan und Khyber Pakhtunkhwa, aber zunehmend auch in den Großstädten Islamabad, Lahore, Karachi, Multan und Rawalpindi, verstärkt bei Freitagsgebeten, an Feiertagen wie zu Beginn und Ende des Ramadans. Terroranschläge richten sich zumeist gegen Streitkräfte, Sicherheitsdienste, Polizei, Gerichte, Märkte, Einrichtungen der Infrastruktur, religiöse Stätten (Moscheen, Schreine, Kirchen) sowie gegen religiöse und ethnische Minderheiten. Am 6. Februar 2026 kam es zu einem Anschlag auf eine schiitische Moschee in einem Vorort von Islamabad mit zahlreichen Toten und Verletzten. Der ISPP hat sich zu dem Anschlag bekannt. In der Nacht des 13. März 2026 wurde eine Reihe an unbemannten Kleinfluggeräten u.a. auf dem Gebiet der Hauptstadt Islamabad abgefangen, die vermutlich für Angriffe auf Regierungsgebäude eingesetzt werden sollten. Der Flugbetrieb am Flughafen Islamabad wurde kurzzeitig unterbrochen. Auch Demonstrationen können Ziel terroristischer Anschläge werden. In den meisten Fällen sind Todesopfer und Verletzungen auch unter der Zivilbevölkerung zu beklagen.&nbsp;</span></p>
 <p><span>In Belutschistan und in Khyber Pakhtunkhwa (dort insbesondere in den sogenannten „merged districts“ (MDs)) besteht zudem ein erhöhtes Entführungsrisiko. In Belutschistan, Sindh und im Süden Punjabs agieren kriminelle Banden, sog. „Dacoits“, die Reisende überfallen und auch Lösegeld erpressen. Es kommt immer wieder zu Auseinandersetzungen dieser Gruppen mit den Sicherheitskräften.</span>
  <br>
  <span>In Karachi kommt es zu religiös, ethnisch oder kriminell motivierten Anschlägen und zu Auseinandersetzungen terroristischer oder krimineller Gruppen mit den Sicherheitskräften. Nach einem Terroranschlag im April 2025 in Pahalgam im indisch verwalteten Teil Kaschmirs ist es zwischen Indien und Pakistan zu wechselseitigen militärischen Angriffen, auch über die Kaschmirregion hinaus, gekommen.&nbsp;Im Mai 2025 haben sich Pakistan und Indien auf einen Waffenstillstand geeinigt. Der Grenzübergang Wagah-Attari zwischen Indien und Pakistan bleibt geschlossen.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Holen Sie vor Reiseantritt ortskundigen Rat zur Sicherheitslage am Reiseziel ein und erkundigen Sie sich bei den pakistanischen Behörden oder einem Reisebüro, welche Gegenden für Touristen gesperrt sind.</li>
  <li>Rechnen Sie mit regelmäßigen Kontrollen, gelegentlich auch mit kurzfristig verfügten Reisebeschränkungen.</li>
  <li>Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen sowie beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr und bekannten Treffpunkten von Ausländern besonders aufmerksam.</li>
  <li>Halten Sie sich von größeren Menschenansammlungen, politischen Demonstrationen, und insbesondere freitags und an hohen islamischen Feiertagen von religiösen Stätten, Prozessionen und Feierlichkeiten fern.</li>
  <li>Beachten Sie den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/weltweiter-sicherheitshinweis/1796970" target="_blank" rel="noopener">weltweiten Sicherheitshinweis.</a></li>
 </ul>
 <h3>Innenpolitische Lage</h3>
 <p><span>Die Koalitionsregierung von Premierminister Shabaz Sharif aus PML-N, PPP und mehreren kleinen Parteien hat nur eine knappe Mehrheit im Parlament in Islamabad. Die wirtschaftliche Lage im Land hat sich verbessert; es ist noch nicht absehbar, ob dieser Trend andauern wird. Diese angespannte politische und wirtschaftliche Stimmung kann zu weiteren Demonstrationen mit Eskalationspotential führen. Im ganzen Land, insbesondere in Großstädten, können sich immer wieder spontane oder organisierte Demonstrationen aus unterschiedlichsten Anlässen ereignen, z.B. nach den Freitagsgebeten. Auch wenn diese zunächst friedlich verlaufen, können sie zu gewalttätigen Auseinandersetzungen und Verkehrsbeeinträchtigungen führen und zum Ziel terroristischer Anschläge werden.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Das Verhältnis zum Nachbarstaat Indien ist angespannt. Im Mai 2025 kam es zu wechselseitigen Luftangriffen. Die Lage hat sich nach der Vereinbarung eines Waffenstillstands am 10. Mai 2025 beruhigt. Ein auch kurzfristiges Wiederaufflammen der Spannungen sowie eine daraus folgende erneute Verschärfung der Sicherheitslage können nicht ausgeschlossen werden.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.</li>
  <li>Beachten Sie Absperrungen und halten Sie sich von gesperrten Gebieten ohne eine erforderliche Genehmigung fern.</li>
  <li>Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.</li>
 </ul>
 <h4><span>Belutschistan und Khyber Pakhtunkhwa</span></h4>
 <p><span><strong>Vor Reisen in diese Regionen wird gewarnt.&nbsp;</strong>In Belutschistan sowie in den sogenannten „merged districts“ (MDs) in Khyber Pakhtunkhwa kommt es immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und militanten Gruppen, denen auch unbeteiligte Zivilisten zum Opfer fallen können. Am 31. Januar 2026 ist es an vielen Orten Belutschistans zu koordiniert ausgeführten Terrorangriffen der Belutschistan Liberation Army (BLA) gekommen, die zahlreichen Todesopfer unter der Zivilbevölkerung forderten. In Belutschistan werden Personen, die für nicht aus Belutschistan stammende pakistanische Staatsangehörige gehalten werden, darüber hinaus teils gezielt angriffen und sind einem besonders hohen Entführungsrisiko ausgesetzt. Auch in Khyber Pakhtunkhwa gab es zuletzt Entführungen von Ausländern. Auf tatsächliche oder vermeintliche chinesische Staatsangehörige gibt es immer wieder Angriffe. Auch andere Ausländer müssen mit Anfeindungen bis hin zu Übergriffen rechnen.</span></p>
 <p><span>Weite Teile dieser Gebiete sind für Ausländer gesperrt</span><em><span>.</span></em><span> Die pakistanischen Behörden stellen keine aktuelle Liste der für Ausländer gesperrten Gebiete im Internet ein. Für einige dieser Gebiete können offizielle Reisegenehmigungen bei pakistanischen Behörden beantragt werden. Die Beantragung einer solchen Genehmigung ist in der Regel sehr zeitintensiv. Bei Aufenthalten in solchen Gebieten ohne erforderliche Genehmigung droht eine Inhaftierung für mehrere Tage.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.</span></li>
  <li><span>Beachten Sie Absperrungen; prüfen Sie die Notwendigkeit eines Aufenthalts in gesperrten Gebieten kritisch und halten Sie sich ohne eine erforderliche Genehmigung nicht dort auf.</span></li>
  <li><span>Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.</span></li>
 </ul>
 <h3>Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien</h3>
 <p><span>Siehe </span><em><span>Aktuelles</span></em></p>
 <p><span>Die Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien sind nicht oder nur mit offizieller Genehmigung zugänglich; es gelten unterschiedlich breite Verbotszonen entlang der Grenzen. Dies gilt insbesondere für den von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs (Azad Jammu and Kashmir) entlang der Waffenstillstandslinie („Line of Control“ (LoC)), siehe </span><em><span>Sicherheit - Teilreisewarnung</span></em><span>.&nbsp;</span></p>
 <p><span><strong>Vor Ein- und Ausreisen auf dem Landweg von und nach Iran sowie Afghanistan wird gewarnt.</strong></span>
  <br>
  <span>Die&nbsp;</span><a href="https://pakistan.diplo.de/pk-de"><span>deutschen Vertretungen in Pakistan</span></a><span>&nbsp;stellen keine Empfehlungsschreiben im Zusammenhang mit der Einholung von Visa für die vorgenannten Länder aus.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span><strong>Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung für Pakistan und für&nbsp;</strong></span><a href="https://diplo.de/-/205998"><span><strong>Indien</strong></span></a><span><strong> sowie die Reisewarnungen für&nbsp;</strong></span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/afghanistansicherheit/204692"><span><strong>Afghanistan</strong></span></a><span><strong> und&nbsp;</strong></span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/iran-node/iransicherheit-202396"><span><strong>Iran.</strong></span></a></li>
  <li>Informieren Sie sich über die lokalen Medien.</li>
  <li>Führen Sie Reisen in den gebirgigen Norden Pakistans bevorzugt auf dem Luftweg durch (Flughäfen Gilgit und Skardu); rechnen Sie aber auch mit kurzfristigen wetterbedingten Flugausfällen.</li>
  <li>Informieren Sie sich für Reisen auf dem Landweg vorab bei den pakistanischen Behörden, ob Sie für Ihre Reiseroute oder Ihr Reiseziel eine offizielle Genehmigung („Non-Objection-Certificate“ (NOC)) beantragen müssen und stellen Sie ggf. entsprechende Anträge möglichst frühzeitig.</li>
 </ul>
 <h3>Kriminalität</h3>
 <p><span>Kriminalität nimmt insgesamt zu, insbesondere in Großstädten wie Karachi. Gewaltkriminalität (Raub, Mord) wird im gesamten Land beobachtet, insbesondere in Belutschistan und Khyber-Pakhtunkhwa, wo es auch Entführungen gegeben hat, siehe </span><em><span>Innenpolitische Lage.&nbsp;</span></em><span>Kleinkriminalität, insbesondere Taschendiebstähle und andere Straßenkriminalität, kommt in den großen Städten auch in den von Ausländern bewohnten Bezirken und insbesondere in Karachi, vor. Fußgänger sind in der Dunkelheit leichte Opfer. Reisepässe, Kreditkarten und mobile Geräte sind oft begehrtes Diebesgut; Kreditkartenbetrug ist nicht unüblich. Als gefährlich gelten Abhebungen an Geldautomaten und das Anhalten an großen Kreuzungen bei Nacht; dabei kommt es nicht selten zu Raubüberfällen.&nbsp;</span>
  <br>
  <span>Ortsüblich ist, dass Kurzaufenthalte z. B. von Geschäftsreisenden, Künstlern oder SES-Experten in Karachi von ortskundigen, verlässlichen lokalen Partnern begleitet werden.</span></p>
 <p><span>Generell empfiehlt sich für Besucher eine enge Abstimmung ihrer Reisepläne mit den Partnern vor Ort</span><em><span>.</span></em></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Vermeiden Sie Spaziergänge in den Städten bei Dunkelheit und verzichten Sie auch tagsüber auf das Zeigen von Wertgegenständen in der Öffentlichkeit.</li>
  <li>Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.</li>
  <li><span>Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit</span>.</li>
  <li>Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.</li>
  <li>Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.</li>
 </ul>
 <h2>Natur und Klima</h2>
 <p>Im Süden herrscht tropisch-feuchtes Meeresklima, im Norden Kontinentalklima mit kühlen Wintern und heißen Sommern.
  <br>
  Während der Haupt-Monsunzeit (Juni bis September) lösen starke Regenfälle besonders in den gebirgigen Teilen des Landes und auch in Küstennähe immer wieder Überschwemmungen und Erdrutsche aus. Dadurch können Straßen zeitweise unpassierbar, Zugverbindungen unterbrochen oder einzelne Orte vorübergehend nicht mehr zugänglich sein.</p>
 <p>Pakistan liegt in einer seismisch aktiven Zone, sodass Erdbebengefahr besteht.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie in der Monsunzeit die Wettervorhersagen sowie stets Hinweise, Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.</li>
  <li>Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen und Tsunamis des <a href="https://www.gfz-potsdam.de/presse/infothek" target="_blank" rel="noopener">Deutschen GeoForschungsZentrums</a> vertraut.</li>
  <li>Beachten Sie die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/200794-200794" target="_blank" rel="noopener">Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland</a>&nbsp;bzw. die Hinweise des <a href="https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Mit-Naturgefahren-umgehen/Unwetter/unwetter_node.html" target="_blank" rel="noopener">Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe</a> im Fall einer Sturmwarnung.</li>
 </ul>
 <h2>Reiseinfos</h2>
 <h3>Infrastruktur/Verkehr</h3>
 <p><span>Der Luftverkehr entspricht nicht immer europäischen Sicherheitsstandards.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Es gibt ein dichtes Inlandsflugnetz, die Verbindungen sind aber nicht immer zuverlässig und es kommt zu Verspätungen. Bahnverbindungen gibt es zwischen großen Städten, allerdings ist der Zustand des Schienenverkehrsnetzes meist veraltet und nicht zuverlässig. Als öffentliche Verkehrsmittel gibt es Pick-up Trucks, Kleinbusse und große Reisebusse, die jedoch teilweise nicht verkehrssicher sind.</span></p>
 <p><span>In Pakistan herrscht Linksverkehr. Nachtfahrten sollten unbedingt vermieden werden.</span></p>
 <p><span>In den Großstädten Pakistans gibt es Hotels, die hohe Sicherheitsstandards einhalten.</span></p>
 <h3>Führerschein</h3>
 <p>Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.</p>
 <h3>Besondere Verhaltensweise</h3>
 <p>Hinsichtlich der Kleidung (z.B. keine Shorts und schulterfreie Kleidung) und des allgemeinen Verhaltens sollte auf örtliche Sitten und Gebräuche geachtet werden. Während in den Großstädten mitunter eine gegenüber ausländischen Gepflogenheiten tolerantere Haltung zu beobachten ist, muss insbesondere bei Reisen über Land unbedingt auf angemessene Kleidung und angemessenes Auftreten geachtet werden, um der vielfach religiös-konservativen Grundeinstellung in der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Personen sollten nur zurückhaltend fotografiert und vorher um ihr Einverständnis gebeten werden.</p>
 <p>Beim Umgang der Behörden mit ausländischen Besuchern ist aus Misstrauen, aber auch zum Schutz der Reisenden, eine eher restriktive Auslegung und Anwendung der Regeln zu Aufenthalt und Bewegungsfreiheit im Land festzustellen. In solchen Fällen können die deutschen Auslandsvertretungen nur sehr begrenzt auf die jeweils zuständigen pakistanischen Behörden Einfluss nehmen. Sind berechtigte Sicherheitsbedenken der Behörden für deren Haltung ausschlaggebend, so sollte dies generell respektiert werden.</p>
 <h3>Ramadan</h3>
 <p><span>Der islamische Fastenmonat Ramadan wird in Pakistan streng eingehalten. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf das öffentliche Leben. Im Ramadan sind der Konsum von Speisen und Getränken und das Rauchen in der Öffentlichkeit von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang untersagt.</span></p>
 <h3>LGBTIQ</h3>
 <p>Homosexuelle Handlungen gelten nach dem pakistanischen Strafgesetzbuch als „widernatürliche Handlung“ und sind strafbar. Das Strafmaß beträgt im Regelfall zwei bis zehn Jahre, in besonders schweren Fällen kann es zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe kommen. Es sind nur wenige Verurteilungen bekannt geworden, gesellschaftlich ist Homosexualität in Pakistan jedoch nicht akzeptiert.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/2223322-2223322" target="_blank" rel="noopener">allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.</a></li>
 </ul>
 <h3>Rechtliche Besonderheiten</h3>
 <p><span>Pakistan ist ein islamisches Land. Straftaten nach Scharia-Recht wie z.B. Blasphemie (Gotteslästerung), Ehebruch und Drogendelikte sowie das Verunglimpfen der Streitkräfte werden mit hohen Gefängnisstrafen, und je nach Schwere des Delikts unter Umständen mit der Todesstrafe, geahndet. Allerdings sind bisher keine Fälle bekannt, in denen EU-Bürger nach Scharia-Recht (z.B. zu Körperstrafen) verurteilt worden sind.</span></p>
 <p>Seit Aufhebung des Todesstrafenmoratoriums für Terrorismus und für alle mit der Todesstrafe bewehrten Straftatbestände gab es bereits zahlreiche Hinrichtungen.</p>
 <p>Die für das Verhältnis zwischen Mann und Frau geltenden Gesetze und Regeln sind unbedingt zu beachten. Kontakte zwischen Nichtverheirateten, welche über das im alltäglichen Umgang Übliche hinausgehen, können geahndet werden.</p>
 <p><span>Der Besitz und Konsum alkoholischer Getränke ist Muslimen verboten. Nicht-Muslime können Alkohol in speziell lizensierten Geschäften kaufen und in lizensierten, meist internationalen Hotels bestellen. Es werden vermehrt Straßenkontrollen durchgeführt.</span></p>
 <p><span>Das Fotografieren öffentlicher Einrichtungen, wasserwirtschaftlicher Anlagen, Kasernen und anderer (militärischen) Sicherheitsbereiche, Flughäfen und Häfen, Brücken, Sicherheits- und Regierungsfahrzeuge, etc. ist verboten. Es kann als Straftatbestand der Spionage gewertet und mit entsprechend langen Freiheitsstrafen belegt werden. Besonders für Individualreisende besteht das Risiko, durch auffälliges Verhalten oder den Gebrauch technisch höher entwickelter Geräte, wie GPS-Geräte oder Drohnen, unter Spionageverdacht zu geraten. In diesem Zusammenhang wird bei Aufenthalten in der Nähe von Sicherheitsobjekten besondere Zurückhaltung empfohlen.</span></p>
 <h3>Geld/Kreditkarten</h3>
 <p>Landeswährung ist die Pakistanische Rupie (PKR). Geldautomaten zur Abhebung von Bargeld mit Debit- (Girocard, ggf. mit Maestro) und Kreditkarten sind teilweise vorhanden. Jedoch akzeptieren einige Geldautomaten keine deutschen oder europäischen Debit- bzw. Kreditkarten. Diese werden nur in wenigen Geschäften in größeren Städten akzeptiert. Für entlegenere Gegenden empfiehlt sich die Mitnahme von Bargeld in EUR, USD oder GBP; Barzahlung ist noch weit verbreitet.</p>
 <h2>Einreise und Zoll</h2>
 <p>Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten">Vertretungen Ihres Ziellandes.</a> Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.&nbsp;Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden <a href="http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html" target="_blank" rel="noopener">Zollbestimmungen</a> bei Einreise nach Deutschland.</p>
 <h3>Reisedokumente</h3>
 <p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Reisepass:</strong> Ja</li>
  <li><strong>Vorläufiger Reisepass: </strong>Ja</li>
  <li><strong>Personalausweis: </strong>Nein</li>
  <li><strong>Vorläufiger Personalausweis: </strong>Nein</li>
  <li><strong>Kinderreisepass: </strong>Ja</li>
 </ul>
 <p><strong>Anmerkungen:&nbsp;</strong>
  <br>
  Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.</p>
 <h3>Visum</h3>
 <p>Deutsche Staatsangehörige benötigen grundsätzlich ein pakistanisches Einreisevisum, das möglichst vor Reiseantritt beantragt werden sollte. E-Visa befinden sich in der Erprobungsphase; „Visa on arrival“ sind derzeit nicht empfehlenswert.
  <br>
  Reisende, die kein Visum haben, werden an den Flughäfen/Grenzen zurückgewiesen.</p>
 <h4><em>Visum vor der Einreise</em></h4>
 <p>Vor Reiseantritt einzuholende Visa für Pakistan müssen bei der <a href="http://www.pakemb.de/consular-services" target="_blank" rel="noopener">Botschaft der Islamischen Republik Pakistan in Berlin</a> bzw. dem <a href="http://www.pakmissionfrankfurt.de" target="_blank" rel="noopener">pakistanischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main</a> beantragt werden. Informationen zur Verlängerung von Visa in Pakistan sind beim pakistanischen Innenministerium erhältlich.</p>
 <h4><em>Online-Visum (E-Visa)</em></h4>
 <p>Pakistan hat mit der Einführung eines E-Visa-Systems für Touristen für Aufenthalte bis 30 Tagen begonnen.</p>
 <h4><em>Visum bei Einreise („on arrival“)</em></h4>
 <p><span>Es wurden sog. „Visa-on arrival“ für Touristen und Geschäftsleute für Aufenthalte bis zu 30 Tagen eingeführt. Diese Visumerleichterung gilt auch für deutsche Staatsangehörige. Informationen hierzu bietet das&nbsp;pakistanische Innenministerium. Da belastbare Angaben zur reibungslosen Umsetzung des Verfahrens nicht vorliegen, wird derzeit empfohlen, Visa weiterhin vor Reiseantritt einzuholen.</span></p>
 <h4><em>Transit</em></h4>
 <p><span>Pakistanische Flughäfen verfügen nicht über permanente internationale Transitzonen.&nbsp;Transitreisende benötigen daher ein gültiges pakistanisches Visum. Ohne dieses Visum kann die Beförderung auf dem Flug verweigert werden.&nbsp;</span></p>
 <h3>Minderjährige</h3>
 <p>Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger&nbsp;bekannt.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/11-kindohneeltern-606308" target="_blank" rel="noopener">Einverständniserklärung für Minderjährige.</a></li>
 </ul>
 <h3>Einfuhrbestimmungen</h3>
 <p>Ausländische Währungen können unbegrenzt eingeführt und bis zu einem Wert von 10.000 USD ausgeführt werden, die Landeswährung ist bei Ein- und Ausfuhr auf bis zu einem Betrag von 10.000 PKR begrenzt.</p>
 <p>Erwachsene dürfen 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 500 g Tabak sowie ein Viertelliter Parfüm und Eau de Toilette zollfrei einführen. Die Mitnahme alkoholischer Getränke ist verboten. Geschenke dürfen bis zu einem Gegenwert von 100 USD zollfrei eingeführt werden.</p>
 <h3>Tiere</h3>
 <p>Für Haustiere sind eine Bescheinigung eines Veterinärs über den Gesundheitszustand des Tieres und ein gültiger Impfausweis erforderlich. Hunde sollten bereits vor der Einfuhr gegen die üblichen Hundekrankheiten geimpft sein. Eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der <a href="http://www.pakemb.de/" target="_blank" rel="noopener">Botschaft der Islamischen Republik Pakistan in Berlin</a> bzw. dem <a href="http://www.pakmissionfrankfurt.de/" target="_blank" rel="noopener">pakistanischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main</a> wird empfohlen.</p>
 <h2>Gesundheit</h2>
 <h3>Impfschutz</h3>
 <p>Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet müssen alle Personen ab einem Alter von&nbsp;einem Jahr eine <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/gelbfieber-2562864" target="_blank" rel="noopener">Gelbfieberimpfung</a> nachweisen. Pakistan selbst ist kein Gelbfiebergebiet.</p>
 <p>Bei Ausreise aus Pakistan ist für Personen, die länger als vier Wochen im Land waren, eine Polio-Impfung von der WHO empfohlen, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2517492-2517492" target="_blank" rel="noopener">Poliomyelitis.</a></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) sicher, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2517492-2517492" target="_blank" rel="noopener">Poliomyelitis.</a></li>
  <li><span>Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß </span><a href="https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Impfkalender/impfkalender-node.html"><span>Impfkalender der STIKO</span></a><span> auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.</span></li>
  <li>Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch gegen <span>gegen Chikungunya- und Denguefieber,</span> Hepatitis B, Typhus, Tollwut, Meningokokken-Meningitis ACWY und - bei Aufenthalten in der südlichen Provinz Sindh - auch gegen Japanische Enzephalitis empfohlen.</li>
 </ul>
 <h3>Denguefieber</h3>
 <p>Dengueviren werden landesweit (außer in Höhen über 2.000 m) durch tagaktive <em>Aedes</em>-Mücken übertragen. Hauptübertragungszeit sind die Monate Juli bis November. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/denguefieber-2436520" target="_blank" rel="noopener">Denguefieber.</a></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich zur Vermeidung von Denguefieber im Rahmen einer <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658" target="_blank" rel="noopener">Expositionsprophylaxe</a> insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.</li>
  <li>Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.</li>
 </ul>
 <h3>Chikungunya-Fieber</h3>
 <p>Chikungunya-Viren werden von tagaktiven <em>Aedes</em>-Mücken übertragen. Die Erkrankung kommt zunehmend während und unmittelbar nach der Regenzeit in der bevölkerungsreichen Küstenregion um Karachi vor und ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu langanhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. <span>Weitere Informationen siehe </span><a href="https://www.diplo.de/-/2562870"><span>Chikungunya-Fieber.</span></a></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658" target="_blank" rel="noopener">Expositionsprophylaxe</a> insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.</li>
 </ul>
 <h3>Malaria</h3>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/malaria-2533132" target="_blank" rel="noopener">Malaria</a> ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Der Anteil der überwiegend vorkommenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/malaria-2533132" target="_blank" rel="noopener">Malaria tertiana,</a> verursacht durch Plasmodium vivax beträgt 64%, 36% entfallen auf die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/malaria-2533132">Malaria tropica,</a> verursacht durch Plasmodium falciparum, und Mischinfektionen. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die <a href="https://dtg.org/images/Empfehlungen/Malariaempfehlungen/Sudasien.pdf"><span>DTG</span></a> zur Verfügung. Das Malariarisiko besteht ganzjährig und ist regional unterschiedlich.&nbsp;</p>
 <ul class="rte__unordered-list--bullet-hyphen rte--list">
  <li>Ganzjährig hohes Risiko: in Regionen ≤ 2500 Hm im Zentrum und in südlicher Hälfte des Landes, insbesondere in Provinzen Belutschistan, Sindh und Khyber Pakhtunkhwa sowie in Überschwemmungsgebieten</li>
  <li>Ganzjährig mittleres Risiko:&nbsp;≤ 2500 Hm in den übrigen Regionen der nordwestlichen und südwestlichen Provinzen sowie in der Stadt Karatschi und in den an Indien angrenzenden Wüstengebieten</li>
  <li>Ganzjährig geringes Risiko:&nbsp;≤ 2500 Hm in nordöstlicher Landeshälfte östlich des Indus, sofern nicht oben erwähnt, einschl. Islamabad</li>
  <li>Malariafrei: Höhenlagen &gt; 2500 Hm</li>
 </ul>
 <p>&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich in der Dämmerung und nachts über konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658">Schutz vor Insekten.</a></li>
 </ul>
 <blockquote dir="rtl">
  <ul class="rte--list">
   <li>Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.</li>
  </ul>
 </blockquote>
 <ul class="rte--list">
  <li>Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.</li>
 </ul>
 <p>Aufgrund weiträumiger Überschwemmungen in Pakistan in der letzten Zeit wird eine Malariaprophylaxe für alle Personen empfohlen, die in überflutete Gebiete reisen und/oder dort arbeiten.</p>
 <h3>HIV/AIDS</h3>
 <p>Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.</li>
 </ul>
 <h3>Durchfallerkrankungen</h3>
 <p>Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/200206/8c414cbefcaad8d79d86d85552dd5db7/durchfallmerkblatt-data.pdf" target="_blank" rel="noopener">Durchfallerkrankungen</a>. Das Infektionsrisiko für Salmonellen-, Shigellen- und Typhuserkrankungen, Amöben, Lamblien und Wurmerkrankungen besteht landesweit. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.</li>
  <li>Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.</li>
  <li>Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.</li>
  <li>Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.</li>
  <li>Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.</li>
  <li>Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.</li>
  <li>Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.</li>
 </ul>
 <h3>Typhus</h3>
 <p>Typhus ist eine bakterielle Infektionskrankheit durch Salmonella (S.) typhi. Typhuskranke haben hohes Fieber, das 6 - 30 Tage nach der Ansteckung einsetzt und über 3-4 Tage kontinuierlich auf 40° Celsius ansteigen kann. Kopfschmerz, Übelkeit, Appetitlosigkeit und Mattigkeit begleiten es. Manchmal zeigen sich typische Ausschläge („Roseolen“) auf der Haut; in inneren Organen bilden sich eitrige Abszesse, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/typhus-2565670" target="_blank" rel="noopener">Typhus.</a></p>
 <p>In Pakistan sind Typhuserkrankungen häufig, immer wieder kommt es in Abständen zu Epidemien. Im Jahr 2019 zeigten Infektionen Resistenzen gegen mehrere herkömmliche Antibiotika.</p>
 <p>Zur Vorbeugung von Typhus und anderen Infektionen mit fäkal-oraler Übertragung hilft auch richtiges Verhalten:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Waschen Sie die Hände möglichst oft, besonders nach jedem Toilettengang.</li>
  <li>Meiden Sie Speisen, die nicht frisch gekocht sind, und Trinkwasser, das nicht korrekt aufbereitet wurde.</li>
 </ul>
 <h3>Cholera</h3>
 <p>Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Es tritt in Pakistan vor allem nach Überschwemmungen auf, ist aber in aller Regel für Reisende kein Problem. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/cholera-2433480" target="_blank" rel="noopener">Cholera.</a></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.</li>
 </ul>
 <h3>Poliomyelitis (Kinderlähmung)</h3>
 <p>Pakistan gehört zu den wenigen Ländern weltweit, in denen noch Erkrankungen durch Polioviren gemeldet werden. Die Übertragung erfolgt durch fäkal verunreinigtes Trinkwasser oder Nahrungsmittel.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Bei Reisen unter vier Wochen Reisezeit achten Sie auf einen kompletten Impfschutz gegen Poliomyelitis. Alle zehn Jahre sind Auffrischungsimpfungen notwendig.</li>
  <li>Bei Reisen und Langzeitaufenthalten über vier Wochen im Land lassen Sie sich zusätzlich vier Wochen bis 12 Monate vor Wiederausreise mit einer Dosis gegen Poliomyelitis impfen.</li>
 </ul>
 <p>Die Impfung ist im Internationalen Impfzertifikat separat zu bescheinigen. Siehe auch&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2517492-2517492" target="_blank" rel="noopener">Poliomyelitis.</a></p>
 <h3>Tollwut</h3>
 <p>Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und auch Affen. Die notwendigen medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen von Ungeimpften sind in Pakistan außerhalb der Großstädte, z.B. auch auf den Trekkingrouten im Karakorum Gebirge, nicht immer möglich, siehe&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/tollwut-2562878" target="_blank" rel="noopener">Tollwut.</a></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.</li>
  <li>Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und impfen. Die Impfserie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein.</li>
  <li>Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.</li>
 </ul>
 <h3>Leishmaniasis</h3>
 <p>Insbesondere die Haut-Leishmaniasis ist in ländlichen Gegenden verbreitet. Dies ist eine von Sandfliegen übertragene, parasitäre Erkrankung mit Hautveränderungen, die meist erst Wochen bis Monate nach dem Stich auftreten und lange persistieren. Bei anhaltenden, unklaren Fieberschüben und Milzvergrößerung kann auch die gefährliche, generalisierte (sog. „viszerale“) Form vorliegen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich im Rahmen einer Expositionsprophylaxe adäquat vor Sandfliegen.</li>
  <li>Stellen Sie sich bei nicht heilenden Hautgeschwüren oder anhaltenden Fieberschüben in einer tropenmedizinisch erfahrenen Klinik vor.</li>
 </ul>
 <h3>Tuberkulose</h3>
 <p>Die Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente und multiresistente Tuberkuloseerreger.</p>
 <h3>Japanische Enzephalitis</h3>
 <p>Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Ein geringes Übertragungsrisiko für JE besteht in Pakistan im Indusdelta und der Provinz Sindh, im Südosten des Landes. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE-Viren, siehe auch <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/japanische-enzephalitis-2519622" target="_blank" rel="noopener">Japanische Enzephalitis</a>.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658" target="_blank" rel="noopener">Expositionsprophylaxe</a> insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich ggf. impfen.</li>
 </ul>
 <h3>Krim-Kongo-Haemorrhagisches Fieber</h3>
 <p>Diese Viruserkrankung, die von Zecken an infizierten Tieren übertragen wird, wird in allen Landesteilen regelmäßig an zwei Peaks (März bis Mai und August bis Oktober) beobachtet. Befallen sind überwiegend Menschen, die engen Kontakt zu Tieren haben (Farmer, Schlachter, usw.).</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Vermeiden Sie engen Kontakt zu Tieren.</li>
 </ul>
 <h3>Geographisch bedingte Erkrankungen</h3>
 <p>Nordpakistan ist derzeit ein eher seltenes Reiseziel für Trekkingtouristen. Bei Aufenthalten über 2.300 m&nbsp;Höhe kann es vereinzelt und besonders bei Missachtung höhentaktischer Grundsätze, zu Anpassungsstörungen und zu den verschiedenen Formen der Höhenkrankheit kommen, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hoehenkrankheit-2519606" target="_blank" rel="noopener">Höhenkrankheit.</a></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Lassen Sie sich vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) vor der endgültigen Reiseplanung individuell durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt beraten. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.</li>
 </ul>
 <p>Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.</p>
 <p>Für die Hubschrauberrettung aus Bergnot gibt es in Pakistan nach Kenntnis der Botschaft keine zivilen Luftrettungsunternehmen, sondern lediglich die Möglichkeit einer Evakuierung durch das pakistanische Militär, die sich sehr bürokratisch und zeitaufwändig gestaltet. Die Alarmierung kann sich je nach Unfallort sehr verzögern.</p>
 <h3>Medizinische Versorgung</h3>
 <p>Die medizinische Versorgung ist in&nbsp;weiten Landesteilen unzureichend und entspricht medizinisch, hygienisch, technisch und organisatorisch meist nicht europäischem Standard. Sprachbarrieren können gerade auf dem Land die Kommunikation erheblich erschweren. In Islamabad und Karachi ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen meist auf einem hohen Niveau und damit auch teuer.
  <br>
  Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht überall gesichert. Es muss damit gerechnet werden, dass insbesondere in kleinen Apotheken auch gefälschte Produkte verkauft werden. Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge nach Pakistan mitbringen und sich für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Die Apotheken der großen Privatkliniken bieten ein breites Spektrum zuverlässiger Medikamente an.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.</li>
  <li>Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.</li>
  <li>Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die <a href="https://dtg.org/index.php/liste-tropenmedizinischer-institutionen/arztsuche.html" target="_blank" rel="noopener">DTG.</a></li>
 </ul>
 <p><a href="https://diplo.de/-/2519600"><span><strong>Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss</strong></span></a></p>
 <h2>Länderinfos zu Ihrem Reiseland</h2>
 <p>Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.</p>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/pakistan-node" target="_self">Mehr</a></p>
 <h2>Weitere Hinweise für Ihre Reise</h2>
 <p><a class="embedFloat--left embedFunctional--info" href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/301216-301216"> Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise</a></p>
</div>]]></description><pubDate>Tue, 29 Sep 2026 11:45:00 +0200</pubDate><lastBuildDate>Tue, 29 Sep 2026 11:43:03 +0200</lastBuildDate><guid>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/pakistansicherheit-204974</guid></item><item><title>Nigeria: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)</title><link>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/nigeriasicherheit-205788</link><description><![CDATA[<div>
 <p>Letzte Änderungen:&nbsp;</p>
 <p><span>Sicherheit – Teilreisewarnung; Innenpolitische Lage; Kriminalität</span></p>
 <p><span>Redaktionelle Änderungen</span></p>
</div><div>
 <blockquote class="info-box">
  <p><strong>Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:</strong>
   <br>
   - Abonnieren Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/presse/newsletter" target="_blank" rel="noopener">Newsletter</a> oder nutzen Sie unsere <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/app-sicher-reisen/350382" target="_self">App „Sicher Reisen“.</a>
   <br>
   - Registrieren Sie sich in unserer <a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin" target="_blank" rel="noopener">Krisenvorsorgeliste.</a>
   <br>
   - Beachten Sie die Hinweise im <a href="https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html">Ratgeber für Notfallvorsorge und &nbsp;des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.</a>
   <br>
   - Bitte beachten Sie die Hinweise unter <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/coronavirus/2309820-2309820" target="_blank" rel="noopener">COVID-19.</a>
   <br>
   - Achten Sie auf einen ausreichenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/350944" target="_blank" rel="noopener">Reisekrankenversicherungsschutz.</a>
   <br>
   - Erkundigen Sie sich vorab bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes</a> zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
   <br>
   - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
   <br>
   - Beachten Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/haftungsausschluss-2500954" target="_blank" rel="noopener"><strong>Haftungsausschluss</strong></a>&nbsp;und den Hinweis zu&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/inhalte-anderweitiger-anbieter-2500956" target="_blank" rel="noopener"><strong>Inhalten anderweitiger Anbieter.</strong></a>​​​​​​​</p>
 </blockquote>
 <h2>Sicherheit - Teilreisewarnung</h2>
 <p><span><strong>Vor Reisen in die folgenden Bundesstaaten und Regionen wird gewarnt:</strong></span></p>
 <ul class="rte__unordered-list--bullet-hyphen rte--list">
  <li><span><strong>die Bundesstaaten Bauchi, Borno, Gombe, Jigawa, Kaduna, Kano, Katsina, Kebbi, Kwara, Niger, Plateau, Sokoto, Yobe und Zamfara, </strong></span></li>
  <li><span><strong>den Bundesstaat Oyo (mit Ausnahme des Großraums Ibadan ),</strong></span></li>
  <li><span><strong>den nördlichen Teil des Bundesstaats Adamawa (nördlich des Benue-Flusses),</strong></span></li>
  <li><span><strong>den östlichen Teil des Bundesstaats Nassarawa sowie</strong></span></li>
  <li><span><strong>das Grenzgebiet zu Kamerun.&nbsp;</strong></span></li>
 </ul>
 <p><span><strong>Von Reisen in die Küstengewässer von Nigeria (Golf von Guinea, Nigerdelta, Bucht von Benin&nbsp;</strong>und<strong> Bucht von Bonny) sowie die folgenden Bundesstaaten und Regionen wird dringend abgeraten:</strong></span></p>
 <ul class="rte__unordered-list--bullet-hyphen rte--list">
  <li><span><strong>die Bundestaaten Abia, Benue, Ekiti, Kogi und Taraba sowie </strong></span></li>
  <li><span><strong>den südlichen Teil des Bundesstaats Adamawa (südlich des Benue-Flusses).</strong></span></li>
 </ul>
 <p><span><strong>Von Reisen in die folgenden Bundesstaaten wird mit Ausnahme der jeweiligen Hauptstädte bei Anreise auf dem Luftweg dringend abgeraten:</strong></span>
  <br>
  <span><strong>Akwa Ibom, Anambra, Bayelsa, Cross Rivers State, Delta, Ebonyi, Edo, Enugu, Imo</strong>, <strong>Ondo und Rivers.&nbsp;</strong></span></p>
 <p><span><strong>Von nicht notwendigen Reisen in&nbsp;alle ausgenommenen und nicht genannten Gebiete Nigerias – mit Ausnahme der Städte Abuja und Lagos sowie des Großraums Ibadan - wird abgeraten.&nbsp;</strong></span></p>
 <p><span><strong>Lassen Sie bei Reisen nach Abuja, Lagos sowie in den Großraum Ibadan besondere Vorsicht walten und achten Sie auf Ihre persönliche Krisenvorsorge.</strong></span></p>
 <p><span><strong>Generell wird von Langstreckenfahrten/Überlandreisen in Nigeria abgeraten. Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit sind unbedingt zu vermeiden, siehe </strong></span><em><span><strong>Terrorismus</strong></span></em><span><strong>.</strong></span></p>
 <h3>Terrorismus</h3>
 <p>Im Norden Nigerias werden fortlaufend terroristische Gewaltakte, wie z.B. Angriffe und Sprengstoffanschläge von militanten Gruppen auf die Zivilgesellschaft, Sicherheitskräfte, Märkte, Schulen, Kirchen und Moscheen verübt. Auch Angriffe auf dort tätige humanitäre Hilfsorganisationen waren zu verzeichnen. Im Dezember 2025 fand ein schwerer Sprengstoffanschlag in Maiduguri, der Hauptstadt des Bundesstaats Borno, statt. Am 16./17. März 2026 gab es in der Nähe des Universitätskrankenhauses und auf zwei zentralen Märkten (Post Office und Monday Market) in Maiduguri mehrere Selbstmordanschläge und Sprengstoffexplosionen mit zahlreichen Toten und Verletzen.</p>
 <p>In den nördlichen bzw. nordwestlichen Bundesstaaten, insbesondere im Grenzgebiet zu Niger, kommt es verstärkt zu Entführungen und schweren Gewaltakten, die teilweise Banditen, teilweise aber auch terroristischen Gruppen (Boko Haram, ISWAP, JNIM) zuzuschreiben sind.&nbsp;</p>
 <p>In nigerianischen Metropolen besteht weiterhin grundsätzlich die Gefahr von Anschlägen. Auch in Abuja besteht ein allgemeines Risiko terroristischer oder krimineller Überfälle bzw. Übergriffe. Besondere Wachsamkeit und Umsicht wird empfohlen.</p>
 <p>Belebte Orte wie Märkte, Moscheen, Kirchen, Hotels, Einkaufszentren und Verkehrsknotenpunkte wie Busbahnhöfe und große Taxistände, die nicht über verlässliche Sicherheitsvorkehrungen verfügen, bieten ein erhöhtes Risiko für Anschläge.</p>
 <p>Das Risiko von terroristisch oder kriminell motivierten Entführungen ist im ganzen Land hoch. <span>In den Bundesstaaten Borno, Yobe, Sokoto, Katsina, Zamfara, Jigawa und im nördlichen Teil des Bundesstaats Adamawa besteht ein sehr hohes Entführungsrisiko</span>.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span><strong>Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung sowie den Sicherheitshinweis.</strong></span></li>
  <li>Führen Sie Reisen im Land möglichst nicht auf dem Landweg durch und vermeiden Sie unbedingt Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit.</li>
  <li>Prüfen Sie bei unausweichlichen Reisen auf dem Landweg vor und während der Reise die Sicherheitslage auf der geplanten Route sorgfältig und führen Sie sie mit einer bewaffneten Eskorte (z.B. Mobile Polizei, MoPol) durch.</li>
  <li>Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen und beim Besuch öffentlicher bzw. öffentlich zugänglicher Einrichtungen und Plätze besonders aufmerksam und meiden Sie Menschenansammlungen weiträumig.</li>
  <li>Beachten Sie den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/weltweiter-sicherheitshinweis-1796970" target="_blank" rel="noopener">weltweiten Sicherheitshinweis.</a></li>
 </ul>
 <h3>Innenpolitische Lage</h3>
 <p>Seit September 2026 befindet sich Nigeria offiziell im Wahlkampf für die Präsidentschafts- und Parlamentswahlen am 16. Januar 2027. Im Umfeld von Wahlveranstaltungen können gewalttätige Auseinandersetzungen nicht ausgeschlossen werden.</p>
 <p>In Nigeria können in allen Regionen unvorhersehbare lokale Konflikte aufbrechen. Ursachen und Anlässe der Konflikte können politischer, wirtschaftlicher, religiöser, gesellschaftlicher und/oder ethnischer Art sein.&nbsp;</p>
 <p>Insbesondere die Bundesstaaten Zamfara, der westliche Teil von Taraba, der östliche Teil von <span>Nassarawa</span>, Sokoto und die Bundesstaaten Plateau, Kaduna, <span>Benue,</span> Niger und<span>&nbsp;</span>Kebbi sind derzeit von bewaffneten Auseinandersetzungen/innerethnischen Konflikten zwischen nomadisierenden Viehzüchtern und sesshaften Farmern sowie organisierten kriminellen Banden betroffen.&nbsp;</p>
 <p>In den südöstlichen und südlichen Bundesstaaten Imo, Anambra, Enugu, Ebonyi und Akwa-Ibom kommt es gelegentlich zu bewaffneten Angriffen auf staatliche Sicherheitskräfte. Dies kann lokal zu einer höheren polizeilichen Präsenz führen.&nbsp;
  <br>
  Im Bundesstaat Rivers wurde im März 2025 wegen politischer Auseinandersetzungen für die Dauer von sechs Monaten den Ausnahmezustand verhängt. Es kann zu Demonstrationen, Anschlägen und gewaltsamen Auseinandersetzungen kommen. Mit einer hohen Militär- und Polizeipräsenz ist zu rechnen.</p>
 <p>Landesweit finden häufig Straßenkontrollen durch Checkpoints und einschränkende Maßnahmen der Sicherheitskräfte statt. In einzelnen Bundesstaaten werden auch kurzfristig (nächtliche) Ausgangssperren verhängt. Demonstrationen und Proteste sind insbesondere in Abuja und Lagos, aber auch anderen großen Städten möglich und können zu gewalttätigen Auseinandersetzungen führen, <span>die in der Vergangenheit bereits zahlreiche Todesopfer gefordert haben.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span><strong>Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung sowie den Sicherheitshinweis.</strong></span></li>
  <li>Informieren Sie sich über die lokalen Medien und befolgen Sie unbedingt regionale Ausgangssperren.</li>
  <li><span>Meiden Sie Wahlveranstaltungen sowie generell Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.</span></li>
  <li>Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.</li>
 </ul>
 <h3>Kriminalität</h3>
 <p>Die Kriminalitätsrate in Nigeria ist sehr hoch, die allgemeine Sicherheitslage hat sich in den vergangenen Jahren laufend&nbsp;verschlechtert.&nbsp;
  <br>
  <span>In weiten Teilen des Landes bestehen insbesondere bei Reisen auf dem Landweg erhebliche, unkalkulierbare Risiken durch Gewaltverbrechen wie Bedrohung, Erpressung, Raub, Entführung und Mord.&nbsp;</span> Häufig werden kriminelle Akte durch „falsche Uniformierte“ verübt, d.h. Kriminelle, die sich als Polizisten oder&nbsp;Soldaten ausgeben.</p>
 <p>In der Wirtschaftsmetropole Lagos kommt es immer wieder zu bewaffneten Überfällen, auch in den von Ausländern bevorzugten Stadtgebieten Victoria Island, Ikoyi, Ikeja und Lekki. In letzter Zeit greifen jugendliche Straßengangs verstärkt durchfahrende Autos im Bereich der alten Schnellstraße Lekki – Epe Expressway an. Reisenden wird geraten, den neuen Coastal Highway als Alternativroute zu nutzen. Kriminelle Vorfälle wie Hauseinbrüche und Überfälle werden auch in Abuja und anderen großen Städten des Landes verzeichnet.&nbsp;</p>
 <p>Das Risiko von Entführungen ist in den Bundesstaaten Borno, Yobe, Sokoto, Katsina, Zamfara, Jigawa und im nördlichen Teil des Bundesstaats Adamawa sehr hoch, in den übrigen Bundesstaaten ist das Entführungsrisiko hoch.</p>
 <p>Bei Überlandfahrten und auf den Strecken zwischen Flughäfen und Innenstädten muss auch bei Tag mit gewaltsamen Überfällen gerechnet werden. Auch auf den langen Verbindungsstraßen zwischen den internationalen Flughäfen und den Innenstädten von Lagos, Abuja und Port Harcourt wurden Reisende wiederholt überfallen.</p>
 <p>Im gesamten Golf von Guinea besteht die Gefahr von Piraterie. Es gibt Bandenunwesen und Überfälle auf Küstenorte, Fischkutter, Öltanker oder Ölplattformen mit Geiselnahmen. Hiervon sind auch die Flussgebiete/Deltas der Bundesstaaten Delta, Bayelsa, Rivers, Akwa Ibom und Cross Rivers State betroffen.</p>
 <p>Zum sogenannten Vorauszahlungsbetrug (Scam) bieten die <a href="https://nigeria.diplo.de/ng-de" target="_blank" rel="noopener">deutschen Vertretungen in Nigeria</a>&nbsp;ausführliche Informationen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span><strong>Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung sowie den Sicherheitshinweis.</strong></span></li>
  <li>Seien Sie jederzeit besonders aufmerksam und meiden Sie Menschenansammlungen.</li>
  <li><span>Vermeiden Sie es, nach Einbruch der Dunkelheit unterwegs zu sein.</span></li>
  <li><span>Verzichten Sie auf das Zurschaustellen von Wertgegenständen wie Uhren und Schmuck, v.a. auf öffentlichen Plätzen/Märkten.</span></li>
  <li>Schützen Sie Barmittel, Fotoausrüstung und andere Wertgegenstände vor Blicken Dritter.</li>
  <li>Leisten Sie keinen Widerstand im Fall eines bewaffneten Raubüberfalls und geben Sie Wertgegenstände umgehend heraus.</li>
  <li>Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.</li>
  <li>Benutzen Sie nur registrierte Taxis oder Hotelfahrzeuge.</li>
  <li><span>Führen Sie Reisen im Land nicht auf dem Landweg/mit dem Auto durch und vermeiden Sie unbedingt Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit.</span></li>
  <li><span>Prüfen Sie bei unausweichlichen Reisen auf dem Landweg vor und während der Reise die Sicherheitslage auf der geplanten Route sorgfältig und führen Sie sie mit einer bewaffneten Eskorte (z.B. Mobile Polizei, MoPol) sowie möglichst in einem gesicherten oder gepanzerten Fahrzeug durch.</span></li>
  <li>Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch und leisten Sie ohne sorgfältige Prüfung keine Zahlungen/Überweisungen.</li>
  <li>Führen Sie keine Reisen nach Nigeria aufgrund von zweifelhaften Geschäfts- und sonstigen Kontakten wie insbesondere Internetbekanntschaften durch.</li>
 </ul>
 <h2>Natur und Klima</h2>
 <p>Im Süden Nigerias herrscht tropisches Klima, an der Küste ist es feuchtwarm. Im Binnenland von Süden nach Norden Sahelsavanne, wo es trocken und heiß ist.</p>
 <p>Während der Regenzeit von Mai bis November ist mit intensiven Regenfällen zu rechnen, die zu kurzfristigen Überflutungen von Straßen und Erdrutschen führen können. Auch Flüsse können über die Ufer treten, unbefestigte Straßen außerhalb städtischer Zentren können unterspült und schwer passierbar werden. Zuletzt kam es 2022 in mehreren Bundesstaaten entlang der Flüsse Benue und Niger zu schweren Überschwemmungen, die zahlreiche Todesopfer forderten, wichtige Verkehrsstraßen unpassierbar machten und tausende Häuser zerstörten.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Verfolgen Sie in der Regenzeit Wetterberichte und meiden Sie überflutete Gebiete.</li>
  <li>Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.</li>
 </ul>
 <h2>Reiseinfos</h2>
 <h3>Infrastruktur/Verkehr</h3>
 <p>Die Infrastruktur in Nigeria ist mangelhaft. Die Versorgungslage - insbesondere Benzin, Diesel, Strom- und Wasser - ist im gesamten Land häufig unzureichend.&nbsp;</p>
 <p>Die Versorgung mit Kraftstoffen ist gelegentlich eingeschränkt. Benzin und Diesel sind bisweilen von mangelhafter Qualität.</p>
 <p>Nigeria verfügt über ein recht weitreichendes Inlandsflugnetz, bei dem der Sicherheitsstandard jedoch nicht immer europäischen Maßstäben entspricht. Es kommt häufig zu teils erheblichen Verspätungen und Flugausfällen.</p>
 <p>Insbesondere bei Fahrten in der Dunkelheit besteht eine erhöhte Unfall- und Überfallgefahr, auch aufgrund der teils katastrophalen Straßenverhältnisse.</p>
 <p>Der Grenzübergang zu Benin in Sèmè-Kpodji ist offiziell wiedereröffnet, der Grenzübertritt unterliegt dennoch starken Behinderungen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span><strong>Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung sowie den Sicherheitshinweis.</strong></span></li>
  <li>Vermeiden Sie Busreisen und Fahrten mit dem Kfz im gesamten Land, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit.</li>
  <li>Unternehmen Sie unvermeidbare Autofahrten über Land nur mit ortskundigen und zuverlässigen, möglichst persönlich bekannten Personen, vorzugsweise im Konvoi und mit einer bewaffneten Eskorte (z.B. MoPol) und behandeln Sie Reiseziele und –zeiten vertraulich.</li>
  <li>Verzichten Sie gänzlich auf Fahrten bei Dunkelheit.</li>
 </ul>
 <h3>Führerschein</h3>
 <p>Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.</p>
 <h3>Kommunikation</h3>
 <p>Die Kommunikationsmöglichkeiten (Telefon, Fax, E-Mail) sind häufig gestört. Im Mobiltelefonnetz (z.T. noch GSM-Standard, in Ballungsräumen in der Regel 3G oder 4G)&nbsp;sind Roaming-Vereinbarungen mit deutschen Netzbetreibern noch unvollständig.</p>
 <h3>LGBTIQ</h3>
 <p>Homosexuelle Handlungen sind in Nigeria strafbar. In den nördlichen Bundesstaaten Nigerias sind nach islamischem Recht homosexuelle Handlungen mit besonders schweren Strafen belegt. Seit 2014 wurden die für ganz Nigeria geltenden strafrechtlichen Bestimmungen verschärft. Seither ist das Eingehen homosexueller Verbindungen oder die Mitwirkung daran mit bis zu&nbsp;14 Jahren, die Organisation oder Unterstützung von Homosexuellen-Clubs, LGBTIQ-Vereinigungen oder -Kundgebungen sowie öffentliches zur Schau stellen gleichgeschlechtlicher Liebesbeziehungen mit bis zu zehn&nbsp;Jahren Haft bedroht.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/2223322-2223322" target="_blank" rel="noopener">allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.</a></li>
 </ul>
 <h3>Rechtliche Besonderheiten</h3>
 <p>In 12 nördlichen moslemischen Bundesstaaten, in denen Scharia-Strafrecht gilt, steht auf Mord, Vergewaltigung und außerehelichen Geschlechtsverkehr die Todesstrafe; im Bundesstaat Kaduna stehen sexuelle Straftaten unter der Androhung der Kastration.</p>
 <p>Das Fotografieren von Militärpersonen und -anlagen, Flughäfen, Brücken sowie weiteren Einrichtungen mit Bedeutung für die nationale Sicherheit ist verboten. Zu beachten ist, dass diese sicherheitsrelevanten Einrichtungen in der Regel nicht als solche gekennzeichnet sind.</p>
 <p>In der Hauptstadt Abuja und im Hauptstadtbezirk Federal Capital Territory (FCT) besteht absolutes Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Transportmitteln.</p>
 <h3>Geld/Kreditkarten</h3>
 <p>Landeswährung ist der Naira (NGN). Kreditkarten sollten nur mit äußerster Vorsicht genutzt werden. Die Mitnahme von Bargeld in USD und/oder EUR ist ratsam. In internationalen Hotels werden Scheine ab 50 EUR in lokale Währung getauscht.</p>
 <h2>Einreise und Zoll</h2>
 <p>Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Vertretungen Ihres Ziellandes</a>. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
  <br>
  Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden <a href="http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html" target="_blank" rel="noopener">Zollbestimmungen</a> bei Einreise nach Deutschland.</p>
 <h3>Reisedokumente</h3>
 <p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Reisepass: </strong>Ja</li>
  <li><strong>Vorläufiger Reisepass: </strong>Ja</li>
  <li><strong>Personalausweis: </strong>Nein</li>
  <li><strong>Vorläufiger Personalausweis: </strong>Nein</li>
  <li><strong>Kinderreisepass: </strong>Ja</li>
 </ul>
 <p><strong>Anmerkungen:&nbsp;</strong>
  <br>
  Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein und eine maschinenlesbare Zeile haben.&nbsp;</p>
 <p>Bei Einreise nach Nigeria ist für alle Personen ab neun Monaten der Nachweis einer <a href="https://diplo.de/-/2562864">Gelbfieberimpfung</a> <span class="underline">notwendig</span>, siehe <em>Gesundheit – Impfschutz.</em></p>
 <p>Die nigerianische Zivilluftfahrtbehörde (NCAA) hat aufgrund des aktuellen Ebola-Ausbruchs in Teilen der Demokratischen Republik Kongo und Ugandas neue Gesundheitsmaßnahmen für den internationalen Reiseverkehr beschlossen. Mit sofortiger Wirkung müssen alle Passagiere internationaler Flüge nach Nigeria eine Gesundheitserklärung abgeben.</p>
 <p>Reisende werden aufgefordert, das Formular bereits vor der Einreise <a href="https://healthapp.ncdc.gov.ng">online</a> auszufüllen, ansonsten muss die Erklärung nach Ankunft in Nigeria in Papierform ausgefüllt und bei den zuständigen Gesundheitsbehörden einreicht werden.</p>
 <h3>Visum</h3>
 <p><span>Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das grundsätzlich vor der Einreise beantragt werden muss.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Es gilt ausschließlich das elektronische Visumverfahren über die </span><a href="https://evisa.immigration.gov.ng/"><span>folgende Webseite.</span></a></p>
 <p><span>Visa werden innerhalb von ca. 48 Stunden erteilt und gemeinsam mit einem QR-Code per E-Mail an die antragstellende Person übermittelt. Das Visum und der QR-Code müssen während der gesamten Reise mitgeführt werden.</span></p>
 <h4><em>Ein- und Ausreiseformalitäten (Landing und Exit Cards)</em></h4>
 <p><span>Alle ausländischen Reisenden müssen zusätzlich zum erforderlichen Visum vor der Ein- oder Ausreise „Landing und Exit Cards“&nbsp;</span><a href="https://lecard.immigration.gov.ng"><span>online</span></a><span> beantragen. Die Nachweise über die geplante Ein- oder Ausreise sind während der gesamten Reise- und Aufenthaltsdauer in der Bundesrepublik Nigeria mitzuführen.</span></p>
 <h3>Minderjährige</h3>
 <p>Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger&nbsp;bekannt.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/11-kindohneeltern-606308" target="_blank" rel="noopener">Einverständniserklärung für Minderjährige</a>.</li>
 </ul>
 <h3>Einfuhrbestimmungen</h3>
 <p>Die Ein- und Ausfuhr von Bargeld über einem Gegenwert von 10.000 USD ist anmeldepflichtig.</p>
 <p>Gegenstände des üblichen persönlichen Bedarfs dürfen eingeführt werden.</p>
 <p>Die Ausfuhr von Kunstgegenständen wird kontrolliert und ist nur mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Museumsbehörden möglich.</p>
 <h3>Tiere</h3>
 <p>Für die Einfuhr von Haustieren ist eine Einfuhrgenehmigung des <a href="https://naqsportal.net" target="_blank" rel="noopener">Federal Ministry of Agriculture and Water Resources</a> erforderlich. Diese wird ausgestellt, wenn Haustiere gechipt und geimpft sind, eine Tollwut-Titer-Bestimmung von einem zertifizierten Labor vorgelegt wird und etwa zwei Wochen vor Einreise ein Tierarzt ein Formular ausgefüllt und das das Ministerium geschickt hat. Im Zweifel sollte eine rechtzeitige Anfrage an eine nigerianische Auslandsvertretung gestellt werden.</p>
 <h2>Gesundheit</h2>
 <p>Siehe <em>Einreise und Zoll - Anmerkungen</em></p>
 <h3>Impfschutz</h3>
 <p><strong>Pflichtimpfungen:</strong></p>
 <p>Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist für alle Personen ab dem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.</p>
 <p><strong>Reiseimpfungen:</strong></p>
 <p><span>Es sind Impfungen gegen Gelbfieber, Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen.&nbsp;</span>Bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition <span>sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunya- und Denguefieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY, Tollwut und Typhus angeraten. Eine Cholera-Impfung ist in der Regel nicht notwendig.</span> Sofern die Gelbfieberimpfung in einem gültigen internationalen Impfausweis dokumentiert ist, der nicht in Nigeria ausgestellt wurde, wird keine erneute Impfung oder der Erwerb einer elektronischen Gelbfieberkarte (e-Yellow Card) für deutsche Staatsangehörige gefordert.</p>
 <p><strong>Standardimpfungen:</strong></p>
 <p>Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß <a href="https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Impfkalender/impfkalender-node.html" target="_blank" rel="noopener">Impfkalender der STIKO</a> auf dem aktuellen Stand befinden. Aufgrund wiederholter Ausbrüche sollte insbesondere ein adäquater Impfschutz für Masern und Diphtherie sichergestellt werden.</p>
 <h3>Medizinische Versorgung</h3>
 <p>Die medizinische Versorgung in Nigeria ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb der großen Zentren fehlt vielerorts medizinisches Fachpersonal. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung ist in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie etlichen Privatkliniken gewährleistet. Die Apotheken haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die <a href="https://dtg.org/index.php/liste-tropenmedizinischer-institutionen/arztsuche.html" target="_blank" rel="noopener">DTG</a> zu finden.</li>
  <li>Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.</li>
  <li>Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.</li>
 </ul>
 <h3>Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen</h3>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/gelbfieber-2562864" target="_blank" rel="noopener">Gelbfieber</a> und <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/malaria-2533132" target="_blank" rel="noopener">Malaria</a> sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Für beide Erkrankungen besteht ein ganzjährig hohes Infektionsrisiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an der gefährlichen Malaria tropica (<em>P. falciparum</em>) beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die <a href="https://dtg.org/images/Empfehlungen/Malariaempfehlungen/Afrika.pdf" target="_blank" rel="noopener">DTG</a> zur Verfügung.</p>
 <p>Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig landesweit auftreten können: <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/chikungunyafieber-2562870" target="_blank" rel="noopener">Chikungunyafieber,</a> <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/denguefieber-2436520" target="_blank" rel="noopener">Denguefieber,</a> <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/leishmaniasis-2562904" target="_blank" rel="noopener">Leishmaniasis,</a> <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/lymphatische-filariosen-2628714" target="_blank" rel="noopener">lymphatische Filariosen,</a> <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/wnf-2562880" target="_blank" rel="noopener">West-Nil-Fieber</a> und <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/zikavirus-infektionen-2562866" target="_blank" rel="noopener">Zikavirus-Infektionen.</a></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich den ganzen Tag über konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658" target="_blank" rel="noopener">Schutz vor Insekten.</a></li>
  <li>Es gibt Impfungen gegen Gelbfieber, Chikungunya- und Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.</li>
 </ul>
 <blockquote>
  <ul class="rte--list">
   <li>Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.</li>
  </ul>
 </blockquote>
 <p>Das in Nigeria vorwiegend im ländlichen Bereich vorkommende <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/krim-kongo-fieber-2628722" target="_blank" rel="noopener">Krim-Kongo-Fieber</a> wird durch Zecken übertragen. Überträger der in Nigeria mittlerweile seltenen <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/afrikanische-schlafkrankheit-2628724" target="_blank" rel="noopener">afrikanischen Schlafkrankheit</a> sind Tsetsefliegen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich insbesondere bei Aufenthalten im Freien vor Zecken und Tsetsefliegen. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658" target="_blank" rel="noopener">Schutz vor Insekten.</a></li>
 </ul>
 <h3>Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene</h3>
 <p>Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle und <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/shigellose-2628936" target="_blank" rel="noopener">Shigellose</a> auf. <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/cholera-2433480" target="_blank" rel="noopener">Cholera</a> hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/virushepatitis-2562874" target="_blank" rel="noopener">Virushepatitis A und E</a><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/virushepatitis/2562874">)</a> und <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/typhus-2565670" target="_blank" rel="noopener">Typhus</a> können auch Reisende betreffen. Für <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/virushepatitis-2562874" target="_blank" rel="noopener">Hepatitis E</a> gibt es in Nigeria keine Nachweismöglichkeit. In Nigeria wurde <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2517492-2517492" target="_blank" rel="noopener">Poliomyelitis</a> (cVDPV2) nachgewiesen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie unsere grundlegenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hygiene-2628944" target="_blank" rel="noopener">Hygienehinweise.</a></li>
  <li>Lassen Sie sich hinsichtlich einer Typhus-Impfung beraten.</li>
  <li>Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über 4 Wochen sollte laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter 4 Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2517492-2517492" target="_blank" rel="noopener">Poliomyelitis-Impfung.</a></li>
  <li>Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder Katastrophenhelfer tätig sind.</li>
 </ul>
 <h3>Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen</h3>
 <p>In Nigeria besteht ein Risiko für <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/meningokokken-erkrankungen-2553652" target="_blank" rel="noopener">Meningokokken-Erkrankungen,</a> <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/lassafieber-2562902" target="_blank" rel="noopener">Lassa-Fieber</a> und <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/tbc-2562914" target="_blank" rel="noopener">Tuberkulose.</a> Diese Erkrankungen werden durch engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Die höchsten Erkrankungszahlen von Meningokokken-Erkrankungen und Lassafieber treten in der Trockenzeit von Dezember bis April auf.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser.</li>
  <li>Beachten Sie lokale Warnungen.</li>
  <li>Lassen Sie sich bzgl. einer Meningokokken ACWY-Impfung ärztlich beraten.</li>
 </ul>
 <p>Durch sexuelle Kontakte können neben klassischen Geschlechtskrankheiten wie Syphillis oder Gonorrhoe in Nigeria insbesondere Erkrankungen wie <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hiv-2628942" target="_blank" rel="noopener">AIDS,</a> <a href="https://www.diplo.de/r/-/2694836">Mpox</a> oder bestimmte Viruserkrankungen der Leber (<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/virushepatitis-2562874" target="_blank" rel="noopener">Virushepatitis B, C, D</a>) übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.</li>
  <li>Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.</li>
 </ul>
 <h3>Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen</h3>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/hantavirus-infektionen-2562872" target="_blank" rel="noopener">Hantavirus-Infektionen</a> und <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/leptospirose-2519598" target="_blank" rel="noopener">Leptospirose</a> werden i.d.R. durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/lassafieber-2562902" target="_blank" rel="noopener">Lassafieber</a> kann darüber hinaus auch durch Kontakt mit Wildfleisch („bush meat“) übertragen werden. Eine Ansteckung mit <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/tollwut-2562878" target="_blank" rel="noopener">Tollwut</a> erfolgt über Hunde, Affen und Flughunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/vogelgrippe-2562888" target="_blank" rel="noopener">Vogelgrippe</a> kann durch Kontakt zu Vögeln und Geflügel übertragen werden. Vor allem in ländlichen Regionen kommen Giftschlangen vor.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Meiden Sie auf Reisen grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.</li>
  <li>Sollten Sie von einem Hund, Affen, Flughund oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind in Nigeria nur begrenzt erhältlich.</li>
  <li>Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.</li>
  <li>Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs.</li>
  <li>Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich ist.&nbsp;&nbsp;&nbsp;</li>
 </ul>
 <h3>Weitere Gesundheitsgefahren</h3>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schistosomiasis-2562868" target="_blank" rel="noopener">Schistosomiasis</a> ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosoma übertragen werden.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.</li>
 </ul>
 <p>Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. In der Trockenzeit sowie in der Harmattan-Saison kommt es im ersten Jahresquartal zur besonderen Luftbelastung.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den <a href="https://waqi.info/de">World Air Quality Index.</a></li>
 </ul>
 <p>Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich z.B. über die App <a href="https://www.who.int/news/item/21-06-2022-sunsmart-global-uv-app-helps-protect-you-from-the-dangers-of-the-sun-and-promotes-public-health">SunSmart</a> über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.</li>
 </ul>
 <p>Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.</li>
  <li>Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.</li>
 </ul>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2519600-2519600" target="_blank" rel="noopener"><strong>Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss</strong></a></p>
 <h2>Länderinfos zu Ihrem Reiseland</h2>
 <p>Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.</p>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/nigeria-node" target="_self">Mehr</a></p>
 <h2>Weitere Hinweise für Ihre Reise</h2>
 <p><a class="embedFloat--left embedFunctional--info" href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/301216-301216"> Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise</a></p>
 <p>&nbsp;</p>
</div>]]></description><pubDate>Tue, 29 Sep 2026 11:00:00 +0200</pubDate><lastBuildDate>Tue, 29 Sep 2026 11:12:04 +0200</lastBuildDate><guid>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/nigeriasicherheit-205788</guid></item><item><title>Ägypten: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)</title><link>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/aegyptensicherheit-212622</link><description><![CDATA[<div>
 <p>Letzte Änderungen:&nbsp;</p>
 <p><span>Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten</span></p>
 <p><span>Einreise und Zoll - Visum</span></p>
 <p><span>Redaktionelle Änderungen</span></p>
 <p>&nbsp;</p>
</div><div>
 <blockquote class="info-box">
  <p><strong>Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:</strong>
   <br>
   - Abonnieren Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/presse/newsletter" target="_blank" rel="noopener">Newsletter</a> oder nutzen Sie unsere <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/app-sicher-reisen/350382" target="_self">App „Sicher Reisen“.</a>
   <br>
   - Registrieren Sie sich in unserer <a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin" target="_blank" rel="noopener">Krisenvorsorgeliste.</a>
   <br>
   - Beachten Sie die Hinweise im <a href="https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html">Ratgeber für Notfallvorsorge und &nbsp;des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.</a>
   <br>
   - Bitte beachten Sie die Hinweise unter <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/coronavirus/2309820-2309820" target="_blank" rel="noopener">COVID-19.</a>
   <br>
   - Achten Sie auf einen ausreichenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/350944" target="_blank" rel="noopener">Reisekrankenversicherungsschutz.</a>
   <br>
   - Erkundigen Sie sich vorab bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes</a> zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
   <br>
   - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
   <br>
   - Beachten Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/haftungsausschluss-2500954" target="_blank" rel="noopener"><strong>Haftungsausschluss</strong></a>&nbsp;und den Hinweis zu&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/inhalte-anderweitiger-anbieter-2500956" target="_blank" rel="noopener"><strong>Inhalten anderweitiger Anbieter.</strong></a>
   <br>
   &nbsp;</p>
 </blockquote>
 <h2>Aktuelles</h2>
 <h3>Sicherheitslage</h3>
 <p>Die Sicherheitslage in den Ländern um den Persischen Golf ist volatil; es kommt trotz der im Juni 2026 zwischen den USA und Iran unterzeichneten Absichtserklärung zur Beendigung der militärischen Auseinandersetzung wieder vermehrt zu militärischen Schlägen gegen Ziele in der Region. Zahlreiche Fluggesellschaften haben den Flugbetrieb in die Region aufgrund von Sicherheitsbedenken erneut eingestellt oder eingeschränkt.&nbsp;</p>
 <p>Sicherheitsrelevante Auswirkungen auch auf Länder, die wie Ägypten nicht unmittelbar am Konflikt beteiligt sind, können im Fall einer weiteren Verschärfung der Sicherheitslage im Nahen und Mittleren Osten nicht ausgeschlossen werden. Zudem besteht weiterhin das Risiko von Einschränkungen für den Flugverkehr, inklusive der Stornierung von Flügen und anhaltender Sperrung von Lufträumen.&nbsp;</p>
 <p>Am 29. Juli 2026 kam es zu Bränden auf zwei Schiffen im Hafen von Damietta (Nordägypten), offenbar ausgelöst durch Drohnen.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Lassen Sie bei Reisen nach Ägypten besondere Vorsicht walten und achten Sie auf Ihre persönliche Krisenvorsorge!</strong></li>
  <li>Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die Medien.</li>
  <li>Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.</li>
  <li>Meiden Sie die Nähe von Militäreinrichtungen.</li>
  <li><span>Seien Sie sich des erhöhten Risikos im Umfeld US-amerikanischer, jüdischer und israelischer Einrichtungen im Kontext des militärischen Konflikts zwischen Iran und den USA bewusst und meiden Sie diese möglichst weiträumig.</span></li>
  <li>Generell wird allen Reisenden weltweit empfohlen, sich auf die <a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin"><span>Krisenvorsorgeliste</span></a><span> des Auswärtigen Amts einzutragen und die dort hinterlegten Daten regelmäßig zu aktualisieren.</span></li>
 </ul>
 <h2>Sicherheit - Teilreisewarnung</h2>
 <p><strong>Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel, das ägyptisch-israelische Grenzgebiet </strong>(mit Ausnahme von Taba)<strong> und entlegene Gebiete der Sahara wird gewarnt, </strong><em><span>siehe Terrorismus – Sinai-Halbinsel.</span></em>
  <br>
  <strong>Von unbegleiteten, individuellen Ausflügen und Überlandfahrten im Süden der Sinai-Halbinsel wird abgeraten.&nbsp;</strong></p>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/laenderinformationen" target="_blank" rel="noopener">Angriffe der Huthi-Miliz im Roten Meer</a></p>
 <h3>Terrorismus</h3>
 <p>Die Sicherheitslage in Ägypten ist aktuell insgesamt stabil und ruhig.</p>
 <p><span>Es besteht jedoch landesweit ein Risiko terroristischer Anschläge. Auch angesichts der fortgesetzten militärischen Auseinandersetzungen in der Region&nbsp;kann nicht ausgeschlossen werden, dass es in Ägypten erneut zu sicherheitsrelevanten Vorfällen einschließlich terroristisch motivierter Angriffe kommt.</span></p>
 <p><span>In der Vergangenheit (zuletzt 2022) fanden terroristische Anschläge insbesondere in der Sinai-Region statt und richteten sich meist gegen ägyptische Sicherheitsbehörden, teilweise gegen koptische Einrichtungen und vereinzelt auch gegen ausländische Ziele und Staatsangehörige.</span></p>
 <p>Auch nach Aufhebung des Ausnahmezustandes 2021 haben die Sicherheitskräfte und das Militär im Zuge der Terrorismusbekämpfung erhebliche Eingriffsbefugnisse. Vor allem nachts ist mit verstärkten Kontrollen durch Sicherheitskräfte zu rechnen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Lassen Sie bei Reisen nach Ägypten, einschließlich der Touristengebiete am Roten Meer, besondere Vorsicht walten.</li>
  <li>Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen stets aufmerksam.</li>
  <li>Beachten Sie den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/weltweiter-sicherheitshinweis-1796970" target="_blank" rel="noopener">weltweiten Sicherheitshinweis.</a></li>
 </ul>
 <h4><em>Sinai-Halbinsel</em></h4>
 <p><strong>Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel</strong>, das Gouvernorat Nordsinai (inklusive Grenzgebiet zum Gazastreifen)&nbsp;<strong>sowie das ägyptisch-israelische Grenzgebiet - </strong>mit Ausnahme des unmittelbaren Küstenabschnitts und des Grenzortes Taba<strong> - wird gewarnt.&nbsp;</strong><span><strong>Vor Nutzung der Straße von Suez nach Taba wird ebenfalls gewarnt.</strong></span>
  <br>
  <br>
  In diesen Regionen finden militärische Operationen statt, da&nbsp;es&nbsp;in der Vergangenheit zu terroristischen Anschlägen kam.
  <br>
  Im<strong> Süden der Sinai-Halbinsel</strong>, das Gouvernorat Südsinai mit den Küstenorten Sharm el-Sheikh, Dahab, Nuweiba und Taba am Roten Meer, <strong>wird von unbegleiteten, individuellen Ausflügen und Überlandfahrten abgeraten</strong>.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Beachten Sie zusätzlich die Hinweise von Hotels und Reiseveranstaltern.</span></li>
  <li>Buchen und unternehmen Sie Tauch- und Schnorcheltouren, Bergwanderungen sowie Ausflüge in die Wüste nur in hierfür lizenzierter ortsansässiger Begleitung.</li>
 </ul>
 <h4><em>Übrige Landesteile</em></h4>
 <p><strong>Vor Reisen in entlegene Gebiete der Sahara einschließlich der Grenzgebiete zu Libyen und Sudan wird gewarnt.</strong></p>
 <p>Die ägyptischen Behörden haben die Grenzregionen zu Libyen und&nbsp;Sudan zu Sperrgebieten erklärt und Reisen dorthin untersagt. Die Ausdehnung der bestehenden Sperrgebiete unterliegt ständigen Veränderungen.</p>
 <p>Ausflugsziele, die sich in den entlegenen westlichen und südlichen Wüstengebieten befinden, können grundsätzlich mit einer Sondergenehmigung bereist werden. Die Reise muss mit einem durch das Tourismusministerium anerkannten Reiseanbieter erfolgen. Auch bereits genehmigte Wüstenexkursionen können durch Militär und Sicherheitsbehörden kurzfristig untersagt werden.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Nehmen Sie nur an professionell organisierten und ortskundig begleiteten Wüstenexkursionen mit anerkannten Reiseanbietern teil.</li>
  <li>Bereisen Sie keinesfalls Ausflugsziele jenseits gesicherter Orte und Straßenverbindungen.</li>
  <li>Unternehmen Sie Überlandfahrten nur mit ortskundiger Begleitung.</li>
 </ul>
 <h3>Innenpolitische Lage</h3>
 <p>Die innenpolitische Lage in Ägypten ist angespannt (u.a. verstärkt durch die regionalen Konflikte), aber stabil. Demonstrationen, u.a. auch mit Festnahmen, <span>können vor allem in Kairo und anderen Städten nicht ausgeschlossen werden.</span></p>
 <p>2023 kam es auf dem Sinai zu einem Einschlag durch Flugkörper (vermutlich fehlgeleitete Drohnen), bei dem mehrere Menschen verletzt wurden.</p>
 <p>Im Zuge der Terrorismusbekämpfung haben Sicherheitskräfte und Militär erhebliche Eingriffsbefugnisse. Vor allem nachts und bei Demonstrationen ist mit verstärkten Kontrollen durch die Sicherheitskräfte zu rechnen.</p>
 <p><span>Kritische Äußerungen über Ägypten und politische Kommentare, auch in den sozialen Medien, können unter anderem als strafbare Beleidigung und Diffamierung Ägyptens oder des Staatspräsidenten bzw. als strafbares „Verbreiten falscher Nachrichten“ angesehen werden und eine Strafverfolgung nach sich ziehen.&nbsp;Personenkontrollen (auch durch Polizisten in Zivil) und Durchsuchungen u.a. von Mobiltelefonen kommen vor. Weigerungen, den (zivil-) polizeilichen Aufforderungen Folge zu leisten, können zumindest kurzfristige Freiheitsbeschränkungen bzw. Festnahmen zur Folge haben.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Seien Sie wachsam und informieren Sie sich über die lokalen Medien oder Ihren Reiseveranstalter.</li>
  <li>Beachten Sie Hinweise der Hotels und Reiseveranstalter.</li>
  <li>Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen wie z.B. nach dem Freitagsgebet vor Moscheen weiträumig<strong>.</strong></li>
  <li>Nicht offiziell&nbsp;genehmigte Demonstrationen und Proteste sind verboten, die Teilnahme hieran kann zu Strafverfolgung führen.</li>
  <li>Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen, wie z. B. nach dem Freitagsgebet vor Moscheen, weiträumig. Nicht offiziell genehmigte Demonstrationen und Proteste sind verboten; eine Teilnahme kann zu Strafverfolgung führen.</li>
  <li>Seien Sie sich Ihres Verhaltens und Ihrer Äußerungen in der Öffentlichkeit und in sozialen Medien bewusst.</li>
 </ul>
 <h3>Minengefahr</h3>
 <p>Minenfelder sind häufig unzureichend gekennzeichnet, insbesondere auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Seien Sie in den genannten Gebieten vorsichtig und bleiben Sie auf regulären Straßen und Wegen.</li>
  <li>Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.</li>
 </ul>
 <h3>Kriminalität</h3>
 <p><span>Die Kriminalitätsrate ist in Ägypten vergleichsweise niedrig, auch wegen einer an vielen Orten hohen Polizeipräsenz im öffentlichen Raum. Insbesondere in den Städten kann es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen kommen.&nbsp;</span>
  <br>
  <span>In den Urlaubsgebieten wie z.B. Hurghada&nbsp;kommen sexuelle Übergriffe u.a. auch in Hotelanlagen vor; zudem sind teilweise betrügerische bzw. erpresserische Verhaltensweisen bei Taxifahrern zu beobachten.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Lassen Sie die übliche Vorsicht walten und seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie allein reisen, auch z.B. als letzter Fahrgast in Sammeltaxis.</li>
  <li>Vermeiden Sie insbesondere als alleinreisende Frau Spaziergänge in Großstädten und außerhalb von Touristenzonen bei Dunkelheit.</li>
  <li><span>Nutzen Sie bevorzugt App-basierte Fahrdienstleister, bei denen der Fahrpreis vor Beginn der Fahrt festgelegt wird. Herkömmliche Taxis sollten nur mit eingeschaltetem Taxameter bzw. nach vorab ausgehandeltem Fahrpreis genutzt werden - zahlen Sie nach dem Aussteigen durch das Fenster. Informieren Sie sich vor Fahrtantritt, z. B. in Ihrem Hotel, über das Fahrtziel und den ungefähren Fahrpreis.</span></li>
  <li>Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.</li>
  <li>Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.</li>
  <li>Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.</li>
  <li>Die Touristenpolizei ist unter der Nummer 126 erreichbar, die lokale Polizei unter 122. Meist besteht die Möglichkeit, mit Englisch sprechendem Personal verbunden zu werden.</li>
  <li>Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.</li>
 </ul>
 <h2>Natur und Klima</h2>
 <p>Ägypten liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.</p>
 <p>Das Klima reicht von mediterran an der Mittelmeerküste und im Nildelta bis wüstenhaft in Kairo, Mittel- und Oberägypten. <span>Vor allem im Frühjahr kann es zu Sandstürmen (</span><em><span>„khamsim“) </span></em><span>kommen</span><em><span>,&nbsp;</span></em><span>wobei örtlich in Einzelfällen mit stark eingeschränkter Sichtweite, schlechter Luftqualität, selten auch mit gefährlichen Stürmen und heftigem Regen zu rechnen ist.&nbsp;</span></p>
 <p>In seltenen Fällen kann es zu tödlichen Vorfällen mit Haien kommen.&nbsp;</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich über Ihren Reiseanbieter und über die lokalen und internationalen Medien zu aktuellen Wetterereignissen.</li>
  <li>Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Hotel oder Reiseveranstalter zu Gefahren durch Wildtiere und verfolgen Sie die Nachrichten.</li>
  <li>Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben des <a href="https://www.gfz-potsdam.de/presse/infothek" target="_blank" rel="noopener">Deutschen GeoForschungsZentrums</a> vertraut.</li>
 </ul>
 <h2>Reiseinfos</h2>
 <h3>Infrastruktur/Verkehr</h3>
 <p>Es gibt ein Inlandsflugnetz, eingeschränkten Eisenbahnverkehr und ein auf Hauptstrecken recht gut ausgebautes Straßennetz. Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen sind teilweise unzureichend.</p>
 <p><span>Das ägyptische Schienennetz ist teilweise veraltet. Es kommt immer wieder zu schweren Unfällen, auch mit Todesopfern. Mit kurzfristigen Zugausfällen ist insbesondere auf Nebenstrecken zu rechnen. Für Ausländer gelten gesonderte Tarife sowie ggf. weitere Einschränkungen.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Die Sicherheitsstandards auf Fährschiffen, wie sie etwa zur Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht unbedingt internationalen Standards.</span></p>
 <p><span>In den letzten Jahren sind wiederholt schwere Unfälle mit Touristen- und Tauchbooten bzw. -schiffen vorgekommen, bei denen es zu Todes- und Vermisstenfällen kam. Auch deutsche Staatsangehörige waren betroffen.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Es gibt vielerorts lokal anmietbare Sammelbusse und Sondertaxis. Die Fahrweise von Fahrzeuglenkern ist oft äußerst riskant, das Unfallrisiko sehr hoch. Im Straßenverkehr kommt es regelmäßig zu schweren Unfällen, auch mit Toten und Schwerverletzten.</span></p>
 <p><span>Aufgrund des schlechten technischen Zustands von Fahrzeugen, Geräten und Ausstattungen wie z.B. Heißluftballons, Tauchausrüstungen und Quads, passieren Unfälle verhältnismäßig oft.</span></p>
 <p><span>Besonders in den heißen Sommermonaten kann es aufgrund von veralteten Stromleitungen in Verbindung mit hohem Energieverbrauch zu Bränden in Hotels, Restaurants oder auf Schiffen kommen. In Unglücksfällen ist eine zeitnahe Umsetzung von Rettungsketten oder Brandbekämpfung nicht immer gegeben.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Prüfen Sie beim Besuch solcher Einrichtungen ausgeschilderte Rettungswege, deren freie Zugänglichkeit sowie die Ausstattung mit Mitteln zur Brandbekämpfung.</span></li>
 </ul>
 <p>Die meisten, touristisch interessanten Straßenverbindungen sind geteert, für Wüstenpisten ist ein Geländefahrzeug mit Allradantrieb (und entsprechendem Zubehör wie Sandblechen, Sandschaufel, Extrabenzin-/Dieselkanister etc.) notwendig. Für den Bereich des Sinai (Zufahrt zum Suez-Tunnel) existieren derzeit Zufahrtsbeschränkungen für Geländefahrzeuge.</p>
 <p>Für die Einreise mit eigenem Fahrzeug ist ein „Carnet de Passage“ und eine lokale Personenhaftpflichtversicherung erforderlich. Zudem wird häufig eine Kaution verlangt, die nicht immer vollständig zurückerstattet wird. Da ägyptische Fahrzeuge oft nur minimale Versicherungen für Personenschäden haben, sollte unbedingt eine zusätzliche Kaskoversicherung abgeschlossen werden.
  <br>
  Übliche verkehrsrechtliche Grundsätze und Vorschriften finden wenig Beachtung. Technischer Zustand und insbesondere die Beleuchtung von Fahrzeugen sind oft mangelhaft.
  <br>
  Es gilt die 0,0-Promillegrenze.
  <br>
  Bei Individualreisen mit eigenem Fahrzeug – von denen aufgrund der o.g. Hinweise derzeit ohnehin weitgehend abgeraten wird – ist zu beachten, dass die Versorgung mit Treibstoff (insbesondere Diesel) nicht in allen Gebieten Ägyptens uneingeschränkt sichergestellt ist.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie die bestehende <strong>Teilreisewarnung.</strong></li>
  <li>Verhalten Sie sich im Straßenverkehr auch als Fußgänger besonders vorsichtig.</li>
  <li>Überzeugen Sie sich bei Anmietung von Ausstattung und Fahrzeugen des technischen Zustands und der Wartung.</li>
  <li><span>Vermeiden Sie Nachtfahrten - Fahrzeuge und Fahrbahn sind häufig schlecht beleuchtet, die ohnehin riskante Fahrweise vieler Verkehrsteilnehmer ist nachts besonders gefährlich.</span></li>
  <li><span>Vermeiden Sie soweit wie möglich Langstreckenfahrten mit der Eisenbahn.</span></li>
  <li>Beachten Sie, dass beim Kauf von Zugtickets für Ausländer gesonderte Tarife gelten, die grundsätzlich in Fremdwährung (USD, EUR) zu begleichen sind. Nicht jede Zugverbindung kann von Ausländern gebucht werden.</li>
  <li><span>Lassen Sie bei der Nutzung von Tauchschiffen und -booten besondere Vorsicht walten. Lassen Sie sich umfassend über die technische Zertifizierung, Wartung, Sicherheitsmaßnahmen und -standards informieren und überzeugen Sie sich vor Ablegen persönlich von getroffenen Sicherheitsvorkehrungen.</span></li>
  <li><span>Die Touristenpolizei ist unter der Nummer 126 erreichbar, die lokale Polizei unter 122. Meist besteht die Möglichkeit, mit Englisch sprechendem Personal verbunden zu werden.</span></li>
 </ul>
 <h3>Führerschein</h3>
 <p>Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.</p>
 <h3>LGBTIQ</h3>
 <p><span>Homosexuelle Handlungen stehen in Ägypten nicht explizit unter Strafe. Jedoch bestehen weit gefasste Straftatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann – vor allem wenn sie offen gezeigt wird. Das ägyptische Strafgesetzbuch stellt „Unzucht“ (debauchery) unter Strafe. Strafverfolgungsbehörden und Gerichte berufen sich u.a. auf den entsprechenden Artikel und ein Gesetz zur Bekämpfung der Prostitution von 1961. Es sind in diesem Zusammenhang sowohl Geld- als auch Gefängnisstrafen vorgesehen.</span></p>
 <p><span>Bisher ist kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde. Verhaftungen und anschließende Abschiebungen von Ausländern sind dagegen bereits vorgekommen.</span></p>
 <p><span>Menschenrechtsorganisationen berichten, dass ägyptische Behörden auch Dating-Apps einsetzen, um LGBTIQ ausfindig zu machen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch ausländische Touristen Opfer dieses Vorgehens werden könnten.&nbsp;</span></p>
 <p><span>In Einzelfällen berichteten Transgender-Reisende von Kontrollen und Schwierigkeiten bei der Einreise bis hin zur Verweigerung der Einreise, insbesondere, wenn Name oder Foto im Reisepass nicht der Geschlechtsidentität entsprachen. Zur Einreise mit Reisepässen, in denen nicht das Geschlecht „M“ oder „F“ eingetragen ist, siehe </span><em><span>Einreise und Zoll – Reisedokumente.</span></em></p>
 <p><span>Anfang Juli 2026 wurde einem Kreuzfahrtschiff eines Anbieters für LGBTIQ-Reisen das Festmachen im Hafen von Alexandria verwehrt.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie auch die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/2223322-2223322" target="_blank" rel="noopener">allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.</a></li>
 </ul>
 <h3>Rechtliche Besonderheiten</h3>
 <p><span>Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten (Gefängnis-) Strafen geahndet; das mögliche Strafmaß bei Drogenvergehen sieht in besonders schweren Fällen die Todesstrafe vor. In den letzten Jahren ist es wiederholt zur Verhängung von zum Teil lebenslangen Haftstrafen gegen Ausländer wegen Drogendelikten gekommen.</span></p>
 <p><span>Bei Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit ohne Arbeitserlaubnis, der Nichtbefolgung polizeilicher Anordnungen oder bei Verhalten, das nach Auffassung der ägyptischen Behörden zu einer Schädigung des Bildes Ägyptens als Tourismusstandort führen kann, kann es zur Festnahme sowie unmittelbarer Ausweisung aus dem Land kommen.</span></p>
 <p><span>Das Fotografieren und Filmen von Einrichtungen, Fahrzeugen und Personal des Militärs und der Polizei ohne entsprechende Genehmigung ist nicht gestattet; dasselbe gilt für Gefängnisse bzw. Gebäude der Gefängnisverwaltung. Bei Verstoß drohen Beschlagnahme des Foto-/Filmapparates und Festnahme.</span></p>
 <p><span>Fotos vor bedeutenden Kulturstätten oder Denkmälern, die über das rein visuelle Festhalten einer Erinnerung hinausgehen, z. B. durch die Aufnahme einer spirituellen Handlung, provokante Posen oder nicht ortsangemessenes Verhalten können zu einer Festnahme durch die Polizei führen.</span></p>
 <p><span>Es sind Vorfälle bekannt, bei denen mutmaßliche Opfer von Straftaten ihrerseits durch die mutmaßlichen Täter angezeigt wurden. Zudem gab es Fälle, in denen es bis zur Klärung der Vorwürfe zu mehrstündigen Verhören durch Polizei oder Inhaftierung in einer Polizeistation gekommen ist. Die Haftbedingungen in Polizeistationen entsprechen nicht internationalen Standards. Eine Versorgung mit Trinkwasser, Lebensmitteln, Medikamenten und Hygieneartikeln durch die Behörden ist nicht immer gegeben. Das Nächtigen auf blankem Betonboden in Sammelzellen ist keine Seltenheit. In der Regel muss eine Versorgung durch vor Ort anwesende Familie oder Freunde sichergestellt werden.&nbsp;</span></p>
 <p><span>In einigen Fällen haben die ägyptischen Behörden die Deutsche Botschaft Kairo nicht oder nur verspätet über die Festnahme informiert. Betroffene sollten daher verlangen, dass die Deutsche Botschaft Kairo unverzüglich informiert wird, falls sie konsularisch betreut werden möchten.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Zugang zu einem Rechtsbeistand wurde mehrfach nicht gewährt. In einigen Fällen wurden Betroffene im Rahmen polizeilicher Ermittlungen aufgefordert, Dokumente in arabischer Sprache zu unterschreiben, z.B. über ein Fallenlassen der Anzeige, ohne dass ein Rechtsbeistand dieses zuvor hätte bewerten können.&nbsp;</span></p>
 <p><span>In Ägypten sind Prostitution und Ehebruch strafbar.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Bei kritischen Äußerungen über Ägypten und politischen Kommentaren in den Sozialen Medien ist besondere Vorsicht geboten. Solche können unter anderem als strafbare Beleidigung und Diffamierung Ägyptens und seiner Institutionen (z.B. Staatspräsident und Sicherheitskräfte) oder als strafbares „Verbreiten falscher Nachrichten“ verfolgt werden.&nbsp;</span></p>
 <p>Nicht offiziell genehmigte Demonstrationen und Proteste sind verboten, die Teilnahme hieran kann zu Strafverfolgung führen.</p>
 <p><span>Zu rechtlichen Besonderheiten bei der Einfuhr von bestimmten Gegenständen wie z.B. Drohnen siehe </span><em><span>Einreise und Zoll – Einfuhrbestimmungen</span></em><span>.</span></p>
 <h3>Geld/Kreditkarten</h3>
 <p><span>Landeswährung ist das ägyptische Pfund (EGP). Die Bezahlung mit Kreditkarten ist in den von Touristen frequentierten Hotels und Lokalen üblicherweise möglich. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten ist meist mit Kreditkarte, mit Debitkarten (Girocard, ggf. mit Maestro) nur bei Banken, möglich. Es gibt einen Höchstbetrag für Bargeldabhebungen pro Tag. Bei Bargeldabhebungen über die einschlägigen Bargeldtransferunternehmen wird oft der Reisepass als Identitätsnachweis verlangt.</span></p>
 <h2>Einreise und Zoll</h2>
 <p>Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Vertretungen Ihres Ziellandes.</a> Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.&nbsp;Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden <a href="http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html" target="_blank" rel="noopener">Zollbestimmungen</a> bei Einreise nach Deutschland.</p>
 <h3>Reisedokumente</h3>
 <p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Reisepass:</strong> Ja</li>
  <li><strong>Vorläufiger Reisepass:</strong> Ja</li>
  <li><strong>Personalausweis:</strong> Ja, aber siehe&nbsp;Anmerkungen</li>
  <li><strong>Vorläufiger Personalausweis:</strong> Nein</li>
  <li><strong>Kinderreisepass:</strong> Ja, nicht jedoch mit manuell geänderter&nbsp;Gültigkeit</li>
 </ul>
 <p><strong>Anmerkungen:</strong></p>
 <p>Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.</p>
 <p>Die Einreise mit dem Reisepass wird empfohlen. Der Personalausweis wird nicht von jeder Stelle innerhalb Ägyptens als ausreichendes Ausweisdokument angesehen, siehe auch <em>Reiseinfos – Geld/Kreditkarten</em>.</p>
 <p><span>Die Einreise mit Personalausweis ist möglich. Erfolgt die Einreise mit Personalausweis, sind zwei biometrische Passfotos mitzuführen. Das Visa on Arrival wird auf ein gesondertes Blatt geklebt, zusätzlich wird eines der biometrischen Passfotos zur Identifikation angebracht. Dieses Blatt ist während des Aufenthalts in Ägypten mitzuführen und bei Ausreise vorzulegen.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Laut offizieller Mitteilung sollen die bisherigen papierbasierten Ein- und Ausreisekarten (nicht zu verwechseln mit dem Visa on arrival) im Rahmen der Einführung eines vollständig digitalen Einreisesystems sukzessive entfallen.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Die Einreisemöglichkeit mit Personalausweis oder Reisepass bleibt hiervon unberührt bestehen. Verbindliche Informationen zur Einführung des digitalen Einreisesystems erteilt</span> die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/aegypten-node/vertretungenaegypten/212612"><span>zuständige ägyptische Auslandsvertretung.</span></a></p>
 <p><span>Für eine Einreise mit Reisepässen werden nur Pässe akzeptiert, in denen das Geschlecht mit „M“ (männlich) oder „F“ (weiblich) eingetragen ist, siehe auch&nbsp;</span><em>Reiseinfos - LGBTIQ.</em></p>
 <h3>Visum</h3>
 <p>Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum.</p>
 <p><em><span><strong>Visum vor der Einreise</strong></span></em></p>
 <p>Visa können vor Reiseantritt gegen eine Gebühr von 35 EUR zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 3 EUR (für ein einfaches Touristenvisum) bei der zuständigen ägyptischen Auslandsvertretung beantragt werden. Weitere Informationen bietet die <a href="https://egyptian-embassy.de/index.php/konsulat/visa-auswahl-formular"><span>Botschaft der Arabischen Republik Ägypten in Berlin.</span></a>
  <br>
  Es besteht auch die Möglichkeit, vorab ein sog. elektronisches Visum (eVisa) über das offizielle <a href="https://visa2egypt.gov.eg"><span>Webportal</span></a> zu beantragen.&nbsp;
  <br>
  Bei Einreise über den Flughafen Kairo International kann seit dem 1. September 2026 bereits <span class="underline">vor</span> Reisebeginn über die offizielle Webseite <a href="https://visaonarrival.gov.eg/home/landing"><span>Visaonarrival.gov.eg</span></a> gegen eine Gebühr von 30 USD zuzüglich 6 USD Bearbeitungsgebühr ein QR Code zur Einreise beantragt werden, siehe <em><span>Visum bei Einreise (on arrival) - Einreise am Flughafen Kairo International</span></em>.&nbsp;</p>
 <p><em><span><strong>Visum bei Einreise (on arrival)</strong></span></em></p>
 <p><span>Die Gebühr für ein Visum bei Einreise beträgt für eine einfache Einreise 30 USD (bzw. entsprechender Gegenwert in EUR) und ist an offiziellen Bankschaltern vor Erreichen der Grenzkontrolle zu entrichten. Abweichungen der Gebühren vor Ort sind möglich.&nbsp;</span></p>
 <p><em><span>Einreise am Flughafen Kairo International&nbsp;</span></em></p>
 <p><span>Seit dem 1. September 2026 werden die herkömmlichen Visasticker durch digitale QR-Codes ersetzt. Die Umstellung erfolgt zunächst nur am Internationalen Flughafen in Kairo.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Reisende erhalten den QR-Code bei Ankunft („Visa on arrival“) an Selbstbedienungsterminals im Flughafen Kairo oder an Bankschaltern vor der Grenzkontrolle. Die Bezahlung an den Selbstbedienungsterminals soll ausschließlich per Kartenzahlung möglich sein. Reisende, die keine Kreditkarte mitführen, können den QR-Code gegen Barzahlung (36 USD bzw. entsprechender Gegenwert in EUR) an Bankschaltern erwerben.</span></p>
 <p><span>Aufgrund der Umstellung auf das neue Verfahren ist mit Verzögerungen bei der Einreise zu rechnen. Verbindliche Informationen zur Einführung des digitalen Einreisesystems erteilt die&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/aegypten-node/vertretungenaegypten/212612"><span>zuständige ägyptische Auslandsvertretung.</span></a></p>
 <h4><em>Kontrollen/Verstöße</em></h4>
 <p>In jüngster Zeit wurden Kontrollen des Aufenthaltszweckes verstärkt und die Geldstrafen bei Verstößen merklich erhöht. Bei Verstößen gegen den Aufenthaltszweck, Überziehen der gültigen Visumsdauer (sog. „Overstay“) oder der Teilnahme an nicht genehmigten Demonstrationen/sonstigen politischen Aktionen kam es zuletzt zu Ausweisungen/Abschiebungen durch die ägyptischen Behörden. Davon waren auch deutsche Staatsangehörige betroffen.&nbsp;</p>
 <p><span>Gegen Personen, die infolge von Verstößen gegen den Aufenthaltszweck, die Gültigkeitsdauer des Visums oder aus anderen Gründen ausgewiesen oder abgeschoben wurden, werden in der Regel längere oder permanente Einreisesperren verhängt. Reisende erfahren oftmals erst beim Versuch einer erneuten Einreise an ägyptischen Flughäfen und nicht schon bei Check-In am Ausgangsflughafen von einer bestehenden Einreisesperre.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Beachten Sie, dass es sich bei „Visa on arrival“ grundsätzlich um Tourismusvisa handelt. Reisende mit Dienst- und Diplomatenpässen müssen zwingend vorab ein Visum bei der zuständigen ägyptischen Auslandsvertretung beantragen.</span></li>
  <li><span>Klären Sie ggf. bei der für Sie zuständigen&nbsp;</span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/aegypten-node/vertretungenaegypten/212612"><span>ägyptischen Auslandsvertretung</span></a><span> vorab, welche Visumskategorie Sie für Ihren Reisezweck benötigen.</span></li>
 </ul>
 <h4><em><span>Einreise über den internationalen Flughafen Sharm el Sheik</span>:</em></h4>
 <p><span>Bei Einreise zu touristischen Zwecken kann am internationalen Flughafen Sharm El Sheikh ein Visum „on arrival“ mit Gültigkeit für ganz Ägypten erworben werden (Kosten 30 USD).</span>
  <br>
  <span>Alternativ kann eine Einreiseerlaubnis (sog. Sinai-Visum) als Stempel in den Pass eingetragen werden, die zu einem Aufenthalt von bis zu 15 Tagen <span class="underline">ausschließlich</span> in den Orten Nuweiba, Taba, Sharm El Sheikh und Dahab berechtigt.</span></p>
 <h4><em><span>Einreise über den Grenzübergang Taba:</span></em></h4>
 <p><span>Bei einer Einreise über den Grenzübergang Taba kann eine Einreiseerlaubnis (sog. Sinai-Visum) als Stempel in den Pass eingetragen werden, die zu einem Aufenthalt von bis zu 15 Tagen <span class="underline">ausschließlich</span> in den Orten Nuweiba, Taba, Sharm El Sheikh und Dahab berechtigt.&nbsp;</span>
  <br>
  <span>Bei Verlassen des Grenzübergangs Taba und Weiterreise auf den Sinai ist eine Gebühr („border tax“) in Höhe von 120 USD zu entrichten.</span>
  <br>
  <span>Bei Einreise über die Landgrenze in Taba und Weiterreise zu Zielen außerhalb der Sinai-Halbinsel müssen grundsätzlich ein Visum „on arrival“ (30 USD) und ein Garantieschreiben einer Tourismusagentur (ca. 25 USD) erworben sowie eine Grenzgebühr („border tax“) in Höhe von 120 USD bezahlt werden.</span>
  <br>
  <span>Bei einer Einreise mit einem Fahrzeug fallen weitere Gebühren in Höhe von ca. 100 USD sowie Parkgebühren an.</span>
  <br>
  <br>
  <span>Gebühren können ausschließlich in USD und in bar entrichtet werden.&nbsp;</span>
  <br>
  <span>Seit März 2026 können Gebühren für die Einreise über Taba auch kurzfristig angehoben werden. Es wird empfohlen, ausreichend Bargeld in USD in neuen, unbeschädigten Banknoten mitzunehmen. Am Grenzübergang Taba besteht die Möglichkeit, Bargeld zu wechseln nur eingeschränkt (EUR bzw. NIS); Geldautomaten geben nur EGP aus.</span></p>
 <h3><em>Ausreise</em></h3>
 <p><span>Gesetzliche Regelungen in Ägypten erlauben Charterflüge aus dem/ins Ausland nur als Gesamtpaket, das einen Ein- und Ausreiseflug umfasst. Passagieren wurde bereits der Antritt des Rückfluges verweigert, wenn die Einreise mit einem Linienflug erfolgte und für die Ausreise ein Charterflug gebucht wurde - insbesondere, wenn ein Aufenthalt von mehr als einem Monat vorlag oder die Ausreise über einen anderen Flughafen erfolgt als die Einreise.</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Bitte erkundigen Sie sich bei Zweifeln vor Buchung bei Ihrer Fluggesellschaft oder Ihrem Reisebüro, ob Ihr Flug als Charter- oder Linienflug gilt.</li>
 </ul>
 <h3>Hinweise für Doppelstaater</h3>
 <p>Reisende, auch minderjährige Kinder, die neben der deutschen auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen, z.B. durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil, werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen).</p>
 <h3>Einreise über den internationalen Flughafen Sharm El Sheikh und aus Israel über den Grenzübergang Taba&nbsp;</h3>
 <p><span>Sofern vor Reiseantritt kein Visum bei einer ägyptischen Auslandsvertretung beantragt wurde, kann bei Einreise zu touristischen Zwecken über den internationalen Flughafen Sharm El Sheikh aus dem Ausland und aus Israel über den Grenzübergang Taba ein Visum „on arrival“ mit räumlicher Gültigkeit für ganz Ägypten beantragt werden (Kosten 25 USD bzw. entsprechender Gegenwert in EUR, siehe </span><em><span>Visum</span></em><span>). Alternativ kann eine kostenfreie Einreiseerlaubnis, die zu einem Aufenthalt bis zu 15 Tagen <span class="underline">ausschließlich</span> in den Orten Nuweiba, Taba, Sharm El Sheikh und Dahab berechtigt, als Stempel in den Pass eingetragen werden.&nbsp;</span></p>
 <h3>Minderjährige</h3>
 <p>Nach ägyptischem Recht dürfen Minderjährige (unter 21 Jahren), die (auch) die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen, ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft in Kairo ist für diesen Personenkreis in der Regel nicht möglich.</p>
 <h3>Einfuhrbestimmungen</h3>
 <p><span>Fremdwährungen sind ab einem Gegenwert von 10.000 USD bei Einreise zu deklarieren. Die Wiederausfuhr von Beträgen über diesem Wert ist nur bei erfolgter Deklarierung bei Einreise erlaubt. Die Ein- und Ausfuhr ägyptischer Währung nach bzw. aus Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die&nbsp;</span><a href="https://www.experienceegypt.eg/en" target="_blank" rel="noopener"><span>ägyptische Tourismusbehörde.</span></a><span>&nbsp;</span></p>
 <p><span>Die Nichtbeachtung der geltenden Vorschriften zur Ein- und Ausfuhr von Bargeld kann zu strafrechtlicher Verfolgung inklusive Festnahme sowie Beschlagnahmung des Bargeldes führen.</span></p>
 <p><span>In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z.B. Korallen, Muscheln, versteinertes Holz), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden. Auch die Wiederausfuhr ägyptischer Altertümer, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.</span></p>
 <p><span>Die Einfuhr von Drohnen ohne eine vorher einzuholende Genehmigung der ägyptischen Zivilluftfahrtbehörde ist untersagt. Bei Feststellung im Rahmen der Einreisekontrollen durch den Zoll werden Drohnen beschlagnahmt, und es kann zu Verhaftungen und Strafverfolgung kommen, siehe auch Reiseinfos - </span><em><span>Rechtliche Besonderheiten</span></em><span>.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Auch bei der Einfuhr von Tauch- und Schnorchelrobotern, Satellitentelefonen, Walkie-Talkies, (Ziel-)Fernrohren, bestimmten GPS-fähigen Geräten (ausgenommen persönlich genutzte Smartphones) und vergleichbarer technischer Ausrüstung kann es bei der Einreise ohne die entsprechenden Genehmigungen zu Problemen bis hin zur Beschlagnahmung der betreffenden Geräte und strafrechtlicher Verfolgung kommen.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Ob und unter welchen Bedingungen benötigte Medikamente, beispielsweise starke Schmerzmittel oder Medikamente zur Behandlung von ADHS, nach Ägypten eingeführt werden dürfen, sollte vor Antritt der Reise bei den ägyptischen Auslandsvertretungen in Deutschland in Erfahrung gebracht werden.&nbsp;</span></p>
 <p><span>Die Einfuhr pornographischen oder erotischen Materials ist verboten.&nbsp;</span></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Nehmen Sie bei Zweifeln darüber, ob ein Gerät oder Medikament nach Ägypten eingeführt werden darf, vorab Kontakt mit der zuständigen ägyptischen Auslandsvertretung auf. Dies gilt insbesondere für Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen könnten.</span></li>
 </ul>
 <h3>Tiere</h3>
 <p>Für die Einfuhr von Haustieren sind grundsätzlich ein tierärztliches Gesundheitszeugnis, der Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung und ggf. auch Nachweise über Laboruntersuchungen und einer Titer-Bescheinigung – meist im Rahmen des EU-Heimtierausweises, übersetzt in englischer Sprache, nötig.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Erkundigen Sie sich bitte bei der <a href="http://www.egyptian-embassy.de/">ägyptischen Botschaft in Berlin.</a>&nbsp;</li>
 </ul>
 <h2>Gesundheit</h2>
 <h3>Impfschutz</h3>
 <p>Der Nachweis einer <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/gelbfieber-2562864" target="_blank" rel="noopener">Gelbfieberimpfung</a> wird für alle Personen ab einem Alter von neun Monaten gefordert, die aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet (sowie zusätzlich Eritrea, Ruanda, Somalia, Tansania oder Sambia) einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben. Falls bei Einreise aus den genannten Gebieten keine Gelbfieberimpfung nachgewiesen wird, können Reisende bis zu&nbsp;sechs Tage in Quarantäne genommen werden. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.</p>
 <p>Der Nachweis einer <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2517492-2517492" target="_blank" rel="noopener">Poliomyelitis-Impfung</a> innerhalb von 12 Monaten bis&nbsp;vier Wochen vor Einreise wird von allen Reisenden verlangt, die aus der Demokratischen Republik Kongo, Kenia, Niger oder Syrien einreisen. Die Impfung muss im Internationalen Impfausweis dokumentiert sein.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Es wird eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde,&nbsp;siehe </span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2517492-2517492"><span>Poliomyelitis-Impfung</span></a><span>.</span></li>
  <li>Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß <a href="https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Impfkalender/impfkalender-node.html">Impfkalender der STIKO</a> auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.</li>
  <li>Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch gegen Denguefieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.</li>
 </ul>
 <h3>Denguefieber</h3>
 <p>Dengueviren werden an der Küste zum Roten Meer (überwiegend Hurghada, vereinzelt El Gouna und Al-Qusair) durch tagaktive <em>Aedes</em>-Mücken übertragen. Berichte über aktuelle Infektionen gibt es auch im Gouvernement Südsinai (Scharm El-Scheich und Umgebung). Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/denguefieber-2436520" target="_blank" rel="noopener">Denguefieber.</a></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich zur Vermeidung von Denguefieber im Rahmen einer <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/251022/943b4cd16cd1693bcdd2728ef29b85a7/expositionsprophylaxeinsektenstiche-data.pdf" target="_blank" rel="noopener">Expositionsprophylaxe</a> insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.</li>
  <li>Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.</li>
 </ul>
 <h3>HIV/AIDS</h3>
 <p>Die Prävalenz von HIV im Land ist mit weniger als 0,1 % gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.</li>
 </ul>
 <h3>Durchfallerkrankungen (u.a. EHEC-Erkrankung)</h3>
 <p>Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/200206/8c414cbefcaad8d79d86d85552dd5db7/durchfallmerkblatt-data.pdf" target="_blank" rel="noopener">Durchfallerkrankungen.</a> Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. In den vergangenen Jahren wurden wiederholt Erkrankungen mit enterohämorrhagischen <em>Escherichia coli</em> (EHEC) gemeldet, die nach oder während eines Aufenthalts in Ägypten aufgetreten sind, insbesondere bei Rückkehr aus Hurghada und Marsa Alam. Als Komplikation dieser Erkrankung kann ein hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS) mit Gefahr des Nierenversagens entstehen. EHEC-Infektionsquellen in Ägypten sind vor allem roh verzehrtes Obst und Gemüse sowie nicht durchgegartes Rind- und Schafsfleisch. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie folgende grundlegende Hinweise:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.</li>
  <li>Verzichten Sie auf den Verzehr nicht durchgegarter Speisen.</li>
  <li>Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.</li>
  <li>Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.</li>
  <li>Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.</li>
  <li>Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.</li>
  <li>Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.</li>
  <li>Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.</li>
 </ul>
 <h3>Hepatitis C</h3>
 <p>Hepatitis C ist eine Form von Leberentzündung, verursacht durch das Hepatitis-C-Virus. Sie wird vorwiegend über Blutkontakte übertragen. Eine Hepatitis-C-Infektion verläuft meist asymptomatisch, wird aber oft chronisch. In diesem Zusammenhang kann es zu Spätfolgen wie Leberzirrhose oder Leberkrebs kommen. Bislang gibt es keine Impfung gegen den Erreger. Die Prävalenz der Hepatitis C im Land ist deutlich zurück gegangen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Lassen Sie bei jeder Form von Blutkontakten, auch Prozeduren wie Körperpiercing, Nadelstichtätowierungen, Rasuren oder Maniküre Vorsicht walten.</li>
 </ul>
 <h3><strong>Schistosomiasis (Bilharziose)</strong></h3>
 <p>Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern, insbesondere dem Nildelta, Niltal und den entsprechenden Nebenflüssen, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schistosomiasis-2562868" target="_blank" rel="noopener">Schistosomiasis.</a></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Vom Baden in Süßwassergewässern sollten Sie konsequent absehen.</li>
 </ul>
 <h3>Weitere Infektionskrankheiten</h3>
 <p>Leishmaniose und <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/wnf-2562880" target="_blank" rel="noopener">West-Nil-Fieber</a> kommen vor.</p>
 <h3>Medizinische Versorgung</h3>
 <p><span>In Kairo ist eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie nach wie vor selbst in den Haupttouristenzentren oft nicht westeuropäischem Standard. Hinweise zur medizinischen Versorgung in Ägypten bietet die </span><a href="https://kairo.diplo.de/eg-de/service/1504352-1504352"><span>Webseite</span></a><span> der Botschaft Kairo.</span> Krankenhaus- und Arztkosten können - insbesondere bei Hotelärzten - auch bei vermeintlich kleineren Eingriffen und Behandlungen äußerst hoch ausfallen. Die meisten Kliniken verlangen vor der Durchführung von Behandlungen und Operationen Vorkasse oder einen Nachweis über die Kostenübernahme. In einigen Fällen wurden Behandelte solange in Krankenhäusern festgehalten, bis eine Zahlung geleistet oder eine Zahlungsvereinbarung geschlossen wurde. Um den Druck zu erhöhen, behielten Krankenhäuser Reisedokumente ein.&nbsp;<span>In einigen Fällen ließen Krankenhäuser den Nachweis einer Auslandskrankenversicherung bzw. die Kostendeckungsbescheinigungen der jeweiligen Versicherung nicht gelten oder drohten mit Anzeige gegen die behandelten Personen. Bislang ist kein Fall bekannt, bei dem ein Krankenhaus tatsächlich eine Anzeige gestellt hätte.&nbsp;</span>Hingegen sind Fälle bekannt, in denen Krankenhäuser ehemalige Patientinnen und Patienten nach Rückkehr nach Deutschland per Mahnschreiben zur rückwirkenden Zahlung der Behandlungskosten aufgefordert haben. Das Gouvernorat Rotes Meer (u.a. Region Hurghada, Marsa Alam, Safaga) hat einen Beschwerdemechanismus eingeführt, anhand dessen sich Touristinnen und Touristen über überhöhte Behandlungskosten für erbrachte medizinische Versorgungsleistungen im Gouvernorat beschweren können. Die Beschwerdehotline kann ausschließlich über WhatsApp unter folgender Nummer erreicht werden: +20 1022029758.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Klären Sie ggf. vorab, ob Vorerkrankungen abgedeckt sind.</li>
  <li>Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.</li>
  <li>Lassen Sie sich vor der Reise durch eine reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte sind z. B. über die <a href="https://dtg.org/index.php/liste-tropenmedizinischer-institutionen/arztsuche.html" target="_blank" rel="noopener">DTG</a> zu finden.</li>
 </ul>
 <p><a href="https://diplo.de/-/2519600"><span><strong>Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss</strong></span></a></p>
 <h2>Länderinfos zu Ihrem Reiseland</h2>
 <p>Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.</p>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/aegypten-node" target="_self">Mehr</a></p>
 <h2>Weitere Hinweise für Ihre Reise</h2>
 <p><a class="embedFloat--left embedFunctional--info" href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/301216-301216"> Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise</a></p>
</div>]]></description><pubDate>Tue, 29 Sep 2026 10:45:00 +0200</pubDate><lastBuildDate>Tue, 29 Sep 2026 10:53:58 +0200</lastBuildDate><guid>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/aegyptensicherheit-212622</guid></item><item><title>Hongkong: Reise- und Sicherheitshinweise</title><link>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/hongkongsicherheit-200854</link><description><![CDATA[<div>
 <p>Letzte Änderungen:&nbsp;</p>
 <p><span>Sicherheit – Überwachung und Cybersicherheit</span></p>
 <p><span>Reiseinfos – Infrastruktur/Verkehr; Rechtliche Besonderheiten</span></p>
 <p><span>Einreise und Zoll - Einfuhrbestimmungen</span></p>
 <p><span>Redaktionelle Änderungen</span></p>
</div><div>
 <blockquote class="info-box">
  <p><strong>Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:</strong>
   <br>
   - Abonnieren Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/presse/newsletter" target="_blank" rel="noopener">Newsletter</a> oder nutzen Sie unsere <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/app-sicher-reisen/350382" target="_self">App „Sicher Reisen“.</a>
   <br>
   - Registrieren Sie sich in unserer <a href="https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin" target="_blank" rel="noopener">Krisenvorsorgeliste.</a>
   <br>
   - Beachten Sie die Hinweise im <a href="https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html">Ratgeber für Notfallvorsorge und &nbsp;des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.</a>
   <br>
   - Bitte beachten Sie die Hinweise unter <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/coronavirus/2309820-2309820" target="_blank" rel="noopener">COVID-19.</a>
   <br>
   - Achten Sie auf einen ausreichenden <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/350944" target="_blank" rel="noopener">Reisekrankenversicherungsschutz.</a>
   <br>
   - Erkundigen Sie sich vorab bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten" target="_blank" rel="noopener">Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes</a> zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
   <br>
   - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
   <br>
   - Beachten Sie unseren <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/haftungsausschluss-2500954" target="_blank" rel="noopener"><strong>Haftungsausschluss</strong></a>&nbsp;und den Hinweis zu&nbsp;<a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/inhalte-anderweitiger-anbieter-2500956" target="_blank" rel="noopener"><strong>Inhalten anderweitiger Anbieter.</strong></a></p>
 </blockquote>
 <h2>Sicherheit</h2>
 <h3>Terrorismus</h3>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/weltweiter-sicherheitshinweis-1796970" target="_blank" rel="noopener">weltweiten Sicherheitshinweis.</a></li>
 </ul>
 <h3>Innenpolitische Lage</h3>
 <p><span>Die Hongkonger Gesetzgebung zur nationalen Sicherheit von 2020 deckt ein sehr breites Spektrum an Sachverhalten ab und sieht für</span> weit gefasste Tatbestände (u.a. Sezession, Subversion, Terrorismus sowie Zusammenarbeit mit ausländischen Staaten) Strafandrohungen bis zu lebenslanger Haft vor<span>. Auch Handlungen und Äußerungen, die außerhalb Hongkongs getätigt werden, werden unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Betroffenen verfolgt.&nbsp;</span>
  <br>
  Seit dem 24. März 2026 ist bei Ermittlungen unter der Nationalen Sicherheitsgesetzgebung die Verweigerung der Herausgabe von Passwörtern und Zugangsdaten für verschlüsselte elektronische Geräte an die Sicherheitsbehörden sowie die Weitergabe von Informationen über diese Ermittlungen an Dritte strafbar.</p>
 <p>Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass deutsche Staatsangehörige in Hongkong (auch bei Einreise oder Transit) von Maßnahmen betroffen werden, die aufgrund der Sicherheitsgesetze getroffen werden.<span> Die Gesetze werden zudem rückwirkend angewandt, selbst wenn Vorgänge mehrere Jahre zurückliegen.</span></p>
 <h4><em>Überwachung und Cybersicherheit</em></h4>
 <p>Das Internet ist in Hongkong grundsätzlich frei zugänglich. Bis auf wenige Ausnahmen stehen soziale Medien, Messengerdienste und weitere Apps zur Verfügung. Die Nutzung von VPN-Diensten ist nicht verboten. Es ist dennoch damit zu rechnen, dass Onlineaktivitäten von Nutzern nachverfolgt, auf elektronischen Geräten hinterlegte Daten eingesehen und kopiert sowie elektronische Geräte manipuliert werden, z. B. wenn diese in Hotelräumen zurückgelassen werden. Kenntnis oder Zustimmung des Inhabers sind hierfür nicht erforderlich.</p>
 <h3>Kriminalität</h3>
 <p>Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl kommt an belebten Orten wie am Flughafen, in öffentlichen Transportmitteln und Hauptgeschäftsstraßen jedoch vor. Vereinzelte Überfälle insbesondere nachts und der Einsatz von K.-o.-Tropfen zwecks Betrug können nicht ausgeschlossen werden.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.</li>
  <li>Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.</li>
  <li>Lassen Sie Getränke in Bars und Clubs nicht unbeaufsichtigt.</li>
  <li>Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit&nbsp;oder wenden Sie sich an die Polizei.</li>
 </ul>
 <h2>Natur und Klima</h2>
 <p><span>Das Klima ist subtropisch mit milden, wechselhaften Wintern und feuchtheißen Sommern.</span>
  <br>
  <span>Hongkong wird regelmäßig von monsunartigen Regenfällen wie auch Taifunen getroffen, die Überschwemmungen und gefährliche Erdrutsche verursachen können. Im Fall einer Warnung der Stufe „Typhoon 8“ kann es zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen, Einschränkungen im Flugverkehr und Schließung aller öffentlichen Gebäude (einschließlich des Generalkonsulats) kommen.&nbsp;</span>Auch bei der Starkregenwarnstufe „Black Rain“ ist mit erheblichen Beeinträchtigungen und Schließungen öffentlicher Einrichtungen zu rechnen.
  <br>
  Hauptsaison für Taifune ist von Mai bis Oktober.&nbsp;</p>
 <p>Hongkong liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte und achten Sie auf Sturmwarnungen&nbsp;beim&nbsp;</span><a href="http://www.hko.gov.hk/contente.htm">Hongkonger Wetterdienst</a>.</li>
  <li><span>Beachten Sie die </span><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/200794-200794" target="_blank" rel="noopener"><span>Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland</span></a><span>&nbsp;bzw. die Hinweise des </span><a href="https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Mit-Naturgefahren-umgehen/Unwetter/unwetter_node.html" target="_blank" rel="noopener"><span>Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe</span></a><span> im Fall einer Sturmwarnung.</span></li>
  <li><span>Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.</span></li>
  <li><span>Wählen Sie im Notfall&nbsp;+852 2508 1234, eine Hotline für Touristen.</span></li>
  <li>Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben des <a href="https://www.gfz-potsdam.de/presse/infothek" target="_blank" rel="noopener">Deutschen GeoForschungsZentrums</a> vertraut.</li>
 </ul>
 <h2>Reiseinfos</h2>
 <h3>Infrastruktur/Verkehr</h3>
 <p><span>Es existieren gut funktionierende Metro- (MTR), Autobus- und Fährverbindungen. Zum Flughafen Chek Lap Kok gibt es eine Schnellbahn, ebenso nach Shenzhen und Guangzhou mit internationaler Passkontrolle.</span></p>
 <p><span>In Hongkong gilt Linksverkehr.</span><em><span>&nbsp;</span></em></p>
 <p><span>Mietwagen können je nach Anbieter erst mit 23 bzw. 25 Jahren angemietet werden, üblich ist jedoch ein Angebot mit Chauffeur.</span>&nbsp;</p>
 <p>In Autos, Taxis sowie Minibussen besteht Anschnallpflicht, deren Missachtung mit einer Geldbuße geahndet werden kann.</p>
 <p><span>Zwecks Teilnahme am öffentlichen Nahverkehr empfiehlt sich die Nutzung der aufladbaren Octopus Card bzw. Octopus App. Diese wird oft auch bei Taxifahrten als Zahlungsmittel akzeptiert und kann außerdem zusätzlich als Zahlungsmittel in Gastronomie und Einzelhandel verwendet werden</span></p>
 <h3>Führerschein</h3>
 <p>Der deutsche Führerschein wird zwar anerkannt; die Mitnahme des internationalen Führerscheins wird aber empfohlen.</p>
 <h3>LGBTIQ</h3>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/2223322-2223322" target="_self">allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.</a></li>
 </ul>
 <h3>Rechtliche Besonderheiten</h3>
 <p>Illegale Müllentsorgung und andere Arten der Verunreinigung werden in Hongkong mit Geldbußen geahndet. Dies gilt u.a. für das Wegwerfen von Zigarettenstummeln und Verpackungsmaterial jeglicher Art, Spucken außerhalb der zahlreich aufgestellten Abfallkörbe sowie Graffiti-Spray-Verunreinigungen.</p>
 <p>In öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Aufzügen sowie den meisten Gebäuden besteht Rauchverbot. Auch hier werden bei Verstößen Geldbußen erhoben.</p>
 <p>In der Öffentlichkeit sind der Besitz und die Nutzung von E-Zigaretten und ähnlichen Produkten untersagt. Auch der Import und die Herstellung sind verboten. Hierunter fallen alle Arten von E-Zigaretten, einschließlich sogenannte „Vapes“ und Tabakerhitzer. Verstöße können mit Geld-/Haftstrafen geahndet werden. Im Gepäck enthaltene Produkte müssen vor der Einreise entsorgt werden.</p>
 <p>Sowohl die Ein- und Ausfuhr als auch der Besitz von bereits geringer Mengen Drogen wie Cannabis, Kokain, Ketamin, Ecstasy oder Cannabidiol (CBD) werden mit langjährigen Haftstrafen belegt. In den letzten Monaten kam es vermehrt zu Verhaftungen ausländischer Reisender am Flughafen in Hongkong aufgrund des Verdachts auf Drogenschmuggel im Reisegepäck. Dies kommt auch vermehrt im Zusammenhang mit Betrugsmaschen vor. Reisende sind für den Inhalt des auf ihren Namen aufgegebenen Gepäcks verantwortlich.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Packen Sie Ihr Gepäck stets selbst und nehmen Sie keinerlei Pakete, Taschen, Gepäckstücke etc. für Dritte mit.</li>
 </ul>
 <p>Das Waffenrecht in Hongkong ist erheblich strenger als das in Deutschland. Grundsätzlich wird für nahezu jede Schusswaffe ein Berechtigungsschein allein für den Besitz benötigt, insbesondere für Gaspistolen und ähnliche Waffen. Ein Verstoß gegen das Waffenrecht Hongkongs wird hart geahndet und ist bereits dann gegeben, wenn die Waffe nur im Transitgepäck aufgefunden wird.</p>
 <p><span>Nach dem strengen Waffenrecht ist u.a. auch die Einfuhr, der Besitz und die Verwendung von Elektroschockpistolen und Impulswaffen in Hongkong streng verboten und wird mit Geldstrafen in Höhe von 100.000 HKD bzw. Freiheitsstrafen bis zu 14 Jahren geahndet.</span></p>
 <p><span>Nacktbaden sowie Sonnenbaden „oben ohne“ an Hongkonger Stränden ist verboten und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.&nbsp;</span></p>
 <h3>Geld/Kreditkarten</h3>
 <p>Landeswährung ist der Hong Kong Dollar (HKD). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.</p>
 <h2>Einreise und Zoll</h2>
 <p>Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten">Vertretungen Ihres Ziellandes.</a> Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.&nbsp;Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden <a href="http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html" target="_blank" rel="noopener">Zollbestimmungen</a> bei Einreise nach Deutschland.</p>
 <h3>Reisedokumente</h3>
 <p>Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li><strong>Reisepass: </strong>Ja</li>
  <li><strong>Vorläufiger Reisepass: </strong>Ja</li>
  <li><strong>Personalausweis: </strong>Nein</li>
  <li><strong>Vorläufiger Personalausweis: </strong>Nein</li>
  <li><strong>Kinderreisepass: </strong>Ja</li>
 </ul>
 <p><strong>Anmerkungen:</strong></p>
 <p>Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch einen Monat länger gültig sein als die beabsichtigte Aufenthaltsdauer.
  <br>
  Im Fall einer Weiterreise in andere Länder Südostasiens müssen Reisedokumente jedoch teilweise noch sechs Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein.</p>
 <p>Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Bitte erkundigen Sie sich bei Weiterreise in andere südostasiatische Länder ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.</li>
 </ul>
 <h3>Visum</h3>
 <p><span>Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum, wenn keine Erwerbstätigkeit geplant ist. Das Hongkonger Immigration Department hält eine&nbsp;</span><a href="https://www.immd.gov.hk/eng/services/visas/permissible-activities.html"><span>Übersicht</span></a><span> zu Tätigkeiten bereit, die auch ohne Visum ausgeübt werden dürfen. In Zweifelsfällen sollte die chinesische Botschaft in Berlin oder das Hongkonger Immigration Department vorab kontaktiert werden.</span>
  <br>
  Nach Ausreise (z.B. nach Macau oder mit einem vorher in Deutschland eingeholten Visum für die Volksrepublik China) wurde in Einzelfällen im Anschluss erneut ein visumsfreier Aufenthalt von 90 Tagen in Hongkong gewährt, sofern bei Einreise ein noch mindestens sechs Monate gültiger deutscher Reisepass vorgelegt wird und nicht von vornherein ein langfristiger Aufenthalt geplant war. Ein Anspruch auf diese Art der Visumverlängerung besteht jedoch nicht.&nbsp;</p>
 <p>Informationen zur zeitlich befristeten visumsfreien Einreise in die Volksrepublik China bieten die <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/china-node/chinasicherheit/200466">Reise- und Sicherheitshinweise China</a>.</p>
 <h4><em>Längerfristige Aufenthalte und <span>Visa zur Erwerbstätigkeit</span></em></h4>
 <p>Visa für eine geplante Erwerbstätigkeit oder für Daueraufenthalte in Hongkong müssen vor der Einreise beantragt werden. Anträge sind über das für den eigenen Wohnort zuständige <a href="https://www.visaforchina.cn/">Visumannahmezentrum</a> zu stellen oder direkt online an das <a href="http://www.immd.gov.hk/">Hongkonger Immigration Department</a> zu richten.&nbsp;
  <br>
  Ehepartner von Personen, die mit einem Arbeitsvisum einreisen oder in Hongkong investieren, benötigen keine vorherige Zustimmung des Immigration Department zur Arbeitsaufnahme.</p>
 <h4><em>Working-Holiday-Visum</em></h4>
 <p>Für Deutsche zwischen 18 und 30 Jahren gibt es die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Ferienarbeitsaufenthalts („Working Holidays“) bis zu einem Jahr in Hongkong aufzuhalten und dort Nebenjobs anzunehmen, um den Aufenthalt zu finanzieren oder sich beruflich fortzubilden. Für einen solchen Ferienarbeitsaufenthalt benötigt man ein sogenanntes <em>Working Holiday Visum, </em>das vorab bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung in Deutschland zu beantragen ist. Man darf während des Aufenthalts in Honkong nur bis zu drei Monaten einer Beschäftigung bei ein und demselben Arbeitgeber nachgehen und muss dann die Arbeitsstelle wechseln.</p>
 <h3>Minderjährige</h3>
 <p>Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger&nbsp;bekannt.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/11-kindohneeltern-606308" target="_blank" rel="noopener">Einverständniserklärung für Minderjährige</a>.</li>
 </ul>
 <h3>Einfuhrbestimmungen</h3>
 <p>Einfuhrbeschränkungen für Fremdwährungen bestehen nicht, jedoch müssen Barmittel (Bargeld oder übertragbare Inhaberpapiere) ab einem Wert von 120.000 HKD beim Hongkonger Zoll angemeldet werden.</p>
 <p>Besucher dürfen folgende Güter zum eigenen Verbrauch einführen:</p>
 <ul class="rte__unordered-list--bullet-hyphen rte--list">
  <li>1 l Alkohol</li>
  <li>19 Zigaretten oder&nbsp;eine Zigarre oder 25 g&nbsp;Zigarren oder Tabak</li>
 </ul>
 <p>Weitere Informationen bietet die <a href="https://www.customs.gov.hk/en/home/index.html">Hongkonger Zollbehörde.</a></p>
 <p>Reisende, die gegenüber einem Zollbeamten falsche bzw. unvollständige Angaben über zu verzollende Güter in ihrem Besitz machen, können strafrechtlich verfolgt werden.</p>
 <p>Reisende sind für den Inhalt ihres Gepäcksverantwortlich, siehe auch <em>Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten.</em></p>
 <ul class="rte--list">
  <li><span>Nehmen Sie keinerlei Pakete, Taschen, Gepäckstücke etc. für Dritte mit.</span></li>
 </ul>
 <h3>Tiere</h3>
 <p>Für die Einfuhr von Haustieren ist generell eine Zustimmung des <a href="http://www.afcd.gov.hk/english/quarantine/qua_ie/qua_ie.html" target="_blank" rel="noopener">Agriculture, Fisheries and Conservation Department</a> erforderlich, es herrschen strenge Quarantänebestimmungen.&nbsp;&nbsp;</p>
 <h2>Gesundheit</h2>
 <h3>Impfschutz</h3>
 <p>Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß <a href="https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Impfkalender/impfkalender-node.html">Impfkalender der STIKO</a> auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.</li>
  <li>Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt, besonderer Exposition oder bei Reisen über Hongkong hinaus nach Südchina oder Südostasien auch Impfungen gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen.</li>
 </ul>
 <h3>Denguefieber</h3>
 <p>Dengueviren werden durch tagaktive <em>Aedes</em>-Mücken übertragen. In Hongkong selbst kommt die Infektion kaum vor. Die meisten der in Hongkong behandelten Erkrankten zogen sich die Infektion in Südchina oder Südostasien zu.
  <br>
  Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe auch <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/denguefieber-2436520" target="_blank" rel="noopener">Denguefieber.</a></p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.</li>
  <li>Schützen Sie sich zur Vermeidung von Denguefieber im Rahmen einer <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658"><span>Expositionsprophylaxe</span></a> insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.</li>
 </ul>
 <h3>HIV/AIDS</h3>
 <p>Das HIV-Vorkommen in der Bevölkerung in Hongkong ist bisher gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht jedoch grundsätzlich ein HIV-Übertragungsrisiko.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.</li>
 </ul>
 <h3>Durchfallerkrankungen</h3>
 <p>Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/200206/8c414cbefcaad8d79d86d85552dd5db7/durchfallmerkblatt-data.pdf" target="_blank" rel="noopener">Durchfallerkrankungen</a>. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.</li>
  <li>Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.</li>
  <li>Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.</li>
  <li>Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.</li>
  <li>Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.</li>
  <li>Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.</li>
  <li>Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.</li>
 </ul>
 <h3>Aviäre Influenza (Vogelgrippe)</h3>
 <p>Die Klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der Aviären Influenza, Vogelgrippe) ist in der Volksrepublik China endemisch und gelangt über den regen Personen- und Warenverkehr gelegentlich auch nach Hongkong. Wie auch in anderen Ländern Asiens sind in den letzten Jahren nur selten vereinzelte Erkrankungen beim Menschen mit engem Kontakt zu Geflügel aufgetreten, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/blob/254348/7a71975bb8eb85b7c95551b7e9024859/vogelgrippe-data.pdf">Aviäre Influenza</a>.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Vermeiden Sie den Besuch von Geflügelmärkten, den Kontakt zu lebendem Geflügel und deren Ausscheidungen und die eigene Zubereitung von frischen Geflügelprodukten. Entsprechende Produkte sollten nur gut durchgegart gegessen werden.</li>
  <li>Suchen Sie einen Arzt/eine Ärztin auf und weisen Sie auf den Aufenthalt in Hongkong hin, falls Sie bei Reisen aus betroffenen Gebieten innerhalb von zehn Tagen nach Rückkehr Atemwegsbeschwerden und Fieber entwickeln.</li>
 </ul>
 <h3>Japanische Enzephalitis</h3>
 <p>Diese durch nachtaktive Stechmücken übertragene Virusinfektion des Gehirns trat in den vergangenen Jahren in Hongkong nur in wenigen Einzelfällen auf. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber insbesondere bei Kindern häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Die Therapie erfolgt symptomatisch, eine spezifische Medikation existiert nicht, siehe <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/japanische-enzephalitis-2519622" target="_blank" rel="noopener">Japanische Enzephalitis</a>.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658"><span>Expositionsprophylaxe</span></a> insbesondere nachts konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich ggf. impfen.</li>
 </ul>
 <h3>Tsutsugamushi-Fieber (Scrub Typhus)</h3>
 <p>Diese durch Milben übertragene Fiebererkrankung stellt nur bei Wanderungen in den umgebenden Hügeln ein geringes Infektionsrisiko dar.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schützen Sie sich zur Vermeidung von Tsutsugamushi-Fieber bei Wanderungen im Rahmen einer <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten-2564658"><span>Expositionsprophylaxe</span></a> durch Insektenabweisende Hautmittel und angepasste Kleidung.</li>
 </ul>
 <h3>Luftverschmutzung</h3>
 <p>Durch Luftverschmutzung kann es in Hongkong insbesondere für Menschen mit Vorerkrankungen zu medizinischen Problemen kommen.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den <a href="https://waqi.info/de">World Air Quality Index.</a></li>
 </ul>
 <h3>Medizinische Versorgung</h3>
 <p>Die medizinische Versorgung in Hongkong ist ausgezeichnet und entspricht europäischem Niveau, kann aber teuer sein.</p>
 <ul class="rte--list">
  <li>Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.</li>
  <li>Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.</li>
  <li>Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die <a href="https://dtg.org/index.php/liste-tropenmedizinischer-institutionen/arztsuche.html" target="_blank" rel="noopener">DTG.</a></li>
 </ul>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2519600-2519600" target="_blank" rel="noopener"><strong>Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss</strong></a>
  <br>
  &nbsp;</p>
 <h2>Länderinfos zu Ihrem Reiseland</h2>
 <p>Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.</p>
 <p><a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/hongkong-node" target="_self">Mehr</a></p>
 <h2>Weitere Hinweise für Ihre Reise</h2>
 <p><a class="embedFloat--left embedFunctional--info" href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/301216-301216"> Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise</a></p>
</div>]]></description><pubDate>Mon, 28 Sep 2026 15:45:00 +0200</pubDate><lastBuildDate>Mon, 28 Sep 2026 15:41:06 +0200</lastBuildDate><guid>https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/hongkongsicherheit-200854</guid></item><updated>Thu, 01 Oct 2026 17:07:55 +0200</updated></channel></rss>